Schiedsstelle

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Was ist eine Kfz-Schiedsstelle?

Die Kfz-Schiedsstelle ist eine freiwillige und branchenspezifische Institution der Organisation des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes für den Verbraucherschutz.
Am Schiedsverfahren nehmen grundsätzlich alle Mitglieder einer Kfz-Innung teil – erkennbar am blau-weißen Meisterschild.
Kunden können ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben bei Serviceleistungen und beim Gebrauchtwagenkauf überprüfen lassen und bekommen berechtigte Ansprüche in der Regel schnell erfüllt.

Verfahrensweise einer Kfz-Schiedsstelle:

  1. Kunde moniert in der Werkstatt in der Regel nicht notwendige oder unsachgemäß
    ausgeführte Reparaturen, aber auch zu hohe Rechnungen (die umstrittene Werkstattleistung darf den Betrag von 200,- € ohne Ust. nicht unterschreiten).

  2. Die Anrufung der Schiedsstelle erfolgt mit einem schriftlichen Antrag unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes oder vor Ablauf von 13 Monaten seit Übergabe des Kfz. Mit dem Einreichen des Antrages wird die Verjährung der Ansprüche für die Dauer des Verfahrens ausgesetzt.

  3. Ist die Anrufung zulässig, kann das Verfahren eingeleitet werden. Alle Werkstätten, die Mitglied der Kfz-Innung sind, nehmen am Schiedsverfahren teil. Ausgeschlossen von der Schlichtung sind Auseinandersetzungen über den Gebrauchtwagenpreis, den Verkauf von Neuwagen und von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Keine Chance haben auch Streitigkeiten, die bereits bei Gericht anhängig sind.

  4. Ist das Verfahren eingeleitet, ist der zuständige Innungsobermeister aufgefordert, durch persönliche Gespräche mit den Parteien die Angelegenheit vergleichsweise zu schlichten.

  5. Können die Beanstandungen im Vorwege nicht geklärt werden, so wird der Vorgang der Schiedskommission zur Entscheidung vorgelegt. Das Schiedsverfahren endet mit einer mündlichen Verhandlung.

  6. Der Rechtsweg ist durch die Beendigung des Schiedsverfahrens nicht ausgeschlossen. Die Kfz-Betriebe erkennen die Entscheidung der Schiedsstelle in der Regel verbindlich an.

  7. Für das Schiedsverfahren werden keine Kosten erhoben.

Schiedsantrag
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Zu Ihrer Info 

Geschäfts- und Verfahrensordnung
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Ansprechpartner

Jan Hundsdörfer
Verkehr und Umwelt, Schiedsstelle
Telefon: 0431 6602 255
E-Mail: kfz-schiedsstelle@sho.adac.de

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