Autounfall - Was tun?
Nach einem Unfall ist es sowohl bei Sach- wie auch Personenschäden wichtig, sofort die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden festzustellen bzw. den Sachschaden schnell zu beseitigen. Es geht um Ihr Recht und Ihr Geld.
Da häufig die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären ist, sollten Sie im Zweifel die Polizei rufen, die jedoch in vielen Fällen, z. B. geringe Sachschäden, nicht kommt. Bei Personenschäden besteht eine Verpflichtung zur polizeilichen Aufnahme. Holen Sie auf jeden Fall fachkundigen Rat von Verkehrsrechtsanwälten ein.
Sie müssen an Folgendes denken:
Beweissicherung
Sichern Sie unmittelbar nach einem Unfall Beweise, insbesondere durch Fotos von der Unfallstelle und den beschädigten Fahrzeugen. Wichtig ist auch, Namen und Adressen von Zeugen zu notieren. Geben Sie weder gegenüber dem Unfallgegner noch gegenüber der Polizei voreilige Erklärungen ab. Dies könnte Sie belasten. Lassen Sie sich unverzüglich anwaltlich beraten, auch, ob die Beauftragung eines Sachverständigen zur Beweissicherung notwendig ist.
Rechtsberatung
Lassen Sie sich von einem ADAC-Vertragsanwalt im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft zu allen Fragen rund um den Unfall beraten, insbesondere zum Schadensersatz und einer eventuellen Mithaftung. Leicht können Sie durch falsches Verhalten nach dem Verkehrsunfall und aus Unwissenheit über die Unfallregulierung Ihre Ansprüche und damit bares Geld verlieren! Auch Insassen können wegen erlittener Schäden unabhängig vom Verschulden gegenüber dem eigenen Fahrer bzw. dessen Versicherung Ansprüche haben.
Schadensersatz
Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Sofern Sie die Reparaturrechnung nicht selbst bezahlen wollen, können Sie, im Falle eines unverschuldeten Unfalls, die Versicherung anweisen, die Reparaturkosten direkt an Ihre Werkstatt zu zahlen. Dieses kann z. B. durch eine Reparaturkostenübernahmebestätigung oder eine Abtretungserklärung erfolgen. Wichtig: Unterschreiben Sie keine Pauschalerklärungen und beschränken Sie die Reparaturkostenübernahmebestätigung bzw. Abtretungserklärung nur auf die Position "Reparaturkosten«. Auch gilt: Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich nachweisbar angefallen ist. Selbst wenn die Reparaturkosten den Wert Ihres Fahrzeuges übersteigen, können Sie in bestimmten Fällen das Fahrzeug reparieren lassen (30%-Regelung).
Mietwagen
Mietwagenkosten sind zu erstatten, wenn Sie ein Fahrzeug geschäftlich oder auch privat benötigen. Der tägliche Fahrbedarf sollte jedoch mindestens 25 km betragen, da Sie anderenfalls von der gegnerischen Versicherung darauf verwiesen werden können, dass es billiger wäre, auf öffentliche Verkehrsmittel bzw. ein Taxi umzusteigen. Sie hätten dann die höheren Mietwagenkosten selbst zu tragen. Auch bei den Mietwagenunternehmen gilt, unterschreiben Sie keine pauschale Abtretungserklärung, sondern beschränken Sie diese auf die Position "Mietwagenkosten".
Nutzungsausfallentschädigung
Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen zu, wenn Sie keinen Mietwagen benötigen und Ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen können. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Der ADAC-Vertragsanwalt hilft Ihnen auch insoweit gerne weiter.
Kreditkosten
Kreditkosten können nur dann verlangt werden, wenn Sie die Reparaturrechnung nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können und die gegnerische Versicherung nach einer angemessenen Bearbeitungszeit trotz Terminsetzung keinen Vorschuss leistet.
Personenschaden
Bei einem Personenschaden sollten Sie unbedingt einen ADAC- Vertragsanwalt zur Beratung aufsuchen. Auch wenn sich Beschwerden erst nach einem oder mehreren Tagen einstellen, sollten Sie zum Arzt gehen. Die ärztliche Untersuchung ist wichtig für Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Rentenansprüche usw. Bestehen Sie beim Arzt darauf, dass dieser nicht nur die medizinische Diagnose, sondern auch die Beschwerdesymptomatik aufnimmt. Schmerzensgeld wird nicht nur gezahlt, wenn der Unfallgegner den Unfall schuldhaft verursacht hat, sondern schon bei so genannter Gefährdungshaftung.
ADAC-Tipp
Lassen Sie sich unmittelbar nach dem Verkehrsunfall von einem ADAC-Vertragsanwalt im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft beraten. Die Kosten dafür sind bereits in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten. Bei der Beratung müssen Sie nur Ihre ADAC-Mitgliedskarte vorlegen bzw. bei einem Telefonat die Mitgliedsnummer nennen.
Wird der ADAC- Vertragsanwalt über den Rahmen einer Beratung hinaus tätig, so erfolgt dieses nicht auf Kosten des ADAC. Wenn eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, können die beim Anwalt entstehenden Gebühren von dieser übernommen werden.
Wichtig: Wenn Sie an dem Verkehrsunfall schuldlos sind, muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten bezahlen.
Hilfe und Service rund um die Uhr
Hier werden Sie zu den Adressen der Vertragsanwälte in Schleswig-Holstein weitergeleitet: Vertragsanwälte
Weitere Service-Rufnummern:
Service | Rufnummer/Kontakt |
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ADAC InfoService | Tel. 0 800 5 10 11 12* Fax 0 800 5 30 29 28* |
ADAC Pannenhilfe | Tel. 0 89 20 20 40 00** Tel. 0 180 2 22 22 22** |
in allen Mobilfunknetzen | Tel. 22 22 22 |
Autobahn-Notrufsäulen | ADAC-Hilfe verlangen |
Notruf aus dem Ausland | Tel. 00 49 89 22 22 22 |
ADAC-Ambulance-Service | Tel. 089 76 76 76 |
Internet | |
Verkehrsinfo per Handy | D1+D2 2 24 11*** e-plus 11 4 11*** automatisch 22 4 99**** |
* kostenlos
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*** 1,10 Euro zzgl. Verb.-Kosten
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