Parkhaus-ABC: Stressfrei parken

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Mit dem Erfolgskurs des Automobils zu Beginn des 20. Jahrhunderts stellte sich schnell die Frage: Wohin mit den Autos, wenn sie gerade nicht gebraucht werden? Parkhäuser bieten gerade im städtischen Raum eine gute Option, um das Auto relativ platzsparend und sicher abzustellen.

  • Digitale Vernetzung vereinfacht Parken in der Stadt

  • Straßenverkehrsordnung gilt auch im Parkhaus

  • Ticketverlust kann teuer werden

Die Geschichte des Parkhauses

Parkhäuser sind aus dem Alltag vieler Autofahrer nicht mehr wegzudenken. Sie wurden schon früh in der Geschichte des Automobils gebaut, um den knappen innerstädtischen Raum besser auszunutzen und die Verkehrsfläche zu entlasten. Bereits 1901 wurde die erste siebengeschossige Hochgarage am Londoner Piccadilly Circus errichtet, die durch ihre vertikale Bauweise der Platznot in den Städten entgegenwirken sollte. In deutschen Städten wurden Parkhäuser mit der Massenmotorisierung der Bevölkerung in den 1950er Jahren besonders populär.

Parkhaus „Hauptwache“ in Frankfurt am Main

© Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main/Wilfried Woscidlo

Das älteste öffentliche Parkhaus in Frankfurt am Main wurde im September 1956 eröffnet. Noch heute können Besucherinnen und Besucher in dem denkmalgeschützten Gebäude am Kornmarkt 10 parken oder die Geschäfte im Erdgeschoss besuchen. Wer heute in das Parkhaus an der Hauptwache hinein fährt, wird überrascht sein, wie es hinter der historischen Fassade aussieht. Trotz vieler Vorgaben des Denkmalschutzes entspricht das Parkhaus heute modernsten Standards und spiegelt die technischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte wider: Wo früher noch drei Autos nebeneinander Platz fanden, sind heute nur noch zwei Stellplätze vorzufinden – eine Anpassung an die kontinuierliche Verbreiterung der Fahrzeuge. Neben „normalen“ Verbrenner-Autos finden nun auch Elektroautos einen Platz an der Hauptwache mit integrierten Ladestationen, um nach der Shopping-Tour direkt durchstarten zu können. Besonders nachhaltig ist die elektronische Kennzeichenerkennung, statt ein Parkticket zu ziehen, wird bei der Einfahrt ganz einfach das persönliche Kennzeichen erfasst und die Parkzeit digital errechnet. Keine Angst mehr vor Ticketverlust und es spart Papier im Sinne der Nachhaltigkeit.

Tipps zum entspannten Parken im Parkhaus

Wer sich die lange Parkplatzsuche an der Straße ersparen möchte, nutzt häufig lieber kostenpflichtige Parkhäuser. Doch das Parken im Parkhaus kann seine Tücken haben, insbesondere, wenn man mit einem großen Fahrzeug unterwegs ist. Sechs Fragen mit denen sich Autofahrerinnen und Autofahrer vor der Fahrt ins Parkhaus beschäftigen sollten.

1. Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“?

In den meisten Parkhäusern findet sich bei der Einfahrt ein Schild mit dem Hinweis „Hier gilt die StVO“. Das Schild ist jedoch nicht obligatorisch, denn grundsätzlich gilt auch ohne zusätzliche Erinnerung im Parkhaus die Straßenverkehrsordnung (StVO). Anders als im fließenden Straßenverkehr sind die Vorfahrtsregeln im Parkhaus jedoch nicht immer eindeutig geregelt. Die Grundregel „Rechts vor Links“ gilt nur auf Spuren mit „straßenähnlichem Charakter“. Das ist beispielsweise bei Spuren für Ein- und Ausfahrt der Fall. Die Wege vor den Stellplätzen im Parkhaus dienen hingegen dem Suchverkehr. Dort gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach Paragraf 1 StVO. Kommt es in diesen Bereichen zu einem Unfall, werden die Kosten meist unter den Beteiligten aufgeteilt.

2. Freie Platzwahl im Parkhaus?

Grundsätzlich gilt in öffentlichen Parkhäusern das Prinzip der freien Platzwahl. Häufig kommt man jedoch in Ausgangsnähe an speziellen Parkplätzen mit Bezeichnungen, wie Mutter-Kind- oder Frauenparkplatz vorbei. Rein rechtlich gesehen kennt die StVO keine Mutter-Kind- oder geschlechtsspezifischen Parkplätze. Das „unerlaubte“ Parken dort wird also nicht mit einem Bußgeld geahndet. Im Sinne der Rücksichtnahme sollten diese Parkplätze jedoch den genannten Personengruppen vorbehalten bleiben. Der Mutter-Kind-Parkplatz zeichnet sich durch seine Nähe zum Ausgang und seine Größe aus. Die großzügige Breite des Platzes ermöglicht Eltern ihre Kinder bei weit geöffneter Tür ins Auto zu setzen und ordnungsgemäß anzuschnallen. Auch schwangere Frauen können Gebrauch von so einem Parkplatz machen, da sie so kürzere Wege zurücklegen müssen und beim Einsteigen mehr Platz zur Verfügung haben. Grundsätzlich sind die Parkplätze für jeden gedacht, der Kinder mit an Bord hat und dadurch besondere Aufmerksamkeit aufbringen muss. Dabei spielen das Geschlecht und der Familienstand (Vater, Tante, Oma) keine Rolle, im Fokus steht die Sicherheit der Kinder.

Im Gegensatz dazu stellt das unerlaubte Parken auf einem Behindertenparkplatz eine Ordnungswidrigkeit gemäß der StVO dar. Das kann mit einem Bußgeld von 35 Euro sowie dem Abschleppen des Fahrzeugs geahndet werden.

Fahren im Parkhaus

Damit es im Parkhaus keine bösen Überraschungen gibt, sollten Autofahrer stets langsam und vorausschauend fahren, um Unfälle zu vermeiden. Vor der Einfahrt sollten Autofahrer zudem die zulässige Fahrzeuggröße und -höhe prüfen, um das Fahrzeug vor Schrammen zu bewahren. Für eine bessere Sicht empfiehlt es sich im Parkhaus das Abblendlicht einzuschalten.

3. Im Parkhaus zugeparkt?

Trotz markierter Parkflächen in Parkhäusern kann es vorkommen, dass das eigene Auto von einem anderen Fahrzeug zugeparkt wird. Ist das der Fall und der Zugang zur Fahrertür nicht möglich sowie das gefahrlose Ausparken nicht mehr gewährleistet, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Situation zu lösen. Befindet sich das Parkhaus beispielsweise in einem Einkaufszentrum, kann der Besitzer des anderen Autos anhand seines Kennzeichens ausgerufen werden. Zudem kann es generell ratsam sein ein wenig zu warten, um dem anderen Autofahrer die Möglichkeit zu geben zurückzukommen und die Parksituation zu klären. Ist die Fahrerin oder der Fahrer auch dann nicht aufzufinden, kann der private Abschleppdienst gerufen werden – dieser muss zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden. Wichtig ist deshalb den Vorfall fotografisch zu dokumentieren, um sich den Betrag vom Falschparker erstatten zu lassen. Um auf Nummer sicher zu gehen können Ordnungsamt oder Polizei informiert werden.

4. Wie lange gilt das entwertete Parkticket?

Ist das Parkticket bezahlt und entwertet, kann es für viele Autofahrer gar nicht schnell genug zurück zum Auto und raus aus dem Parkhaus gehen, bevor das Ticket verfällt. Wie lange Autofahrer Zeit haben, um nach Entwertung des Parktickets aus dem Parkhaus herauszufahren, ist von Parkhaus zu Parkhaus unterschiedlich. Je nach Größe des Parkhauses und dem damit einhergehenden Weg, wird die Zeit berechnet, die zum Verlassen des Parkhauses benötigt wird. Da Parkhäuser privat sind, entscheidet jeder Betreiber diese Zeit selbst. In den meisten Parkhäusern wird den Autofahrern jedoch eine Zeit von 15 Minuten zugestanden, in der sie das Parkhaus nach Bezahlen verlassen können. Wird die Zeit aus irgendeinem Grund doch mal überschritten, muss vor Verlassen des Parkhauses nachbezahlt werden.

5. Was passiert bei Ticketverlust?

© Adobe Stock

Auch wenn immer mehr Parkhäuser mit digitaler Kennzeichenerkennung arbeiten, ist vielerorts das gedruckte Parkticket noch unumgänglich. Aber was tun, wenn dieses einmal verloren geht? Bei den meisten Betreibern findet man am Parkscheinautomaten genaue Anweisungen für diesen Fall.. Häufig muss im Fall des Parkscheinverlustes der Tageshöchstsatz oder ein Pauschalbetrag bezahlt werde, um herausfahren zu können, es gelten die vom Betreiber festgelegten AGB.

Die auf den ersten Blick einfachste Lösung, schnell ein neues Ticket an der Einfahrtsschranke zu ziehen, ist verboten und wird als Betrug gewertet, da sie nicht die tatsächliche Parkdauer widerspiegelt. In viele Parkhäusern ist zudem das erneute Ziehen eines Tickets ohne Auto gar nicht möglich.

6. Was kann ich tun, wenn mein Auto nach der Öffnungszeit noch im Parkhaus steht?

Parkhäuser können ähnlich wie Geschäfte bestimmte Öffnungszeiten für die Nutzung vorgeben. Werden diese überschritten, kann das bedeuten, dass das Auto bis zum nächsten Tag im Parkhaus stehen bleiben muss. Nach der Schließzeit gibt es keine Möglichkeit mehr an das Fahrzeug zu kommen. Wird das Auto erst am nächsten Morgen abgeholt, müssen Autobesitzer die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Besser ist es daher bei längeren Ausflügen ein 24h-Parkhaus zu wählen, um jederzeit ausfahren zu können.

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