Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Der ADAC Hessen-Thüringen e.V. ist bestrebt, diese Website im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind insbesondere die Anforderungen der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 / 2.2, Konformitätsstufe AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.adac.de/der-adac/regionalclubs/hessen-thueringen und deren Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://www.adac.de/der-adac/regionalclubs/hessen-thueringen ist teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bzw. der WCAG 2.1 / 2.2 vereinbar, weist jedoch noch einzelne Barrieren auf.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:
Manche Alternativtexte für Grafiken, Bilder und Bedienelemente fehlen (WCAG 1.1.1)
Manche PDFs sind nicht barrierefrei gestaltet (WCAG 2.1)
Manche Links haben keine sprechenden Linktexte (WCAG 2.4.4)
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Hierzu gehören:
Technische Optimierungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit
Inhalte in einfacher Sprach
Erweiterung alternativer Darstellungsformen für Medieninhalte
Verbesserte Unterstützung für assistive Technologien
Die Umsetzung der oben genannten nicht barrierefreien Inhalte erfordert zum Teil technische Anpassungen durch externe Softwarehersteller. Da wir auf diese keinen direkten Einfluss haben, ist derzeit kein konkreter Zeitrahmen für die vollständige Barrierefreiheit benennbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19. Januar 2026 erstellt. Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit durch eine Selbstbewertung: 19. Januar 2026.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Schwierigkeiten bei der Nutzung von adac.de/hth haben, wenden Sie sich bitte an:
ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Lyoner Straße 22
60528 Frankfurt am Main
Presse@hth.adac.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
T 0641 303 29 01
Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de