Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes
Als neutrale Institution soll die Schiedsstelle helfen, Streitigkeiten aus Werkstattaufträgen und aus Kaufverträgen über gebrauchte Kraftfahrzeuge ohne gerichtliche Auseinandersetzung beizulegen. Für eine Bearbeitung eines Falles muss der betroffene Kfz-Betrieb Innungsmitglied sein. Außerdem muss der Vorgang unmittelbar nach Bekanntwerden der Streitursache bei der zuständigen Schiedsstelle eingereicht werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Geschäftssitz des betroffenen Kfz-Betriebes.
Achtung: Bereits vor Gericht anhängige Streitigkeiten werden von den Schiedsstellen nicht bearbeitet.
Dresden
Innung des Kfz-Handwerks "Region Dresden"
Tiergartenstraße 94
01219 Dresden