Neuerungen für Autofahrende: Das ändert sich 2026

Führerschein, Spritpreise, eCall, Vorteile für E-Auto-Käufer – in vielen Bereichen warten Neuerungen auf alle Autofahrenden.
Während die EU den Start für den digitalen Führerschein für 2030 plant, ist dieser in Deutschland bereits im kommenden Jahr verfügbar. Als Ergänzung zum Karten- oder Papierführerschein soll die digitale Version künftig über das Smartphone abrufbar sein.
Wer seinen Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss seine Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2026 gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Eine Ausnahme bilden alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein, unabhängig vom Ausstellungsjahr und der Art des Dokumentes, erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Alle Pendlerinnen und Pendler dürfen sich über eine Erhöhung der Pendlerpauschale freuen. Mit dem Jahreswechsel beträgt diese ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Dank dieser Anpassung sollen pendelnde Berufstätige steuerlich mehr als entlastet werden.
2026 wird dagegen der CO₂-Preis auf Benzin und Diesel weiter steigen. Der Grund: Ab dem kommenden Jahr bildet sich dieser durch die Versteigerung von Emissions-Zertifikaten – vorerst zwischen 55 bis 65 Euro je Tonne, ab 2028 auf dem freien Markt. Folglich wird der Sprit immer teurer. 2026 könnte die CO₂-Abgabe maximal um knapp 3 Cent je Liter Benzin und um etwas mehr als 3 Cent pro Liter Diesel steigen.
Am 9. Dezember 2026 tritt das neue Produkthaftungsgesetz in Kraft. Dies bedeutet eine deutliche Verbesserung für Kunden und Autofahrende, die ihre Ansprüche bei Schäden durchsetzen möchten. Bislang hafteten Hersteller nur für Fehler und Schäden an Produkten. Ab dem Jahreswechsel werden auch Software und digitale Dienste mit einbezogen.
Auch im Bereich der Abgasnorm gibt es 2026 Neuerungen. Für neu zugelassene Pkw gilt ab Januar 2026 die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e. Diese ist als Zwischenschritt zur Abgasnorm Euro 7 geplant, die ab dem 29. November 2026 für neu entwickelte Pkw (neue Typgenehmigung) gilt. Ab Ende 2027 greift sie für alle Neuzulassungen.
Im kommenden Jahr werden erstmals die Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien für Elektroautos und Plug-in-Hybride festgelegt: Die Kapazität der Batterie darf nach 100.000 Kilometern, oder alternativ nach fünf Jahren, nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen. Bei acht Jahren oder 160.000 Kilometern liegt der Grenzwert bei 72 Prozent.
Laut Bundesfinanzminister Lars Klingbeil soll die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos um fünf Jahre bis 2035 verlängert werden. Das bedeutet eine fast zehnjährige Steuerfreiheit für ein Anfang 2026 zugelassenes E-Auto. Ob eine Verlängerung auch rückwirkend gültig ist, geht aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht hervor.
Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen sollen beim Umstieg auf E-Autos unterstützt werden. Dafür stehen der Bundesregierung neben Mitteln aus dem europäischen Klima-Sozialfond weitere drei Milliarden Euro bis Ende 2029 zur Verfügung. Detaillierte Bestandteile dieser Förderung sind bislang noch nicht bekannt. Aktuell existieren ausschließlich Kaufanreize für Unternehmen und steuerliche Vorteile für reine Elektrodienstwagen.
Für neu entwickelte Fahrzeugtypen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter bis 3,5 Tonnen) ist ab dem 1. Januar 2026 die Ausstattung mit Next-Generation-eCall (NG eCall) verpflichtend. NG-eCall ist ein automatisches, vernetztes Notrufsystem, das Unfälle schneller meldet. Gegenüber der älteren eCall-Version liefert es deutlich mehr Daten. Im Gegensatz zum Vorgänger nutzt NG-eCall das modernere 4G/LTE- und 5G-Netz.