Förderprogramm Unterfahrschutz
Das Förderprogramm
Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet: Ihr Risiko, tödlich zu verunglücken ist viermal höher als das anderer Verkehrsteilnehmender. Schutzsysteme wie Leitplanken mit integriertem Unterfahrschutz können wesentlich dazu beitragen, dieses Risiko zu verringern.
Der ADAC engagiert sich seit Jahren für mehr Sicherheit auf Motorradstrecken und fördern die Ausstattung von Schutzplanken mit entsprechenden Unterfahrschutz-Systemen. Das Ziel ist es, durch eine finanzielle Unterstützung die Nachrüstung identifizierter Gefahrenstellen oder nachgewiesener Unfallhäufungspunkte mit Unterfahrschutz zu ermöglichen.
Bis 2029 stellen die ADAC Regionalclubs in Baden-Württemberg daher jährlich insgesamt 30.000 Euro in einem Förderprogramm als Zuschuss für die Ausrüstung von Gefahrenstellen mit Unterfahrschutz zur Verfügung. Das Förderprogramm richtet sich an die zuständigen Straßenbaulastträger und Straßenbaubehörden auf Landes- und Kreisebene in Baden-Württemberg.

Förderkriterien
Nachfolgende Kriterien müssen erfüllt werden, um für das Förderprogramm in Frage zu kommen:
- Der Streckenabschnitt muss in Baden-Württemberg an einer Landes- oder Kreisstraße liegen
- Die zuständige Behörde stellt mindestens gleich hohe finanzielle Mittel im Verhältnis zur ADAC Förderung bereit
- Es stehen (noch) ausreichende Mittel für den Zuschuss zur Verfügung
- In der Gesamtschau wird keine Region unangemessen oft/übermäßig berücksichtigt
- Die Maßnahme ist noch nicht realisiert, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich

Förderantrag einreichen
Förderanträge können ausschließlich online eingereicht werden. Um eine Bearbeitung innerhalb des laufenden Kalenderjahres zu gewährleisten, müssen die Anträge bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.