
E-Vignette Slowenien kaufen
Fahrzeugklasse und Laufzeit auswählen
Wählen Sie die passende Mautklasse und anschließend die Laufzeit. Für Pkw und Transporter stehen 7 Tage oder ein Monat zur Auswahl, für Motorräder zusätzlich 6 Monate. Der jeweilige Preis wird direkt angezeigt.
Gültigkeitsbeginn festlegen
Legen Sie fest, ob Ihre E-Vignette sofort oder an einem gewünschten Datum innerhalb der nächsten 30 Tage gültig sein soll.
Warum eine E-Vignette für Slowenien online über das ADAC Mautportal kaufen?
Slowenien Vignette einfach erklärt
Vignettenpflicht in Slowenien
Für die Nutzung der mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen benötigen Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen eine E-Vignette. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen einem streckenabhängigen Mautsystem.
Funktionsweise der E-Vignette
Die E-Vignette wird mit dem Kennzeichen und dem Zulassungsland des Fahrzeugs verknüpft. Die Daten werden nach dem Kauf elektronisch hinterlegt und bei Kontrollen abgeglichen. Eine Klebevignette an der Windschutzscheibe ist nicht erforderlich.
Vignettenpflichtige Fahrzeuge
Eine E-Vignette benötigen Motorräder (einspurige Fahrzeuge) sowie Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit vier oder mehr Rädern (zweispurige Fahrzeuge). Für zweispurige Fahrzeuge wird zwischen den Mautklassen 2A und 2B unterschieden.
Regelung für Anhänger
Anhänger und Wohnwagen benötigen keine eigene E-Vignette. Entscheidend ist die Mautklasse des Zugfahrzeugs.
Gültigkeit vor Fahrtantritt
Die E-Vignette muss bereits gültig sein, bevor eine mautpflichtige Autobahn oder Schnellstraße befahren wird. Der Gültigkeitsbeginn kann beim Kauf auf den aktuellen Tag oder auf ein Datum innerhalb der folgenden 30 Tage gelegt werden.
Separate Maut am Karawankentunnel
Die Durchfahrt durch den Karawankentunnel ist nicht in der slowenischen E-Vignette enthalten. Für den Tunnel fällt eine separate Maut an. Kauf und Bezahlung unterscheiden sich je nach Fahrtrichtung.
Drei Mautklassen für slowenische E-Vignette (E-Vinjeta)
Verwalten Sie Ihre Vignetten-Bestellung für Slowenien

- das Kfz-Kennzeichen Ihrer digitalen Vignette (vor Gültigkeitsbeginn) anzupassen bzw. umzuschreiben
- die Gültigkeit Ihrer digitalen Vignette (vor eigentlichem Gültigkeitsbeginn) anzupassen
- Ihre digitale Vignette (sofern noch möglich) zu stornieren
Nein, eine Tagesvignette gibt es in Slowenien nicht. Die kürzeste Laufzeit ist die 7-Tages-Vignette. Für Pkw und Fahrzeuge der Mautklasse 2A und 2B gib es außerdem eine Monatsvignette, für Motorräder eine Halbjahresvignette.
Nein. In Slowenien wurde die Klebevignette durch die digitale E-Vignette ersetzt. Sie wird mit dem Kennzeichen und dem Zulassungsland des Fahrzeugs verknüpft und bei Kontrollen überprüft. Eine Vignette an der Windschutzscheibe ist daher nicht mehr erforderlich.
Für zweispurige Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird zwischen den Mautklassen 2A und 2B unterschieden. Entscheidend sind unter anderem die Höhe des Fahrzeugs über der ersten Achse und die offizielle Fahrzeugzuordnung durch den slowenischen Mautbetreiber DARS. Fahrzeuge, die in der DARS-Fahrzeugliste der Mautklasse 2B zugeordnet sind, benötigen eine Vignette der Klasse 2B. Ist das Fahrzeug dort nicht aufgeführt, gilt grundsätzlich die Mautklasse 2A.
Nein. Anhänger und Wohnwagen benötigen in Slowenien keine eigene E-Vignette. Maßgeblich ist das Zugfahrzeug: Für dieses muss die passende und gültige E-Vignette vorhanden sein.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gilt die E-Vignette nicht. Stattdessen wird die Maut abhängig von der gefahrenen Strecke über das elektronische Mautsystem DarsGo abgerechnet.
Ja. Der Gültigkeitsbeginn kann bis zu 14 Tage nach dem Bestelldatum geändert werden, sofern die E-Vignette noch nicht begonnen hat. Der Gültigkeitsbeginn kann dabei auf ein Datum innerhalb der nächsten 30 Tage gelegt werden. Sobald die Gültigkeit begonnen hat, ist keine Änderung mehr möglich.
Ja, solange die Gültigkeit der E-Vignette noch nicht begonnen hat. Bis dahin können Sie sowohl das Kennzeichen als auch das Zulassungsland im Bereich Bestellung verwalten ändern. Bei einer bereits gültigen E-Vignette ist eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich.
Ja, eine im ADAC Mautportal gekaufte E-Vignette kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Bestelldatum storniert werden, sofern ihre Gültigkeit noch nicht begonnen hat. Der Vignettenpreis wird bei erfolgreicher Stornierung erstattet, die Servicegebühr wird nicht zurückgezahlt. Eine bereits gültige E-Vignette kann nicht mehr storniert werden.
Nein. Die E-Vignette wird nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht automatisch verlängert. Für eine weitere Nutzung der mautpflichtigen Straßen muss eine neue Vignette erworben werden.
Wer eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße in Slowenien ohne gültige E-Vignette nutzt, muss mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen. Die E-Vignette muss deshalb bereits vor der Auffahrt auf eine mautpflichtige Strecke gültig sein.








