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Sondermaut und zusätzliche Gebühren in der Schweiz

Autobahn in der Schweiz, auf der eine E-Vignette erforderlich ist
Neben der regulären Schweiz Vignette können auf einzelnen Strecken zusätzliche Gebühren anfallen. Dazu gehören insbesondere:
  • Kostenpflichtige Tunnel
  • Autoverladungen durch die Alpen
  • Private Alpen- und Zufahrtsstraßen
  • Strecken- oder fahrzeugabhängige Zusatzgebühren
Ob zusätzliche Kosten entstehen, hängt von der gewählten Strecke, der Fahrzeugart und teilweise von der Saison ab. Hier erfahren Sie, welche Strecken betroffen sind, wann Gebühren zusätzlich zur Vignette bezahlt werden müssen und welche Regelungen für Wohnmobile, Anhänger und Gespanne gelten.

Straßengebühren in der Schweiz im Überblick

GebührenartWann fällt sie an? Beispiel
Schweiz VignetteNutzung vignettenpflichtiger Autobahnen und AutostraßenA2 mit Gotthard-Straßentunnel
TunnelgebührDurchfahrt durch einen separat kostenpflichtigen StraßentunnelGroßer St.-Bernhard-Tunnel
AutoverladTransport des Fahrzeugs auf einem ZugLötschberg-Autoverlad
Private StraßengebührNutzung einer privaten Alp- oder ZufahrtsstraßeZufahrt zur Alp Sellamatt
SchwerverkehrsabgabeNutzung des Schweizer Straßennetzes mit bestimmten Fahrzeugen über 3,5 TonnenSchweres Wohnmobil

Ein Tunnel- oder Autoverlad-Ticket ersetzt die Schweiz Vignette nicht. Werden zusätzlich vignettenpflichtige Straßen genutzt, ist auch eine gültige Vignette erforderlich.

Tunnel und Straßen

Tunnel und Straßen

Autoverladungen

Alpen- und Zufahrtstraßen

Wohnmobile und Gespanne

Kostenpflichtige Tunnel und Straßen

Nur wenige Straßentunnel in der Schweiz erheben eine eigene Tunnelgebühr. Hinzu kommen verschiedene Autoverladungen sowie einzelne private Alpen- und Zufahrtsstraßen.

Großer St. Bernhard-Tunnel

Der Großer-St.-Bernhard-Tunnel verbindet den Schweizer Kanton Wallis mit dem italienischen Aostatal. Für die Durchfahrt wird eine separate Tunnelgebühr erhoben, die nicht durch die Schweiz Vignette abgedeckt ist.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Entscheidend sind insbesondere:

  • Fahrzeughöhe

  • Anzahl der Achsen

  • Art des Fahrzeugs

  • einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt

Für einen Pkw der Fahrzeugklasse A2 kostet eine einfache Fahrt auf der Schweizer Seite aktuell 32 CHF. Motorräder, höhere Fahrzeuge, Wohnmobile, Busse und Lastwagen werden in andere Tarifklassen eingeordnet. Tickets für einzelne Fahrten werden an den Mautstationen verkauft. Auf der Schweizer Seite wird in Schweizer Franken abgerechnet.

Wichtig: Die Tunnelgebühr wird unabhängig von der Vignette erhoben. Wird bei der Anfahrt eine vignettenpflichtige Schweizer Autobahn genutzt, ist zusätzlich eine gültige Schweiz Vignette erforderlich.

Munt-la-Schera-Tunnel

Der Munt-la-Schera-Tunnel verbindet das Engadin mit Livigno in Italien. Der privat betriebene Straßentunnel ist rund 3,5 Kilometer lang und nur einspurig befahrbar. Der Verkehr wird deshalb in wechselnden Fahrtrichtungen durch den Tunnel geführt.

Für die Durchfahrt gelten eigene Tarife. Diese richten sich nach:

  • Fahrzeugart

  • Reisezeit

  • Sommer- oder Wintersaison

  • Wochentag

  • einfacher Fahrt oder Rückfahrt

  • Onlinekauf oder Kauf vor Ort

Für einen Pkw bis 3,5 Tonnen kostet eine einfache Fahrt von Mai bis November beispielsweise 15 CHF als E-Ticket und 17 CHF beim Kauf vor Ort. Für Wohnwagen und Wohnmobile gelten eigene Tarife. Eine einfache Fahrt kostet für diese Fahrzeugklasse aktuell 23 CHF als E-Ticket beziehungsweise 25 CHF vor Ort.

Der Onlinekauf kann günstiger sein als die Bezahlung an der Zahlstelle. Insbesondere im Winter sollten Reisende außerdem die geltenden Verkehrszeiten und die Fahrtrichtung prüfen.

Kostenpflichtige Autoverladungen

Bild eines mautpflichtigen Autobahnabschnitts durch ein Tal in derSchweiz

Bei einer Autoverladung wird das Fahrzeug auf einen Zug verladen und durch einen Eisenbahntunnel transportiert. Die Kosten zählen daher nicht zur klassischen Tunnelmaut, sondern zum Bahntransport.

Autoverladungen in der Schweiz, etwa am Vereina, Lötschberg, Simplon oder Furka, bieten eine praktische Alternative zu kurvenreichen oder saisonal gesperrten Passstraßen. Die Preise richten sich nach Strecke, Fahrzeugart und teilweise nach Saison oder Reisetag. Tickets sind häufig online oder direkt an der Verladestation erhältlich.

AutoverladungVerbindungPreis für Pkw bis 3,5 tAnhänger oder WohnwagenTicketkauf
VereinaKlosters Selfranga-SagliainsAb 36 CHFAb 22 CHFOnline oder vor Ort
LötschbergKandersteg-GoppensteinAb 26 CHF online25 CHFOnline oder vor Ort
SimplonBrig-Iselle25 CHF online, 27 CHF vor Ort24 CHFOnline oder vor Ort
FurkaRealp-Oberwald33 CHF66 CHF für Pkw mit AnhängerOnline oder vor Ort

Die Preise gelten für eine einfache Fahrt. Je nach Strecke können sie von der Saison, dem Reisetag, dem Buchungsweg sowie von Gewicht und Größe des Fahrzeugs abhängen. Für Wohnmobile und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten teilweise eigene Tarife.

Private Alpen- und Zufahrtstraßen

Öffentliche Passstraßen sind in der Schweiz in der Regel nicht zusätzlich gebührenpflichtig. Auf privaten oder genossenschaftlich betriebenen Alp- und Zufahrtstraßen können jedoch lokale Gebühren anfallen.

Das betrifft zum Beispiel Zufahrten zu:

  • Alpen- und Alpbetrieben

  • Berghotels und Berghütten

  • Wanderparkplätzen

  • Abgelegenen Tälern

  • Ausflugszielen

  • Camping- und Stellplätzen

Je nach Strecke können außerdem folgende Einschränkungen gelten:

  • Saisonale Öffnungszeiten

  • Wintersperren

  • Nachtfahrverbote

  • Gewichtsbegrenzungen

  • Maximale Fahrzeughöhe oder -breite

  • Fahrverbote für Wohnmobile und Gespanne

  • Zeitlich begrenzte Fahrbewilligungen

Beispiel: Die Zufahrt zur Alp Sellamatt ist im Sommer gebührenpflichtig. Das Tagesticket kost 15 CHF pro Auto, das Wochenticket 30 CHF. Die Bezahlung erfolgt an einem Automaten an der Zufahrtsstraße.

Zusatzgebühren für Wohnmobile, Anhänger und Gespanne

Für Wohnmobile, Anhänger und Gespanne können auf kostenpflichtigen Tunneln und Autoverladungen andere Tarife als für einen normalen Pkw gelten. Entscheidend sind die Vorgaben des jeweiligen Betreibers.

Wohnmobile bis 3,5 Tonnen

Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen benötigen auf vignettenpflichtigen Autobahnen und Autostrassen eine Schweiz Vignette.

Auf Zusatzstrecken kann das Fahrzeug dennoch einer eigenen Kategorie zugeordnet werden. Mögliche Kriterien sind:

  • Gesamthöhe des Wohnmobils

  • zulässiges Gesamtgewicht

  • Fahrzeuglänge

  • Anzahl der Achsen

  • Anzahl der Sitzplätze

Am Munt-la-Schera-Tunnel werden Wohnmobile beispielsweise nicht zum normalen Pkw-Tarif, sondern gemeinsam mit Wohnwagen und Kleinbussen in einer separaten Tarifgruppe berechnet.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen

Schwere Wohnmobile unterliegen in der Schweiz grundsätzlich der pauschalen Schwerverkehrsabgabe. Sie benötigen für das abgabepflichtige Schweizer Straßennetz keine zusätzliche Autobahnvignette.

Separate Gebühren für Tunnel, Autoverladungen oder private Straßen können trotzdem anfallen. Beim Autoverlad richtet sich der Preis häufig nach dem Fahrzeuggewicht oder nach einer eigenen Kategorie für große Fahrzeuge.

Vor der Fahrt sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Höchstgewicht des Fahrzeugs

  • zulässige Fahrzeughöhe

  • maximale Fahrzeugbreite

  • Länge des Wohnmobils

  • Transportbedingungen des Autoverlads

  • mögliche Reservierungs- oder Anmeldepflichten

Anhänger und Wohnwagen

Anhänger bis 3,5 Tonnen benötigen auf vignettenpflichtigen Schweizer Autobahnen und Autostrassen grundsätzlich eine eigene Vignette. Für ein Gespann sind deshalb normalerweise zwei Vignetten erforderlich:

  • eine Vignette für das Zugfahrzeug

  • eine Vignette für den Anhänger oder Wohnwagen

Das gilt sowohl für die Klebevignette als auch für die E-Vignette. Anhänger sind abgabepflichtig, sofern sie nicht bereits der Schwerverkehrsabgabe unterliegen.

Bei Autoverladungen wird der Anhänger häufig zusätzlich zum Zugfahrzeug berechnet. Beim Vereina-Autoverlad richtet sich der Anhängerpreis nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Beim Lötschberg-Autoverlad kostet ein Anhänger oder Wohnwagen bis 3,5 Tonnen aktuell 25 CHF pro einfacher Fahrt.

Kosten für ein Gespann

Wer mit einem Pkw und Anhänger oder Wohnwagen durch die Schweiz fährt, muss je nach Route mehrere Gebühren berücksichtigen. Ob der Anhänger separat berechnet wird, hängt von der genutzten Straße und den Tarifbedingungen des jeweiligen Betreibers ab.

FahrtabschnittKosten für das ZugfahrzeugKosten für Anhänger oder WohnwagenWichtig zu wissen
Vignettenpflichtige Autobahn oder Autostraßeeigene Schweiz Vignetteeigene Schweiz VignetteFür ein Gespann sind in der Regel zwei Vignetten erforderlich.
Kostenpflichtiger StraßentunnelTarif nach Fahrzeugklasseabhängig vom Tarif für das gesamte GespannLänge, Höhe und Anzahl der Achsen können die Fahrzeugklasse beeinflussen.
AutoverladTransportticket für das Zugfahrzeughäufig separates Anhänger- oder WohnwagenticketDer Preis kann vom Gewicht und von den Abmessungen des Anhängers abhängen.
Private Alp- oder ZufahrtsstraßeGebühr nach den Vorgaben des Betreibersnicht immer separat berechnetFür Gespanne können Längen-, Gewichts- oder Zufahrtsbeschränkungen gelten.

Beispiel: Fährt ein Pkw mit Wohnwagen zunächst über eine vignettenpflichtige Autobahn und nutzt anschließend den Lötschberg-Autoverlad, werden zwei Vignetten sowie jeweils ein Transportticket für das Zugfahrzeug und den Wohnwagen benötigt.

Vor der Fahrt sollte geprüft werden, ob der Anhänger separat gebucht werden muss und ob die gewählte Strecke für Gespanne zugelassen ist.

Nein. Eine Tunnelgebühr oder ein Ticket für den Autoverlad ersetzt die Schweiz Vignette nicht. Werden zusätzlich vignettenpflichtige Autobahnen oder Autostraßen genutzt, ist auch eine gültige Vignette erforderlich.

Zusätzliche Gebühren fallen insbesondere beim Großen-St.-Bernhard-Tunnel und beim Munt-la-Schera-Tunnel an. Die Schweiz Vignette deckt diese separat betriebenen Tunnel nicht ab.

Ja. Zusätzliche Kosten können bei einzelnen Straßentunneln, Autoverladungen sowie auf privaten Alp- und Zufahrtsstraßen entstehen. Die Gebühren hängen von der Strecke und teilweise von der Fahrzeugart ab.

Das ist je nach Strecke unterschiedlich. Bezahlt wird online, an einer Mautstation, an der Kasse einer Autoverladung oder an einem Automaten vor Ort.

Nein, eine Vorauszahlung ist nicht immer erforderlich. Viele Tickets können direkt vor Ort gekauft werden; bei einigen Tunneln und Autoverladungen ist zusätzlich ein Onlinekauf möglich und teilweise günstiger.

Ja. Wohnmobile können bei kostenpflichtigen Tunneln und Autoverladungen einer eigenen Tarifklasse zugeordnet werden. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen benötigen auf vignettenpflichtigen Straßen zusätzlich eine Vignette, schwerere Wohnmobile unterliegen grundsätzlich der pauschalen Schwerverkehrsabgabe.

Ja. Anhänger benötigen auf vignettenpflichtigen Straßen grundsätzlich eine eigene Vignette. Bei Autoverladungen wird für Anhänger oder Wohnwagen häufig ein zusätzliches Transportticket berechnet.

Ja. Für das Zugfahrzeug und den Anhänger sind in der Regel jeweils eigene Vignetten erforderlich. Bei Tunneln und Autoverladungen können außerdem die Länge, das Gewicht, die Höhe und die Anzahl der Achsen den Tarif beeinflussen.

Ja. Sie gelten beispielsweise für den Großen-St.-Bernhard-Tunnel, den Munt-la-Schera-Tunnel und verschiedene Autoverladungen. Auf anderen Strecken, etwa am Gotthard-Straßentunnel, reicht die reguläre Vignette aus.

Teilweise. Für den Munt-la-Schera-Tunnel können E-Tickets online gekauft werden. Fahrkarten für den Großen-St.-Bernhard-Tunnel werden für Privatkunden dagegen grundsätzlich an den Mautstationen verkauft.