Sondermaut und zusätzliche Gebühren in der Schweiz
- Kostenpflichtige Tunnel
- Autoverladungen durch die Alpen
- Private Alpen- und Zufahrtsstraßen
- Strecken- oder fahrzeugabhängige Zusatzgebühren
Straßengebühren in der Schweiz im Überblick
| Gebührenart | Wann fällt sie an? | Beispiel |
| Schweiz Vignette | Nutzung vignettenpflichtiger Autobahnen und Autostraßen | A2 mit Gotthard-Straßentunnel |
| Tunnelgebühr | Durchfahrt durch einen separat kostenpflichtigen Straßentunnel | Großer St.-Bernhard-Tunnel |
| Autoverlad | Transport des Fahrzeugs auf einem Zug | Lötschberg-Autoverlad |
| Private Straßengebühr | Nutzung einer privaten Alp- oder Zufahrtsstraße | Zufahrt zur Alp Sellamatt |
| Schwerverkehrsabgabe | Nutzung des Schweizer Straßennetzes mit bestimmten Fahrzeugen über 3,5 Tonnen | Schweres Wohnmobil |
Ein Tunnel- oder Autoverlad-Ticket ersetzt die Schweiz Vignette nicht. Werden zusätzlich vignettenpflichtige Straßen genutzt, ist auch eine gültige Vignette erforderlich.
Tunnel und Straßen
Tunnel und Straßen
Autoverladungen
Alpen- und Zufahrtstraßen
Wohnmobile und Gespanne
Kostenpflichtige Tunnel und Straßen
Nur wenige Straßentunnel in der Schweiz erheben eine eigene Tunnelgebühr. Hinzu kommen verschiedene Autoverladungen sowie einzelne private Alpen- und Zufahrtsstraßen.
Großer St. Bernhard-Tunnel
Der Großer-St.-Bernhard-Tunnel verbindet den Schweizer Kanton Wallis mit dem italienischen Aostatal. Für die Durchfahrt wird eine separate Tunnelgebühr erhoben, die nicht durch die Schweiz Vignette abgedeckt ist.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Entscheidend sind insbesondere:
Fahrzeughöhe
Anzahl der Achsen
Art des Fahrzeugs
einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt
Für einen Pkw der Fahrzeugklasse A2 kostet eine einfache Fahrt auf der Schweizer Seite aktuell 32 CHF. Motorräder, höhere Fahrzeuge, Wohnmobile, Busse und Lastwagen werden in andere Tarifklassen eingeordnet. Tickets für einzelne Fahrten werden an den Mautstationen verkauft. Auf der Schweizer Seite wird in Schweizer Franken abgerechnet.
Wichtig: Die Tunnelgebühr wird unabhängig von der Vignette erhoben. Wird bei der Anfahrt eine vignettenpflichtige Schweizer Autobahn genutzt, ist zusätzlich eine gültige Schweiz Vignette erforderlich.
Munt-la-Schera-Tunnel
Der Munt-la-Schera-Tunnel verbindet das Engadin mit Livigno in Italien. Der privat betriebene Straßentunnel ist rund 3,5 Kilometer lang und nur einspurig befahrbar. Der Verkehr wird deshalb in wechselnden Fahrtrichtungen durch den Tunnel geführt.
Für die Durchfahrt gelten eigene Tarife. Diese richten sich nach:
Fahrzeugart
Reisezeit
Sommer- oder Wintersaison
Wochentag
einfacher Fahrt oder Rückfahrt
Onlinekauf oder Kauf vor Ort
Für einen Pkw bis 3,5 Tonnen kostet eine einfache Fahrt von Mai bis November beispielsweise 15 CHF als E-Ticket und 17 CHF beim Kauf vor Ort. Für Wohnwagen und Wohnmobile gelten eigene Tarife. Eine einfache Fahrt kostet für diese Fahrzeugklasse aktuell 23 CHF als E-Ticket beziehungsweise 25 CHF vor Ort.
Der Onlinekauf kann günstiger sein als die Bezahlung an der Zahlstelle. Insbesondere im Winter sollten Reisende außerdem die geltenden Verkehrszeiten und die Fahrtrichtung prüfen.
Kostenpflichtige Autoverladungen
Bei einer Autoverladung wird das Fahrzeug auf einen Zug verladen und durch einen Eisenbahntunnel transportiert. Die Kosten zählen daher nicht zur klassischen Tunnelmaut, sondern zum Bahntransport.
Autoverladungen in der Schweiz, etwa am Vereina, Lötschberg, Simplon oder Furka, bieten eine praktische Alternative zu kurvenreichen oder saisonal gesperrten Passstraßen. Die Preise richten sich nach Strecke, Fahrzeugart und teilweise nach Saison oder Reisetag. Tickets sind häufig online oder direkt an der Verladestation erhältlich.
| Autoverladung | Verbindung | Preis für Pkw bis 3,5 t | Anhänger oder Wohnwagen | Ticketkauf |
| Vereina | Klosters Selfranga-Sagliains | Ab 36 CHF | Ab 22 CHF | Online oder vor Ort |
| Lötschberg | Kandersteg-Goppenstein | Ab 26 CHF online | 25 CHF | Online oder vor Ort |
| Simplon | Brig-Iselle | 25 CHF online, 27 CHF vor Ort | 24 CHF | Online oder vor Ort |
| Furka | Realp-Oberwald | 33 CHF | 66 CHF für Pkw mit Anhänger | Online oder vor Ort |
Die Preise gelten für eine einfache Fahrt. Je nach Strecke können sie von der Saison, dem Reisetag, dem Buchungsweg sowie von Gewicht und Größe des Fahrzeugs abhängen. Für Wohnmobile und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten teilweise eigene Tarife.
Private Alpen- und Zufahrtstraßen
Öffentliche Passstraßen sind in der Schweiz in der Regel nicht zusätzlich gebührenpflichtig. Auf privaten oder genossenschaftlich betriebenen Alp- und Zufahrtstraßen können jedoch lokale Gebühren anfallen.
Das betrifft zum Beispiel Zufahrten zu:
Alpen- und Alpbetrieben
Berghotels und Berghütten
Wanderparkplätzen
Abgelegenen Tälern
Ausflugszielen
Camping- und Stellplätzen
Je nach Strecke können außerdem folgende Einschränkungen gelten:
Saisonale Öffnungszeiten
Wintersperren
Nachtfahrverbote
Gewichtsbegrenzungen
Maximale Fahrzeughöhe oder -breite
Fahrverbote für Wohnmobile und Gespanne
Zeitlich begrenzte Fahrbewilligungen
Beispiel: Die Zufahrt zur Alp Sellamatt ist im Sommer gebührenpflichtig. Das Tagesticket kost 15 CHF pro Auto, das Wochenticket 30 CHF. Die Bezahlung erfolgt an einem Automaten an der Zufahrtsstraße.
Zusatzgebühren für Wohnmobile, Anhänger und Gespanne
Für Wohnmobile, Anhänger und Gespanne können auf kostenpflichtigen Tunneln und Autoverladungen andere Tarife als für einen normalen Pkw gelten. Entscheidend sind die Vorgaben des jeweiligen Betreibers.
Kosten für ein Gespann
Wer mit einem Pkw und Anhänger oder Wohnwagen durch die Schweiz fährt, muss je nach Route mehrere Gebühren berücksichtigen. Ob der Anhänger separat berechnet wird, hängt von der genutzten Straße und den Tarifbedingungen des jeweiligen Betreibers ab.
| Fahrtabschnitt | Kosten für das Zugfahrzeug | Kosten für Anhänger oder Wohnwagen | Wichtig zu wissen |
| Vignettenpflichtige Autobahn oder Autostraße | eigene Schweiz Vignette | eigene Schweiz Vignette | Für ein Gespann sind in der Regel zwei Vignetten erforderlich. |
| Kostenpflichtiger Straßentunnel | Tarif nach Fahrzeugklasse | abhängig vom Tarif für das gesamte Gespann | Länge, Höhe und Anzahl der Achsen können die Fahrzeugklasse beeinflussen. |
| Autoverlad | Transportticket für das Zugfahrzeug | häufig separates Anhänger- oder Wohnwagenticket | Der Preis kann vom Gewicht und von den Abmessungen des Anhängers abhängen. |
| Private Alp- oder Zufahrtsstraße | Gebühr nach den Vorgaben des Betreibers | nicht immer separat berechnet | Für Gespanne können Längen-, Gewichts- oder Zufahrtsbeschränkungen gelten. |
Beispiel: Fährt ein Pkw mit Wohnwagen zunächst über eine vignettenpflichtige Autobahn und nutzt anschließend den Lötschberg-Autoverlad, werden zwei Vignetten sowie jeweils ein Transportticket für das Zugfahrzeug und den Wohnwagen benötigt.
Vor der Fahrt sollte geprüft werden, ob der Anhänger separat gebucht werden muss und ob die gewählte Strecke für Gespanne zugelassen ist.
Nein. Eine Tunnelgebühr oder ein Ticket für den Autoverlad ersetzt die Schweiz Vignette nicht. Werden zusätzlich vignettenpflichtige Autobahnen oder Autostraßen genutzt, ist auch eine gültige Vignette erforderlich.
Zusätzliche Gebühren fallen insbesondere beim Großen-St.-Bernhard-Tunnel und beim Munt-la-Schera-Tunnel an. Die Schweiz Vignette deckt diese separat betriebenen Tunnel nicht ab.
Ja. Zusätzliche Kosten können bei einzelnen Straßentunneln, Autoverladungen sowie auf privaten Alp- und Zufahrtsstraßen entstehen. Die Gebühren hängen von der Strecke und teilweise von der Fahrzeugart ab.
Das ist je nach Strecke unterschiedlich. Bezahlt wird online, an einer Mautstation, an der Kasse einer Autoverladung oder an einem Automaten vor Ort.
Nein, eine Vorauszahlung ist nicht immer erforderlich. Viele Tickets können direkt vor Ort gekauft werden; bei einigen Tunneln und Autoverladungen ist zusätzlich ein Onlinekauf möglich und teilweise günstiger.
Ja. Wohnmobile können bei kostenpflichtigen Tunneln und Autoverladungen einer eigenen Tarifklasse zugeordnet werden. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen benötigen auf vignettenpflichtigen Straßen zusätzlich eine Vignette, schwerere Wohnmobile unterliegen grundsätzlich der pauschalen Schwerverkehrsabgabe.
Ja. Anhänger benötigen auf vignettenpflichtigen Straßen grundsätzlich eine eigene Vignette. Bei Autoverladungen wird für Anhänger oder Wohnwagen häufig ein zusätzliches Transportticket berechnet.
Ja. Für das Zugfahrzeug und den Anhänger sind in der Regel jeweils eigene Vignetten erforderlich. Bei Tunneln und Autoverladungen können außerdem die Länge, das Gewicht, die Höhe und die Anzahl der Achsen den Tarif beeinflussen.
Ja. Sie gelten beispielsweise für den Großen-St.-Bernhard-Tunnel, den Munt-la-Schera-Tunnel und verschiedene Autoverladungen. Auf anderen Strecken, etwa am Gotthard-Straßentunnel, reicht die reguläre Vignette aus.
Teilweise. Für den Munt-la-Schera-Tunnel können E-Tickets online gekauft werden. Fahrkarten für den Großen-St.-Bernhard-Tunnel werden für Privatkunden dagegen grundsätzlich an den Mautstationen verkauft.