Gültigkeit von Vignette und Streckenmaut für Österreich prüfen
- Bestellung im ADAC Mautportal aufrufen
- Gültigkeit über die ASFINAG Evidenzabfrage prüfen
Gültigkeit über Bestellung verwalten prüfen
Im Bereich "Bestellung verwalten" sehen Sie, welche digitalen Vignetten, Streckenmaut-Tickets oder FLEX-Aktivierungen für Ihr Fahrzeug hinterlegt sind und ab wann sie gelten.
Schritt 1: Bestelldaten bereithalten
Halten Sie die bei der Bestellung verwendete E-Mail-Adresse sowie die Bestellnummer oder das Kennzeichen bereit.
Schritt 2: Bestellung aufrufen
Öffnen Sie den Bereich "Bestellung verwalten" und geben Sie die erforderlichen Daten ein. Anschließend erhalten Sie eine separate E-Mail mit einem Zugangslink für die Verwaltung Ihrer Bestellung.
Schritt 3: Gültigkeit prüfen
Kontrollieren Sie Mautprodukt, Kennzeichen und Gültigkeitszeitraum. Wird das Produkt in der Bestellübersicht angezeigt, wurde es erfolgreich bei der ASFINAG hinterlegt.
Hinweis: Die Bestellnummer finden Sie in Ihrer Bestellbestätigung. Liegt sie Ihnen nicht vor, können Sie die Gültigkeit alternativ über die ASFINAG-Evidenzabfrage prüfen.
Gültigkeit über die ASFINAG Evidenzabfrage prüfen
Wenn Sie Ihre Bestellung im ADAC Mautportal nicht aufrufen können, steht Ihnen alternativ die öffentliche Evidenzabfrage der ASFINAG zur Verfügung.
Für die Prüfung benötigen Sie:
Den Zulassungsstaat des Fahrzeugs
Das Kennzeichen
Das gewünschte Mautprodukt
Anschließend sehen Sie, ob für das Fahrzeug eine gültige oder künftig gültige digitale Vignette beziehungsweise Streckenmaut hinterlegt ist.
Bereits abgelaufene Produkte und Klebevignetten werden in der Evidenzabfrage nicht angezeigt.
Weitere Funktionen in Bestellung verwalten
Wenn die Gültigkeitsabfrage nicht klappt
Je nachdem, welchen Prüfweg Sie nutzen, können unterschiedliche Ursachen vorliegen. Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Angaben vollständig und korrekt eingegeben wurden.
Fehler bei Prüfung im ADAC Mautportal
| Anzeige | Möglicher Grund | So gehen Sie vor |
| Die Bestellung wird nicht gefunden | E-Mail-Adresse, Bestellnummer oder Kennzeichen stimmen nicht mit den Bestelldaten ein | Vergleichen Sie die Angaben mit Ihrer Bestellbestätigung |
| Ein Mautprodukt fehlt in der Übersicht | Das Produkt wurde mit einer anderen Bestellnummer oder für ein anderes Kennzeichen gebucht | Prüfen Sie weitere Bestellungen und das hinterlegte Kennzeichen |
| Die Bestelldaten liegen nicht vor | Bestellnummer oder verwendete E-Mail-Adresse sind nicht mehr bekannt | Nutzen Sie alternativ die ASFINAG Evidenzabfrage |
Fehler bei Prüfung über die ASFINAG Evidenzabfrage
| Anzeige | Möglicher Grund | So gehen Sie vor |
| Es wird kein Mautprodukt angezeigt | Zulassungsstaat, Kennzeichen oder Produktart wurden falsch angegeben | Kontrollieren Sie die Eingaben und starten Sie die Abfrage erneut |
| Das Kennzeichen wird nicht erkannt | Die Schreibweise stimmt nicht mit der hinterlegten Angabe überein | Geben Sie deutsche und österreichische Kennzeichen mit Bindestrich ein |
| Ein früher gültiges Produkt fehlt | Das Mautprodukt ist bereits abgelaufen | Abgelaufene Produkte werden in der Evidenzabfrage nicht mehr angezeigt |
Bleibt die Prüfung ohne Ergebnis, vergleichen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Bestellbestätigung oder wenden Sie sich an den Kundenservice.
Rufen Sie Ihr Mautprodukt im Bereich "Bestellung verwalten" auf und kontrollieren Sie das Kennzeichen sowie den angegebenen Gültigkeitszeitraum. Wird das Produkt dort angezeigt, wurde es erfolgreich bei der ASFINAG hinterlegt. Alternativ können Sie die Gültigkeit anhand des Kennzeichens über die ASFINAG Evidenzabfrage prüfen.
Sie benötigen die E-Mail-Adresse, die Sie beim Kauf verwendet haben. Zusätzlich geben Sie entweder Ihre Bestellnummer oder das Kennzeichen des Fahrzeugs ein. Die Bestellnummer finden Sie in der Bestellbestätigung, die Sie nach dem Kauf per E-Mail erhalten haben.
Ja. Liegt Ihnen die Bestellnummer nicht vor, können Sie sich im Bereich "Bestellung verwalten" mit Ihrem Kennzeichen und der beim Kauf verwendeten E-Mail-Adresse anmelden. Alternativ nutzen Sie die ASFINAG Evidenzabfrage. Dort benötigen Sie den Zulassungsstaat, das Kennzeichen und die gewünschte Produktart.
Die Evidenzabfrage zeigt, ob für ein Kennzeichen eine digitale Vignette oder digitale Streckenmaut hinterlegt ist und für welchen Zeitraum das Produkt gilt. Personenbezogene Angaben oder weitere Details zur Bestellung werden nicht veröffentlicht.
Prüfen Sie zunächst das eingegebene Kennzeichen, den Zulassungsstaat und die ausgewählte Produktart. Deutsche und österreichische Kennzeichen müssen mit einem Bindestrich anstelle von Wappen oder Plakette eingegeben werden. Klebevignetten sowie bereits abgelaufene digitale Mautprodukte werden in der ASFINAG-Evidenzabfrage nicht angezeigt.
Ja. Sowohl im Bereich „Bestellung verwalten“ als auch über die ASFINAG Evidenzabfrage können Sie sehen, ob für Ihr Kennzeichen ein Mautprodukt hinterlegt ist, dessen Gültigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.
In „Bestellung verwalten“ können Sie auch bereits abgelaufene oder genutzte Mautprodukte aufrufen und den ursprünglichen Gültigkeitszeitraum prüfen. In der ASFINAG Evidenzabfrage werden abgelaufene Produkte dagegen nicht mehr angezeigt. Alternativ finden Sie die Angaben auch in Ihrer Bestellbestätigung.
Ja. Den Gültigkeitsbeginn einer über das ADAC Mautportal gekauften digitalen 1-Tages-Vignette oder 10-Tages-Vignette können Sie kostenfrei ändern, solange die Gültigkeit noch nicht begonnen hat. Der neue Beginn kann vorgezogen oder nach hinten verschoben werden. Die Änderung nehmen Sie im Bereich „Bestellung verwalten“ vor.
Eine digitale Vignette kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Kaufdatum storniert werden, sofern ihre Gültigkeit noch nicht begonnen hat. Ein Streckenmaut-Ticket kann innerhalb von 14 Tagen ab der Buchung storniert werden, solange es noch nicht genutzt wurde. Wurden zwei Fahrten gemeinsam gebucht, können diese nur zusammen storniert werden.
Im Bereich „Bestellung verwalten“ können Sie den Status Ihrer FLEX-Aktivierung, Ihre Durchfahrten, die berechneten Mautgebühren und das hinterlegte Zahlungsmittel einsehen. Das Zahlungsmittel lässt sich dort aktualisieren und FLEX kann jederzeit gekündigt werden. Das Kennzeichen einer bestehenden FLEX-Aktivierung kann derzeit nicht geändert werden. Dafür ist eine neue Aktivierung erforderlich.