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Schweiz Vignette für Anhänger und Wohnwagen

Ein Auto mit einem Wohnanhänger auf einer Autobahn unterwegs

Wer mit einem Pkw und Anhänger oder Wohnwagen in die Schweiz fährt, benötigt auf vignettenpflichtigen Autobahnen und Autostrassen für beide Fahrzeuge eine eigene Vignette. Die Vignette des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger oder Wohnwagen. Für das gesamte Gespann sind deshalb grundsätzlich zwei separate Vignetten erforderlich.

Die Regelung gilt unter anderem für Wohnwagen, Caravans, Pferdeanhänger, Gepäckanhänger und weitere Pkw Anhänger bis 3,5 Tonnen. Die digitale Schweiz Vignette für den Wohnanhänger wird separat gekauft, mit dessen Kennzeichen verknüpft und kostet 40 CHF.

Für Anhänger oder Wohnanhänger über 3,5 Tonnen gelten besondere Regelungen zur Schwerverkehrsabgabe.

Anhängerart oder FahrzeugkombinationZulässiges GesamtgewichtEigene Vignette erforderlich?Preis
Wohnwagen oder CaravanBis 3,5 tJa40 CHF
PferdeanhängerBis 3,5 tJa40 CHF
GepäckanhängerBis 3,5 tJa40 CHF
Sonstiger Pkw Anhänger Bis 3,5 tJa 40 CHF
Pkw-Gespann aus Zugfahrzeug und AnhängerBeide Fahrzeuge bis 3,5 tZwei Vignetten erforderlich80 CHF insgesamt
MotorradanhängerBis 3,5 tNein-

Hinweis: Für Anhänger und Wohnanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gelten andere Regelungen. Bei einem schweren Wohnanhänger fällt anstelle der Schweiz Vignette die pauschale Schwerverkehrsabgabe an.

Anhänger Vignette buchen

Vignette für Zugfahrzeug und Anhänger buchen

Bestellen Sie zunächst die digitale Schweiz Vignette für Ihr Zugfahrzeug. Am Ende des Bestellprozesses können Sie zusätzlich eine eigene Vignette für Ihren Anhänger oder Wohnwagen auswählen und direkt mitbuchen.

Regelungen für Wohnmobile mit Anhänger

Bei einem Wohnmobil mit Anhänger richtet sich die erforderliche Abgabe nach dem zulässigen Gesamtgewicht der einzelnen Fahrzeuge. Das Wohnmobil und der Anhänger oder Wohnanhänger werden separat betrachtet. Entscheidend ist somit nicht das Gesamtgewicht des gesamten Gespanns.

FahrzeugkombinationAbgabe für das WohnmobilAbgabe für den Anhänger
Wohnmobil bis 3,5 t und Anhänger bis 3,5 tSchweiz Vignette für 40 CHFEigene Schweiz Vignette für 40 CHF
Wohnmobil über 3,5 t und Anhänger bis 3,5 tPauschale SchwerverkehrsabgabeEigene Schweiz Vignette für 40 CHF
Wohnmobil bis 3,5 t und Anhänger über 3,5 tSchweiz Vignette für 40 CHFPauschale Schwerverkehrsabgabe
Wohnmobil über 3,5 t und Wohnanhänger über 3,5 tPauschale SchwerverkehrsabgabePauschale Schwerverkehrsabgabe

Wichtig: Auch wenn für das Wohnmobil die Schwerverkehrsabgabe gilt, benötigt ein Anhänger bis 3,5 Tonnen weiterhin eine eigene Schweiz Vignette.

Wer mit einem Anhänge ohne gültige Vignette auf einer vignettenpflichtigen Straße in der Schweiz fährt, muss mit einer Buße von 200 CHF rechnen. Zusätzlich ist eine eigene Schweiz Vignette für den Anhänger zum Preis von 40 CHF erforderlich. Die Vignette des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger.

Bei der digitalen Vignette prüfen das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und die Polizeit anhand des Zulassungslandes und des Kennzeichens, ob für den Anhänger eine gülitge Schweiz Vignette hinterlegt ist. Zugfahrzeug und Anhänger werden dabei separat kontrolliert, da jedes Fahrzeug eine eigene Vignette benötigt. Ein Kaufbeleg muss nicht mitgeführt werden.

Ja. Ein Pferdeanhänger bis 3,5 Tonnen benötigt auf vignettenpflichtigen Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz eine eigene Vignette. Die Vignette des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Pferdeanhänger. Die digitale Schweiz Vignette kostet 40 CHF und wird separat mit dem Kennzeichen des Anhängers verknüpft. Für Pferdeanhänger über 3,5 Tonnen gelten die Regelungen zur Schwerverkehrsabgabe.

Nein. Ein Anhänger, der direkt von einem Motorrad gezogen wird, benötigt in der Schweiz keine eigene Vignette. Nur das Motorrad selbst braucht eine gültige Schweiz Vignette.

Wohnmobil und Anhänger werden in der Schweiz separat nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht beurteilt. Bis 3,5 Tonnen benötigt jedes Fahrzeug eine eigene Schweiz Vignette für 40 CHF. Für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen gilt statt der Vignette die pauschale Schwerverkehrsabgabe. Ein Anhänger bis 3,5 Tonnen benötigt auch in diesem Fall weiterhin eine eigene Vignette. Für Wohnanhänger über 3,5 Tonnen fällt ebenfalls die pauschale Schwerverkehrsabgabe an.