Mit dem Leasingauto ins Ausland – wichtige Regeln und Tipps

Eine Familie läuft am Strand dem Sonnenuntergang entgegen, nachdem sie mit dem Leasingauto ins Ausland gefahren sind.
© gettyimages

Gemäß ADAC Tourismusstudie 2023 verreist jeder zweite Deutsche am liebsten mit dem Auto. Doch darf man das Leasingauto für den Urlaub oder Geschäftsfahrten ins Ausland nutzen? Wir klären auf und fassen die wichtigsten Regeln und Tipps inklusive Checkliste zusammen.

Ins Ausland mit dem Leasingauto so geht´s

Mit Fahrzeugen, die über die ADAC Fahrzeugwelt geleast wurden, darf man als Leasingnehmer das geleaste Auto auch für Fahrten ins Ausland nutzen. Vor allem dann, wenn man in ein anderes EU-Land oder in die Schweiz fahren möchten.

Wer die deutschen Bundesgrenzen überqueren und die Europäische Union verlassen möchte, sollte dennoch im Vorfeld den Leasingvertrag prüfen und zusätzlich Rücksprache mit dem Leasinggeber halten. In manchen Verträgen finden sich Klauseln, die festlegen, ob man für eine Reise in ein Nicht-EU-Land eine schriftliche Zustimmung benötigt oder es sogar schlichtweg untersagt ist. Dies betrifft größtenteils Fahrten nach Osteuropa oder in den asiatischen Teil der Türkei.

Checkliste: Mit dem Leasingauto ins Ausland

Kategorie

Tipps & Details

Bei Bedarf Einholung einer Genehmigung des Leasinggebers

Vor der Reise sollte man sich vom Leasinggeber schriftlich bestätigen lassen, dass das Auto ins Ausland mitgenommen werden darf.

Überprüfung des Versicherungsschutzes

Sicherstellen, dass die Autoversicherung auch im Ausland gültig ist und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abschließen.

Wichtige Dokumente mitführen

Fahrzeugschein, Leasingvertrag, Führerschein, Personalausweis/Reisepass, Grüne Versichertenkarte, etc.

Kontaktnummern für Notfälle

Die Notfallnummern der Pannen- und Unfallhilfe sowie die Kontaktinformationen des Leasinggebers griffbereit halten.

Informieren über Verkehrsregeln im Ausland

Kenntnis der landesspezifischen Verkehrsregeln, Tempolimits und Mautsysteme.

Beachtung länderspezifischer Beschränkungen für Leasingfahrzeuge

Einige Leasingverträge schließen die Nutzung in bestimmten Ländern aus, diese Restriktionen müssen beachtet werden.

Vorbereitung auf Mautgebühren und Vignettenpflicht

Sich im Vorfeld über Maut- und Vignettenregelungen im jeweiligen Reiseland informieren sowie notwendige Maut und Vignetten besorgen.

Alternativen prüfen

In manchen Fällen kann es vorteilhafter sein, für die Zeit im Ausland anstelle des Leasingfahrzeugs einen Mietwagen zu nehmen.

Übersicht der wichtigsten Punkte, die mit einem Leasingauto im Ausland beachtet werden sollten.

Andere Länder, andere Verkehrsregeln

Wer mit seinem Leasingfahrzeug im Ausland unterwegs ist, sollte ein paar Dinge beachten. Dazu zählen die lokal unterschiedlichen Regelungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen, oder Promillegrenzen. Auch die Mitnahmepflichten für Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten unterscheiden sich meist von denen in Deutschland. Mehr Informationen zum Thema findet man beim ADAC unter: Verkehrsvorschriften im Ausland.

Mit Leasingauto im Ausland: Die wichtigsten Dokumente

  • Fahrzeug-Zulassungspapiere und Kopie des Leasingvertrags

  • Führerschein

  • Personalausweis und/oder Reisepass (je nach Reiseland biometrisch und mindestens sechs Monate gültig)

  • Internationale / Grüne Versichertenkarte (je nach Reiseland)

  • Notfallnummern der Schaden-Hotline des Leasinggebers, der Versicherungen und der Bank

  • Europäischer oder internationaler Unfallbericht für den Ernstfall (auf ADAC.de: Unfallbericht zum Ausdrucken)

Versicherungsschutz unbedingt prüfen

Das Leasingfahrzeug ist vollkaskoversichert – damit ist man grundsätzlich auf der sicheren Seite. Dennoch sollte vor Reiseantritt geklärt sein, ob der Versicherungsschutz des Leasingautos im Ausland wirklich gilt. Zu empfehlen ist zudem das Mitführen einer Grünen Versichertenkarte. Denn in vielen Ländern ist es üblich, dass diese bei Unfällen und Polizeikontrollen verlangt wird.

Zusätzlich sollten Leasingfahrzeuge mit einer GAP-Versicherung geschützt werden. Bei einem Totalschaden deckt sie Kosten, die aus dem Wiederbeschaffungswert und den noch anfallenden Restbeträgen des Leasings entstehen. Bei der ADAC Autoversicherung ist diese Leasing-Differenzdeckung bei der Komfort- und Premium-Kaskoversicherung inklusive und ein fester Bestandteil.

Sinnvoll ist auch eine ADAC Plus- oder Premium-Mitgliedschaft, die bei einer Panne im Ausland oder einem notwendigen Krankenrücktransport weiterhilft. Im Falle einer Plus-Mitgliedschaft sollte man auch an eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung denken, die die Kosten für medizinische Behandlungen abdeckt.

Reise und Kosten umsichtig kalkulieren

Bei der Auswahl des Reiselandes sollte man die Strecke, die man zurücklegen wird, genau kennen. Im Leasingvertrag wurde die gesamte Kilometerleistung vorab vereinbart. Bei einer Überschreitung drohen bei der Rückgabe Zusatzkosten. Bei einer Autoreise kommen ordentlich Mehrkilometer zusammen.

Die Kosten für Vignetten und Maut sowie Parkgebühren sollte man bei der Planung der Reise mit einkalkulieren. Knöllchen fürs Falschparken oder für die Überschreitung des Tempolimits werden zwar zunächst an den Leasinggeber als Fahrzeughalter geschickt, die Begleichung muss man aber zuzüglich einer Zusatzgebühr als Leasingnehmer begleichen.

Vorsicht bei Reisedauer und Umzug ins Ausland

Aufpassen muss man bei längeren Aufenthalten mit seinem Leasingauto im Ausland. Wenn man länger als ein halbes Jahr – also 185 Tage – unterwegs ist, hat man dort rechtlich gesehen einen Wohnsitz, der wiederum eine Ummeldung erforderlich machen würde. Das ist für Leasingnehmer jedoch unzulässig.

Möchte man für eine längere Zeit – zum Beispiel aus beruflichen Gründen – ins Ausland und sein Leasingauto mitnehmen, dann sollte dies sorgfältig vorbereitet sein. So muss aus steuerrechtlichen Gründen ein Kfz dort registriert werden, wo es überwiegend genutzt wird.

Wenn mit dem Leasingauto im Ausland etwas passiert?

Wird das Fahrzeug gestohlen, muss man dies nicht nur umgehend der Polizei, sondern auch dem Leasinggeber und der Versicherung melden. Gut zu wissen: Auch bei einem Diebstahl hilft die GAP-Versicherung weiter.

Ebenso der Diebstahl des Fahrzeugscheins sollte umgehend der Polizei und dem Leasinggeber gemeldet werden, damit mit dem Dokument kein Missbrauch betrieben werden kann und man schnellstmöglich ein Ersatzdokument erhält.

Um auf einen Unfall im Ausland gut vorbereitet zu sein, sollte man den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht ausgedruckt im Handschuhfach dabei haben.