Leasing-Rückgabe beim ADAC: die wichtigsten Tipps – inklusive Checkliste
Das Autoleasing über die ADAC Fahrzeugwelt endet immer mit der Leasing-Rückgabe. Hier gibt es alle wichtigen Infos und praktische Tipps. Mit unserer Checkliste zum Download am Ende dieses Ratgebers ist man zudem gut vorbereitet.
Gute Pflege während des Leasings verhindert Wertminderung
Unterlagen idealerweise an einem Ort aufbewahren
Ausreichend Zeit für die Rückgabe des Leasingfahrzeugs einplanen
1. Spart Kosten: Leasingauto sorgfältig pflegen
Je besser das Leasingfahrzeug gepflegt wird, desto niedriger ist die Wertminderung des Autos. Man sollte das Fahrzeug regelmäßig und gründlich reinigen, sodass man sich zum Ende der Leasingzeit eine professionelle Aufbereitung, die bei groben Verunreinigungen durchaus zu empfehlen ist, sparen kann.
Hier findet man die wichtigsten Tipps zur Fahrzeugreinigung.
2. Korrekte Nutzung und Pflichttermine einhalten
Das Einhalten von Inspektionsterminen und der rechtzeitige Austausch von Verschleißteilen sollten für jeden Leasingnehmer selbstverständlich sein. Nur so kann eine übermäßige Abnutzung verhindert werden.
Idealerweise achtet man im Vorfeld darauf, dass Fahrzeugzubehör vom Hersteller bezogen wird. Zubehör, wie z.B. Sommer- beziehungsweise Winterreifen (mit Originalfelgen), sollte sorgfältig gelagert werden. Extra-Ausstattung wie Trennnetz, Laderaumabdeckung oder Ähnliches sollten ebenfalls sorgfältig aufbewahrt werden.
Unser Lese-Tipp: Was beim Autoleasing erlaubt ist, was nicht
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3. Stressfrei: alle Leasing-Dokumente an einem Ort
Nichts verursacht mehr Stress, als wenn man kurz vor der Leasing-Rückgabe sämtliche Unterlagen erst mühsam zusammensuchen muss. Tipp: Gleich bei Leasingbeginn alle Unterlagen in einem dafür bestimmten Ordner aufbewahren und jeweils eine Kopie anfertigen, da die Originalunterlagen beim Rückgabetermin abgegeben werden müssen. Dazu gehören:
Leasingvertrag
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
Bordbuch
Bedienungsanleitung
Radio- und Schlüssel-Codekarte
Serviceheft
Alle Nachweise über durchgeführte Inspektionen und Reparaturen
Bescheinigungen der Hauptuntersuchung (HU) und/oder Abgasuntersuchung (AU), falls diese während des Leasingzeitraums durchgeführt wurden
4. Rückgabe frühzeitig planen und terminieren
Dem Leasingvertrag ist zu entnehmen, bis wann das Fahrzeug zurückgegeben werden muss. Man kann nicht davon ausgehen, dass beispielsweise die Dekra-Prüfstelle am Wunschtermin Kapazitäten frei hat.
Wenn das Fahrzeug größere Blessuren hat oder stark verschmutzt ist, muss man zudem einen Puffer für die Werkstatt beziehungsweise Aufbereitung einplanen. Die Reparatur kleinerer Schäden, zum Beispiel von Lackabplatzern, die möglicherweise die Toleranzgrenzen des Prüfkatalogs überschreiten, kann sich später auszahlen. Es lohnt sich deshalb, den Schadenkatalog vorab bereits zu lesen. In jedem Fall sollte das Fahrzeug vor der Abgabe gewaschen und der Innenraum sauber sein.
Wenn man befürchtet, dass es zu Problemen bei der Rückgabe kommt, kann man das Leasingfahrzeug vorab von einem unabhängigen Gutachter beurteilen oder eine Gebrauchtwagenprüfung beim ADAC durchführen lassen. Wichtig: Nach der Rückgabe ist dies nicht mehr möglich.
Unabhängig davon sollte man Zeit einplanen, um Kratzer und Dellen mittels Fotos zu dokumentieren. Damit die Größenverhältnisse richtig dargestellt sind, legt man dazu am besten ein Maßband an die Schadstelle an.
Darüber hinaus kann es ratsam sein, zum Übergabetermin einen Zeugen mitzunehmen. Sollte es tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, kann dieser die Angaben bestätigen. Das ist wichtig, da Gutachten über den Fahrzeugwert oder -zustand bei einem Rechtsstreit vor Gericht nicht verbindlich sind.
5. So läuft die Leasing-Rückgabe beim ADAC
Die Rückgabe des Leasingfahrzeugs der ADAC Fahrzeugwelt erfolgt bei einem nächstgelegenen Dekra-Standort. Dort wird ein Zustandsbericht – ein unabhängiges Sachverständigen-Gutachten – erstellt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 120 Euro.
Man sollte das Leasingfahrzeug immer persönlich bei der Dekra abgeben, da man nur so die Bewertungen des Sachverständigen nachvollziehen kann.
Die Sachverständigen an der Rückgabestation prüfen das Leasingfahrzeug nach einem festgelegten Kriterienkatalog. Im entsprechenden Sachverständigen-Gutachten wird festgehalten, ob es Schäden am Auto gibt, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen.
So ist für Sommerreifen beispielsweise eine Mindestprofiltiefe von zwei Millimetern vorgeschrieben, für Winterreifen vier Millimeter. Bei der Bereifung sind Mängel wie Risse, Beulen oder einseitig abgefahrenes Material schwere Mängel. Kleine, laufleistungskonforme Schäden an der Karkasse sind kein Problem.
Für einen Minderwert des Wagens sorgen beispielsweise auch Dellen, die etwa durch Hagel oder Kastanienfall entstanden sind, sowie Beulen mit mehr als zwei Zentimeter Durchmesser. Im Innenraum liegen alters- oder lichtbedingte Farbveränderungen, durchgesessene Polstersitze und normaler Verschleiß in der Norm. Starke Verschmutzungen, Beschädigungen wie Brandlöcher, Risse oder Geruchsbelästigungen sind hingegen inakzeptabel.
Prinzipiell gilt: Normale Verschleißspuren sind kein Problem, aber alle Schäden, die Einfluss auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wagens haben, wirken sich negativ im Gutachten aus.
Alle Einträge im Rückgabe-Protokoll sollte man sorgfältig durchlesen und kontrollieren – dazu gehört beispielsweise der Kilometerstand. Alle Einzelheiten müssen schriftlich festgehalten werden (ebenso fotografierte und im Protokoll erwähnte Schäden).
Sofern sich aus dem unabhängigen Sachverständigen-Gutachten ein Minderwert des Leasingfahrzeugs beziehungsweise ein Reparaturbedarf ergibt, ist man verpflichtet, für die Kosten aufzukommen. Fehlendes Fahrzeugzubehör wird ebenfalls in Rechnung gestellt. ADAC Mitglieder profitieren hier vom 300-Euro-Vorteil am Laufzeitende, der mit entstandenen Schäden verrechnet werden kann.
Haben die Gutachter keine Mängel festgestellt und sämtliches Zubehör wurde zurückgegeben, ist die Leasing-Rückgabe vollständig abgeschlossen und mit der letzten Monatsrate sind alle Zahlungen beglichen.
Der Partner der ADAC Fahrzeugwelt, Mobility Concept, übernimmt die Abmeldung des Fahrzeugs innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach Rückgabe. Die Kosten betragen etwa 35 Euro.
Die Kfz-Versicherung beim Leasing über die ADAC Fahrzeugwelt kann optional über den Leasinggeber Mobility Concept abgeschlossen werden. Um die Versicherungskündigung muss man sich in diesem Fall keine Gedanken machen, da der Leasinggeber den Versicherungsvertrag automatisch kündigt.