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Eichrechtskonforme Wallbox

Transparentes und sicheres Laden Ihres E-Fahrzeugs

Eichrechtskonformes Laden bedeutet, dass die verwendete Wallbox ein präzises Mess- und Abrechnungssystem gemäß dem deutschen Eichgesetz besitzt. Dies ermöglicht eine genaue und einheitliche Erfassung des geladenen Stroms. Darüber hinaus gewährleistet eine eichrechtskonforme Ladestation die datenschutzkonforme und sichere Verarbeitung der Nutzerdaten. Die Abrechnung erfolgt durch einen normgerechten Stromzähler und basiert ausschließlich auf den tatsächlich geladenen Kilowattstunden.

Das Laden mit einer eichrechtskonformen Wallbox kann beispielsweise in den folgenden Fällen notwendig sein:

  • In einem Mehrfamilienhaus

  • Zur Stromabrechnung von Dienstwagen für den Arbeitgeber

  • Bei der Nutzung der Wallbox durch Nachbarn und Bekannte

Stellen Sie sicher, dass Sie sich vor dem Kauf einer Wallbox umfassend über die gewünschten Funktionalitäten informieren.

Warum eichrechtskonformes Laden?

Die Wahl der passenden Wallbox richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf. Mit einer eichrechtskonformen Wallbox können Sie nicht nur Ihr Elektroauto laden, sondern auch von weiteren Funktionen profitieren.
  • Genauigkeit und Transparenz
Eine eichrechtskonforme Wallbox stellt sicher, dass der geladene Strom präzise und einheitlich erfasst wird. Dies bedeutet, dass die Abrechnung auf exakten Messungen basiert und somit für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar ist.
  • Datenschutz und Sicherheit
Durch die Einhaltung der eichrechtlichen Vorgaben werden die Nutzerdaten datenschutzkonform und sicher verarbeitet. Dies schützt die Privatsphäre der Nutzer/-innen und gewährleistet, dass Ihre Daten nicht missbräuchlich genutzt werden.
  • Vertrauen und Fairness
Eichrechtskonforme Wallboxen schaffen Vertrauen, da alle Beteiligten sicher sein können, dass nur für die tatsächlich geladenen Kilowattstunden bezahlt wird. Dies fördert eine faire und gerechte Abrechnung.

Anwendungsfälle eichrechtskonformes Laden

Gemeinschaftliche Nutzung der Wallbox

Sobald eine Wallbox gemeinschaftlich genutzt wird, ist es wichtig zu wissen, wer wie viel Strom lädt, um den geladenen Strom nutzergenau abrechnen zu können.

Es gibt verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten:

1. Gemeinschaftsladestationen:

Ladestationen, die an speziell ausgewiesenen Parkplätzen gemeinschaftlich genutzt werden, müssen den gesetzlichen Eichvorschriften entsprechen. Wenn die Abrechnung des Ladestroms nicht sofort erfolgt, sondern in festgelegten Zeitintervallen, ist es notwendig, die verschiedenen Nutzer zu identifizieren, beispielsweise durch eine PIN oder eine Karte. Zudem kann es sein, dass der Preis pro Kilowattstunde (kWh) angegeben werden muss.

2. Eigene Ladestation am Wohnungszähler:

Wenn der Ladepunkt ausschließlich von einem Haushalt genutzt und mit dem eigenen Wohnungszähler verbunden ist, erfolgt die Abrechnung des Ladestroms bequem über den Haushaltsstrom. Der Ladepunkt selbst muss nicht den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen, da der Haushaltszähler bereits geeicht ist. Eine separate Abrechnung ist in der Regel nicht erforderlich. Es ist jedoch ratsam, eine Ladestation mit Zugangssicherung zu wählen, um unbefugte Nutzung zu verhindern.

3. Eigene Ladestation am allgemeinen Zähler:

Bei einem Ladevorgang mit einer Wallbox an einem allgemeinen Zähler, empfiehlt es sich, eine eichrechtskonforme Ladestation zu installieren, um den Strom abrechnen zu können. Falls bereits eine Wallbox vorhanden ist, muss diese nicht ersetzt werden, sondern kann mit einem MID-zertifizierten Zähler (Measurements Instruments Directive) nachgerüstet werden. Mithilfe einer Nutzer-Authentifizierung mittels Schlüssel oder RFID-Chip ist dann gewährleistet, dass die Kosten eindeutig einem bestimmten Ladepunkt zugeordnet und auf die einzelnen Nutzer umgelegt werden können.

Abrechnung des Ladestroms vom E-Dienstwagen

Sofern Sie Ihren elektrischen Dienstwagen (Elektro- oder Plug-In-Hybrid) an einer Wallbox bei Ihnen Zuhause laden möchten, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um den Ladestrom mit dem Arbeitgeber abzurechnen:

  • pauschal

  • kilo­watt­stunden-genau

1. Pauschale Abrechnung:

Bei dieser Abrechnungsart wird ein monatlicher Pauschalbetrag durch den Arbeitgeber erstattet, der sich am Fahrzeugtyp und an den Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz orientiert. Der tatsächliche Verbrauch wird nicht berücksichtigt. Die Abrechnung über eine Pauschale ist in der Regel einfach und unkompliziert, denn Nachweise über den genauen Stromverbrauch müssen nicht eingereicht werden. Allerdings ist es möglich, dass Ihre Kosten durch diese Abrechnungsmethode nicht gedeckt sind und steigende Strompreise keine Berücksichtigung finden.

Seit 2021 (bis Ende 2030) gibt es folgende Höchstsätze für Pauschalen:

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • 30 € monatlich für Elektrofahrzeuge

  • 15 € monatlich für Plug-In-Hybrid

Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • 70 € monatlich für Elektrofahrzeuge

  • 35 € monatlich für Plug-In-Hybrid

2. Abrechnung nach kWh:

Bei der verbrauchsgenauen Abrechnung nach Kilowattstunde (kWh) stellen Sie dem Arbeitgeber für das Laden Ihres Dienstwagens genau den Betrag in Rechnung, welcher tatsächlich zum Laden angefallen ist und müssen hierüber Einzelnachweise erbringen. Dafür müssen die technischen Anforderungen gegeben sein, denn nur dann kann der Ladestrom gesetzeskonform mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden. Hierfür gibt es 3 Varianten:

  • Der Stromverbrauch der Wallbox kann durch einen zusätzlichen Stromzähler gemessen werden, jedoch darf die Ladestation dann auch nur dienstlich genutzt werden. Über den separaten Zähler kann der geladene Strom getrennt vom Haus­verbrauch gemessen werden. Berücksichtigen Sie, dass für die Anschaffung des zusätzlichen Stromzählers und die Installation Kosten anfallen; dafür muss die Wallbox aber keine besonderen Anfor­derungen erfüllen.

  • Die MID (Measurement Instruments Directive) ist eine Richtlinie, die im März 2004 vom EU-Parlament verabschiedet wurde. Energiezähler mit dem MID-Konformitätskennzeichen können für die Abrechnung von Energiekosten eigesetzt werden. Dies ermöglicht es Ihnen den Stromverbrauch für Ihren Dienstwagen gesondert in Ihrer Abrechnung aufzuführen. Wallboxen mit einem MID Zähler haben einen 100% genauen Zähler integriert und sind international für die verbrauchsabhängige Abrechnung akzeptiert.

  • Sofern Sie auf der Suche nach einer Wallbox mit MID Zähler sind, ist die Kathrein KWB-AC40 genau das Richtige für Sie.

  • Eichrechtskonformes Laden heißt, dass die genutzte E-Ladestation ein genaues Mess- und Abrechnungssystem nach deutschem Eichgesetz aufweist. Eichrechtskonforme Wallboxen haben im Vergleich zu Wallboxen mit MID-Zähler nicht nur einen eichrechtskonformen Zähler, sondern die komplette Ladehardware ist auf Eichrechtskonformität geprüft und abgenommen und wird in Deutschland, gerade beim öffentlichen Laden, vorausgesetzt. Eichrechtskonforme Ladestationen sind außerdem verpflichtend, wenn Sie einen Stromtarif mit wechselnden Stromkosten haben und diese über Ihren Arbeitgeber abrechnen möchten.

  • Sofern Sie auf der Suche nach einer Wallbox mit geeichtem Zähler sind, ist die Kathrein KWB-AC40-E genau das Richtige für Sie.

Bitte beachten Sie, dass die Wallbox ans Internet bzw. Heimnetzwerk (z.B. via WLan) ange­schlossen werden muss, um den Zählerstand abrufen zu können. Internet­-Empfang am Installationsstandort der Wallbox ist also zwingend erforderlich, um die Daten remote ablesen zu können. Über eine sogenannte SAFE-Software der Wallbox wird die Korrektheit der Werte überprüft und somit sichergestellt, dass die Werte nicht manipuliert sind.

Sofern die Wall­box für weitere E-Fahrzeuge, beispielsweise von Familie und Freunden genutzt wird, ist zusätzlich ein Zugangsschutz wie RFID mit verschiedenen Benutzern sinnvoll.

>> Stimmen Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber zu den Möglichkeiten ab und treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung, wie die Abrechnung des Ladestroms für den Dienstwagen erfolgen soll.

Inwiefern der Arbeitgeber die anfallenden Kosten für die Wallbox oder deren Installation übernimmt, liegt ebenfalls in dessen Ermessen.

Eichrechtskonformes Laden bedeutet, dass die verwendete Ladestation ein präzises Mess- und Abrechnungssystem gemäß dem deutschen Eichgesetz besitzt.

Es gewährleistet eine genaue und transparente Abrechnung des geladenen Stroms und schützt die Nutzerdaten durch datenschutzkonforme Verarbeitung.

Eine eichrechtskonforme Wallbox ermöglicht eine exakte Erfassung des geladenen Stroms, eine faire Abrechnung und den Schutz der Nutzerdaten.

Einige Arbeitgeber setzen die Nutzung einer eichrechtskonformen Wallbox für die Abrechnung des Dienstwagens voraus. Es ist ratsam, dies vor dem Kauf mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den zur Aufladung Zuhause benötigten Strom mit Ihrem Arbeitgeber abzurechnen: Eine monatliche Pauschale, eine Wallbox mit integriertem Energiezähler oder ein separater Energiezähler. Bei einer Monatspauschale muss der getankte Strom nicht dokumentiert werden. Stattdessen zahlt Ihnen der Arbeitgeber jeden Monat einen festgelegten Betrag, der sich am Fahrzeugtyp und an den Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz orientiert. Mit einer Wallbox mit eingebautem Energiezähler sowie mit einem separatem Zähler lässt sich der Strom kilowattstundengenau abrechnen. Die Zahlung erfolgt als steuerfreier Auslagenersatz. In dem Fall ist mindestens ein MID-zertifizierter (noch sicherer eichrechtskonformer) Energiezähler notwendig.

Eine eichrechtskonforme Wallbox ist entsprechend gekennzeichnet und erfüllt die Anforderungen des deutschen Eichgesetzes.

Sie müssen die Vorgaben des deutschen Eichgesetzes erfüllen, was präzise Messungen und eine sichere Datenverarbeitung umfasst.

Die Abrechnung erfolgt durch einen normgerechten Stromzähler und basiert ausschließlich auf den tatsächlich geladenen Kilowattstunden.

Ja, eichrechtskonforme Wallboxen können sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden, um eine genaue und faire Abrechnung zu gewährleisten.

Ohne eine eichrechtskonforme Wallbox kann es zu Ungenauigkeiten bei der Abrechnung kommen, und es könnten rechtliche Konsequenzen drohen, wenn gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt werden.

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