E-Auto laden beim Arbeitgeber: Die wichtigsten Informationen

Ein goldenes Auto steht in einer Garage an einer Ladestation, denn ein E-Auto laden beim Arbeitgeber ist kein Problem.
Bei vielen Arbeitgebern gibt es schon die Möglichkeit das eigene E-Auto während der Arbeitszeit aufzuladen.© gettyimages

Nicht jeder E-Autobesitzer hat zuhause die Möglichkeit, sein Fahrzeug an einer eigenen Wallbox zu laden. Daher stellt sich die Frage, wo das Auto geladen werden kann. Die Alternative sind öffentliche Ladesäulen und - immer öfter - auch Ladesäulen beim Arbeitgeber.

  • Strom tanken beim Arbeitgeber ist steuerfrei

  • Dynamisches Lastenmanagement mit dem ADAC

  • Verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber

Kann man beim Arbeitgeber Strom tanken?

Rechtlich sind Unternehmen nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz für das Elektroauto bereitzustellen. Wenn ein Arbeitgeber dies jedoch tut, so kann die Wallbox oder Ladesäule in der Regel auch vom Arbeitnehmer genutzt werden, um das E-Auto während der Arbeitszeit aufzuladen. Denn das abgestellte E-Auto steht während der Arbeitszeit in der Regel ca. acht Stunden lang „nur“ herum. Da bleibt genug Zeit, um es wieder voll aufzuladen.

Eine Studie des Fraunhofer-Instituts im Auftrag des Naturschutzbundes Deutschland hat gezeigt, dass sich das Laden des E-Autos beim Arbeitgeber positiv auf die Treibhausgasemissionen auswirkt. Der Grund ist, dass das Laden um die Mittagszeit (wenn sich das E-Auto in der Arbeit befindet) CO2-Einsparungen begünstigt, da der Anteil aus erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne um diese Tageszeit im Stromnetz am größten ist. Die Ladepunkte beim Arbeitgeber werden in der Regel in die vorhandene Energiestruktur integriert, ohne diese zu überlasten.

Wie wird das Laden beim Arbeitgeber abgerechnet?

Als Arbeitnehmer gilt es darauf zu achten, ob der Arbeitgeber eine Standgebühr bzw. Blockiergebühr für ein zu langes Laden veranschlagt. Dementsprechend sollte der E-Autofahrer sich im Vorhinein darüber informieren, wie das Aufladen abgerechnet wird, wer zahlen muss (ist für die Mitarbeiter ein kostenfreies/ vergünstigtes Laden möglich?) und ob man nur eine bestimmte Zeit auf dem E-Ladeparkplatz stehen darf, ehe man den Parkplatz für das nächste E-Auto frei machen muss.

Laden am Arbeitsplatz positiv für Mitarbeiterbindung

Für beide Parteien ist die CO2-Einsparung durch das Fahren eines Elektroautos von Vorteil. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitszeit zusätzlich für das Wiederaufladen seines Fahrzeuges nutzen. Oftmals profitiert er dabei sogar von vergünstigten Strompreisen. Unternehmen können so ihrer ökologischen Verantwortung gerechter werden. Zudem kann es die Mitarbeiterbindung positiv beeinflussen. Es bietet dem Arbeitgeber die Chance, den Wandel zur nachhaltigen Mobilität mitzugestalten und den jeweiligen Standort durch die Ladeplätze attraktiver werden zu lassen. Auch das Anbieten der Ladesäulen für externe Besucher oder Kunden kann das Unternehmen attraktiver und bekannter in der Umgebung machen.

E-Auto laden am Arbeitsplatz: Vorbild MaibornWolff

Ein kleiner Einblick in die Thematik „Laden beim Arbeitgeber“ gibt es in folgendem Video*.

Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC SE

*Die aktuell in der ADAC Fahrzeugwelt vorhandenen Elektroautos können sich von den im Film angesprochenen Fahrzeugen unterscheiden. Die aktuelle Auswahl an Elektrofahrzeugen in der ADAC Fahrzeugwelt finden Sie hier.

Laden beim Arbeitgeber ist steuerfrei

Seit 2017 ist das kostenlose oder vergünstigte Aufladen des E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei. Hat der Strom einen Preis, kann dieser monatlich vom Gehalt abgezogen oder direkt mit einer Ladekarte an der Ladesäule gezahlt werden. In manchen Betrieben können Mitarbeiter auch kostenlos ihr Elektrofahrzeug laden. Ein geldwerter Vorteil ist eventuell gegeben, wenn der Arbeitgeber beim Mitarbeiter zuhause eine Wallbox installiert.

Drei Tipps für Ladestationen auf dem Betriebsgelände

  1. Wichtig ist, dass die angebotene Ladestation oder Wallbox für alle E-Auto-Modelle geeignet ist. Somit haben alle Mitarbeiter, die ein eigenes Elektroauto besitzen oder einen E-Firmenwagen fahren, die Möglichkeit, ihr Auto im Betrieb zu laden. Zudem sollte der Arbeitgeber die maximal mögliche Ladeleistung liefern. Eine Ladesäule mit bis zu 22 kW Leistung schafft es zum Beispiel, ein E-Auto innerhalb von zwei bis vier Stunden voll aufzuladen. Schnellladesäulen haben eine Leistung von über 50 kW und Gleichstrom und können damit Elektroautos in 30 Minuten voll aufladen. Für das Schnellladen müssen die E-Autos mit einem Combo Stecker (Combined Charging System), einem CCS-Stecker oder einem CHAdeMo-System ausgerüstet sein.

  2. Die Ladestation sollte vor Feuchtigkeit, Spritzwasser und Schmutz geschützt und robust gegenüber unsachgemäßer Bedienung oder Missbrauch sein. Auch bei Beschädigung darf es keine Stromschlaggefahr geben. Bei hoher Nachfrage unter den Mitarbeitern sollte die Möglichkeit bestehen, das Angebot an Ladesäulen zu erweitern und eventuell nicht nur Mitarbeitern das Laden anzubieten, sondern auch Kunden oder Besuchern.

  3. Nicht vergessen werden darf das Lastmanagement. Denn werden mehrere E-Autos ohne Lastmanagement parallel geladen, kann dies zu erheblichen Mehrkosten führen. Es gibt verschiedene Arten von Lastmanagement, hier muss der Arbeitgeber sich im Vorfeld eingehend informieren, wie groß der Bedarf an Ladepunkten ist und wie viele Elektroautos gleichzeitig geladen werden sollen. Vorab die Mitarbeiter einzubeziehen, stärkt die Mitarbeiterbindung und hilft dem Arbeitgeber zugleich, den Bedarf besser zu kalkulieren.

Für Installationen mit (vielen) Wallboxen lohnt es sich, einen Vor-Ort-Check zur Vorab-Kalkulation der Kosten und der Machbarkeit und den Gegebenheiten am Standort hinzuzuziehen.