Krank auf der Kreuzfahrt – von medizinischer Versorgung bis zur Versicherung

Krank auf der Kreuzfahrt? Zuallererst: Keine Panik! Mit diesem Ratgeber erfahren Kreuzfahrtreisende, wie man sich gut vorbereitet, welche medizinische Versorgung an Bord verfügbar ist und welche Kosten im Ernstfall auf einen zukommen können. Mit diesen Informationen und Tipps kann man den Schiffsurlaub unbeschwert genießen.
Kreuzfahrten weiterhin beliebt – Zahl der deutschen Reisenden auf Rekordhöhe.
Krankheit an Bord ohne Auslandskrankenversicherung kann teuer werden.
So sichern Medikamente, Versicherungen und ADAC Ambulanz-Service Reisen ab.
Flusskreuzfahrten und das Reisen auf hoher See sind im Aufwind. Fuhren im Jahr 2019, vor den Pandemie-bedingten Einschränkungen, immerhin knapp 2,6 Millionen Personen aus Deutschland mit einem Kreuzfahrtschiff in den Urlaub, wurden laut Statista Research in 2023 insgesamt etwa 3,7 Millionen gezählt – ein neuer Rekord.
Kommt nichts dazwischen, ist das Angebot und der Aufenthalt an Bord eine Wellnessoase. Bei Krankheit, Unfall oder dringender medizinischer Behandlung kann es schnell anders aussehen. Bordärzte und Notfallstationen sind zwar gut ausgestattet, aber mitunter kann eine Ausschiffung in ein Krankenhaus am nächsten Hafen oder dann sogar ein schneller Rücktransport in die Heimat notwendig sein. Wie man sich optimal auf eine Kreuzfahrt vorbereitet und was im Krankheitsfall wichtig ist, erklärt Susanne Reuter vom ADAC Ambulanz-Service im folgenden Podcast.

Kreuzfahrt-Urlaub: Tipps zu Vorbereitung und medizinischer Vorsorge
Susanne Reuter vom ADAC Ambulanz-Service erläutert die wichtigsten Schritte bei der Vorbereitung auf eine Kreuzfahrt und was im Krankheitsfall zu beachten ist.
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Vorbereitung Kreuzfahrt: Medikamente und Reiseschutz
So ist es wichtig, dass man sich vor der Kreuzfahrt, mit einem Reiseschutz – also mit einer Auslandskrankenversicherung und gegebenenfalls einer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung – absichert.
Wichtiger Hinweis: Die Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenkassen wird an Bord nicht angenommen, weil die ärztliche Behandlung auf den Schiffen als Privatleistung abgerechnet wird. Das heißt, man muss in Vorkasse gehen und kann im Nachgang bei der Krankenversicherung die Erstattung beantragen. Bei gesetzlich Versicherten reicht sie allerdings nur bis zur Höhe eines meist gering dimensionierten Deckungsbetrags.
Für Menschen mit Vorerkrankungen ist dringend zu empfehlen, vor einer Kreuzfahrt mit einem Arzt – am geeignetsten ist der Hausarzt – zu sprechen und zu prüfen, ob das Reisen auf Kreuzfahrtschiffen für die individuelle Gesundheit und medizinischen Bedürfnisse geeignet ist.
„Auf Kreuzfahrtreisen ist in aller Regel eine solide ärztliche Versorgung sichergestellt. Allerdings ist eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung unerlässlich. Sie sollte für den Notfall auch medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte organisatorisch und finanziell abdecken.“
Dimitrios Tsiktes, Leiter ADAC Ambulanz-Service©ADAC © Federico Pedrotti
Kreuzfahrtschiff: So funktioniert die medizinische Versorgung
Die Reiseapotheke an Bord eines Urlaubsschiffes ist zumeist sehr gut ausgestattet, sodass Medikamente, die möglicherweise daheim vergessen wurden, entweder von dort ausgegeben werden oder an Land bestellt werden und dann am nächsten Hafen an Bord kommen.
An Bord können auch kleine bis mittlere chirurgische Eingriffe durchgeführt werden. Es gibt häufig ein Röntgengerät, manchmal auch Ultraschall-Diagnostik und eine Intensiveinheit mit Beatmungsgerät und Perfusoren. Die Schiffe verfügen allerdings nur über eine begrenzte Anzahl an Gesundheits- und Krankenpersonal. Dieses ist bei stationären Aufnahmen über Tag oder Nacht zwar stets anwesend, aber für eine Dauerversorgung auf dem Schiff sind die Kapazitäten nicht vorhanden.
Reiseschutz im Doppelpack: ADAC Kreditkarte und Mitgliedsausweis
ADAC Mitglieder haben auf Reisen bessere Karten. Denn die Kreditkarte des ADAC dient gleichzeitig als Clubausweis und bietet ein umfassendes Leistungspaket – für Haupt- und kostenlose Partnerkarte. Für 5,90 Euro im Monat sind Nutzer der ADAC Kreditkarte mit "Paket Reise" rundum geschützt. Zusätzlich profitieren Mitglieder von der bewährten Pannen- und Unfallhilfe der "Gelben Engel" – mit einer Plus-Mitgliedschaft in Deutschland, Europa und teilweise weltweit.
Ausschiffung bei Krankheit: Das sollte man wissen
Schwerwiegende medizinische Probleme erfordern spezialisierte Einrichtungen und Ausrüstungen, die auf einem Kreuzfahrtschiff möglicherweise nicht verfügbar sind. In solchen Fällen kann eine Ausschiffung notwendig werden, um eine angemessene medizinische Versorgung an Land zu gewährleisten.
Um die Organisation der Ausschiffung kümmert sich der Schiffsarzt. Weiterführende Leistungsorganisationen übernimmt dann nach Ankunft an Land, beziehungsweise sobald der Patient in einem Krankenhaus am Festland angekommen ist, zum Beispiel der ADAC Ambulanz-Service. Entweder mit telefonischer Betreuung oder gegebenenfalls einem ärztlich vertretbaren Rücktransport in ein Krankenhaus am Heimatort.
Je nach Möglichkeit werden zur Abholung der Patienten von Bord Helikopter eingesetzt, um diesen in die nächstgelegene Klinik zu bringen. Alternativ können auch Fähren oder sogar Boote der Küstenwache zum Einsatz kommen. Denn aufgrund ihrer Größe sind Kreuzfahrtschiffe oft nicht in der Lage, überall anzulegen.
An Land kümmert sich entweder der Hafenagent oder die Schiffsagentur um die Patienten und ihre Angehörigen. Die Patienten erhalten zudem einen Umschlag mit allen wichtigen Dokumenten für zu Hause als Nachweis der bereits ergriffenen Behandlungsmaßnahmen. Der ADAC Ambulanz-Service rät an dieser Stelle, diese Belege gut aufzubewahren und mit sich zu führen.
Es stehen außerdem in nahezu jedem Hafen Dolmetscher zur Verfügung. Diese sollten bei Sprachbarrieren nachgefragt und eingebunden werden. Viele Schiffe schicken, wenn möglich, auch Crewmitglieder zur Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen ins Krankenhaus oder zum Arzt.
Diese Krankheiten erfordern eine Ausschiffung
Einige Beispiele für medizinische Probleme, die nicht vollständig auf einem Kreuzfahrtschiff behandelt werden können, sind:
Herzinfarkt oder schwere Herzprobleme, die eine sofortige Intervention erfordern
Schlaganfälle, die eine schnelle Diagnose und spezialisierte Behandlung erfordern
Schwere Traumata oder Verletzungen, die komplexe chirurgische Eingriffe erfordern
Schwere Atemwegsprobleme oder Atemnot, die eine intensive Überwachung und Beatmung erfordern
Infektionskrankheiten (Covid, Noro-Virus etc.)
Internistische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen
Gynäkologische Notfälle
Durch die Ausschiffung kann es zu Verzögerungen bei der Behandlung kommen, da zunächst die Evakuierung organisiert und durchgeführt werden muss, bevor der Patient die notwendige medizinische Versorgung an Land erhalten kann. Bei Notfällen wie etwa einem Herzinfarkt, Schlaganfall, Sepsis etc. können Verzögerungen bei der Behandlung potenziell schwerwiegende Folgen haben.
Ausschiffung: Herausforderungen & wichtige Tipps
Gesundheitsversorgung: Die Qualität und Verfügbarkeit der Gesundheitsversorgung können je nach Land variieren.
Sprachbarriere: In einem fremden Land könnte der Reisende auf eine Sprachbarriere stoßen, die die Kommunikation erschwert und beeinträchtigen kann, Hilfe zu erhalten oder sich zurechtzufinden.
Finanzielle Fragen: Die Kosten für medizinische Versorgung, Unterkunft, Transport und andere Dienstleistungen müssen in einigen Fällen selbst bezahlt werden. Der ADAC hat ein breites Netzwerk weltweit, trotzdem gibt es Krankenhäuser, Ärzte, Transportunternehmen etc., die nur direkte Bezahlung durch den Patienten akzeptieren.
Reisedokumente: Wenn man unerwartet in einem Land ausgeschifft wird, in welchem ein Visum notwendig ist, sollte man so schnell wie möglich Botschaft oder das Konsulat des Heimatlandes wegen der Beantragung eines Visums kontaktieren. In einigen Ländern kann der Prozess der Erstellung mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Das Warten vor Ort kann zu zusätzlichen finanziellen Lasten führen.
Kein Rücktransport nach erfolgreicher Krankenhausbehandlung
Nicht alle Patienten benötigen nach der Ausschiffung und Krankenhausbehandlung einen Krankenrücktransport (zum Beispiel bei einer Blinddarmentzündung oder einer Synkope beziehungsweise einer Ohnmacht). Um jedoch zurück an Bord gehen zu dürfen, ist ein "Fit-to-travel-on-ships"-Zertifikat erforderlich. Ohne dieses Dokument ist die Rückkehr und Wiederaufnahme der Kreuzfahrtreise nicht möglich.
Eine Herausforderung besteht, wenn das Schiff nach der medizinischen Behandlung und Erholung am Festland bereits weitergefahren ist. In solchen Fällen muss der Patient möglicherweise Transportmittel und Unterkunft selbst organisieren, um sich zu einem neuen Zielort zu begeben, das Schiff einzuholen oder zurück nach Deutschland zu reisen.
Die entstandenen Kosten dieser Art sind über eine Reiseabbruchversicherung, nicht aber über die ADAC Plus- oder Premium-Mitgliedschaft oder die Auslandskrankenversicherung abgedeckt. Sie deckt im Fall des Falles die Kosten für den vorzeitigen Abbruch der Reise einschließlich zusätzlicher Transport- und Unterkunftskosten sowie möglicherweise nicht erstattungsfähiger Kosten für verpasste Reiseleistungen.