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Wer zahlt die Kfz-Steuer beim Leasing? Alles Wichtige im Überblick

Die Kfz-Steuer ist ein fester Bestandteil der Fahrzeughaltung – auch beim Leasing. Doch wer übernimmt eigentlich die Kfz-Steuer beim Leasing eines Fahrzeugs? Grundsätzlich liegt die Verantwortung bei den Leasingnehmern, doch es gibt Ausnahmen, die für einige Leasingmodelle oder Fahrzeugtypen gelten. In diesem Artikel erfahren Sie, wer die Steuer zahlt, wie die Abwicklung erfolgt und welche Sonderregelungen – etwa für Elektroautos oder Full-Service-Leasing – bestehen.

Wer zahlt die Kfz-Steuer beim Leasing?

Die Kfz-Steuer ist ein wichtiges Thema für alle, die sich für Leasing interessieren. Sie beeinflusst die Gesamtkosten und die Verantwortlichkeit ist oft nicht sofort klar. In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Wer für die Kfz-Steuer verantwortlich ist und warum.

  • Wie die Steuer berechnet wird und was dabei zu beachten ist.

  • Welche Sonderregelungen und Ausnahmen gelten, z. B. bei Elektroautos oder All-Inclusive-Leasing.

  • Warum eine pünktliche Zahlung wichtig ist und welche Konsequenzen Verzögerungen haben können.

  • Tipps, wie Sie die Steuerlast optimieren und Kosten besser planen können.

Damit erhalten Sie alle relevanten Informationen, um beim Leasing die Kfz-Steuer im Blick zu behalten und kosteneffizient zu handeln.

Verantwortung für die Kfz-Steuer beim Leasing

Grundsätzlich gilt: Der Leasingnehmer ist für die Zahlung der Kfz-Steuer verantwortlich. Obwohl das Fahrzeug Eigentum der Leasinggesellschaft bleibt, wird der Leasingnehmer als Halter des Fahrzeugs eingetragen. In Deutschland ist die Kfz-Steuer an den Halter gebunden, weshalb die Zahlungspflicht automatisch auf den Leasingnehmer übergeht.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Die Höhe der Kfz-Steuer in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sowohl den Fahrzeugtyp als auch die Emissionen berücksichtigen:

  • Art des Antriebs: Benziner und Diesel werden unterschiedlich besteuert. Während für Benziner eine Steuer von 2,00 Euro je 100 cm³ Hubraum fällig wird, beträgt sie bei Diesel 9,50 Euro je 100 cm³. Elektroautos sind hingegen bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.

  • CO₂-Emissionen: Die Steuer basiert zusätzlich auf den CO₂-Emissionen. Es gibt eine Freigrenze von 95 g/km, für Werte darüber fallen Zuschläge an. Beispielsweise wird für Neuzulassungen seit 2021 ein gestaffelter Satz berechnet: Fahrzeuge mit höheren Emissionen zahlen je nach Grenzwert zwischen 2,00 Euro und 4,00 Euro je g/km über der Freigrenze.

  • Erstzulassung: Das Datum der Erstzulassung spielt ebenfalls eine Rolle. Fahrzeuge, die nach 2021 zugelassen wurden, unterliegen den neuen, strengeren Regelungen, während ältere Fahrzeuge oft noch nach anderen Kriterien besteuert werden.

Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus erhoben und mindestens für einen Monat berechnet. Die Leasinggesellschaft stellt Ihnen im Vorfeld die relevanten Fahrzeugdaten bereit, damit das Finanzamt die Steuer korrekt berechnen kann. Detaillierte Infos finden Sie in dem Beitrag Kfz-Steuer - So wird sie berechnet.

Abwicklung der Kfz-Steuer beim Leasing

Die Zahlung der Kfz-Steuer erfolgt in der Regel wie folgt:

  • Bereitstellung der Steuerdaten: Die Leasinggesellschaft stellt alle relevanten Fahrzeugdaten bereit, damit das Finanzamt die Steuer korrekt berechnen kann.

  • Direkte Abbuchung durch das Finanzamt: Sobald Sie als Halter eingetragen sind, erhalten Sie vom zuständigen Finanzamt einen Steuerbescheid. Die Steuer wird anschließend jährlich direkt von Ihrem Konto abgebucht.

Es ist wichtig, dass Sie beim Leasingabschluss sicherstellen, dass Ihre Kontodaten für die Steuerabwicklung korrekt an das Finanzamt weitergeleitet werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Bei Full-Service-Leasingverträgen ist die Kfz-Steuer oft in den monatlichen Raten enthalten. Diese Option wird sowohl für Firmenkunden als auch in speziellen „All-Inclusive-Deals“ für Privatpersonen angeboten. Manche Anbieter übernehmen zudem den Verwaltungsaufwand, während der Leasingnehmer eine Pauschale zahlt.

Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit, was die Kosten deutlich senken kann. Für schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gelten ebenfalls Steuervergünstigungen.

Die genauen Leistungen im Full-Service-Leasing variieren je nach Anbieter. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen, um sicherzugehen, dass die Kfz-Steuer enthalten ist.

Was passiert bei verspäteter Zahlung der Kfz-Steuer?

Als Leasingnehmer sind Sie verpflichtet, die Kfz-Steuer pünktlich zu zahlen. Versäumte Zahlungen können rechtliche Konsequenzen haben, da das Finanzamt den Fahrzeugbetrieb untersagen kann. In einem solchen Fall darf das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden, was Ihren Leasingvertrag beeinträchtigen könnte.

Tipps zur Optimierung der Kosten

  • Leasen Sie emissionsarme Fahrzeuge: Fahrzeuge mit geringem CO₂-Ausstoß oder Elektroautos reduzieren die Steuerlast erheblich.

  • Full-Service-Leasing prüfen: Wenn Sie eine Komplettlösung bevorzugen, prüfen Sie Leasingangebote, bei denen die Kfz-Steuer in den Raten enthalten ist.

  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob die Leasinggesellschaft Ihnen alle Steuerdaten bereitgestellt hat, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

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