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Leasingvertrag: Alles, was Sie wissen müssen

Das Privatleasing hat im vergangenen Jahr einen Rekord erreicht, wobei 60 % der Leasingnehmer Privatpersonen waren. Dies zeigt eine zunehmende Akzeptanz und Popularität des Leasings als flexible und risikofreie Nutzungsform für Fahrzeuge. Viele Privatpersonen steigen aufgrund attraktiver Konditionen und der sofortigen Verfügbarkeit von Fahrzeugen auf Leasing um. Besonders in Krisenzeiten und angesichts hoher Fahrzeugpreise nutzen Privatpersonen Leasing als attraktive Alternative. PKW Leasing ist oft eine kostengünstige Möglichkeit, ein Auto zu nutzen, ohne es kaufen zu müssen. Dabei wird ein Leasingvertrag statt eines Kaufvertrags unterschrieben. Doch Leasingverträge sind oft kompliziert und beinhalten - anders als Kaufverträge - diverse Klauseln, die die Zeit nach der Fahrzeugübergabe betreffen.

• Leasingvertrag kombiniert Elemente von Kauf- und Mietvertrag

• ADAC Mitglieder erhalten Leasing Deals mit attraktiven Konditionen und exklusiven Vorteilen

• Kfz-Steuer, Versicherung und Instandhaltung gehören zu den Pflichten des Leasingnehmers

• Vertragsprüfung und Vergleich verschiedener Angebote unerlässlich

Definition: Was ist ein Leasingvertrag?

Ein Leasingvertrag ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag, bei dem der Leasinggeber einem Leasingnehmer ein Fahrzeug zur Nutzung überlässt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Leasingnehmer, monatliche Raten über eine festgelegte Laufzeit zu zahlen. Nach Ablauf des Vertrags gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug zurück. Ein Leasingvertrag ermöglicht es somit, ein Fahrzeug für einen vorher festgelegten Zeitraum zu nutzen, ohne Eigentümer zu werden.

ADAC Neuwagen Leasing Angebot von MeinAuto.de

In der ADAC Fahrzeugwelt bietet der ADAC in Kooperation mit MeinAuto eine große Auswahl an Neuwagen verschiedener Hersteller als Leasing, Vario-Finanzierung oder Auto-Abo an. Dabei ordert die Mobility Concept GmbH als Finanzierungspartner und Leasinggeber Neuwagen beim Händler und stellt sie zur Verfügung. ADAC Mitglieder erhalten Leasing Deals mit attraktiven Konditionen und exklusiven Vorteilen. Diese beinhalten die MeinAuto Bestpreis-Garantie und den 300 Euro Rückgabeschutz bei der Leasing-Rückgabe. Erfahrene Experten von MeinAuto stehen mit einer persönlichen Beratung zur Seite. Der Leasing-Prozess bei MeinAuto Angeboten ist einfach und unkompliziert, sodass man schnell und bequem zum Wunschfahrzeug gelangt.

Unterschied zum Kauf- und Mietvertrag

Ein Leasingvertrag unterscheidet sich deutlich von Kauf- und Mietverträgen. Beim Kaufvertrag erwirbt der Käufer das Fahrzeug und wird dessen Eigentümer. Dies bedeutet, dass der Käufer volle Kontrolle über das Fahrzeug hat, aber auch sämtliche Kosten für Wartung, Reparaturen und Wertverlust trägt.

Im Gegensatz dazu ermöglicht ein Mietvertrag die zeitlich begrenzte Nutzung eines Fahrzeugs, wobei der Mieter keine langfristigen Verpflichtungen eingeht und in der Regel keine größeren Kosten für Wartung und Reparaturen trägt.

Der Leasingvertrag kombiniert Elemente beider Verträge: Der Leasingnehmer nutzt das Fahrzeug ähnlich wie bei einem Mietvertrag, ohne es zu besitzen, übernimmt jedoch Verantwortung für Wartung und Einhaltung der vertraglichen Bedingungen. Bei Neuwagen deckt sich die Leasinglaufzeit mit der Neuwagengarantie und es bleiben etwaige große Reparaturkosten bei technischen Mängeln erspart. Nach Ablauf des Leasingvertrags gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug zurück oder kann es unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise bei Vario-Finanzierung Verträgen kaufen.

Diese Struktur bietet Flexibilität und Planbarkeit, ohne die hohen Initialkosten eines Kaufs, und eignet sich besonders für diejenigen, die regelmäßig neue Fahrzeugmodelle fahren möchten.

Zusätzlichen Komfort bieten Service-Pakete: Hier werden die Kosten für Wartung und Verschleißteile in der Leasingrate mit einberechnet. Häufig spart man sich in Summe und akzeptiert dafür aber eine etwas höhere Leasingrate.

Bestandteile eines Kfz-Leasingvertrags

Beim Abschluss eines Leasingvertrags ist es wichtig, dass dieser sowohl über die eigenen Rechte und Pflichten als auch die des Leasinggebers informiert. Die Unterlagen bestehen meistens aus dem Vertrag selbst, sowie den relevanten Anlagen: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsinformationen (insb. wichtig beim Online-Abschluss), rechtlich erforderliche Informationen (z.B. EU Standardinformationen für Verbraucherkredite). Die Leasingverträge von MeinAuto.de sowie aller Partnerangebote der ADAC Fahrzeugwelt sind von ADAC-Verbraucherschützern geprüft. Bei Leasingverträgen jeglicher Art sind wichtige Punkte, die beachtet werden sollten:

  • Basisdaten (Name und Anschrift von Leasinggeber und Leasingnehmer, Datum, Angebotsnummer etc.)

  • Beschreibung des Leasinggegenstands mit vollständiger Fahrzeugbeschreibung inklusive Angaben zu Ausstattung und Zustand sowie Fahrzeuggrundpreis oder Listenpreis

  • Vereinbarte Laufzeit des Leasingvertrags

  • Jährliche Kilometerleistung und Kosten bei Überschreitung oder Rückerstattungen für Minderkilometer

  • Höhe und Anzahl der monatlichen Leasingraten sowie vereinbarter Sollzins und effektiver Jahreszins

  • Zulassungs- und Überführungskosten

  • Höhe der Sonderzahlung bzw. Anzahlung (sofern vereinbart) und Höhe etwaiger Kosten von zusätzlichen gebuchten Zubehörteilen oder Servicepaketen (Winterreifen, Service-Paket, Fahrzeugrückholung etc.)

  • Auslieferungstermin, Übergabeort und Rückgabeort für den Pkw

  • Rückgabebedingungen (Fahrzeugzustand, Kosten für Mehr- oder Minderkilometer, sowie eventuelle Deckelung dieser z.B. Minderkilometer bis zu 6.000 km)

  • ggf. Kündigungsbedingungen bei Zahlungsunfähigkeit, Unfall, Totalschaden oder im Todesfall – bitte in diesem Zusammenhang auch die Versicherungsbedingungen beachten

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich der Informationen zu Gewährleistung, Eigentumsverhältnissen und Datenschutz

Bei den Inhalten der Verträge sollte eine größtmögliche Transparenz herrschen: Details zu Gebühren (wie hoch?), deren Fälligkeit (wann sind sie zu zahlen?), zu Pflichten des Fahrzeughalters (insbesondere bei Wartung des Fahrzeuges oder zum Vorgehen beim Schadenfall) oder dem Zustand des Fahrzeuges (hier hilft ein konkreter Schadenkatalog inkl. Fotos) sollten so konkret wie möglich beschrieben sein, um im Zweifel Rechtsstreit zu vermeiden.

Vertragspartner und deren Pflichten

Beim Abschluss eines Leasingvertrags gibt es klare Rollen und Pflichten für beide Vertragspartner: den Leasinggeber und den Leasingnehmer.

Rolle der Mobility Concept GmbH als Leasinggeber

Während MeinAuto.de die Kundenbetreuung während des Bestellprozesses verantwortet, fungiert die Muttergesellschaft Mobility Concept GmbH als Leasinggeber. Sie kauft bzw. bestellt Neufahrzeuge von Händlern und stellt sie den Leasingnehmern zur Verfügung. Sie kümmert sich um die Abwicklung des Leasingvertrags und stellt sicher, dass alle vertraglichen Bedingungen eingehalten werden. Während der Laufzeit des Leasingvertrags bleibt die Mobility Concept GmbH Eigentümer des Fahrzeugs, nimmt es nach Vertragsende wieder zurück und kümmert sich um den Weiterverkauf des sog. Leasingrückläufers.

Pflichten des Leasingnehmers während der Vertragslaufzeit

  • Zahlung der Leasingrate und zusätzlicher Kosten: Der Leasingnehmer muss die monatlichen Leasingraten sowie eventuelle zusätzliche Kosten wie Zulassungs- und Überführungsgebühren zahlen. Auch nach der Bestellung können zusätzliche Kosten aufkommen: Zum Beispiel Wartungs- und Inspektionskosten, Kosten bei der Fahrzeugrückgabe oder auch etwaige Strafzettel, die dem Fahrzeugeigentümer (also der Mobility Concept GmbH) postalisch zugestellt werden, aber auf ein Verschulden des Leasingnehmers zurückzuführen sind.

  • Auswahl und Tätigen von Anzahlungen bei Leasingverträgen: Eine Anzahlung kann die monatlichen Raten verringern, bindet aber Kapital. Keine Anzahlung bedeutet höhere monatliche Belastung, aber mehr finanzielle Flexibilität. Wichtig: Je höher die Anzahlung und geringer die monatlichen Leasingraten, desto größer die Chancen auf eine positive Bonitätseinstufung und somit auf eine Zusage des Leasinggebers auf die Anfrage! Dies spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn die finanzielle Belastung des Haushalts hoch ist bzw. der Schufa-Score niedrig.

  • Kfz-Steuer und Versicherung: Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zu versichern und die Kfz-Steuer zu zahlen. Optional können auch Versichungspakete direkt beim Leasinggeber hinzugebucht werden.

  • Instandhaltungspflicht und Reparaturen: Der Leasingnehmer muss das Fahrzeug in gutem Zustand halten und für notwendige Wartungen und Reparaturen sorgen. Dazu gehört auch das Einhalten der vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle sowie die entsprechende Dokumentation (z.B. im Wartungsheft). Sonst wird der Wert des Fahrzeugs gemindert und es kommt bei der Rückgabe zu Nachzahlungen! Je nach AGBs dürfen auch nur vom Leasinggeber vorgegebene Werkstätten aufgesucht werden. Auch der Leasinggeber entscheidet nach Höhe des Schadens, ob eine Reparatur notwendig ist oder nicht.

  • Informationspflicht: Beispielweise bei Adressänderungen, Kilometerstandsüber- oder Unterschreitung oder einem Schadensfall liegt die Informationspflicht bei dem Leasingnehmer.

Notwendige Unterlagen und Schritte für den Vertragsabschluss

  • Unterlagen für Privatleasing: Dazu gehören Personalausweis, Führerschein, Einkommensnachweise und eventuell ein Arbeitsvertrag.

  • Bonitätsprüfung und ihre Bedeutung: Eine Bonitätsprüfung ist notwendig, um die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers zu überprüfen. Dies gibt dem Leasinggeber die Sicherheit, dass der Leasingnehmer auch in der Lage sein wird, die Raten zu zahlen.

Leasingrückgabe am Ende der Vertragslaufzeit

Vor der Rückgabe sollte das Fahrzeug gründlich gereinigt und in einem ordnungsgemäßen Zustand präsentiert werden. Dies umfasst sowohl die Innen- als auch die Außenreinigung, um den bestmöglichen Eindruck zu hinterlassen.

Die AGBs der meisten Leasinggeber sehen vor, dass alle Schäden gemeldet und in Abstimmung mit dem Leasinggeber behoben werden. Manchmal gibt es aber Klauseln, dass Schäden bis zu einer gewissen Höhe auch selbst behoben werden können. Unser Tipp: Suchen Sie einen Smart Repair Spezialisten in Ihrer Nähe auf. Mit modernen Methoden kann er punktuell Lackreparaturen vornehmen, Kratzer entfernen und Dellen ausbeulen. Das spart häufig mehrere Hundert oder Tausend Euro im Vergleich zur klassischen Reparatur oder Teileaustausch. Prüfen Sie auch den Zustand der schwer sichtbaren Stellen, wie Seitenschweller, Stoßstangen an der Unterkante etc.

Für die Rückgabe sind alle relevanten Dokumente wie der Leasingvertrag, Serviceheft, Reparaturnachweise und Fahrzeugpapiere bereitzuhalten sowie alle ausgehändigten Fahrzeugschlüssel. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung I) verbleibt meist von Beginn an beim Leasinggeber. Eine vollständige Dokumentation erleichtert den Rückgabeprozess und beugt Missverständnissen vor.

Leasingvertrag verlängern, vorzeitig kündigen oder übernehmen

Allem vorweg: Verlängerung, Kündigung oder Übernahme sollten im Vertrag oder den AGBs geregelt sein. Oftmals sind sie nicht ohne weiteres erlaubt.

Das Verlängern eines Leasingvertrags kann eine gute Option sein, wenn das Fahrzeug weiterhin benötigt wird und die Konditionen attraktiv bleiben. Die Verlängerung erfolgt in der Regel durch eine Anpassung der Vertragslaufzeit und möglicherweise der monatlichen Raten. Da sich die Marktsituation und somit auch die Restwerteinschätzung des Fahrzeuges innerhalb der 2 bis 3 Jahre ändert, kommt es häufig vor, dass die neu berechneten Leasingraten schlechter ausfallen als die ursprünglichen. Dann muss entschieden werden, ob es sich nicht mehr lohnt, ein neues Fahrzeug zu bestellen.

Eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrags ist hingegen schwieriger und oft mit hohen Kosten verbunden. Gründe für eine vorzeitige Kündigung können finanzielle Engpässe, Änderungen im persönlichen Bedarf oder der Wunsch nach einem anderen Fahrzeug sein. Häufig lohnt es sich nicht, da als Ablöse fast die gesamten verbleibenden Raten gefordert werden. Bedeutet: man zahlt (fast) denselben Betrag, gibt das Fahrzeug aber früher ab. Es ist wichtig bei vorzeitigem Kündigungswunsch, die spezifischen Bedingungen im Vertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig mit dem Leasinggeber zu verhandeln.

Eine weitere Möglichkeit ist die Übernahme des Leasingvertrags durch eine andere Person. Dabei tritt der neue Leasingnehmer in den bestehenden Vertrag ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Diese Option wird of als eine gute Lösung angesehen, wenn der aktuelle Leasingnehmer den Vertrag vorzeitig beenden möchte, ohne hohe Kosten tragen zu müssen. Eine Übertragung des Vertrags erfordert jedoch die Zustimmung des Leasinggebers und eine Bonitätsprüfung des neuen Leasingnehmers, sowie häufig ein zusätzliches neutrales Fahrzeuggutachten. Gleichzeitig geht der neue Leasingnehmer in jedem Falle ein gewisses Risiko ein - unter anderem aus diesem Grund ist eine Leasingübernahme bei MeinAuto Angeboten nicht möglich.

Fazit: Verträge immer genau prüfen

Leasingverträge bieten viele Vorteile, wie die flexible Nutzung und niedrigere monatliche Raten. Zu den wichtigen Aspekten gehören Vertragslaufzeit, Kilometerbegrenzungen, Rückgabebedingungen und Instandhaltungspflichten. Um unerwartete Kosten zu vermeiden und die beste Entscheidung zu treffen, ist es jedoch unerlässlich, alle Vertragsdetails sorgfältig zu überprüfen. Die Leasingverträge der „MeinAuto.de“-Kooperation, sowie aller weiteren Kooperationspartnern der ADAC Fahrzeugwelt sind von ADAC Experten auf verbraucherfreundliche Bedingungen und Kostentransparenz geprüft worden. Der Vergleich verschiedener Angebote ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Leasingerlebnis. Deshalb stellt die ADAC Fahrzeugwelt attraktive, wechselnde Angebote mit Bestpreis-Garantie zusammen.

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