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Informationen zum Umweltbonus (BAFA-Förderung)

Geplante Anpassungen der BAFA Förderung ab dem 1.1.2023

Die Regierung hat sich mit Ihrer Pressemitteilung vom 26.07.2022 zur weiteren Förderung von Elektromobilität ab dem 1.1.2023 geeinigt. Diese Neuregelung der BAFA-Förderung hat Anpassungen der derzeit bestehenden Regelung zur Folge.

Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro (von bisher 5.000 - 6.000 Euro) bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.
Nach derzeitigem Stand wird es an 2023 keine Anpassungen zum Herstelleranteil geben.

Darüber hinaus wird die BAFA Förderung für 2023 auf eine Gesamtsumme von 2,1 Milliarden Euro begrenzt.

Allgemeines zur Förderung von Elektrofahrzeugen

Elektroautos sind weiterhin vergleichsweise teuer. Um ihre Verbreitung zu fördern und die Klimaziele zu erreichen, gibt es von Staat und Herstellern Fördergelder. Im Rahmen des Konjunktur-Programms wegen der Corona-Krise wurde der Bundesanteil am Umweltbonus 2020 verdoppelt (sog. "Innovationsprämie"). 

Bis zum 31.12.2022 gilt, dass reine E-Autos  eine Förderung von bis zu 9.000 Euro erhalten, Plug-in-Hybride, die zeitweise rein elektrisch fahren können, werden mit bis zu 6.750 Euro gefördert. Bei den Plug-in-Hybriden gelten für die Innovationsprämie allerdings die gleichen Regularien wie beim Umweltbonus: Sie werden nur gefördert, wenn diese höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren oder bis Ende 2021 eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben, ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer, ab 2025 von mindestens 80 Kilometer.  

Geld gibt es bei Kauf oder Leasing der meisten Stromer sowie für Pkw mit Brennstoffzelle, also Wasserstoffautos. Plug-in-Hybride werden ebenfalls gefördert, wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die neuen Fördersätze gelten auch rückwirkend für alle Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. 

Wie lange gibt es die Förderung für Elektroautos?

Der Bundesanteil am Umweltbonus wurde für Zulassungen nach dem 3. Juni 2020 als „Innovationsprämie“ verdoppelt. Ursprünglich war die Innovationsprämie bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Laut Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 13. Dezember 2021 werden die aktuell geltenden Förderprämien für Elektrofahrzeuge bis 31. Dezember 2022 verlängert. Danach ist eine Neuausrichtung der Förderrichtlinie ab 2023 vorgesehen. Deshalb können die aktuell geltenden erhöhten Förderprämien für Elektrofahrzeuge noch bis 31. Dezember 2022 beim BAFA (= Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden. Der Herstelleranteil bleibt von den Veränderungen unberührt. 

Wie hoch ist der Umweltbonus für Elektroautos?

Die Förderung besteht aus einem staatlichen Bundesanteil (BAFA-Umweltbonus) und einem Herstelleranteil. Der staatliche Anteil wird nach Zulassung des Fahrzeugs durch den Kunden bei der BAFA beantragt und direkt an den oder die Antragstellende überwiesen. Mit dem Herstelleranteil verpflichten sich die Autohersteller zusätzlich, einen festgelegten Nachlass auf den Listenpreis von Fahrzeugen zu geben, die für den Umweltbonus qualifiziert sind. 

Die aktuellen Fördersätze bei Kauf oder Leasing ab 24 Monaten betragen:

Batterieelektrofahrzeug (BEV) bis 40.000 € Listenpreis Basismodell (netto) 

  • Bundesanteil: 6.000 € 

  • Herstelleranteil (netto): 3.000 € 

  • Gesamt (netto): 9.000 € 

Plug-In-Hybrid (PHEV) bis 40.000 € Listenpreis Basismodell (netto) 

  • Bundesanteil: 4.500 € 

  • Herstelleranteil (netto): 2.250 € 

  • Gesamt (netto): 6.750 € 

 Auf der Homepage des BAFA finden Sie die vollständige Übersicht aller derzeitigen Fördersätze.

Welche e-Autos werden gefördert?

Eine aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie ebenfalls auf der BAFA Internetseite. Die Liste ist sehr umfangreich, weil sie auch die verschiedenen Ausstattungsversionen der förderfähigen Modelle (nach deutschem Nettolistenpreis exkl. Mehrwertsteuer) enthält. Fahrzeuge mit einem Grundpreis von mehr als 65.000 Euro netto stehen nicht auf dieser Liste und sind daher nicht förderfähig. 

In der ADAC Fahrzeugwelt haben wir alle förderfähigen Angebote mit einem grünen Blatt-Symbol für Sie leicht erkennbar gemacht. Auch den jeweils zutreffenden staatlichen Förderbetrag haben wir für Sie in die Regel als Anzahlung voreingestellt sowie den Herstelleranteil in die Monatsrate einkalkuliert. 

Wann und durch wen erfolgt der Förderantrag?

Egal, ob gekauft oder geleast: Entscheidend für die Frage, wieviel Geld man vom Staat bekommt, ist das Datum der Zulassung und der Zeitpunkt der Antragsstellung. Berechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. 

Die Antragstellung erfolgt in einem einstufigem vollelektronischen Verfahren. Bevor der Antrag beim BAFA gestellt werden kann, muss das Fahrzeug erworben und zugelassen sein. Nach Zulassung können Sie innerhalb eines Jahres Ihren Antrag stellen. 

Den Antrag stellen Sie direkt über die Online-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort ist auch ausgewiesen, welche Unterlagen elektronisch eingereicht werden müssen, wenn das E-Auto gekauft oder geleast ist. Es ist nicht möglich, Dokumente per E-Mail einzureichen. 

Achtung: Haben Sie den Antrag versehentlich vor der Zulassung gestellt, wird der Antrag durch das BAFA abgelehnt. Grundsätzlich kann dann auch nach der Zulassung kein neuer Antrag für dasselbe Fahrzeuges gestellt werden. 

Gibt es einen (Rechts-) Anspruch auf Förderung?

Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung. Es gilt das "Windhundprinzip" – wenn der Fördertopf leer ist, gibt es auch kein Geld mehr. Da der Fördertopf jedoch wie oben beschrieben deutlich erweitert wurde, besteht derzeit keine Gefahr, dass Sie leer ausgehen. 

Sofern sich die Förderrichtlinie ändert, gilt immer die jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinie. Richtlinienanpassungen können sich sowohl vor- als auch nachteilig für die jeweilige Antragstellerin bzw. den jeweiligen Antragsteller auswirken. Ein Vertrauensschutz unter Berufung auf den Kaufzeitpunkt bzw. Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Fahrzeugs besteht nicht. 

Wie beantrage ich die Förderung für Elektroautos?

Mit Antragstellung müssen bereits folgende Unterlagen beim BAFA eingereicht werden: 

  • Leasingvertrag 

  • verbindliche Bestellung 

  • Kalkulation der Leasingrate 

  • die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (das Formblatt wird im Anschluss an die elektronische Antragstellung generiert und zum Download bereitgestellt) 

Dank der digitalen Schnittstelle zwischen KBA und BAFA können Fahrzeugdaten bei Anträgen zur Innovationsprämie automatisch ausgetauscht werden. Der Antragsteller muss nur noch die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben und dem Datenaustausch zustimmen. Nachdem der Antrag abgeschickt wird, werden automatisch weitere Daten beim KBA abgerufen, wie beispielsweise Hersteller, Modell und Halterhistorie. Auch der Fahrzeugbrief muss nicht mehr hochgeladen werden, da dessen Daten bereits dem KBA vorliegen. 

Dann muss eine "Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben" ausgedruckt, unterschrieben und aufs Online-Portal gestellt werden. Hat alles geklappt, kommt eine Bestätigungsmail mit Zugangsnummer und Link zum Antrag. Das Förderprogramm erfreut sich großer Beliebtheit – was leider dazu führt, dass die Bearbeitung der Anträge beim BAFA länger dauern kann. 

Bitte beachten Sie, dass Sie den als Anzahlung einkalkulierten Förderbetrag vor Auslieferung einige Zeit vor Auslieferung und Zulassung verauslagen können, da dieser vorab an den Leasinggeber fällig wird. 

Eine Zusammenfassung der Schritte zur Beantragung erhalten Sie in Form unserer How-To-Checkliste mit Ihren Antragsunterlagen per E-Mail. 

Ist eine Kombination von Förderprogrammen möglich?

Die neue Richtlinie für den Umweltbonus lässt die Möglichkeit wieder zu, den Umweltbonus mit einer weiteren öffentlichen Förderung zu kombinieren. Allerdings setzt die Kumulation mit anderen Förderprogrammen eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Fördermittelgeber und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) voraus. Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. 

Einen sehr guten Überblick über regionale Fördermöglichkeiten Ihrer Kommune bietet Ihnen die kostenlose Förderdatenbank unseres Partners E.ON. 

Bitte beachten Sie, dass die ADAC Fahrzeugwelt ausschließlich Privatleasingangebote anbietet und einige der Förderprogramme nicht von Privatkunden genutzt werden können. 

Welche Steuervorteile gibt es für Elektroautos?

Auch steuerlich werden Elektroautos gefördert: Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms wurde die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 31. Dezember 2030 verlängert. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. 

Plug-in-Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren hingegen nicht von diesem Steuervorteil. 

Welche Vorteile hat ein E-Kennzeichen?

Batterieelektrische Autos sowie Plug-in-Hybride mit elektrischen Reichweiten von mindestens 40 km einem CO₂-Ausstoß von weniger als 50 g/km können ein E-Kennzeichen erhalten. In vielen Städten ist damit das Parken im öffentlichen Parkraum gebührenfrei, was sich über die Zeit summiert und finanziell bemerkbar macht. Zudem ist das E-Kennzeichen oftmals Voraussetzung, dass das Fahrzeug überhaupt an einer Ladesäule geparkt werden darf. 

Hier finden Sie nähere Informationen zum E-Kennzeichen und Vorteilen für Elektroautos in der Stadt. 

Was ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) und wie kann ich diese beantragen?

Wer ein Elektroauto auf seinen Namen zugelassen hat, kann seit 2022 eine Prämie von 250 bis 350 Euro im Jahr erhalten. Über einen Vermittler, sog. Quotenhändler, können Halter eines batterie-elektrischen Autos Ihre CO₂-Einsparung an entsprechende Unternehmen (insb. Mineralölkonzerne) „verkaufen“ und erhalten dafür eine Prämie. Die Vermittler bündeln die CO₂-Minderung vieler Halter und verkaufen diese dann im Paket weiter.

Dazu ist eine Anmeldung bei einem dieser Dienstleister erforderlich. Um zu belegen, dass man tatsächlich im Besitz eines E-Autos ist, muss ein Scan oder Foto des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) bereitgestellt werden.

Anschließend prüft der Vermittler die Angaben und zahlt die Prämie aus. Beachten sollte man bei Beträgen über 250 Euro, dass diese i.d.R. zu versteuern sind.

Den THG-Bonus können Sie auch bequem über den ADAC beantragen:

https://www.adac.de/services/e-angebote/thg-bonus/