Autoversicherung wechseln - so einfach geht's

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Zum Jahresende wechseln besonders viele Autofahrer die Kfz-Versicherung. Der Grund: das Versicherungsjahr endet in den meisten Verträgen zum 31. Dezember. Für eine Kündigung gilt dann der Stichtag 30. November.

  • Kündigungsfristen prüfen

  • Tarife und Leistungen vergleichen

  • Sonderrabatte und Zahlungsintervalle nutzen

Jeder Dritte wechselt die Versicherung regelmäßig, wie eine Umfrage der ADAC Autoversicherung ergab. Vor einem Wechsel der Kfz-Versicherung ist es wichtig, die Bedingungen im Detail zu vergleichen. Denn die Versicherungen und ihre Tarife unterscheiden sich teilweise deutlich in dem, was sie absichern.

Doch auch wer sparen will, sollte nicht auf einen guten Versicherungsschutz verzichten, damit Schadenfälle nicht zum finanziellen Risiko werden. Vor allem Autofahrer unter 50 Jahren zeigen sich für einen Wechsel der Kfz-Versicherung offen. 59 Prozent von ihnen wollen darüber nachdenken oder haben sich bereits zu diesem Schritt entschieden. Worauf sollten Autofahrer achten und wie können sie Geld sparen?

Die ADAC Autoversicherung hat die zehn wichtigsten Tipps zusammengefasst:

Vor dem Wechsel vergleichen

  1. Deckungssumme: Diese sollte bei einer Autoversicherung bei 100 Millionen Euro für Sachschäden und bei 15 Millionen Euro für Personenschäden liegen (Kfz-Haftpflicht).

  2. Kaskoschäden sollten auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden.

  3. Schäden, die mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursacht werden, sollten mitversichert sein. Die sogenannte Mallorca-Police hebt die Versicherungssumme für angemietete Autos im EU-Ausland auf das deutsche Niveau.

  4. Für Personen die ein neu gekauftes Fahrzeug versichern wollen, kann eine Kaufpreisentschädigung in der Kaskoversicherung wichtig sein. Diese sollte mindestens 12 Monate lang gelten.

  5. Rabattschutz: Dieser schützt bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung. Der Rabattschutz wird meistens als Zusatzleistung in der Kraftfahrthaftpflicht- und Vollkaskoversicherung angeboten. Je nach Versicherer kann der Abschluss an bestimmte Voraussetzungen, z.B. die Anzahl der unfallfreien Jahre oder ein Mindestalter des Fahrers, gebunden sein.

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  6. Fahrleistung: Die gefahrenen Kilometer beeinflussen den Preis der Kfz-Versicherung. Die Fahrleistung sollte daher regelmäßig überprüft und realistisch angegeben werden.

  7. Selbstbeteiligung: In der Kaskoversicherung können Autofahrer vereinbaren, im Schadenfall eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Oft liegt diese bei 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Selbstbehalte senken je nach Höhe die Versicherungsprämie deutlich.

  8. Fahrerkreis: Wenn nur eine Person – oder zusätzlich eine zweite – das Auto fährt, wird es günstiger, nur diesen Fahrerkreis zu versichern als beliebig viele oder auch junge Fahrer, die das Fahrzeug in Wirklichkeit gar nicht nutzen.

  9. Bei Unfällen sollten Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sein, nicht nur mit Haarwild. Bei Marderbissen sollte der Versicherungsschutz auch für Folgeschäden am Fahrzeug gelten.

  10. Fahrer von Elektro- und Hybridfahrzeugen sollten auf einen umfassenden Versicherungsschutz für Akku, Ladekabel und Ladestation achten. Für das teure Akku eines E-Autos empfiehlt sich eine Allgefahrendeckung bei der grundsätzlich jede Beschädigung oder Zerstörung der Batterie versichert ist.

Sparen bei der Prämie - so geht's:

  • Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der
    Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.

  • Sonderrabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über. Also vorher unbedingt prüfen, ob solche Vereinbarungen vorliegen.

  • Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen.

  • Ein Telematik-Tarif belohnt Autofahrer für eine umsichtige Fahrweise. Sichere Fahrer können bis zu 30 Prozent ihrer Versicherungsprämie einsparen. Die ADAC Autoversicherung bietet einen solchen Baustein unter dem Namen "Fahr + Spar" kostenlos an.

  • Werkstattbonus: Sparen kann auch, wer damit einverstanden ist, dass das Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers repariert wird. Diese Werkstätten liegen aber nicht immer in unmittelbarer Nähe. Autofahrer sollten deshalb darauf achten, dass die Versicherung einen kostenlosen Hol- und Bring-Service sowie ein Ersatzfahrzeug anbietet.

So kündigt man die alte Versicherung

  1. Kündigungszeitraum in den Versicherungsunterlagen überprüfen. In der Regel kann die Kfz-Versicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Beginnt und endet das Versicherungsjahr am 1. Januar, dann muss die Kündigung dem Versicherer am 30. November vorliegen

  2. Passenden Tarif recherchieren und Antrag anfordern.

  3. Den neuen Vertrag abschließen und auf eine Bestätigung des Versicherers warten: Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge ablehnen.

  4. Den bisherigen Vertrag fristgerecht und schriftlich kündigen. Die schriftliche Kündigung sollte generell per Einschreiben und Rückschein erfolgen.

  5. Die Kfz Versicherung kann man wechseln ohne das Auto abzumelden.

Versicherung wird teurer: Sonderkündigungsrecht

  • Auch nach dem Stichtag 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung oft noch wechseln. Erhöht die Versicherung nämlich den Beitrag für die Kfz-HaftpflichtTeilkasko oder Vollkasko, ohne dass der Leis­tungs­um­fang erweitert wird, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung kann dann schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

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  • Beitragssteigerungen sind auf den Rechnungen oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Denn: Eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsrabatt-Staffel kann eine Erhöhung verdecken.

  • Das Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung wegen einer Änderung der Typ- und Regionalklasse teurer geworden ist.

  • Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist aber auch jederzeit möglich, wenn ein Schadenfall eintritt oder man ein neues Auto hat.

  • Wichtig ist bei der schriftlichen Kündigung klar Bezug auf die Beitragserhöhung zu nehmen, ansonsten kann die Vertragsauflösung abgelehnt werden.