ADAC und Dacia zeigen: Was beim Autoleasing erlaubt ist, was nicht
Das Leasingfahrzeug ist Eigentum des Leasinggebers. Kostspielige Schäden während der Leasinglaufzeit können von Vorneherein geringhalten und idealerweise komplett vermieden werden. Unsere Tipps helfen, den Zustand des Leasingautos zu erhalten, um unangenehme Überraschungen bei der Rückgabe zu vermeiden.
Mobile Geräte sind erlaubt, dauerhafte Änderungen nur mit Zustimmung des Leasinggebers
Aufkleber oder Folierungen ebenso, Eingriff in Fahrzeugtechnik nicht
Offroad-Fahrten und Transport von Sportgeräten sind möglich
Wer ein neues Auto über ein privates Leasing bezieht, fragt sich zurecht, was man damit machen darf und was nicht. Denn ein Leasingfahrzeug sollte am Ende der Laufzeit in gutem Zustand zurückgegeben werden. Nur normale Gebrauchsspuren werden nach einigen Leasingjahren akzeptiert.
Mobilität und zuverlässige Technik clever nutzen
Das bieten die Dacia Leasingangebote der ADAC Fahrzeugwelt – bereits ab 99 Euro im Monat. Ob für die Stadt, längere Fahrten oder auf Reisen, der ADAC und Dacia bieten die perfekte Lösung mit viel Komfort und Sicherheit. Mitglieder profitieren zudem von einem Preisvorteil von 540 Euro.
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Leasingvertrag genau prüfen
Im Leasingvertrag ist geregelt, zu welchen Konditionen und unter welchen Bedingungen der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Nutzungsrecht an einem Fahrzeug überlässt.
Wenn ein Leasingvertrag abgeschlossen wird, ist es wichtig, dass dieser sowohl die eigenen Rechte und Pflichten als auch die Ihres Leasinggebers darlegt. Es ist also ratsam, die Vertragsdetails genau zu lesen, zu prüfen und auch zu beachten.
Was ist beim Leasingauto erlaubt?
Das Leasingauto darf man normal im Straßenverkehr nutzen – in der Stadt, auf Landstraßen und der Autobahn. Man darf mit ihm in die Arbeit fahren, zum Baumarkt und in den Urlaub – dafür gibt es entsprechende Angebote wie E-Autos, Kombis und Cabrios.
Man sollte jedoch darauf achten, dass man seine vereinbarte jährliche Kilometerleistung nicht überschreitet und das Fahrzeug nicht übermäßig abnutzt. Beides könnte bei der Rückgabe teuer werden.
Abenteuer und Pflege: Leasingauto richtig nutzen und erhalten
Darf ein Leasingauto für Offroad-Fahrten und den Transport von Sportgeräten oder Fahrrädern verwendet werden? Klar! Mr. Ride transportiert in unserem Video zum Beispiel sein Kajak mit dem Dacia Sandero Stepway der Klasse „Kleinwagen“. Jedoch ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug dabei nicht übermäßig abgenutzt wird.

Regelmäßige Reinigung und Pflege sind von Vorteil, sowohl innen als auch außen. Schmutz und Ablagerungen zu entfernen hilft, Lack und Innenraum in gutem Zustand zu halten. Reagiert man schon auf kleine Schäden wie Kratzer oder Dellen, können größere Reparaturen vermieden werden.
Perfektes Zubehör für optimalen Schutz und Funktion
Fahrzeugzubehör sollte man am besten vom Hersteller beziehen. Schonbezüge, Fußmatten und andere Accessoires passen dann genau ins Auto und schützen optimal den Innenraum.
Wenn ein Gepäckträger oder eine Dachbox benötigt wird, ist ebenfalls Zubehör vom Hersteller die bessere Wahl. Es ist perfekt auf das Fahrzeug abgestimmt, kratzt und scheuert nicht. Auch Mr. Ride nutzte im Video nur Originalzubehör. Tipp: Aktuell bietet Dacia auf sein Zubehör einen Gutschein von bis zu 75 Euro. Mehr erfahren
Flexible Anpassungen: Was am Leasingauto verändert werden darf

Veränderungen wie neue Felgen, Aufkleber oder Folierungen sind erlaubt, solange sie sich rückstandslos entfernen lassen. Achtung: Foliert man das Auto nur teilweise, darf es keinen farblichen Unterschied zwischen dem folierten und dem nicht-folierten Lack geben. Außerdem empfiehlt es sich, sowohl die Folierung als auch die Entfernung von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen. Denn kleinere Lackschäden können bei der Rückgabe zu einem Problem werden.
Wenn man sich für neue Felgen entscheidet, sollte man die Original-Felgen gut geschützt aufbewahren, da man sie bei der Rückgabe des Wagens wieder anbauen muss.

Möglich sind mobile Geräte wie Navigationsgeräte oder Dashcams, solange sie keine irreversiblen Veränderungen mit sich bringen, wie zum Beispiel Bohrungen für eine Halterung am Armaturenbrett. Umbauten oder Maßnahmen, die in die Fahrzeugtechnik eingreifen, wie Chiptuning oder eine Tieferlegung, sind besser zu unterlassen.
Und wie sieht es mit dauerhaften Veränderungen aus? Diese sind nur, mit Einverständnis des Leasinggebers vorzunehmen. Nicht erlaubt sind Veränderungen, die in die Fahrzeugtechnik eingreifen oder sich nicht rückstandslos entfernen lassen. So beispielsweise:
Chiptuning,
Tieferlegen
oder Anhängerkupplung nachrüsten.
Beim Chiptuning wird die Grundsubstanz des Fahrzeugs beeinflusst, die Abnutzung von Motor und Fahrwerk erhöht. Gleiches gilt fürs Tieferlegen. Selbst wenn man das Leasingauto vor der Rückgabe in den Originalzustand zurückversetzt, ist die Abnutzung im Vergleich zum nicht getunten Fahrzeug massiv erhöht, so dass sich der Restwert enorm verringert und man ordentlich draufzahlen muss. Die Experten, die das Gutachten bei der Rückgabe erstellen, werden dies auf jeden Fall feststellen.
Wenn man sich beim Leasingauto für ein Fahrzeug ohne Anhängerkupplung entschieden hat, darf diese nicht nachgerüstet werden, da meist die Substanz des Autos durch Bohren oder Schweißen verändert wird.
Mit Leasingauto ins Ausland reisen
Die gute Nachricht: Mit Fahrzeugen, die über die ADAC Fahrzeugwelt geleast wurden, darf man als Leasingnehmer das Fahrzeug auch für Fahrten ins Ausland nutzen.
Nutzung des geleasten Autos durch andere
Als Leasingnehmer darf man das Fahrzeug nicht auf Dauer Dritten überlassen – weder zur Miete noch zur Leihe. Jedoch dürfen Familienangehörige oder Lebensgefährten das Auto zeitweise nutzen. Voraussetzung ist in jedem Fall die entsprechende Fahrerlaubnis.
Soll das Leasingauto von mehreren Personen genutzt werden, muss man dies vertraglich festhalten. Wenn der Leasinggeber einverstanden ist, muss der zweite Fahrer auch in die Autoversicherung aufgenommen werden. Die Versicherungsprämie erhöht sich dadurch entsprechend.
Fazit
Wichtig ist es, die Vereinbarungen im Leasingvertrag genau einzuhalten. Möchte man Veränderungen vornehmen, sollte man das mit dem Leasinggeber absprechen – auch kleinere Umbauten wie den Tausch des Radios. Im Zweifelsfall kann man sich dann auf die schriftliche Vereinbarung berufen.
Um zusätzliche Kosten und Gebühren zu vermeiden, informiert der folgende Ratgeber detailliert mit hilfreicher Checkliste: Leasing-Rückgabe beim ADAC: die wichtigsten Tipps