Wallbox gewinnen auf der IAA 2025!*
Vom 9.9. - 14.9.2025 auf dem Königsplatz im Zentrum Münchens
Bei Ihrem Besuch können Sie an einer Verlosung teilnehmen und spannende Preise gewinnen*
Darunter auch Ladelösungen von ADAC e-Charge Home in Kooperation mit e-mobilio
Erleben Sie Mobilität neu – mit dem ADAC auf der IAA 2025 in München
Vom 9. bis 14. September 2025 verwandelt sich München erneut in das Zentrum der internationalen Mobilitätswelt: Die Internationale Automobilausstellung (IAA) öffnet ihre Tore und bietet Innovationen, Inspiration und Interaktion – für Fachbesucher und die breite Öffentlichkeit.
Der ADAC ist auch in diesem Jahr wieder mit einem Messestand auf dem Königsplatz vertreten – mitten im kostenfreien Open Space, der von Dienstag bis Samstag jeweils von 11 bis 21 Uhr und am Sonntag bis 17 Uhr geöffnet ist. Hier können Mitglieder und alle, die es noch werden wollen, ganz unkompliziert vorbeischauen.
Freuen Sie sich auf spannende Themen rund um nachhaltige, bezahlbare und bessere Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden. Unsere ADAC Expertinnen und Experten beraten Sie zu Kindersitzen, Wallboxen und den Angeboten der ADAC Fahrzeugwelt. Für Groß und Klein ist etwas dabei: Vom Bobby-Car-Parcours für die Jüngsten über den DTM-Rennsimulator bis hin zum Original-Renn-Mokka des ADAC Opel Electric Rally Cup.
Und das Beste: Jeden Abend verlosen wir am ADAC Stand attraktive Preise, darunter Wallboxen, E-Auto-Ladekabel, Mietwagen- und Reisegutscheine sowie ein ADAC Fahrsicherheitstraining.
Kommen Sie vorbei – es lohnt sich! Der ADAC freut sich auf Ihren Besuch.
IAA Gewinnspiel
Gewinnen Sie unter anderem einen der folgenden Preise*:
* Teilnehmerbedingungen Gewinnspiel ADAC IAA Messestand
Zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel gelten die folgenden Teilnehmerbedingungen:
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist der ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt auf Basis dieser Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Teilnahmebedingungen.
2.2 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, werden keine Gewinne ausgeschüttet.
2.3 Mitarbeiter des Veranstalters und/oder verbundener Unternehmen sowie alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleichfalls ausgeschlossen sind deren Lebenspartner und Angehörige in häuslicher Gemeinschaft.
2.4 Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Manipulationsversuch) von der Teilnahme auszuschließen. Insbesondere sind Personen von der Teilnahme ausgeschlossen, die wahrheitswidrige Angaben über ihre Person bei der Teilnahme machen.
3. Teilnahmezeitraum, Ablauf, Gewinn
3.1 Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt täglich vom 9. September 2025 bis zum 14. September 2025.
3.2 Am Gewinnspiel nehmen automatisch alle Personen teil, die eine ausgefüllte Gewinnspielkarte in die Losbox am ADAC Messestand auf der IAA (Standort: Königsplatz) einwerfen.
3.3 Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden innerhalb des Teilnahmezeitraums täglich jeweils drei Gewinne verlost.
3.4 Die drei Gewinne werden jeweils am Messetag über die Infoscreens am ADAC Messestand bekannt gegeben.
3.5 Die Gewinner werden nach der Auslosung schriftlich benachrichtigt. Sofern möglich erfolgt die Zustellung der Gewinne direkt mit der Benachrichtigung.
3.6 Ist die Kontaktaufnahme zum Gewinner nicht möglich, verliert er alle Rechte auf den Gewinn und ein neuer Gewinner wird ausgelost. Für den neuen Gewinner gilt die Regelung dieser Ziffer ebenso.
3.7 Eine Barauszahlung, Umtausch oder Abtretung des Gewinns (inklusive deren einzelner Bestandteile oder eines Gewinnersatzes) ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschluss
4.1 Der Veranstalter wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
4.2 Jegliche Haftung des Veranstalters, der Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer und Vertreter aus oder im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind (sog. Kardinalpflichten). „Kardinalpflichten“ sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder der Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten und Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von dem Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
5. Beendigung des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel kann durch den Veranstalter jederzeit eingestellt, abgebrochen, ausgesetzt oder verändert werden, falls unvorhergesehene, außerhalb des Veranstalters liegende Umstände eintreten, welche die planmäßige Durchführung des Gewinnspiels hindern. Der Veranstalter wird die vorzeitige Beendigung unverzüglich bekanntgeben. Eine Inanspruchnahme des Veranstalters ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzinformationen unter: www.adac.de/datenschutz/adac-gewinnspiele/ .
7. Sonstiges
7.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dieses Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder vollständig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere, wenn die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verlaufs aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist.
7.2 Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen gesetzliche Bestimmungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen.
7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt.
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Der Wallbox-Assistent hilft und wird Ihnen durch die Beantwortung weniger Fragen zeigen, welche Wallbox zu Ihren Bedürfnissen passt. Lassen Sie sich beraten! Wir helfen Ihnen, die ideale Lösung für Ihr Zuhause und Ihr Fahrzeug zu finden – schnell, einfach und sicher.
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Fragen zu ADAC e-Charge Home ? Wir helfen gerne!
Unser Partner e-mobilio GmbH berät Sie gerne bei allen Fragen rund um Wallboxen und die Installation
☎ +49 89 2555 55680 (Mo. - Fr.: 9:00 - 18:00 Uhr)