Unfall mit dem Leasingauto - was tun?

Ein Unfall kann immer passieren. Doch was gilt bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug?
Ein Unfall kann immer passieren. Doch was gilt bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug?© gettyimages

2022 wurden rund 35 Prozent der privaten Autos auf Deutschlands Straßen per Kredit oder Leasing finanziert. Davon beträgt der Finanzierungsanteil bei Neuwagen 47 Prozent, bei Gebrauchtwagen rund 27 Prozent. Der ADAC erklärt, was bei einem Unfall mit einem Leasingwagen zu beachten ist.

Ein Autounfall bedeutet Stress pur. Ist der Unfall zudem mit dem Leasingfahrzeug passiert, wird es noch komplexer: Statt zweier Unfallparteien gibt es bei einem Unfall mit einem Leasingauto noch eine dritte Partei: die Leasinggesellschaft. Ihr gehört das Fahrzeug, und sie wird als Leasinggeberin ihre Ansprüche dem Kunden als Leasingnehmer gegenüber geltend machen: Dieser ist nämlich schadensersatzpflichtig.

Die erste Schritte am Unfallort

Auch wenn Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, gilt es, bestimmte Schritte am Unfallort einzuhalten:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle ab.

  2. Leisten Sie bei Personenschäden Erste Hilfe.

  3. Rufen Sie die Polizei, um den Unfall zu melden.

  4. Dokumentieren Sie den Unfallhergang und Schäden am Fahrzeug.

Den Unfall bei der Polizei zu melden, ist sinnvoll, wenn die Schuldfrage nicht klar ist, Alkohol am Steuer im Spiel sein könnte oder Sie Ihren Unfallgegner oder den Geschädigten nicht selbstständig ausfindig machen können. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel ein geparktes Auto beschädigt haben.

Vergessen Sie als Letztes nicht, den Schaden bei der Kfz-Versicherung zu melden und Ihren Leasinggeber über den Unfall zu informieren. Er ist der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs und stimmt gegebenenfalls die weiteren Schritte wie Reparaturen oder Verwertung des Fahrzeugs mit Ihnen ab.

Wer zahlt die Reparatur nach einem Unfall?

Bei der Übernahme der Reparaturkosten bei einem Leasingfahrzeug kommt es darauf an, wer der Unfallverursacher ist: Ist der Unfall fremd- oder selbstverschuldet, oder sind sogar alle Unfallparteien verantwortlich?

Der Unfall ist fremdverschuldet

Als Geschädigter eines Unfalls übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallsverursachers die Kosten. Das gilt auch für einen unverschuldeten Unfall mit einem Leasingfahrzeug.

Je nach Art Ihres Leasingvertrags können Sie verpflichtet sein, zunächst selbst für die Reparaturkosten aufzukommen. Diese können Sie im Anschluss bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Der Unfall ist selbst verschuldet

Den Schaden Ihres Unfallgegners übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter in Deutschland zwingend haben muss. Alternativ können Sie den Schaden privat auslösen.

Haben Sie den Unfall mit Ihrem Leasingfahrzeug selbst verschuldet, müssen Sie nach § 823 BGB die anfallenden Reparaturkosten übernehmen und außerdem für den Ausgleich einer möglichen Wertminderung des Leasingfahrzeugs aufkommen. Ihre Autoversicherung kommt hier zum Tragen.

Mit der ADAC Autoversicherung ist ihr Leasingwagen in der Haftpflichtversicherung mit einer extra hohen Versicherungssumme von 100 Millionen Euro gedeckt. Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann die Teilkasko und Vollkasko flexibel hinzugebucht werden. ADAC Mitglieder sparen bei der Autoversicherung sogar bis zu 10 Prozent.

Je nach Leasingvertrag werden Leasingnehmer dazu verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese übernimmt den eigenen Schaden am Leasingauto, gegebenenfalls abzüglich einer variablen Selbstbeteiligung. Mit dem Leasing über die ADAC Fahrzeugwelt können Leasingnehmer ihre KFZ-Versicherung flexibel selber wählen oder ein all-inclusive Paket mit Versicherungen und/ oder Werkstattkosten abschließen. Zusätzlich zur Bestpreis Garantie gibt es 300 Euro als exklusiven ADAC Vorteil auf die Finanzierungs-Schlussrate oder die Verrechnung von Schäden bei der Leasingrückgabe.

Wichtig: Eine reine Teilkaskoversicherung zahlt bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Schäden am eigenen Auto.

Selbstverschuldeter Totalschaden am Leasingfahrzeug

Zunächst muss nach einem Unfall ein Totalschaden festgestellt werden. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, wird hierfür ein Gutachter eingeschaltet. Er schätzt die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Fahrzeug-Restwert. Es handelt sich um einen Totalschaden, wenn die Kosten für die Reparatur 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts übersteigen.

Was passiert nun mit Ihrem Leasingwagen? Als Eigentümer entscheidet der Leasinggeber darüber, wie mit dem Fahrzeug verfahren wird. Der Leasingvertrag wird dann meistens aufgelöst. Der Leasingnehmer muss jedoch trotzdem zahlen.

Wichtig: Sowohl beim Totalschaden nach einem Unfall oder beim Diebstahl des Leasingautos: Die Vollkaskoversicherung ersetzt nur dessen Wiederbeschaffungswert und nicht den kompletten Schaden. Entsprechend bleibt eine Differenz zwischen der Versicherungsleistung und dem zwischen Leasingnehmer und -geber vereinbarten Ablösewert offen.

Leasingnehmer können sich vor diesen Kosten mit einer GAP-Versicherung schützen. Diese kann zu einer Vollkaskoversicherung dazugebucht werden und deckt auch Diebstahl ab. Bei der ADAC Autoversicherung ist diese Leasing-Differenzdeckung in der Kaskoversicherung bei den Tarifen Komfort und Premium inklusive.

Unfall im Ausland mit dem Leasingauto

Vor einer Fahrt ins Ausland sollte unbedingt in den Leasingvertrag geschaut werden, ob Reisen ins Ausland vom Leasinggeber erlaubt sind. Bei manchen Leasingverträgen gibt es die Klausel, dass Reisen in ein Nicht-EU Land vorher die schriftliche Zustimmung des Leasinggebers brauchen. Fahrten in ein EU-Land oder in die Schweiz erlauben die meisten Leasingverträge.

Die ADAC Autoversicherung greift innerhalb Europas weiterhin. Um vor einem Schadenfall im Ausland gut vorbereitet zu sein, gibt es den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht zum Ausdrucken. Diesen kann man vorsorglich ins Auto legen. Es handelt sich hierbei um ein europäisch einheitliches Formular, mit dem man den Verlauf des Unfalls dokumentieren kann.

Dazu gibt es die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK). Sie ist eine Versicherungsbescheinigung, die im Ausland bei der Schadensabwicklung hilft und die KFZ-Haftpflichtversicherung nachweist. Bekannt ist sie auch als grüne Karte. Bei der ADAC Autoversicherung wird sie automatisch beim Versand des Versicherungsscheines mit der Autocard mitgesendet. Im Falle eines Unfalls im Ausland gilt es weiterhin die oben genannten vier Schritte am Unfallort zu befolgen, die Unfallstelle abzusichern, Erste Hilfe zu leisten, die Polizei zu informieren und den Unfallvorgang zu dokumentieren.

Rückgabe des Leasingautos: Was passiert bei Schäden?

Es muss kein Unfallschaden sein: Auch über Gebrauchsspuren oder Mängel durch Verschleiß machen sich viele Leasingnehmer vor der Rückgabe des Fahrzeugs Gedanken. Und das oftmals unnötig: Denn für normale Gebrauchsspuren muss der Leasingnehmer nicht aufkommen, weil sie zur vertragsmäßigen Abnutzung zählen, zum Beispiel:

  • Schrammen und Kratzer

  • Leichte Einbeulungen

  • Kleine Lackabplatzungen

  • Kleinere Steinschläge

Alle weiteren Schäden stellen bei der Leasingrückgabe eine Wertminderung dar. Wichtig: Sie als Leasingnehmer müssen nicht für deren Reparatur, sondern nur für den Minderwert des Fahrzeugs aufkommen.