FAQ Digitale Vignetten & Streckenmaut Österreich
Digitale oder sog. E-Vignetten werden via KFZ-Kennzeichen Registrierung aktiviert und können aktuell für Österreich (sofort gültig und gebührenfrei) und Slowenien (sofort gültig und mit Servicegebühr) über das ADAC Mautportal gekauft werden.
Selbstverständlich stehen Ihnen für den digitalen Vignettenkauf aber auch die ADAC Geschäftsstellen für die oben genannten sowie weitere Länder zur Verfügung.
Digitale Vignette Österreich kaufen
Für die Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen besteht eine Mautpflicht. Besagte Mautpflicht existiert in Österreich seit 1997 mit der Einführung der Vignette. Die Einnahmen aus der Maut werden bis heute ausschließlich für die Pflege und den Bau von Schnellstraßen und Autobahnen verwendet.
Diese Maut wird bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen in Form einer (digitalen) Vignette oder bei kostenintensiven Streckenabschnitten in Form einer (digitalen) Streckenmaut erhoben.
Die für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich verpflichtende Vignette existiert digital und zum Kleben (Ausnahme: die neue 1-Tages-Vignette). Beide Varianten kosten gleich, allerdings wird zwischen PKW und Motorrad unterschieden.
Unterteilt nach verschieden langen Nutzungszeiträumen werden folgende Vignetten angeboten:
PKW
mit Vignetten-Gültigkeitsbeginn ab dem 01.12.2024 (für das Jahr 2025)
1-Tages-Vignette für 9,30 € (nur digital verfügbar)
10-Tages-Vignette für 12,40 €
2-Monats-Vignette für 31,10 €
Jahresvignette für 103,80 €
Motorrad
mit Vignetten-Gültigkeitsbeginn ab dem 01.12.2024 (für das Jahr 2025)
1-Tages-Vignette für 3,70 €
10-Tages-Vignette für 4,90 €
2-Monats-Vignette für 12,40 €
Jahresvignette für 41,50 €
Die österreichische Vignette wird für vier verschiedene Gültigkeitszeiträume angeboten:
1) Digitale 1-Tages-Vignette (Tagesvignette): Diese neue und nur in digitaler Form erhältliche Vignette gilt für einen Kalendertag von 00:00-23:59 Uhr.
Ein Beispiel: Sie kaufen die 1-Tages-Vignette am 06. Dezember um 09:00 Uhr früh mit sofortiger Gültigkeit, dann gilt diese bis 23:59 Uhr des 06. Dezember. Kaufen Sie sie am 06. Dezember für eine Gültigkeit ab dem 08. Dezember, dann ist jene am 08. Dezember ab 00:00 bis 23:50 Uhr gültig.
Digitale 1-Tages-Vignette hier kaufen
2) Digitale 10-Tages-Vignette: Diese Vignette gilt für zehn aufeinanderfolgende Kalendertage. Ob die Gültigkeit sofort mit Kauf beginnt oder zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden Sie direkt beim Kauf.
Ein Beispiel: Kaufen Sie die Vignette am 15. März und legen dabei den Gültigkeitsbeginn auf den 18. März. Somit gilt Vignette vom 18. März bis einschließlich 27. März 23:59 Uhr.
Digitale 10-Tages-Vignette hier kaufen
3) 2-Monats-Vignette: Mit dieser Vignette können Sie zwei Monate lang österreichische Autobahnen oder Schnellstraßen befahren. Die Gültigkeitsdauer reicht vom Datum des Monats beim Kauf bis zum selben Tagesdatum zwei Monate später.
Ein Beispiel: Sie kaufen die Vignette am 15. März. Dann ist die 2-Monats-Vignette bis zum 15. Mai, 23:59 Uhr gültig.
4) Jahresvignette: Die Jahresvignette ist eigentlich eine 14 Monats-Vignette wenn Sie am ersten Gültigkeitstag gekauft wird. Sie gilt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar, 23:59 Uhr Uhr des Folgejahres.
Die Vorteile einer Onlinebestellung eines österreichischen Mautproduktes (sprich digitale Vignette und/oder Streckenmaut) über das ADAC Mautportal:
-> Offizieller Online-Vertriebspartner der ASFINAG
-> Sofortige Gültigkeit der Mautprodukte
-> Gebührenfrei im Vergleich zu Graumarktanbietern
-> 24/7 Verfügbarkeit
-> Kein Anstehen und somit kein Zeitverlust (z. B. beim Kauf an Tankstellen oder Mautstellen)
Für die Nutzung österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen besteht Vignettenpflicht. Für baulich besonders kostenintensive Strecken wie bspw. Tunnel, Brücken oder Gebirgspässe erhebt der österreichische Mautbetreiber ASFINAG eine Streckenmaut. Diese ersetzt für bestimmte Teilabschnitte einer Autobahn (siehe Auflistung unten) die Vignettenpflicht.
Hinweis: Je nach Auffahrt auf diese streckenmautpflichtigen Autobahnabschnitte besteht aber durchaus eine Vignettenpflicht. Beispielweise benötigt man bei Auffahrt auf die A13 Brenner Autobahn via A12 Inntal Autobahn neben der Streckenmaut für den Brenner eine gültige Vignette für die A12 Nutzung.
Streckenmautpflichtige Autobahnabschnitte:
A13 Brennerautobahn: Die gesamte A 13 ist streckenmautpflichtig
A 10 Tauern Autobahn: Zwischen Flachau und Rennweg (Tauern- und Katschbergtunnel)
S 16 Arlberg Schnellstraße: Zwischen St. Anton am Arlberg und Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)
A 11 Karawanken Autobahn - Fahrtrichtung Süden: Zwischen St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
A9 Pyhrn Autobahn:
Bosrucktunnel: Zwischen Spital/Pyhrn und Ardning
Gleinalmtunnel: Zwischen St. Michael und Übelbach
Ja, von der Vignettenpflicht ausgenommen sind folgende Autobahnabschnitte:
die Mautstrecke A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord,
die Mautstrecke A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd,
die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems und
die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (aktuell noch im Bau)
Seit 2018 gibt es parallel zur klassischen Klebevignette auch eine digitale Vignette für die Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Hierbei wird das KFZ-Kennzeichen beim Vignettenkauf registriert und durch manuelle Kontrollen durch den ASFINAG Service- und Kontrolldienst sowie durch fest installierte Kameras auf Autobahnen und Schnellstraßen auf seine Gültigkeit hin überprüft.
Vorteile der digitalen Vignette:
Kein Kleben und Entfernen der Klebevignette nach Gebrauch
Umschreibung des KFZ-Kennzeichens (vor Gültigkeitsbeginn) online möglich
Änderung des Gültigkeitszeitraums (vor eigentlichem Gültigkeitsbeginn) online möglich
Mit der digitalen Streckenmaut, ehemals als Videomaut bekannt, können Autofahrer unkompliziert auf speziell gekennzeichneten und per Video kontrollierten Fahrspuren ohne Anzuhalten an Mautstationen durchfahren (z.B. Brenner Autobahn). Hierfür erforderlich ist der Kauf der digitalen Streckenmaut für das genutzte Kennzeichen und damit die Freischaltung in der Datenbank der ASFINAG, dem österreichischen Mautanbieter.
Hier digitale Streckenmaut für Österreich kaufen
In nur wenigen Schritten können Sie im ADAC Mautportal ohne Registrierung eine digitale Vignette oder Streckenmaut für Österreich kaufen.
Wie das genau geht? Hier kurz zusammengefasst die einzelnen Schritte der Buchungsstrecke:
Schritt 1: Wählen Sie Ihr Fahrzeug aus (PKW o. Motorrad).
Schritt 2: Wählen Sie Ihr Produkt aus, entweder Vignette oder Streckenmaut. Bei Auswahl Streckenmaut wählen Sie bitte die benötigte Strecke(n) für die Sie ein digitales Streckenmautticket benötigen.
Schritt 3: Bei Auswahl Vignette wählen Sie den Gültigkeitszeitraum (sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt). Bei der Streckenmaut beginnt die Gültigkeit grundsätzlich sofort mit Kauf.
Schritt 4: Geben Sie Ihr KFZ Kennzeichen ein.
Schritt 5: Zahlungsart auswählen und persönliche Daten bzw. Emailadresse eingeben.
Schritt 6: Ein letzter Check der Bestellübersicht und dann Zahlungspflichtig buchen klicken.
Im Anschluss an Ihre Buchung erhalten Sie per Email eine Bestellbestätigung sowie eine Rechnung.
Hier digitale Vignetten und Streckenmaut für Österreich kaufen
Im ADAC Mautportal geben Sie bei der digitalen Vignetten-Bestellung Fahrzeugart, gewünschter Gültigkeitszeitraum bzw. -beginn und Ihre KFZ-Kennzeichen ein. Ein sofortiger Gültigkeitsbeginn der digitalen Vignette direkt mit Kaufabschluss ist, sofern gewünscht, möglich.
An Autobahnbrücken installierte automatische Vignettenkontroll-Kameras sowie der Service- und Kontrolldienst des österreichischen Mautbetreibers ASFINAG kontrollieren stichprobenartig anhand der KFZ-Kennzeichen, ob für das jeweilige Kennzeichen/Fahrzeug eine Vignette registriert wurde.
WICHTIG: Bitte kontrollieren Sie die korrekte Eingabe Ihres KFZ-Kennzeichens bei der Bestellung, ansonsten ist Ihre digitale Vignette nicht gültig und Sie müssen eine Strafe zahlen.
Nutzt man die vignettenpflichten Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich ohne eine gültige Vignette, so wird ein Bußgeld (sog. Ersatzmaut) in Höhe von 120 € (PKW) bzw. 65 € (Motorrad) fällig. Wer diese Strafe nicht sofort begleichen kann, muss mit einer Anzeige und einer Strafe in Höhe von 3000 Euro rechnen.
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Die österreichische 1-Tages-Vignette ist wie die 10-Tages-Vignette sofort gültig oder zu einem späteren durch Sie gewählten Zeitpunkt.
Die 1-Tages-Vignette hat eine Gültigkeit von einem Kalendertag. Kaufen Sie also beispielsweise eine digitale Tages-Vignette am 01. Februar um 17:10 Uhr zur sofortigen Nutzung, so ist diese von 17:10 Uhr bis 23:59 Uhr gültig. Kaufen Sie sie bspw. dagegen am 15. April für den 15. Mai, so ist diese am 15. Mai von 0:00 Uhr bis 23:59 Uhr gültig.
Die 10-Tages-Vignette hat einen Gültigkeitszeitraum vom 1. Tag der Gültigkeit plus 9 weitere Kalendertage. Kaufen Sie also beispielsweise eine digitale 10-Tages Vignette mit dem Gültigkeitsbeginn am 10. Juli, so ist diese vom 10. Juli um 00:00 Uhr bis zum 19. Juli um 23:59 Uhr gültig.
In Österreich gilt für alle Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignettenpflicht. Bei der Nutzung bestimmter Autobahnabschnitte (siehe Auflistung im Folgenden) wird anstelle der Vignette eine streckenabhängige Maut, die sog. Streckenmaut, erhoben. Bitte beachten Sie aber, das je nach Auffahrt auf die folgenden Streckenmaut-Abschnitte zusätzlich eine gültige Vignette notwendig sein kann.
A13 Brennerautobahn: Die gesamte A 13 ist streckenmautpflichtig
A 10 Tauern Autobahn: Zwischen Flachau und Rennweg (Tauern- und Katschbergtunnel)
S 16 Arlberg Schnellstraße: Zwischen St. Anton am Arlberg und Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)
A 11 Karawanken Autobahn - Fahrtrichtung Süden: Zwischen St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
A9 Pyhrn Autobahn:
Bosrucktunnel: Zwischen Spital/Pyhrn und Ardning
Gleinalmtunnel: Zwischen St. Michael und Übelbach
Für PKW die einen Anhänger oder Wohnwagen mit sich führen, ist lediglich das Gesamtgewicht des PKW als Zugfahrzeug für die Bestimmung der Vignette relevant. Sofern dieses das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet, bedarf es nur einer Vignette und zwar jener für den PKW.
Bei Motorrädern mit Beiwagen zählt der Beiwagen als Anhänger und ist daher nicht vignettenpflichtig.
Ein neues Vignettenjahr beginnt immer ab dem 01.12. des jeweiligen Jahres und endet am 30.11. der darauffolgenden Jahres. Sobald der Mautanbieter ASFINAG die digitalen Vignetten für das neue Mautjahr verfügbar macht (i.d.R. Anfang November eines Jahres), können jene über das ADAC Mautportal im Vorverkauf gekauft werden. Entsprechend sind vorher in der Buchungsstrecke die Monate ab Dezember ausgegraut und sodurch nicht klickbar.
Bitte beachten Sie: Auch wenn der Vorverkauf bereits im November eines Jahres beginnt, so ist die jeweilige Vignette (1-Tag o. 10-Tages) erst ab dem 01.12. gültig.
Für die Nutzung österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen besteht Vignettenpflicht. Für baulich besonders kostenintensive Strecken wie bspw. Tunnel, Brücken oder Gebirgspässe erhebt der österreichische Mautbetreiber ASFINAG eine Streckenmaut. Diese ersetzt für bestimmte Teilabschnitte einer Autobahn (siehe Auflistung unten) die Vignettenpflicht.
Hinweis: Je nach Auffahrt auf diese streckenmautpflichtigen Autobahnabschnitte besteht aber durchaus eine Vignettenpflicht. Beispielweise benötigt man bei Auffahrt auf die A13 Brenner Autobahn via A12 Inntal Autobahn neben der Streckenmaut für den Brenner eine gültige Vignette für die A12 Nutzung.
Streckenmautpflichtige Autobahnabschnitte:
A13 Brennerautobahn: Die gesamte A 13 ist streckenmautpflichtig
A 10 Tauern Autobahn: Zwischen Flachau und Rennweg (Tauern- und Katschbergtunnel)
S 16 Arlberg Schnellstraße: Zwischen St. Anton am Arlberg und Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)
A 11 Karawanken Autobahn - Fahrtrichtung Süden: Zwischen St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
A9 Pyhrn Autobahn:
Bosrucktunnel: Zwischen Spital/Pyhrn und Ardning
Gleinalmtunnel: Zwischen St. Michael und Übelbach
Auf den folgenden Autobahnabschnitten benötigen Sie eine Streckenmaut:
A13 Brennerautobahn: Die gesamte A 13 ist streckenmautpflichtig
A 10 Tauern Autobahn: Zwischen Flachau und Rennweg (Tauern- und Katschbergtunnel)
S 16 Arlberg Schnellstraße: Zwischen St. Anton am Arlberg und Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)
A 11 Karawanken Autobahn - Fahrtrichtung Süden: Zwischen St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
A9 Pyhrn Autobahn:
Bosrucktunnel: Zwischen Spital/Pyhrn und Ardning
Gleinalmtunnel: Zwischen St. Michael und Übelbach
Je nachdem, wo Sie auf die Autobahnabschnitte auffahren, benötigen Sie zusätzlich auch eine Vignette, da diese auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich Pflicht ist.
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Die digitale Streckenmaut ist im ADAC Mautportal sowohl für eine, als auch für zwei Einzelfahrten buchbar und sofort gültig. Eine Einzelfahrt gilt für eine Fahrt in eine Richtung. Sie kann ab Kaufdatum innerhalb von 365 Tagen einmalig genutzt werden.
Sie können bei der Streckenmaut für die A11 Karawanken Autobahn stets nur das Einzelfahrt-Ticket für die Fahrtrichtung Süden erwerben. Die Strecke in Richtung Norden wird von der slowenischen Autobahngesellschaft DARS bemautet. Zudem befindet sich die Grenze im knapp acht Kilometer langen Karawankentunnel.
Ja, da auf allen österreichischen Autobahnen Vignettenpflicht gilt. Befahren Sie also die S16 nicht nur auf dem streckenmautpflichtigen Abschnitt zwischen den Anschlussstellen St. Anton und Langen, dann reicht ein Streckenmaut Ticket nicht aus.
Ja, da auf allen österreichischen Autobahnen Vignettenpflicht gilt. Befahren Sie also die A9 nicht nur auf den beiden streckenmautpflichtigen Abschnitten Bosruck (Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning) und/oder Gleinalm (Anschlussstelle St. Michael und Übelbach), dann reicht ein Streckenmaut-Ticket nicht aus.
Hier digitale 10-Tages-Vignette kaufen
Ja, da auf allen österreichischen Autobahnen Vignettenpflicht gilt. Befahren Sie also auf der A11 nicht nur den Karawankentunnel ab der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental Richtung Slowenien, dann reicht ein Streckenmaut Ticket nicht aus.
Hier digitale 10-Tages-Vignette kaufen
Nein, für die Nutzung der Brenner Autobahn A13 benötigen Sie bis auf die Brenner Streckenmaut keine Vignette.
Bitte beachten Sie aber, dass je nach Fahrtroute eine Vignettenpflicht bestehen kann. Wenn Sie über die Inntal Autobahn A12 auf die A13 auffahren, benötigen Sie eine Vignette. Keine Vignette erfordert dagegen die Auffahrt auf den Brenner bei der Anschlussstelle Innsbruck-Süd.
Ja, da auf allen österreichischen Autobahnen Vignettenpflicht gilt. Befahren Sie also die A10 nicht nur zwischen den Anschlussstellen Flachau und Rennweg, dann reicht ein Streckenmaut Ticket nicht aus.
Hier digitale 10-Tages-Vignette kaufen
Falls Sie nach Buchung einer Vignette oder Streckenmaut für Österreich keine Bestellbestätigung per E-Mail erhalten haben, Ihre Fahrt aber kurz bevorsteht,
tun Sie bitte Folgendes:
Prüfen Sie bitte über die Gültigkeits-Prüfung des österreichischen Mautbetreibers ASFINAG, ob eine gültige Vignette oder Streckenmaut für Ihr Kennzeichen existiert.
Wenn ja, dann können Sie beruhigt fahren! Sie haben erfolgreich eine gültige Vignette und bzw. oder Streckenmaut über das Mautportal gekauft und können durch/nach Österreich fahren.
Wenn nein, dann war Ihre Bestellung bei uns nicht erfolgreich und es liegt keine gültige Vignette oder Streckenmaut für das eingegebene Kennzeichen vor.
Bitte bestellen Sie eine neue Vignette oder Streckenmaut, ansonsten riskieren Sie eine Strafe (sogenannte Ersatzmaut) in Höhe von 120 €.
Falls trotz der nicht erfolgreichen Bestellung, der Vignetten- bzw. Streckenmaut-Preis bereits von uns abgebucht wurde, erstatten wir Ihnen diesen selbstverständlich zurück.
Ja, das Streckenmaut-Ticket für die A10 Tauern Autobahn beinhaltet auch die Fahrt durch
den Tauerntunnel zwischen Flachau und St. Michael (bzw. umgekehrt) oder Flachau und Zederhaus (bzw. umgekehrt) und
den Katschbergtunnel zw. St. Michael und Rennweg (bzw. umgekehrt)
Zunächst gilt es die Streckenmaut FLEX via regulärem Bestellvorgang für ein Kennzeichen zu aktivieren. Dabei hinterlegen Sie auch eine bevorzugte Zahlungsmethode, über die die automatischen Abbuchungen Ihrer Passagen / Durchfahrten erfolgen (aktuell Kreditkarte und SEPA-Lastschrift).
Nach erfolgreicher Aktivierung, sprich Bestellung können Sie sofort alle sechs Streckenmautabschnitte nutzen. Die Mautstellen der Streckenmautabschnitte passieren Sie dann bargeldlos und ohne anzuhalten. Die Durchfahrt wird automatisch erfasst und Sie erhalten per E-Mail eine Durchfahrtsbestätigung.
Die Streckenmaut wird nach der Fahrt vom gespeicherten Zahlungsmittel abgebucht. Die Abrechnung erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach der ersten Durchfahrt.
Ob eine Streckenmaut FLEX für Ihr Kennzeichen aktiviert ist, prüfen Sie bitte über die Gültigkeitsabfrage.
Die Streckenmaut FLEX ersetzt den Kauf von Einzeltickets für die sechs Streckenmautabschnitte in Österreich, indem eine automatische Abbuchung der Mautgebühren im Nachhinein erfolgt. Sie fahren also bequem bargeldlos und ohne anzuhalten durch die Mautstellen auf den bestehenden Streckenmautabschnitten.
Die Streckenmaut FLEX ersetzt aber nicht das Erfordernis einer (digitalen) Vignette. Jene ist verpflichtend, wenn Sie auf österreichischen Autobahnen unterwegs sind.
Hier digitale Vignette kaufen
Mit Aktivierung der Streckenmaut FLEX können Sie folgende Autobahnabschnitte nutzen, ohne an den jeweiligen Mautstellen anzuhalten. Die Mautgebühren werden Ihnen automatisch im Nachhinein belastet.
A13 Brennerautobahn: Die gesamte A 13 ist streckenmautpflichtig
A 10 Tauern Autobahn: Zwischen Flachau und Rennweg (Tauern- und Katschbergtunnel)
S 16 Arlberg Schnellstraße: Zwischen St. Anton am Arlberg und Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)
A 11 Karawanken Autobahn - Fahrtrichtung Süden: Zwischen St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
A9 Pyhrn Autobahn:
Bosrucktunnel: Zwischen Spital/Pyhrn und Ardning
Gleinalmtunnel: Zwischen St. Michael und Übelbach
Je nachdem, wo Sie auf die Autobahnabschnitte auffahren, benötigen Sie zusätzlich auch eine Vignette, da diese auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich Pflicht ist.
Sollten Sie kein Vielfahrer sein, erwerben Sie einfach gezielt die Streckenmaut für den Abschnitt, den Sie den befahren wollen: Hier geht's zur Übersicht.
Die Mehrfahrten-Karte (wird nicht im ADAC Mautportal angeboten) erlaubt für einen ausgewählten Streckenmautabschnitt eine bestimmte Anzahl von Durchfahrten, ohne dass für jede Fahrt ein Einzelticket zu lösen ist. Mit der Streckenmaut FLEX zahlen Sie je Streckenmautabschnitt nie mehr als den Preis einer Mehrfahrten-Karte für einen bestimmten Streckenmautabschnitt. Sobald jener Preis aufgrund von Durchfahrten im Rahmen der Streckenmaut FLEX erreicht wurde, fahren Sie für den restlichen Zeitraum auf dieser Strecke kostenlos! Und das für 365 Tage ab der ersten Durchfahrt.
Beispiel: Eine Mehrfahrten-Karte für die A13 Brenner Autobahn kostet 66 € und erlaubt sechs Fahrten über den Brenner. Im Rahmen Ihrer Streckenmaut FLEX buchen wir für die ersten sechs Passagen also 11€ (Einzelfahrtpreis) ab und die siebte Passage sowie alle weiteren sind dann kostenlos für Sie, da Sie den Preisdeckel für eine Mehrfachkarte "Brenner" erreicht haben.
Bitte beachten Sie, dass für den Streckenmautabschnitt Karawanken keine Mehrfahrten-Karte existiert und somit auch kein Preisdeckel erreicht werden kann, der dann zu kostenlosen Durchfahrten berechtigt.
Sie können den Gültigkeitszeitraum Ihrer digitalen 10-Tages-Vignette kostenfrei ändern, solange die Gültigkeit der Vignette noch nicht begonnen hat. Sie können die Gültigkeit sowohl gegenüber dem ursprünglichen Gültigkeitsbeginn vorverlegen oder nach hinten schieben.
Eine Änderung des Gültigkeitszeitraums nehmen Sie Eigenregie über unseren Bereich Bestellung verwalten vor.
Zum Einloggen halten Sie bitte Ihre Bestellnummer bzw. das Kennzeichen des verwendeten Fahrzeugs sowie die bei der Bestellung genutzte E-Mail-Adresse bereit.
Sie können das Kfz-Kennzeichen, für das Sie die digitale Streckenmaut Einzelfahrt(en) gekauft haben, kostenfrei ändern, solange die Einzelfahrt noch nicht genutzt wurde.
Eine Änderung nehmen Sie eigenständig über unseren Bereich Bestellung verwalten vor.
Zum Einloggen halten Sie bitte Ihre Bestellnummer bzw. das Kennzeichen des verwendeten Fahrzeugs sowie die bei der Bestellung genutzte E-Mail-Adresse bereit.
Sie können das KFZ-Kennzeichen für das Sie die digitale 1-Tages oder 10-Tages-Vignette gekauft haben kostenfrei ändern, solange die Gültigkeit der Vignette noch nicht begonnen hat.
Eine Änderung nehmen Sie eigenständig über unseren Bestellung verwalten- Bereich vor. Bitte halten Sie dafür die Bestellnummer und Ihre bei der Bestellung genutzte Emailadresse bereit.
Die digitale Streckenmaut ist innerhalb von 14 Tagen ab Buchungsdatum kostenfrei stornierbar, sofern das gebuchte Produkt noch nicht eingelöst bzw. genutzt wurde.
Beachten Sie, dass bei einer Buchung von zwei Streckenmaut-Fahrten/-Tickets nur beide Fahrten gemeinsam storniert werden können.
Stornierungen können Sie eigenständig in unserem Bereich Bestellung verwalten vornehmen.
Zum Einloggen halten Sie bitte Ihre Bestellnummer bzw. das Kennzeichen des verwendeten Fahrzeugs sowie die bei der Bestellung genutzte E-Mail-Adresse bereit.
Die digitale Vignette ist innerhalb von 14 Tagen ab Kauf/Bestelldatum kostenfrei stornierbar, sofern die Gültigkeit der Vignette noch nicht begonnen hat.
Stornierungen können Sie eigenständig in unserem Bereich Bestellung verwalten vornehmen.
Zum Einloggen halten Sie bitte Ihre Bestellnummer bzw. das Kennzeichen des verwendeten Fahrzeugs sowie die bei der Bestellung genutzte E-Mail-Adresse bereit.
Bsp. 1:
Vignettenkauf: 01.05.
Gültigkeitsbeginn der Vignette: 20.05.
Stornierung bis 15.05. möglich
Stornierung ab 16.05. nicht mehr möglich
Bsp. 2:
Vignettenkauf: 01.05.
Gültigkeitsbeginn der Vignette: 08.05.
Stornierung bis 07.05. 23:59 Uhr möglich
Stornierung ab 08.05. nicht mehr möglich
Wenn Sie Ihr Kennzeichen ändern oder ein weiteres Kennzeichen für die Streckenmaut FLEX anmelden möchten, müssen Sie diese Aktivierung über einen neuen regulären Bestellvorgang im ADAC Mautportal initiieren.
Aktuell ist es nicht möglich das Kennzeichen für eine bestehende Streckenmaut FLEX über den Bereich Bestellung verwalten zu ändern. Wir arbeiten an einer technischen Lösung, die die Datenänderung zukünftig komfortabler macht. Danke für Ihr Verständnis.
Sie können Ihre aktivierte Streckenmaut FLEX jederzeit über den Bereich Bestellung verwalten kündigen. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre Bestellnummer und die beim Bestellvorgang genutzte E-Mail-Adresse.
Mit der Kündigung wird Ihre Streckenmaut FLEX automatisch deaktiviert. Die Fahrt auf streckenmautpflichtigen Abschnitten erfordert daher ab sofort eine neue Berechtigung (bspw. Streckenmaut Einzelticket). Offene Rechnungsbeträge für bereits befahrene Streckenmautabschnitte werden wir noch über das hinterlegte Zahlungsmittel einziehen.
Hinweis bei Nutzung eines Mietwagens: Denken Sie unbedingt daran, die Streckenmaut FLEX zu kündigen, wenn Sie das Fahrzeug wieder zurückgeben!
Bei der Bestellung/Aktivierung der Streckenmaut FLEX haben Sie eine Zahlungsart zum Begleichen der Durchfahrtsrechnungen angegeben. Diese können Sie jederzeit im Bereich Bestellung verwalten ändern. Zum Einloggen halten Sie bitte Ihre Bestellnummer bzw. das Kennzeichen des verwendeten Fahrzeugs sowie die bei der Bestellung genutzte E-Mail-Adresse bereit.
Bitte beachten Sie, dass das neue Zahlungsmittel auf Sie als Besteller der Streckenmaut FLEX lauten muss. Aktuell können Sie die Streckenmaut FLEX per Kreditkarte und SEPA-Lastschrift zahlen.
Ihr Zahlungsmittel aktualisieren Sie wie folgt:
1) Öffnen Sie den Bereich Bestellung verwalten: bitte hier klicken.
2) Geben Sie Ihre Bestellnummer bzw. das Kennzeichen des verwendeten Fahrzeugs sowie die bei Bestellung genutzte E-Mail-Adresse ein und bestätigen mit Klick auf „Bestellung verwalten“. Die Bestellnummer finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung sowie auf jeder FLEX-Durchfahrtsrechnung.
3) Sie erhalten eine E-Mail von uns mit einem Link, der Sie auf die Zielseite im Bereich Bestellung verwalten führt. Hinweis: Der Link ist aus Sicherheitsgründen nur 15 Minuten gültig/aktiv.
4) Auf dieser Seite wird Ihnen Ihre aktuelle Zahlungsart und ein Stift-Symbol mit dem Hinweis „Zahlungsdaten aktualisieren“ angezeigt. Bitte klicken Sie darauf.
5) Auf der „Zahlungsdaten aktualisieren“-Seite geben Sie dann einfach Ihre neue Zahlungsdaten ein, füllen alle weiteren, benötigten Felder aus und senden das Formular ab. Nun können wir die offene Forderung von Ihrem neuen Zahlungsmittel einziehen und Sie können weiterhin sorgenfrei alle Streckenmautabschnitte mit Ihrem FLEX Ticket durchfahren.
Bei einer Mautbestellung mit der Zahlungsart PayPal erfolgt eine Vorabautorisierung (sogenannte preAuth), bei der der zu zahlende Mautbetrag reserviert wird. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt noch keine Belastung. Die Belastung erfolgt erst mit Bestätigung (Bestätigungs-E-Mail) durch das ADAC Mautportal über die erfolgreiche Einbuchung des Mautproduktes (Vignette und/oder Streckenmaut) beim jeweiligen Mautbetreiber.
Sollten Sie eine preAuth-E-Mail durch PayPal (siehe PDF Screen) bekommen haben, allerdings keine Bestellbestätigung via E-Mail, besteht die Gefahr, dass Sie ohne gültiges Mautprodukt unterwegs sind. Eine empfindliche Strafe (sogenannte Ersatzmaut) bei automatischen Kontrollen wird dann sehr wahrscheinlich die Folge sein.
Um sicher zu gehen, ob ein gültiges Mautprodukt für Ihr Kennzeichen existiert, nutzen Sie bitte den folgenden Link: ASFINAG Gültigkeitsabfrage
Sollte die Gültigkeitsabfrage kein gültiges Mautprodukt für Ihr Kennzeichen finden, dann war Ihre ursprüngliche Buchung nicht erfolgreich und sie fahren ohne gültiges Mautprodukt. Bitte buchen Sie in diesem Fall unbedingt ein neues Mautprodukt um Ersatzmauten zu vermeiden.
Falls Sie nach Buchung einer Vignette oder Streckenmaut für Österreich keine Bestellbestätigung per E-Mail erhalten haben, Ihre Fahrt aber kurz bevorsteht,
tun Sie bitte Folgendes:
Prüfen Sie bitte über die Gültigkeits-Prüfung des österreichischen Mautbetreibers ASFINAG, ob eine gültige Vignette oder Streckenmaut für Ihr Kennzeichen existiert.
Wenn ja, dann können Sie beruhigt fahren! Sie haben erfolgreich eine gültige Vignette und bzw. oder Streckenmaut über das Mautportal gekauft und können durch/nach Österreich fahren.
Wenn nein, dann war Ihre Bestellung bei uns nicht erfolgreich und es liegt keine gültige Vignette oder Streckenmaut für das eingegebene Kennzeichen vor.
Bitte bestellen Sie eine neue Vignette oder Streckenmaut, ansonsten riskieren Sie eine Strafe (sogenannte Ersatzmaut) in Höhe von 120 €.
Falls trotz der nicht erfolgreichen Bestellung, der Vignetten- bzw. Streckenmaut-Preis bereits von uns abgebucht wurde, erstatten wir Ihnen diesen selbstverständlich zurück.