Allgemeines
Für die Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen besteht eine Mautpflicht. Besagte Mautpflicht existiert in Österreich seit 1997 mit der Einführung der Vignette. Die Einnahmen aus der Maut werden bis heute ausschließlich für die Pflege und den Bau von Schnellstraßen und Autobahnen verwendet.
Diese Maut wird bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen in Form einer (digitalen) Vignette oder bei kostenintensiven Streckenabschnitten in Form einer (digitalen) Streckenmaut erhoben.
Falls Sie nach Buchung einer Vignette oder Streckenmaut für Österreich keine Bestellbestätigung per Email bekommen haben, Ihre Fahrt aber kurz bevorsteht,
tun Sie bitte Folgendes:
Prüfen Sie bitte über die Gültigkeits-Prüfung des österreichischen Mautbetreibers ASFINAG, ob eine gültige Vignette oder Streckenmaut für Ihr Kennzeichen existiert.
Wenn ja, dann können Sie beruhigt fahren! Sie haben erfolgreich eine gültige Vignette u./o. Streckenmaut über das Mautportal gekauft und können durch/nach Österreich fahren.
Wenn nein, dann war Ihre Bestellung bei uns nicht erfolgreich und es liegt keine gültige Vignette oder Streckenmaut für das eingegebene Kennzeichen vor.
Bitte bestellen Sie eine neue Vignette oder Streckenmaut, ansonsten riskieren Sie eine Strafe (sog. Ersatzmaut) in Höhe von 120 €.
Falls trotz der nicht erfolgreichen Bestellung, der Vignetten bzw. Streckenmaut Preis bereits von uns abgebucht wurde, erstatten wir Ihnen diesen selbstverständlich zurück.
Die für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich verpflichtende Vignette existiert digital und zum Kleben (Ausnahme: die neue 1-Tages-Vignette). Beide Varianten kosten gleich, allerdings wird zwischen PKW und Motorrad unterschieden.
Unterteilt nach verschieden langen Nutzungszeiträumen werden folgende Vignetten angeboten:
PKW
mit Vignetten-Gültigkeitsbeginn bis zum 30.11.2023
10-Tages-Vignette für 9,90 €
2-Monats-Vignette für 29 €
Jahresvignette für 96,40 €
mit Vignetten-Gültigkeitsbeginn ab dem 01.12.2023
1-Tages-Vignette für 8,60 € (nur digital verfügbar)
10-Tages-Vignette für 11,50 €
2-Monats-Vignette für 28,90 €
Jahresvignette für 96,40 €
Motorrad
mit Vignetten-Gültigkeitsbeginn bis zum 30.11.2023
10-Tages-Vignette für 5,80 €
2-Monats-Vignette für 14,50 €
Jahresvignette für 38,20 €
mit Vignetten-Gültigkeitsbeginn ab dem 01.12.2023
1-Tages-Vignette für 3,40 €
10-Tages-Vignette für 4,60 €
2-Monats-Vignette für 11,50 €
Jahresvignette für 38,50 € €
Die österreichische Vignette wird für vier verschiedene Gültigkeitszeiträume angeboten:
1) Digitale 1-Tages-Vignette (Tagesvignette): Diese neue und nur in digitaler Form erhältliche Vignette gilt für einen Kalendertag von 00:00-23:59 Uhr.
Ein Beispiel: Sie kaufen die 1-Tages-Vignette am 06. Dezember um 09:00 Uhr früh mit sofortiger Gültigkeit, dann gilt diese bis 23:59 Uhr des 06. Dezember. Kaufen Sie sie am 06. Dezember für eine Gültigkeit ab dem 08. Dezember, dann ist jene am 08. Dezember ab 00:00 bis 23:50 Uhr gültig.
Digitale 1-Tages-Vignette hier kaufen
2) Digitale 10-Tages-Vignette: Diese Vignette gilt für zehn aufeinanderfolgende Kalendertage. Ob die Gültigkeit sofort mit Kauf beginnt oder zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden Sie direkt beim Kauf.
Ein Beispiel: Kaufen Sie die Vignette am 15. März und legen dabei den Gültigkeitsbeginn auf den 18. März. Somit gilt Vignette vom 18. März bis einschließlich 27. März 23:59 Uhr.
Digitale 10-Tages-Vignette hier kaufen
3) 2-Monats-Vignette: Mit dieser Vignette können Sie zwei Monate lang österreichische Autobahnen oder Schnellstraßen befahren. Die Gültigkeitsdauer reicht vom Datum des Monats beim Kauf bis zum selben Tagesdatum zwei Monate später.
Ein Beispiel: Sie kaufen die Vignette am 15. März. Dann ist die 2-Monats-Vignette bis zum 15. Mai, 23:59 Uhr gültig.
4) Jahresvignette: Die Jahresvignette ist eigentlich eine 14 Monats-Vignette wenn Sie am ersten Gültigkeitstag gekauft wird. Sie gilt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar, 23:59 Uhr Uhr des Folgejahres.
Die Vorteile einer Onlinebestellung eines österreichischen Mautproduktes (sprich digitale Vignette und/oder Streckenmaut) über das ADAC Mautportals:
-> Offizieller Online-Vertriebspartner der ASFINAG
-> Sofortige Gültigkeit der Mautprodukte
-> Gebührenfrei im Vergleich zu Graumarktanbietern
-> 24/7 Verfügbarkeit
-> Kein Anstehen und somit kein Zeitverlust (z.B. beim Kauf an Tankstellen)
Für die Nutzung österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen besteht Vignettenpflicht. Für baulich besonders kostenintensive Strecken wie bspw. Tunnel, Brücken oder Gebirgspässe erhebt der österreichische Mautbetreiber ASFINAG eine Streckenmaut. Diese ersetzt für bestimmte Teilabschnitte einer Autobahn (siehe Auflistung unten) die Vignettenpflicht.
Hinweis: Je nach Auffahrt auf diese streckenmautpflichtigen Autobahnabschnitte besteht aber durchaus eine Vignettenpflicht. Beispielweise benötigt man bei Auffahrt auf die A13 Brenner Autobahn via A12 Inntal Autobahn neben der Streckenmaut für den Brenner eine gültige Vignette für die A12 Nutzung.
Streckenmautpflichtige Autobahnabschnitte:
A13 Brennerautobahn: Die gesamte A 13 ist streckenmautpflichtig
A 10 Tauern Autobahn: Zwischen Flachau und Rennweg (Tauern- und Katschbergtunnel)
S 16 Arlberg Schnellstraße: Zwischen St. Anton am Arlberg und Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)
A 11 Karawanken Autobahn - Fahrtrichtung Süden: Zwischen St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
A9 Pyhrn Autobahn:
Bosrucktunnel: Zwischen Spital/Pyhrn und Ardning
Gleinalmtunnel: Zwischen St. Michael und Übelbach
Ja, von der Vignettenpflicht ausgenommen sind:
die Mautstrecke A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord,
die Mautstrecke A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd,
die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems und
die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (aktuell noch im Bau)
Seit 2018 gibt es parallel zur klassischen Klebevignette auch eine digitale Vignette für die Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Hierbei wird das KFZ-Kennzeichen beim Vignettenkauf registriert und durch manuelle Kontrollen durch den ASFINAG Service- und Kontrolldienst sowie durch fest installierte Kameras auf Autobahnen und Schnellstraßen auf seine Gültigkeit hin überprüft.
Vorteile der digitalen Vignette:
Kein Kleben und Entfernen der Klebevignette nach Gebrauch
Umschreibung des KFZ-Kennzeichens (vor Gültigkeitsbeginn) online möglich
Änderung des Gültigkeitszeitraums (vor eigentlichem Gültigkeitsbeginn) online möglich
Wissenswertes zur digitalen Vignette
In nur wenigen Schritten können Sie im ADAC Mautportal eine digitale Vignette kaufen.
Wie das genau geht? Hier kurz zusammengefasst die einzelnen Schritte der Buchungsstrecke:
Schritt 1: Wählen Sie Ihr Fahrzeug aus (PKW o. Motorrad)
Schritt 2: Wählen Sie Ihr Produkt aus (Vignette oder Streckenmaut)
Schritt 3: Wählen Sie den Gültigkeitszeitraum (sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt)
Schritt 4: Geben Sie Ihr KFZ Kennzeichen ein
Schritt 5: Zahlungsart auswählen und persönliche Daten bzw. Emailadresse eingeben
Schritt 6: Ein letzter Check der Bestellübersicht und dann Zahlungspflichtig buchen klicken
Im Anschluss an Ihre Buchung erhalten Sie per Email eine Bestellbestätigung sowie eine Rechnung.
Im ADAC Mautportal geben Sie bei der digitalen Vignetten-Bestellung Fahrzeugart, gewünschter Gültigkeitszeitraum bzw. -beginn und Ihre KFZ-Kennzeichen ein. Ein sofortiger Gültigkeitsbeginn der digitalen Vignette direkt mit Kaufabschluss ist, sofern gewünscht, möglich.
An Autobahnbrücken installierte automatische Vignettenkontroll-Kameras sowie der Service- und Kontrolldienst des österreichischen Mautbetreibers ASFINAG kontrollieren stichprobenartig anhand der KFZ-Kennzeichen, ob für das jeweilige Kennzeichen/Fahrzeug eine Vignette registriert wurde.
WICHTIG: Bitte kontrollieren Sie die korrekte Eingabe Ihres KFZ-Kennzeichens bei der Bestellung, ansonsten ist Ihre digitale Vignette nicht gültig und Sie müssen eine Strafe zahlen.
Für PKW die einen Anhänger oder Wohnwagen mit sich führen, ist lediglich das Gesamtgewicht des PKW als Zugfahrzeug für die Bestimmung der Vignette relevant. Sofern dieses das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet, bedarf es nur einer Vignette undzwar jener für den PKW.
Bei Motorrädern mit Beiwagen zählt der Beiwagen als Anhänger und ist daher nicht vignettenpflichtig.
Nutzt man die vignettenpflichten Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich ohne eine gültige Vignette, so wird ein Bußgeld (sog. Ersatzmaut) in Höhe von 123 € (PKW) bzw. 65 € (Motorrad) fällig. Wer diese Strafe nicht sofort begleichen kann, muss mit einer Anzeige und einer Strafe in Höhe von 3000 Euro rechnen.
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Die 1-Tages-Vignette ist wie die 10-Tages-Vignette sofort gültig oder zu einem späteren durch Sie gewählten Zeitpunkt.
Der Gültigkeitszeitraum beginnt bei der 1-Tages-Vignette von 00:00 Uhr und endet um 23:59 Uhr des gewählten Tages. Bei der 10-Tages-Vignette beginnt die Vignetten-Gültigkeit vom ersten Tag des gewählten Gültigkeitzeitraums plus 9 weitere Kalendertage. Kaufen Sie also beispielsweise eine digitale 10-Tages Vignette mit dem Gültigkeitsbeginn am 10. Juli, so ist diese vom 10. Juli um 00:00 Uhr, bis zum 19. Juli um 23:59 Uhr gültig.
In Österreich gilt für alle Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignettenpflicht. Bei der Nutzung bestimmter Autobahnabschnitte (siehe Auflistung im Folgenden) wird anstelle der Vignette eine streckenabhängige Maut, die sog. Streckenmaut, erhoben. Bitte beachten Sie aber, das je nach Auffahrt auf die folgenden Streckenmaut-Abschnitte zusätzlich eine gültige Vignette notwendig sein kann.
A13 Brennerautobahn: Die gesamte A 13 ist streckenmautpflichtig
A 10 Tauern Autobahn: Zwischen Flachau und Rennweg (Tauern- und Katschbergtunnel)
S 16 Arlberg Schnellstraße: Zwischen St. Anton am Arlberg und Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)
A 11 Karawanken Autobahn - Fahrtrichtung Süden: Zwischen St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
A9 Pyhrn Autobahn:
Bosrucktunnel: Zwischen Spital/Pyhrn und Ardning
Gleinalmtunnel: Zwischen St. Michael und Übelbach
Ein neues Vignettenjahr beginnt immer ab dem 01.12. des jeweiligen Jahres und endet am 30.11. der darauffolgenden Jahres. Sobald der Mautanbieter ASFINAG die digitalen Vignetten für das neue Mautjahr verfügbar macht (i.d.R. Anfang November eines Jahres), können jene über das ADAC Mautportal im Vorverkauf gekauft werden. Entsprechend sind vorher in der Buchungsstrecke die Monate ab Dezember ausgegraut und sodurch nicht klickbar.
Bitte beachten Sie: Auch wenn der Vorverkauf bereits im November eines Jahres beginnt, so ist die jeweilige Vignette (1-Tag o. 10-Tages) erst ab dem 01.12. gültig.
Wissenswertes zur digitalen Streckenmaut
Für die Nutzung österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen besteht Vignettenpflicht. Für baulich besonders kostenintensive Strecken wie bspw. Tunnel, Brücken oder Gebirgspässe erhebt der österreichische Mautbetreiber ASFINAG eine Streckenmaut. Diese ersetzt für bestimmte Teilabschnitte einer Autobahn (siehe Auflistung unten) die Vignettenpflicht.
Hinweis: Je nach Auffahrt auf diese streckenmautpflichtigen Autobahnabschnitte besteht aber durchaus eine Vignettenpflicht. Beispielweise benötigt man bei Auffahrt auf die A13 Brenner Autobahn via A12 Inntal Autobahn neben der Streckenmaut für den Brenner eine gültige Vignette für die A12 Nutzung.
Streckenmautpflichtige Autobahnabschnitte:
A13 Brennerautobahn: Die gesamte A 13 ist streckenmautpflichtig
A 10 Tauern Autobahn: Zwischen Flachau und Rennweg (Tauern- und Katschbergtunnel)
S 16 Arlberg Schnellstraße: Zwischen St. Anton am Arlberg und Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)
A 11 Karawanken Autobahn - Fahrtrichtung Süden: Zwischen St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
A9 Pyhrn Autobahn:
Bosrucktunnel: Zwischen Spital/Pyhrn und Ardning
Gleinalmtunnel: Zwischen St. Michael und Übelbach
Auf den folgenden Autobahnabschnitten benötigen Sie eine Streckenmaut:
A13 Brennerautobahn: Die gesamte A 13 ist streckenmautpflichtig
A 10 Tauern Autobahn: Zwischen Flachau und Rennweg (Tauern- und Katschbergtunnel)
S 16 Arlberg Schnellstraße: Zwischen St. Anton am Arlberg und Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)
A 11 Karawanken Autobahn - Fahrtrichtung Süden: Zwischen St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
A9 Pyhrn Autobahn:
Bosrucktunnel: Zwischen Spital/Pyhrn und Ardning
Gleinalmtunnel: Zwischen St. Michael und Übelbach
Je nachdem wo Sie auf die Autobahnabschnitte auffahren, benötigen Sie zusätzlich auch eine Vignette da diese auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich Pflicht ist.
Die digitale Streckenmaut ist im ADAC Mautportal sowohl für eine, als auch für zwei Einzelfahrten buchbar und sofort gültig. Eine Einzelfahrt gilt für eine Fahrt in eine Richtung. Sie kann ab Kaufdatum innerhalb von 365 Tagen einmalig genutzt werden.
Sie können bei der Streckenmaut für die A11 Karawanken Autobahn stets nur das Einzelfahrt-Ticket für die Fahrtrichtung Süden erwerben. Die Strecke in Richtung Norden wird von der slowenischen Autobahngesellschaft DARS bemautet. Zudem befindet sich die Grenze im knapp acht Kilometer langen Karawankentunnel.
Nein, für die Nutzung der Brenner Autobahn A13 benötigen Sie bis auf die Brenner Streckenmaut keine Vignette.
Bitte beachten Sie aber, dass je nach Fahrtroute eine Vignettenpflicht bestehen kann. Wenn Sie über die Inntal Autobahn A13 auf die A13 auffahren, benötigen Sie eine Vignette. Keine Vignette erfordert dagegen die Auffahrt auf den Brenner bei der Anschlussstelle Innsbruck-Süd.
Umbuchung/Änderung und Stornierung
Sie können den Gültigkeitszeitraum Ihrer digitalen 10-Tages-Vignette kostenfrei ändern, solange die Gültigkeit der Vignette noch nicht begonnen hat. Sie können die Gültigkeit sowohl gegenüber dem ursprünglichen Gültigkeitsbeginn vorverlegen oder nach hinten schieben.
Eine Änderung des Gültigkeitszeitraums nehmen Sie Eigenregie über unseren Bestellung verwalten- Bereich vor. Bitte halten Sie dafür die Bestellnummer und Ihre bei der Bestellung genutzte Emailadresse bereit.
Sie können das KFZ-Kennzeichen für das Sie die digitale Streckenmaut Einzelfahrt(en) gekauft haben kostenfrei ändern, solange die Einzelfahrt noch nicht genutzt wurde.
Eine Änderung nehmen Sie eigenständig über unseren Bestellung verwalten- Bereich vor. Bitte halten Sie dafür die Bestellnummer und Ihre bei der Bestellung genutzte Emailadresse bereit.
Sie können das KFZ-Kennzeichen für das Sie die digitale 1-Tages oder 10-Tages-Vignette gekauft haben kostenfrei ändern, solange die Gültigkeit der Vignette noch nicht begonnen hat.
Eine Änderung nehmen Sie eigenständig über unseren Bestellung verwalten- Bereich vor. Bitte halten Sie dafür die Bestellnummer und Ihre bei der Bestellung genutzte Emailadresse bereit.
Die digitale Streckenmaut ist innerhalb von 14 Tagen ab Buchungsdatum kostenfrei stornierbar, sofern das gebuchte Produkt noch nicht eingelöst bzw. genutzt wurde.
Beachten Sie, dass bei einer Buchung von zwei Streckenmaut Fahrten/Tickets nur beide Fahrten gemeinsam storniert werden können.
Stornierungen können Sie eigenhändig in unserem Bestellen verwalten- Bereich vornehmen.
-> Bestellung verwalten
Im ADAC Mautportal gekaufte digitale Vignetten können vor Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Vignette kostenfrei über unsere Bestellung verwalten- Seite storniert werden.
Bei erfolgreicher Stornierung wird der erstattete Betrag auf die von Ihnen bei der Bestellung gewählten Zahlungsmethode zurücküberwiesen.