Was tun bei einem Unfall mit dem Mietauto?

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Selbst bei umsichtiger Fahrweise ist ein Unfall schnell passiert. Wenn dies mit einem Auto passiert, das einem nicht gehört, ist das doppelt ärgerlich. Worauf es bei einem Schadensfall mit einem Mietauto ankommt, erklären wir Ihnen hier.

  • Mit dem Mietfahrzeug vertraut machen

  • Immer Polizei und Autovermieter informieren

  • Vollkasko ohne Selbstbehalt abschließen

Einfache Tipps zur Unfallprävention

Die Hälfte der Schäden an Mietwagen entstehen beim Ein- oder Ausparken des Mietfahrzeuges. Deswegen ein wichtiger Tipp gleich am Anfang: Wer zum ersten Mal in einem Leihauto sitzt, sollte immer bedenken, dass das Fahrzeug ungewohnt ist, andere Abmessungen hat als etwa das eigene und zudem erst ein Gefühl für das Brems-, Lenk- und Beschleunigungsverhalten entwickelt werden muss. Also: Zeit lassen bei der Übernahme und sich – wenn möglich – nicht gleich in die Rushhour einer Großstadt stürzen.

Sollte mit einem Leihauto dennoch etwas passieren, gilt es, kühlen Kopf zu bewahren und immer daran zu denken: Die Sicherheit und Gesundheit der Beteiligten stehen an erster Stelle! Unbedingt also Warnwesten anziehen, Unfallstelle absichern, bei schwereren Unfällen den Notruf absetzen und den Verletzten Erste Hilfe leisten.

Was tun bei einem Unfall?

  1. Warnblinkanlage einschalten

  2. Warnwesten anziehen

  3. Mitfahrer sollten nur auf der verkehrsabgewandten Seite aussteigen und sich z.B. hinter der Schutzplanke aufhalten (Autobahn/Landstraße)

  4. Warndreieck aufstellen – am besten hinter der Schutzplanke oder zumindest am äußersten Straßenrand mit aufgeklapptem Warndreieck dem Verkehr entgegenlaufen

  5. Nachfolgenden Verkehr per Handzeichen zum Langsam-Fahren auffordern

  6. Notruf absetzen

  7. Erste Hilfe leisten

Sind alle Beteiligten mit dem Schrecken und Blechschäden davongekommen, ist dennoch wichtig: Bei einem Unfall immer die Mietwagenfirma und die Polizei informieren. Sonst kann im Nachhinein bei der Regulierung des Schadens der Versicherungsschutz erlöschen.

Sie sind Unfallopfer: Was tun?

Sind Sie unverschuldet Opfer eines Unfalls geworden, so zahlt immer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Abgewickelt wird dies dann von Ihrem Vermieter, der auch darüber bestimmt, wohin das Fahrzeug transportiert werden soll, wenn es nicht mehr fahrtüchtig ist. Wurden Sie oder Ihre Mitfahrenden verletzt, besteht ebenfalls ein Anspruch gegen die Versicherung des Unfallverursachers.

Mietwagen USA: Schutz vor Unfallgegnern ohne Versicherung

Die UMP (Uninsured Motorist Protection) wird für die Anmietung in USA angeboten. In den Staaten kann es schon einmal passieren, einen Unfall mit einem Unfallgegner zu haben, der unter- oder gar komplett unversichert ist. Um zu verhindern, dass man auf seinen Kosten sitzen bleibt, weil der Unfallgegner nicht belastet werden kann, gibt es die UMP. Diese Versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die im Falle eines Unfalls entstehen.

Sie sind der Unfallverursacher: Was tun?

Haben Sie den Unfall verursacht, so übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Mietwagenverleihers alle Sachschäden an den beteiligten Fahrzeugen sowie Straßenschildern oder Leitplanken. Die Kosten für die Reparatur des Mietwagens sind hier jedoch nicht mit abgedeckt. Deswegen sollten Sie immer eine Vollkaskoversicherung mit abschließen. Denn nichts ist teurer, als im Fall eines Unfalls für den kompletten Schaden aufkommen zu müssen.

Tipp: Unbedingt Vollkasko versichern

In den allermeisten Fällen sind Leihwägen, wie die der ADAC Autovermietung, durch eine Vollkasko komplett abgesichert. Über die Selbstbeteiligung kann man entscheiden, ob und in welcher Höhe man ein Restrisiko eingehen will. Die ADAC Autovermietung empfiehlt immer, den Selbstbehalt auf 0 Euro zu reduzieren.

Davon unabhängig sollte man den Vertrag vor der Unterzeichnung genau lesen und unbedingt vor der Abfahrt den Wagen auch auf eventuell vorhandene Vorschäden (Lack, Felgen & Reifen, Windschutzscheibe) untersuchen und sie protokollieren!

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – kurz erklärt

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für jeden, der ein zulassungspflichtiges Fahrzeug besitzt. Sie kommt dafür auf, wenn man anderen Sach-, Vermögens- oder Personenschäden zufügt.

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die vor allem für Fahrzeughalter mittelalter Fahrzeuge eine gute Wahl sein kann. In der Regel werden Diebstahl, Brand des Fahrzeugs, unwetterabhängige Schäden, wie z.B. Hagel, Sturmschäden, Überschwemmungen und Glasbruchschäden abgedeckt. Auch Zusammenstöße mit Haarwild sowie Marderbisse sind versichert. Bei unverschuldetem Totalschaden werden je nach Bedingungen entweder der Wiederbeschaffungswert oder der Kaufwert ersetzt, Reparaturen werden häufig vollständig übernommen.

Die Vollkaskoversicherung ist ebenfalls freiwillig, jedoch sinnvoll bei teuren Autos oder neuen Autos. Abgedeckt werden Unfallschäden und auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug. Außerdem Schäden durch mut- oder böswillige Taten Dritter sowie alle Leistungen der Teilkasko.

Checkliste "Unfall mit dem Mietauto"

Nach der Absicherung der Unfallstelle, Absetzen eines Notrufs und Erste-Hilfe-Maßnahmen muss man folgende fünf Punkte beachten:

  1. Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation über Art und Umfang des Schadens. Je nach Land und Vermieter wird ein Polizeibericht auch bei Sachschäden gefordert. Der Vermieter hat dazu die nötigen Informationen, wenn man dort den Unfall meldet.

  2. Der Unfallort und die Schäden sollten sicherheitshalber mit Fotos dokumentiert werden.

  3. Bei Beteiligung eines Unfallgegners umgehend die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen.

  4. Bei Rückgabe des Fahrzeuges vor Ort einen Schadensbericht von der Station ausstellen und unterschreiben lassen.

  5. In der Regel bieten die Partner der ADAC Autovermietung einen rund um die Uhr erreichbaren Notfallservice. Informationen hierzu finden Sie auf dem vor Ort ausgestellten Mietvertrag.