Fahrverbote für Diesel-Autos: Was tun bei laufendem Leasing-Vertrag?

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Seit dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen im Jahr 2015 ist der Diesel schwer in Verruf geraten. Die Zahl der Neuzulassungen geht stetig zurück, zudem gibt es immer wieder Schlagzeilen über drohende Fahrverbote in Innenstädten. Was tun, wenn ich gerade ein Auto mit Dieselmotor geleast habe? Die ADAC Fahrzeugwelt klärt auf.

Droht Diesel-Fahrverbot in München?

Trotz Überschreitung der Grenzwerte hat die Stadt München das Diesel-Fahrverbot bislang nicht verschärft. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof ein eindeutiges Urteil gesprochen. Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München muss verschärft werden.

Auf zwei Hauptverkehrsstraßen waren auch im vergangenen Jahr die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten worden. Die Stadt München muss daher neue Regelungen einführen, die zu einer signifikanten Unterschreitung der Werte führen.

Die Entscheidung, ob dafür eine zonale oder eine streckenbezogene Verschärfung des bereits bestehenden Fahrverbots für ältere Dieselfahrzeuge nötig ist, überließ der Senat dem Stadtrat. Gleichwohl gab der Senat dem Gremium als “Leitplanke” mit, dass ein streckenbezogenes Fahrverbot für Euro 5 wohl kaum umzusetzen und vor allem zu kontrollieren sei.

Einbruch bei den Neuzulassungen

Die Dieseltechnologie war einmal der ganze Stolz der deutschen Automobilindustrie. Zwar sind auf unseren Straßen immer noch über 14 der fast 49 Millionen zugelassenen Pkw mit dieser Antriebsart unterwegs. Aus den Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) geht jedoch auch hervor, dass der Diesel bei den Neuzulassungen eine immer untergeordnetere Rolle spielt: Lag der Anteil im Oktober 2016 noch bei 44,2 Prozent, waren es im Oktober 2023 nur noch 15,9 Prozent. Vor allem für Vielfahrer, Pendler mit weiten Strecken sowie Geschäfts- und Firmenkunden kann sich ein Diesel wegen des niedrigen Verbrauchs nach wie vor lohnen. Das Argument des günstigeren Sprits greift hingegen nicht mehr: Diesel und Benzin sind an den Zapfsäulen preislich nahezu gleichauf – und das bei einer unverändert deutlich höheren Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge. Da bei Privatkunden meist Verträge mit einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern vereinbart werden, kommt beim Leasing meist ein mit Benzin betriebener Otto-Motor zum Zuge.

Nur ältere Modelle von Verboten betroffen

Sollten Sie dennoch ein Diesel-Fahrzeug geleast haben oder sich mit dem Gedanken tragen, besteht wegen der Dieselfahrverbote kein großer Grund zur Beunruhigung: Fahrverbote gibt es nur in sehr wenigen Innenstädten und sie treffen nur Modelle, die deutlich älter sind als die neuwertigen Leasing-Fahrzeuge, die auf dem Markt angeboten werden.

In Berlin, Hamburg, Stuttgart und Darmstadt trifft dies Modelle der Abgasnorm Euro 5 (Neuzulassungen bis August 2015) und älter. München sperrt seit Februar 2023 lediglich Fahrzeuge ab Euro 4 aus der Umweltzone (Innenstadt und Mittlerer Ring) aus. Die aktuell gültigen Schadstoffklassen Euro 6d TEMP und Euro 6d für Neuzulassungen gelten als so sauber, dass sie Fahrverbote auch perspektivisch nicht treffen werden. Der ADAC hat alle Informationen zu aktuellen Dieselfahrverboten zusammengestellt.

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Die Gründe für die Dieselfahrverbote

Diesel-Fahrzeuge stoßen im Vergleich zu Benzin-Fahrzeugen mehr Stickstoffdioxid (NO2) aus. Diese Stickoxide tragen zur Luftverschmutzung bei und können gesundheitsschädlich sein. Insbesondere in Städten mit hoher Verkehrsdichte, in denen der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter massiv überschritten wurde, wurden daher Fahrverbote eingeführt, um die Belastung durch Stickoxide zu reduzieren. Umweltverbände haben sich für Fahrverbote eingesetzt und Klagen gegen Städte eingereicht, die die Grenzwerte nicht einhalten. Mehrere Gerichtsurteile haben daraufhin die Einführung von Diesel-Fahrverboten in bestimmten Städten angeordnet. Die Richter entschieden, dass die Gesundheit der Bevölkerung Vorrang vor dem Recht auf uneingeschränkte Mobilität hat – und dass Fahrverbote eine geeignete Maßnahme zur Reduzierung der Luftverschmutzung sind. Kritiker halten entgegen, dass sich das Problem von den Umweltzonen nur auf die umliegenden Gebiete und Straßen verschiebt.

Die Alternativen auf dem Leasing-Markt

Obwohl von neuen geleasten Diesel-Fahrzeugen keine „Gefahr“ ausgeht, von Fahrverboten betroffen zu sein und man sich auch über einen potenziellen Wertverlust nach der Rückgabe – anders als bei einem gekauften oder finanzierten Fahrzeug – keine Sorgen machen muss, sollte man eines bedenken: Die Mobilitätswende ist im vollen Gange, das von der EU beschlossene Aus für den Verbrennungsmotor greift im Jahr 2035. Dann dürfen neu zugelassene Fahrzeuge kein CO2 mehr ausstoßen. Ausnahmen gelten dann nur noch für Motoren mit klimaneutralen oder synthetisch hergestellten Kraftstoffen (eFuels). Die Politik setzt hier eindeutig auf die Elektromobilität. Und schon jetzt gibt es auch auf dem Leasing-Markt zahlreiche attraktive Angebote.

Sparen trotz E-Auto-Förderstopp

Die Bundesregierung hat wegen der Haushaltsengpässe den Umweltbonus bei der Zulassung von E-Autos gestrichen. Dieser betrug für Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von 40.000 Euro netto bis zu 4.500 Euro. Dennoch lässt sich so richtig sparen, wenn man etwa sein geleastes Fahrzeug daheim mit Strom vom eigenen Dach durch eine Photovoltaik-Anlage und mittels einer Wallbox laden kann. Zudem gibt es auch Anbieter wie den ADAC Smart-Strom, mit dem sich E-Autos zu Hause effizient laden lassen, wenn der Strom am günstigsten ist.