Anwohnerparkausweis für Leasing-Autos oder Abos – geht das?
Mit einem Anwohnerparkausweis können Menschen in Städten in sogenannten Parklizenzgebieten ihr Fahrzeug im Bereich ihrer Wohnung abstellen. Doch wie funktioniert das, wenn einem das Auto nicht gehört? Die ADAC Fahrzeugwelt klärt auf, was speziell mit einem Leasingfahrzeug oder Auto-Abo zu beachten ist.
Jede Stadt hat ihre eigenen Regeln
Fahrzeugschein ausreichend für Antrag
Wartelisten in manchen Parklizenzgebieten
Hauptkriterium ist der gemeldete Wohnsitz
Parklizenzgebiete sind in vielen (größeren) Städten eine Maßnahme, mit der die Behörden den Verkehr in ihren Zentren regeln und regulieren. Ziel ist es, dass in den einzelnen Vierteln vor allem die Anwohner die Möglichkeit haben, ihre Fahrzeuge abzustellen und nicht etwa Menschen, die zum Einkaufen in die Cities kommen. Die Regeln, um an einen Anwohnerparkausweis zu kommen, sind von Region zu Region unterschiedlich. Auf alle Fälle muss der Antragssteller dort meist mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Mancherorts reicht auch der Nebenwohnsitz.
Leasing: Fahrzeugschein als Halternachweis
Bei Leasingautos handelt es sich um Fahrzeuge, die von einer Leasinggesellschaft an Privatpersonen oder Unternehmen vermietet werden. Der Leasingnehmer zahlt eine monatliche Rate und hat während der Vertragslaufzeit das Nutzungsrecht an dem Fahrzeug. Das Eigentum bleibt jedoch bei der Leasing-Gesellschaft.
Was bedeutet dies nun für den Halter? Wer ein Leasingauto besitzt und in einem Parklizenzgebiet wohnt oder dort hinzieht, kann dennoch einen Anwohnerparkausweis beantragen. Hierfür müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: ein gültiger Leasingvertrag und der Nachweis des gemeldeten Wohnsitzes über den Personalausweis. Zudem hilft die Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese ist besser bekannt als Fahrzeugschein, der ja ohnehin immer mitzuführen und auch bei Polizeikontrollen neben dem Führerschein vorzuzeigen ist.
Übrigens: Die Zulassungsbescheinigung Teil II – der sogenannte Fahrzeugbrief – bleibt bei Autos im Leasing oder Abo immer beim Anbieter. Auch bei einem finanzierten Fahrzeug erhält der Halter diesen erst von der Bank, wenn am Ende der vereinbarten Laufzeit die letzte Rate bezahlt ist. Erst danach wird er zum Eigentümer.
Haltererklärung bei Auto-Abos
Während bei Leasingfahrzeugen meist die Zulassungsbescheinigung Teil I reicht, kann es bei Auto-Abos also einer meist auf kurze Zeit befristeten Miete eines Fahrzeugs – notwendig oder nützlich sein, sich vom Anbieter eine sogenannte Haltererklärung ausstellen zu lassen und diese bei Bedarf den Behörden vorzulegen.
Unterschiedliche Regelungen in den Städten
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen für Anwohnerparkausweise mit Leasingautos je nach Stadt und Bundesland sehr unterschiedlich sind. Es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Behörde nach den genauen Voraussetzungen und Verfahrensweisen zu fragen, ehe man sich auf den Weg dorthin begibt.
Viele Städte bieten mittlerweile einen Onlineantrag an, über den man die benötigten Unterlagen bequem von zuhause aus hochladen kann und den Ausweis dann auf dem Postweg zugeschickt bekommt. Dieser muss dann immer gut sichtbar im Auto deponiert werden, um bei Kontrollen keine teuren Knöllchen zu kassieren. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug muss bei der Behörde immer gemeldet werden, die dann einen neuen Ausweis ausstellt.
Wer ohne Anwohnerparkausweis sein Auto im einem Parklizenzgebiet abstellt muss mit teils hohen Bußgeldern rechnen.
Checkliste für den Anwohnerparkausweis
In der Regel sind also folgende Unterlagen für die Beantragung eines Anwohner-Parkausweises notwendig:
Ausgefüllter Antrag der Stadt/Kommune
Nachweis über die Zulassung des Fahrzeugs (meist durch eine Kopie des Fahrzeugscheins)
Personalausweis mit Adresse im jeweiligen Parklizenzgebiet
Haltererklärung bei Auto-Abos
Ggf. Leasingvertrag
Kosten, Gültigkeit und Wartezeiten
Der ADAC berichtete jüngst, welche Großstädte in Deutschland zuletzt die Gebühren für das Anwohnerparken erhöhten. Dabei wird ersichtlich, dass bundesweit die Parklizenzpreise je Stadt und Kommune stark variieren. So kostet der Anwohnerparkausweis wie etwa in Bochum jährlich 22 Euro, hingegen muss in Bonn ab März mit einer Jahresgebühr von 360 Euro gerechnet werden.
Generell kann die Verlängerung des Parkausweises online oder persönlich beim zuständigen Bürgercenter beantragt werden. Die Laufzeiten sind unterschiedlich, Ausweise können meist für 12, 18 oder bis zu 24 Monate beantragt werden.
Vor einem Umzug unbedingt beachten: In vielen Städten mit wenig Parkflächen gibt es monatelange Wartelisten für einzelne Gebiete. Und auch bei einem Umzug in ein anderes Stadtviertel muss der Parkausweis, der meist mit Nummern oder Ziffern gekennzeichnet ist, umgeschrieben beziehungsweise sogar für die künftige Adresse neu beantragt werden.