Die Ladebox kann statisch auf einen bestimmten Leistungswert unter dem theoretisch maximalen Wert eingestellt werden. Sollen mehrere eBoxen in einer Ladepunktgruppe eine gemeinsame Obergrenze erhalten, müssen diese an das E.ON Backend-System angebunden und in eine Ladepunktgruppe durch E.ON konfiguriert werden. Ein vollständig dynamisches Lastmanagement ist mit der Aufrüstung des gridX-Systems möglich, muss jedoch zusätzlich angefragt werden.
Mit dem Betriebsführungssystem der E.ON Drive erfolgt die Inspektion und Wartung sowie die Verwaltung von Nutzern und Zahlungsströmen (als auch auf Wunsch die Stromlieferung).
E.ON Drive übernimmt im Rahmen des Vertrages die Rolle des Ladestationsbetreibers (CPO) gemäß geltenden gesetzlichen Regelungen und bietet im eigenen Namen Ladedienste im Rahmen von Direct Payment gegenüber Endkunden/Nutzern von Elektrofahrzeugen an. E.ON Drive ermöglicht es somit solchen Nutzern, die über Drittanbieter Leistungen von Roaming-Netzwerken in Anspruch nehmen, das Laden an Ladestationen mittels Anbindung an ein Roaming-Netzwerk.
Das Betriebsführungssystem Flex beinhaltet die folgenden Bestandteile:
Servicehotline und Entstörungsdienst
Die Servicehotline unterstützt sowohl den Kunden als auch den Nutzer telefonisch bei der Bedienung und Handhabung der Ladestationen in den Kategorien Software, Hardware und Vertrag, zu Themen der Abrechnung, Autorisierung, technischen Fragen, und technischen Problemen mittels einer Servicehotline von 08.00 – 18.00 Uhr jeden Tag. Unter Entstörungsdienst (24h/ 365 Tage im Jahr) verstehen die Vertragsparteien die Entstörung der Ladestationen per Fernzugriff (z.B. Neustart der Station, Entriegelung des Kabels, Softwareupdates). Eine weitergehende unentgeltliche Entstörung ist nicht Bestandteil des Vertrages.
Inspektion und Wartung
- Die Inspektion und Wartung der installierten Ladestationen dient der Gewährleistung der technischen Betriebssicherheit (z.B. durch Prüfung des FI-Schutzschalters) und Bewahrung des Sollzustands.
- Die Durchführung der Inspektion und Wartung erfolgt auf Grundlage der gültigen DGUV V3 sowie der DIN VDE 0105 – 100.
- E.ON Drive übernimmt für aufgeführte Ladeinfrastruktur die Durchführung von Wartungs-/Inspektionsleistungen, die im Umfang und in den zeitlichen Zyklen den gesetzlichen Regelungen bzw. Vorgaben des Herstellers entsprechen.
- Eine oberflächliche Grundreinigung der Hardware wird durchgeführt.
- Bei der Inspektion und Wartung werden die Ladestationen jeweils freigeschaltet (spannungslos geschaltet) und stehen für einen Ladevorgang währenddessen nicht zur Verfügung. Eine Kompensation/ein Ersatz unter anderem für etwaig entgangenen Gewinn während dieser Zeit ist ausgeschlossen.
- Die Wartung oder Inspektion wird zum ersten Mal spätestens 12 Monate nach dem Datum der Inbetriebnahme durchgeführt.
Leistungen im Rahmen der Anbindung an ein IT-Backend
E.ON Drive stellt die Anbindung der Ladestationen an ein IT-Backend mit nachfolgenden Umfängen sicher:
Geo-Daten: Bereitstellung der geographischen Ladestandorte zur Einbindung in Apps und Navigationssysteme. Die Standortkoordinaten sind vom Kunden bereitzustellen.
Ladestationsmanagement: Laufender Betrieb der Ladestationen des Kunden und permanente Auswertung von Informationen innerhalb des IT-Backends (Überblick über Echtzeitinformationen zum Status der Ladestationen [aktiv / fehlerhaft / belegt] sowie die an der Ladestation abgefragte Energiemenge)
Automatisierte Systemüberwachung und, soweit möglich, Online-Entstörung nach Kenntnisnahme einer Störung.
Roaming: Veröffentlichung der Ladestationen des Kunden im Roaming-Netzwerk, um den Zugang durch Dritte zu ermöglichen
Abrechnung der an den Ladestationen über das Roaming-Netzwerk authentifizierten Ladevorgänge mit den Anbietern innerhalb des Roaming-Netzwerks.
Tarifmanagement: Der Kunde beauftragt E.ON Drive mit der Erstellung und eigenmächtigen Entscheidung über Tarife/Preise, zu denen Nutzer Leistungen an Ladestationen in Anspruch nehmen können. Dies erfasst auch die Erstellung von Tarifen und Einstellung der Tarife in das IT-Backend und die Definition von Preiskomponenten nach definierten Abhängigkeiten (bspw. Lade-/Ansteckdauer).
Der Kunde wird nach technischer Realisierbarkeit den Preis für das Laden per Direct Payment selbständig festlegen können.
Die kostenpflichtige Abrechnung von Ladevorgängen setzt die Eichrechtskonformität der Ladestationen voraus. Die Eichrechtskonformität ist durch den Kunden zu gewährleisten und allfällige Kosten hierfür durch den Kunden zu tragen.
Sofern gesetzliche Änderungen erfolgen, die eine Umrüstung der Hardware erforderlich machen, hat der Kunde die technischen Anpassungen für eine gesetzeskonforme Abrechnung zu gewährleisten und die Kosten hierfür zu tragen. Sofern der Kunde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Abrechnung (wie bspw. technische Umrüstung der Ladestationen für die gesetzeskonforme Abrechnung) nicht sicherstellen kann, behält sich E.ON Drive vor, die Ladestationen ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden auf unentgeltliche Abgabe von Strom umzustellen oder den Betrieb der Ladestationen einzustellen.
Bereitstellung Direct Payment:
- Zurverfügungstellung eines Bezahlmodells, um Nutzern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Ladestationen zu gewährleisten
- Die Bezahlung durch Nutzer erfolgt bargeldlos gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb von Ladestationen mittels eines gängigen kartenbasierten oder webbasierten Zahlungssystems nach Wahl von E.ON Drive.
a. Der Zugang für den Nutzer zum Bezahlen direkt an der Wallbox erfolgt über einen QR Code, welcher zu einer Seite weiterleitet, der eine Bezahlung über eine EC- oder Kreditkarte ermöglicht.
b. Der Nutzer bezahlt dann direkt an die E.ON Drive als Zahlungsdienstleister, den vom Betreiber festgesetzten Preis. Preisfindung und -änderungen richten sich nach den üblichen Marktpreisen.
c. E.ON Drive wiederum erstattet Ihnen als Kunde quartalsweise 90 % der Nettoumsätze n Sammelgutschriften aus.
Möglichkeit der unentgeltlichen Abgabe von Strom:
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Strom an den Ladepunkten allen Nutzern gegenüber unentgeltlich abzugeben. Sollte sich der Kunde dazu entscheiden, so muss er dies schriftlich der E.ON Drive mitteilen. Für den Zeitraum, in der der Strom unentgeltlich abgegeben wird, erhält der Kunde keine Rückvergütung.
Sobald Sie beabsichtigen, für von einem Ihrer Ladepunkte bezogene Energie dem Nutzer eine Rechnung zu stellen, kommt das deutsche Eichrecht ins Spiel. Das sieht eine vollkommen transparente Abrechnung in kWh vor. Und zwar von der Visualisierung der bezogenen Leistung in kWh über den signierten und verschlüsselten Austausch der Verbrauchsdaten mit dem Ladeinfrastruktur-Betreiber und weiter zu dem Rechnungsersteller. Für Ihr Unternehmen bedeutet dies, dass Sie Ladestationen benötigen, die eichrechtskonform sind. Diese müssen nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer von acht Jahren neu geeicht werden.
Eine Übersicht zu möglichen Förderprogrammen erhalten Sie in dieser Förderdatenbank*.
Nein, das Angebot ADAC e-Charge Business ist für alle Unternehmen mit Adresse und Umsatzsteueridentifikationsnummer in Deutschland buchbar.