Checkliste Wartung Leasing-Auto - darauf muss man achten

Frau sitzt in grauem Auto und übergibt Schlüssel an Mann bei einer Wartung Leasing-Auto
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Beim Leasingfahrzeug ist grundsätzlich der Leasingnehmer dafür verantwortlich, dass das Auto gewartet wird und eine regelmäßige Inspektion erhält. Auch die Kosten trägt der Leasingnehmer.

  • Tipps zum Leasingvertrag

  • Rabattschutz sinnvoll

  • Checkliste zur Wartung des Leasing-Autos

Wird zusätzlich zum Leasingvertrag ein Wartungs- und Verschleißvertrag bzw. ein Full Service Paket abgeschlossen, übernimmt der Leasinggeber die anfallenden Kosten für Reparatur und Wartung.

In der Regel kommen auf den Leasingnehmer jedoch zum Leasingpreis die Kosten für Inspektionen, Reifenwechsel, Versicherung und HU/AU hinzu. Über die ADAC Fahrzeugwelt können (E-)Autos günstig geleast werden.

Welche Bedingungen gibt es bei der Wartung?

Oftmals ist die Wartung vertraglich an Auflagen geknüpft. Zumeist gibt es eine Werkstattbindung und auch vorgeschriebene Wartungsintervalle. Das liegt daran, dass der Leasinggeber während der Vertragslaufzeit weiterhin der Eigentümer des Fahrzeugs bleibt und ein Interesse daran hat, das Auto möglichst gut erhalten an den nächsten Kunden weiterzugeben. Der Leasingnehmer ist nur der Halter des Fahrzeugs. Es gilt also, die vorgeschriebenen Wartungen rechtzeitig ausführen zu lassen. Das Fahrzeug muss scheckheftgepflegt sein. Andernfalls haftet der Leasingnehmer bei der Abgabe des Autos für Folgeschäden, die aus versäumten Wartungen resultieren können.

Was hat es mit dem Full Service Leasing auf sich?

Mittlerweile bieten viele Leasinggeber das Full Service Leasing an. Dabei werden oftmals alle Kosten übernommen, die für die Wartung, bei Inspektionen, der HU/ AU, Verschleißreparaturen und Räderwechsel anfallen. Auch die Versicherung kann in solchen Full Service Paketen inkludiert sein. Über die monatliche Leasingrate sind somit die anfallenden Kosten bereits abgedeckt. Für die Dauer von Inspektion und Wartung wird dem Leasingnehmer in der Regel ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt. Diese Art Leasingvertrag stellt eine Rundum-sorglos-Variante dar und ist teurer als ein Leasingvertrag, bei dem sich der Leasingnehmer selbst um alles kümmern muss.

Unfall oder Defekt - was tun?

Wird ein Defekt oder ein Fehler am Auto festgestellt, sollte man unverzüglich den Händler kontaktieren. In diesem Fall ist der Autohändler für die Reparatur zuständig und nicht der Leasinggeber.

Wenn der Schaden am Leasingwagen durch einen Unfall selbst verschuldet ist, laufen die Kosten über die Kaskoversicherung. Oft wird auch der Abschluss einer Vollkaskoversicherung im Leasingvertrag vorgeschrieben. Die Selbstbeteiligung an den entstandenen Kosten ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Ist der Unfall nicht selbst verschuldet, haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Tragen beide Parteien eine Mitschuld, dann haften beide anteilig für den entstandenen Schaden. Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Unfall schnellstmöglich der Kfz-Versicherung und dem Leasinggeber gemeldet wird.

Nach einem Unfall rutschen Autofahrer in der Regel in der Schadenfreiheitsklasse ab. Davor können sich Autofahrer mit einem Rabattschutz bei vielen Versicherungen absichern. Damit wird man im Schadenfall nicht zurückgestuft. Ein Unfallschaden pro Jahr ist mit einem Rabattschutz für den Autofahrer frei. Dabei ist es egal, ob es sich um einen kleinen Kratzer für wenige Hundert Euro handelt oder einen teuren Totalschaden. Bei allen Leasing- und Vario-Finanzierung- Angeboten in der ADAC Fahrzeugwelt erhalten ADAC Mitglieder einen exklusiven Rückgabeschutz in Höhe von 300 Euro. Dieser deckt mögliche Schäden oder Mängel ab, für die die Leasingnehmer sonst selber aufkommen müssten.

Checkliste: Wartung und Reparatur Leasingfahrzeuge

  • Mit Beginn des Leasingvertrags eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung und GAP-Deckung abzuschließen, sichert bei Diebstahl oder selbstverschuldetem Totalschaden ab.

  • Im Vorfeld abklären, ob der Leasingvertrag ein Full Service Paket enthält oder ob man sich selber um Versicherungen und Wartung kümmern muss.

  • Besteht eine vom Händler vorgeschriebene Werkstattbindung, sollte darauf geachtet werden, dass alle Inspektionen und Reparaturen von dieser Werkstatt in das Serviceheft eingetragen werden. Es ist wichtig, dass bei der Abgabe des Leasingautos alles lückenlos nachgewiesen werden kann. So können Unstimmigkeiten und mögliche Nachzahlungen vermieden werden.

  • Alle Belege, Rechnungen und Wartungsunterlagen sollten zusätzlich zum Serviceheft aufbewahrt werden.

  • Regelmäßige Wartung schützt vor teuren Reparaturkosten.

  • Als Leasingnehmer sollte man das Fahrzeug nicht selber reparieren, da die Art der Reparaturen dann eventuell nicht den Vorstellungen des Leasinggebers entspricht und folglich Mehrkosten auf den Leasingnehmer zukommen können.