Auslandskrankenschutz Langzeit – Ein „Must-have“ bei längeren Auslandsaufenthalten

Mit der Auslandskrankenversicherung Langzeit auf langen Reisen geschützt bei einer medizinischen Heilbehandlung
© ADAC Versicherung AG

Egal ob Studium, Austauschsemester, Au-Pair-Aufenthalt, eine Remote-Job unter Palmen, eine Weltreise oder einfach ein sehr langer Urlaub - bei längeren Auslandsaufenthalten gehört ein Auslandskrankenschutz Langzeit unbedingt ins Reisegepäck – und zwar einer, der auch im Falle einer ausgesprochenen Reisewarnung leistet.

  • Notwendig für Reisen zwischen 2 und 24 Monaten

  • Versicherung vor Reisebeginn abschließen

  • ADAC organisiert alle Hilfemaßnahmen

Wann brauche ich eine Auslandskrankenschutz Langzeit?

Der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit hilft weltweit – bei einem Affenbiss ebenso wie bei Dengue-Fieber, einer Magen-Darm-Infektion oder einem Unfall. Bei einem einfachen Arztbesuch ebenso wie bei einem Krankenhausaufenthalt. Voraussetzung: Der Auslandsaufenthalt dauert zwischen zwei und 24 Monaten. Für Reisen bis maximal 63 Tagen bietet sich die „normale“ ADAC Auslandskrankenversicherung an.

Längerer Auslandsaufenthalt in der EU

Bei längeren Auslandsaufenthalten innerhalb der Europäischen Union bleibt der Versicherungsstatus in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bestehen - außer man arbeitet im Ausland und ist dort beim Arbeitgeber versichert.

Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt aber nicht alle Leistungen wie in Deutschland, sondern nur das was im Zielland rechtlich geregelt ist. Was auf keinen Fall bezahlt wird ist ein Krankenrücktransport zurück nach Deutschland - hierfür benötigt man eine Auslandskrankenversicherung.

Längerer Auslandsaufenthalt außerhalb der EU

Außerhalb der EU zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht, deswegen ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zwingend notwendig, wenn man nicht auf unabsehbaren Behandlungskosten sitzen bleiben will.

Der Langzeitschutz des ADAC gilt in allen Ländern rund um den Erdball, nicht aber in Deutschland. Jede Person muss einzeln versichert werden, eine Familienversicherung gibt es nicht. Und: ADAC Mitglieder profitieren von besonders günstigen Konditionen.  

Sehr wichtig: Versicherung vor Reisebeginn abschließen

Der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit muss vor Reisebeginn für die geplante Reisedauer abgeschlossen werden und spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen.

Ansonsten besteht für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz. Auch eine Kombination aus „kurzer“ Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen und dem Langzeit Versicherungsschutz ist nicht möglich.

Was bezahlt die Auslandskrankenversicherung?

Wenn der Reisende unerwartet krank oder verletzt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung, ambulant oder stationär, und zwar als
Privatpatient (100 Euro Selbstbehalt). Der ADAC organisiert alle Hilfsmaßnahmen bis hin zu einem eventuellen Rücktransport aus dem Ausland in eine deutsche Klinik – falls es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Auch Ärzte des ADAC in Deutschland unterstützen den Patienten. Kurzum: Im Fall des Falles ist man wenigstens rundum gut versorgt.

Bei medizinischen Behandlungen im Ausland können schnell Kosten von mehreren
Tausend Euro fällig werden. Gesetzliche oder private Krankenversicherungen übernehmen oft nur einen Bruchteil davon