Zuladung: So schnell ist das Wohnmobil zu schwer

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Wer die 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht durch die Zuladung beim Wohnmobil überschreitet, bekommt schnell Ärger: Wir geben Tipps wie man das Gewicht hält.

  • Wassertank erst am Urlaubsort befüllen

  • Mit Fahrerlaubnis C1 dürfen auch große Wohnmobile gefahren werden

  • Über 3,5 t Pkw-Maut Vignetten nicht mehr ausreichend

Bei mehr als 3,5 Tonnen Fahrerlaubnis prüfen

Es gilt die Fahrerlaubnis B (für Pkw) nur für Wohnmobile mit bis zu maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht - das bedeutet Fahrzeuggewicht + Gewicht Gepäck + Gewicht Passagiere.

Wer die 3,5-t-Marke überschreitet und bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird, der steht vor empfindlichen Bußgeldern bis hin zur Stilllegung des Wohnmobils. In Deutschland kann es sich auch auf dem Punktekonto im Flensburger Verkehrssünderregister niederschlagen.

Überladung des Wohnmobils vermeiden

Wer eine Überladung des Wohnmobils vermeiden will, sollte bei der Grundausstattung Gewicht einsparen, auf leichtes Campingzubehör achten und auf eine nachträgliche Sonderausstattung möglichst verzichten.

Die Überladung des Wohnmobils – auch nur einzelner Achsen – darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Speziell bei frontangetriebenen Fahrzeugen leiden Traktion und Fahrverhalten, die Lenkansprache verschlechtert sich.

Die Risiken:

  1. Sicherheitsrisiko: Überladene Wohnmobile sind schwerer zu manövrieren und zu kontrollieren, insbesondere in Notsituationen oder beim Bremsen. Dies erhöht das Risiko von Unfällen.

  2. Beeinträchtigte Fahrzeugleistung: Ein überladenes Wohnmobil kann Schwierigkeiten haben, die Geschwindigkeit aufrechtzuerhalten oder Steigungen zu bewältigen. Außer der Motorleistung kann auch die Bremsfähigkeit beeinträchtigt werden. Zudem ist mit einem erhöhten Verschleiß der Fahrzeugkomponenten zu rechnen.

  3. Reifenprobleme: Überladung kann zu einer übermäßigen Belastung der Reifen führen. Erhöhter Reifenverschleiß, höheres Risiko von Reifenplatzern insbesondere bei längeren Fahrten oder hohen Geschwindigkeiten und erhöhter Kraftstoffverbrauch sind die Folgen.

  4. Schäden an der Fahrzeugstruktur: Ein Wohnmobil, das überladen ist, überschreitet das maximal zulässige Gewicht, das vom Hersteller festgelegt wurde. Dies kann zu Schäden an der Fahrzeugstruktur führen, insbesondere an Federung, Fahrwerk und Rahmen. Übermäßige Belastung birgt die Gefahr von Rissen, Verformungen oder anderen strukturellen Problemen, die die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen.

ADAC Tipps: So spart man Gewicht ein

  • Bewusst und sparsam packen, nur mitnehmen, was unbedingt mit muss

  • Im Sommer reicht eine 5-Kilo-Gasflasche für die kleine Küche

  • Vorräte am besten erst am Urlaubsziel einkaufen

  • Auf leichte Campingmöbel achten

  • Statt Markise eine Sackmarkise oder ein leichtes Sonnensegel mitnehmen

  • Fahrräder eventuell vor Ort leihen

  • Den Wassertank mit nur 15 Litern befüllen und auf dem Campingplatz Wasser auffüllen.

  • Vor dem Urlaub mit Fahrzeug und kompletter Besatzung auf eine Waage. Das geht auch kurzfristig zum Beispiel bei Mülldeponien, Kieswerken, Recyclinghöfen, etc.

Wer trotzdem mehr Gepäck und Ausstattung braucht, kann das Wohnmobil auch auflasten. Das ist bei vielen Wohnmobilen bis zu 3,5 Tonnen ohne Umbauten möglich. Der Nachteil dabei ist, dass alle, die ihren Führerschein nach 1998 gemacht haben, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die Fahrerlaubnis C1 benötigen. Außerdem werden höhere Steuern und Mautgebühren fällig.

Zuviel Gewicht kann teuer werden

In diesen wichtigen Reise- und Transitländern sehen die Sanktionen bei Überladung so aus:

Bei Wohnmobilen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen beträgt die Geldbuße für den Fahrer ca. 10 Euro je Prozentpunkt der Überschreitung. Für den Fahrzeughalter wird es doppelt teuer. Er muss eine Buße von ca. 20 Euro je Prozentpunkt der Überschreitung des zulässigen Gewichts zahlen.

Eine Überladung des Wohnmobils wird mit Bußgeldern zwischen 135 und 750 Euro bestraft. Wird das zulässige Gewicht um mehr als 5 Prozent überschritten, ist eine Weiterfahrt untersagt.

Die Toleranz für die Überschreitung des Gesamtgewichtes beträgt 5 Prozent. Für die Bußgelder gibt es keine feste Staffelung, sie liegen im Ermessen der zuständigen Beamten. Erfahrungsgemäß kann es vor allem im Süden richtig teuer werden: Bußgelder zwischen 40 und rund 1.700 Euro sind möglich.

Bis zu 100 Kilogramm Überladung zieht eine Strafe von 85 Euro nach sich. Ab 6 Prozent Überladung werden ca. 170 Euro fällig. Bei einer Überladung von 15 Prozent (Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen) droht zudem eine Anzeige und individuelle Strafzumessung. Beträgt die Überladung mehr als 2 Prozent, können die Beamten den Fahrzeughalter an der Weiterfahrt hindern.

Wird das zulässige Gesamtgewicht um weniger als 100 Kilogramm überschritten, sind etwa 85 Euro fällig. Fahrer von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, die mehr als 100 Kilogramm Überladung haben (max. 5 Prozent Überladung), zahlen etwa 170 Euro.

Bei PiNCAMP, dem Online-Campingportal des ADAC, sind ausführliche Informationen zur Überladung, den Folgen und zur Vermeidung hier verfügbar.

Über 3,5 Tonnen: Pkw-Maut nicht mehr ausreichend

Auch die Mautkosten steigen mit dem Gewicht des Fahrzeugs. Wer mit einem Campingfahrzeug jenseits der 3,5-Tonnen-Marke auf Reisen geht, kann die Fahrt über europäische Autobahnen deutlich komfortabler gestalten. Die Camper-Mautbox XXL öffnet die Mautschranken in 11 Ländern und ermöglicht die freie Fahrt an den Schlangen der Mautstationen vorbei.