Weltweiter Schutz ganzjährig auf jeder Auslandsreise
Die Auslandskrankenversicherung bietet als Jahresvertrag Schutz bei Krankheit und Verletzung im Ausland. Weltweit, das ganze Jahr, für die ersten 63 Tage jeder Reise. Auch in USA und Kanada. Ohne Selbstbehalt.
Kostenübernahme von Heilbehandlungen
Bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland - egal ob ambulant, stationär, beim Zahnarzt oder bei alternativer Medizin, werden die Kosten erstattet. Sie haben freie Arztwahl. Inklusive Krankenrücktransport.
Schutz für die ganze Familie inklusive der Kinder
Im Familienvertrag der Auslands-krankenversicherung können Sie sich und Ihre Familie absichern. Kinder sind bis zum 23. Geburtstag mitversichert. Auch wenn Sie getrennt voneinander verreisen.
Warum ist die Auslandskrankenversicherung so wichtig?
Eine Auslandskrankenversicherung schließt die Versicherungslücke, die private und gesetzliche Krankenkassen bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland hinterlassen.
Ein Unfall oder eine Erkrankung im Ausland kann schnell teuer werden. Insbesondere in USA und Kanada können diese Kosten enorm hoch ausfallen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Behandlungen im Ausland nur die Kosten, die dem Versicherten im Urlaubsland zustehen. Auch bei Reisen innerhalb der EU. Den Rest muss der Versicherte aus eigener Tasche begleichen. Ein Rücktransport nach Deutschland, der enorme Kosten verursacht, ist meist gar nicht abgedeckt.
Für wen ist die Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Ob Städtetrip mit dem Partner oder Freunden, Familien-Urlaub am Meer oder auf Geschäftsreise: die Auslandskrankenversicherung ist für jede Reise sinnvoll. Sie bietet zuverlässigen Schutz für:
Familien mit Kinder
Senioren und Rentner
Junge Erwachsene im Ausland
Für alle, die gerne und viel verreisen, egal ob privat oder beruflich
Für Reisende, die zum Beispiel auf Kuba, im Iran, in Katar oder in Russland einreisen möchten, ist der Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung sogar Pflicht.
Was deckt die Auslandskrankenversicherung ab?
Die Auslandskrankenversicherung ist im Ausland für Sie da:
Bei ambulanter und stationärer Heilbehandlung im Ausland
Erstattung von Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
Bei schmerzstillenden Zahnbehandlungen
Bei Unfall und schwerer Erkrankung im Ausland
Erst-Transport zum Arzt oder in ein Krankenhaus inkl. Rückfahrt
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nach Deutschland
24/7-Notfallservice das ganze Jahr über
Der Jahresschutz der Auslandskrankenversicherung ist weltweit gültig - bedeutet, Sie schließen einmal ab und können beliebig oft verreisen. Ob eine Mandelentzündung im Urlaub, ein Fahrrad-Sturz oder eine akute Zahnbehandlung auf Geschäftsreise: Der Schutz gilt für die ersten 63 Tage jeder Ihrer Reisen, ohne Selbstbeteiligung. Sie haben die Wahl zwischen den drei Tarifen Basis, Exklusiv und Premium - und das ab 23,50 € für Einzelpersonen.
Im Familienvertrag der Auslandskrankenversicherung können Sie ab 41,00 € Ihre Familie, die mit Ihnen in einem Haushalt lebt, mitversichern. Dazu gehören Ihr Ehe- oder Lebensgefährte sowie Kinder bis zum 23. Geburtstag. Der Familienschutz gilt auch, wenn sie getrennt verreisen.
Tarife und Leistungen im Vergleich (Stand 11/2025)
Die Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten wir auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, wie zum Beispiel bei Akupunktur zur Schmerztherapie.
Verordnet der zugelassene Behandler im Ausland eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommen Sie die dafür angefallenen Kosten von uns zurück.
Ambulante ärztliche Behandlungen
Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland erstatten wir die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt inkl. Transport zum Arzt oder Krankenhaus und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Sie haben freie Arztwahl.
In den Tarifen Exklusiv und Premium des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir Ihnen zusätzlich die Kosten bis zu 1.000 €, die Ihnen durch die Rückfahrt zu Ihrer Unterkunft nach einer Erstversorgung entstehen.
Stationäre Behandlung inkl. Rooming-In einer Begleitperson
Wir übernehmen neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die Kosten für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Sie haben dabei die freie Wahl unter den Krankenhäusern im Ausland.
Für die erstattungsfähigen Kosten geben wir eine Kostenübernahme-Erklärung gegenüber dem Krankenhaus im Ausland ab.
Behandlungen beim Zahnarzt
Wir erstatten die Kosten für die schmerzstillende zahnärztliche Behandlung inklusive einfacher Füllungen. Ebenso übernehmen wir die Reparaturkosten von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten oder die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.
Personensuche, -rettung und -bergung
Wenn Sie im Urlaub erkranken oder sich verletzen und deswegen von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden müssen, zahlen wir Ihnen diese Kosten bis 15.000 € pro versicherte Person zurück. Dies gilt auch im Todesfall.
Überführung oder Bestattung im Todesfall
Auf einer Reise verstorbene Personen überführen wir im Todesfall nach Deutschland und übernehmen die anfallenden Kosten. Ebenso zahlen wir, wenn statt der Überführung eine Beerdigung oder eine Feuerbestattung am Sterbeort erfolgt.
Pro versicherte Person erstatten wir die Kosten bis zu 10.000 €.
Medizinischer Informationsservice vor der Reise
Unsere Experten des ADAC Ambulanz-Service informieren Sie bereits bei den Vorbereitungen Ihrer Auslandsreise über vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfungen für Ihr Reisegebiet. Soweit möglich geben wir Auskunft über deutsch oder englischsprechende Ärzte oder den Namen eines Krankenhauses in der Nähe Ihres Reiseziels.
Wenn Sie bei uns Serviceleistungen aus dem Ausland telefonisch anfordern, übernehmen wir die anfallenden Kosten.
Zahlung von Krankenhaustagegeld bei stationärem Aufenthalt
Bei einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus bekommen Sie für den Krankenhausaufenthalt pro Tag 30 € Krankenhaustagegeld. Dies gilt auch, wenn Sie nach einem Krankenrücktransport nach Deutschland in ein Krankenhaus müssen. Die Zahlung des Krankenhaustagegeld beschränkt sich auf maximal 30 Tage.
Zahlung einer Übergangsleistung bei einem Krankenhausaufenthalt bis 3.000 €
Ab dem 31. vollstationären Krankenhaustag zahlen wir Ihnen eine Übergangsleistung in Höhe von 1.000 €. Dies gilt auch, wenn wir Sie mit einem Krankenrücktransport in eine deutsche Klinik bringen mussten.
Ab dem 53. vollstationären Krankenhaustag bekommen Sie eine weitere Übergangsleistung in Höhe von 2.000 €. Voraussetzung hierfür ist ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt und der Antritt von Rehamaßnahmen nach maximal 14 Tagen nach Ihrem Krankenhausaufenthalt.
Sofortzahlung von 5.000 € nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder schwerer Verletzung
Wenn Sie als versicherte Person im Ausland einen schweren Herzinfarkt, schweren Schlaganfall oder eine schwere Verletzung erlitten haben, bekommen Sie von uns eine Sofortleistung in Höhe von 5.000 €.
Auslands-Patienten-Rechtsschutz
Im Tarif Premium erhalten Sie Schutz in folgenden Rechtsbereichen
Schadenersatz-Rechtsschutz: Schadenersatzansprüche aus ärztlichen Aufklärungs- und Behandlungsfehlern
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: wie etwa Ansprüche wegen Aufklärungs- und Behandlungsfehlern
Voraussetzung dafür ist, dass ein Versicherungsfall im Tarif Premium vorliegt.
Je Rechtsschutzfall übernehmen wir die versicherten Kosten bis zu einer Höhe von 100.000 €. Wir zahlen Ihnen dabei die Vergütung eines Rechtsanwalts, die Gerichtskosten, die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht als auch die Kosten des Gegners, die Sie erstatten müssen.
Auslands-Unfallschutz
Erleiden Sie als versicherte Person im Ausland einen Unfall, der zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führt, leisten wir
1. Invaliditätsleistung
Ist eine Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach einem Unfall eingetreten und ein Arzt hat diese innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall schriftlich festgestellt, zahlen wir eine Versicherungssumme bis zu 20.000 €. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der Versicherungssumme.
2. Unfallhilfeleistung nach einem Unfall
Stellt ein Arzt nach einem Unfall im Ausland fest, dass eine Invalidität von mehr als 25% verbleibt, beteiligen wir uns mit bis zu 2.100 € an einem Fahrzeugumbau und mit bis zu 5.200 € an den medizinischen Hilfsmitteln. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass weder eine Krankenkasse noch eine Haftpflichtversicherung zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist.
3. Todesfall-Leistung
Falls die versicherte Person nach einem Unfall im Ausland innerhalb von 12 Monaten verstirbt, zahlen wir eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 €. Diese Leistung beziehen dann die in einem Erbschein berechtigten Erben der versicherten Person.
4. Beratungsservice
Hatten Sie im Ausland einen Unfall, bieten wir Ihnen einen umfassenden Beratungsservice. Dieser umfasst
Benennung von Fach- und Rehakliniken
Unterstützung bei der Organisation von stationären Heil- und Rehamaßnahmen
Ermittlung von Leistungsträgern für einen Verlegungstransport und Organisation des Transportes
Benennen von Anwälten, Beratungsstellen für Wohnungs- und Hausumbau
Beratung zu Fahrzeugumbau und Fahrzeugrückholung
Beratung zur Wiedereingliederung in Schule und Beruf
Was kostet die Auslandskranken-versicherung?
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC können Sie in weniger als 2 Minuten ganz einfach berechnen und abschließen. Ihr Versicherungsbeitrag ist abhängig von
Ihrem Alter: Der Beitrag Ihrer Auslandskrankenversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.
Ihrem Tarif: Sie haben die Wahl zwischen den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium.
Ihrer Vertragsart: Sie haben in der Auslandskrankenversicherung die Wahl zwischen einem Einzelvertrag oder einem Familienvertrag.Auslandskrankenversicherung für Familien
Ihrem Zahlungsrhythmus: Sie schließen die Auslandskrankenversicherung einmalig ab und sind das ganze Jahr über versichert. Den Jahresbeitrag können Sie einmal jährlich zahlen oder monatlich.
Ihrer Mitgliedschaft: Die Auslandskrankenversicherung kann auch von Personen ohne Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
Beitragsbeispiele
"Fairstes Preis-Leistungs-Verhältnis" von FOCUS MONEY (Ausgabe 25/2025)!
Single, 33 Jahre, Tarif Basis, ADAC Mitglied: 23,50 € im Jahr
Single, 33 Jahre, Tarif Basis, kein ADAC Mitglied: 26,80 € im Jahr
Rentnerin, 68 Jahre, Tarif Basis, ADAC Mitglied: 45,60 € im Jahr
Rentner, 77 Jahre, Tarif Basis, ADAC Mitglied: 79,80 € im Jahr
Auslandskrankenversicherung Langzeit - Wichtig für Work & Travel, Sabbatical und Co.
Für Reisen von 2 - 24 Monate!
Bei Reisen länger als 63 Tage ist die Auslandskrankenversicherung Langzeit des ADAC der richtige Schutz für Sie.
Sie erhalten vollumfänglichen Schutz mit wertvollen Leistungen bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen auf Ihrer Langzeit-Reise. Zudem haben Sie die Option, Ihren Vertrag zu verlängern, sollte Ihre Reise länger dauern.
Der Beitrag ist abhängig von Ihrem Alter, Ihrer Reisedauer sowie Ihrer ADAC Mitgliedschaft. So zahlen Sie bei einer Reisedauer von 6 Monaten 194,80 € (unter 27 Jahre, ADAC Mitglied). Der Versicherungsvertrag ist ein Einzelvertrag und endet automatisch nach der vereinbarten Laufzeit, maximal nach 24 Monaten.
Wichtig: Für Reisen ab 64 Tage muss bereits ab dem 1.Tag der Reise die Auslandskrankenversicherung Langzeit gelten. Es ist nicht möglich, zuerst die Auslandskrankenversicherung für bis zu 63 Tage und dann die Auslandskrankenversicherung Langzeit abzuschließen.
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Stiftung Warentest sagt "Sehr Gut" - Auszeichnungen der Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC bietet zahlreiche Leistungen in bewährter ADAC Qualität.
Das sagt auch Stiftung Warentest (05/2025): Note "Sehr gut" (1,4) erhält der Tarif Basis, sowohl im Einzel- als auch im Familienvertrag. FOCUS MONEY zeichnet die Auslandskrankenversicherung wiederholt als fairsten Reisekrankenversicherer aus (Ausgabe 25/2025).
Auslandskrankenversicherung im Jahresvertrag für Familien ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Sehr Gut.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das Fairste Preis-Leistungs-Verhältnis.
ADAC Auslandskrankenschutz von Focus Money ausgezeichnet als fairster Reisekrankenversicherer.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot.
Krankenrücktransport: Was muss ich wissen?
Der Krankenrücktransport der ADAC Auslandskrankenversicherung erfolgt mit dem ADAC Ambulanz Service, der rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, für Sie da ist - mit einem qualifizierten Ärzteteam und eigener Flugzeugflotte. Der Krankenrücktransport ist in allen Tarifen der Auslandskrankenversicherung enthalten.
Die Bedingungen:
Bei medizinisch notwendiger, stationärer Heilbehandlung im Ausland, die länger als 14 Tage dauert
Abstimmung mit dem behandelnden Arzt vor Ort
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
Rücktransport mit eigenem Ambulanz-Jet nach Deutschland
Kostenübernahme auch für Begleitperson, wenn medizinisch erforderlich und angeordnet - bei minderjährigen Kinder in jedem Fall
In den Tarifen Exklusiv und Premium beraten wir Sie nach einem von uns durchgeführtem Krankenrücktransport telefonisch zu möglichen Leistungsträgern in Deutschland, zu Rehakliniken, spezialisierten Beratungsstellen für behindertengerechte Wohnungs- und Fahrzeuganpassungen, zu sozialrechtlichen Fragestellungen und zu Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung.
Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung? Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht?
Alle Leistungen auf einen Blick, wenn Sie oder Ihre mitversicherten Familienmitglieder im Ausland erkranken oder einen Unfall haben.
Die Auslandskrankenversicherung erstattet die Kosten:
Für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland, ambulant, stationär und beim Zahnarzt
Für Untersuchungen im Ausland
Für verordnete Arzneimittel, Verbandsstoffe oder Verbände im Ausland
Für einen Krankenrücktransport nach Deutschland
Für Rooming-In einer Begleitperson
Für eine Personenbergung (max. 15.000 €) im Ausland
Für einen Dolmetscher (max. 200 €)
Für den Besuch eines Angehörigen bei Ihnen im Krankenhaus im Ausland (max. 1.000 €)
Für die Betreuung und Rückreise der mitversicherten, minderjährigen Kinder
Für die Gepäck-Rückholung nach Deutschland
Für die Rückholung von Ihrem Haustier nach Deutschland (Hund oder Katze)
Für Überführung Verstorbener oder Beerdigung vor Ort
Für Telefonate mit unserer 24/7 erreichbaren Notfall-Hotline
Für Behandlungen bei akuter Verschlechterung chronischer Krankheiten im Ausland
Für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, die im Ausland auftreten
Die Auslandskrankenversicherung erstattet die Kosten nicht:
Für Behandlungen in Deutschland
Für eine Heilbehandlung im Ausland, für die Sie ins Ausland reisen
Für kosmetische Operationen und Behandlungen im Ausland
Für Hypnose oder Psychotherapie im Ausland
Für Heilbehandlungen, wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen
Für Heilbehandlungen, wenn Sie sich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
Für Behandlungen, wenn Ihre Erkrankung oder Verletzung auf einer Sucht beruht
Notfall im Ausland? Rufen Sie uns an!
Als zuverlässiger Partner ist der ADAC Ambulanz-Service24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr für Sie als Kunde der Auslandskrankenversicherung da! Ein eigenes ADAC Ärzte-Team betreut Sie auf Wunsch in Abstimmung mit Ihrem Arzt vor Ort und ist rund um die Uhr für Sie und Ihre Angehörigen da.
Wichtiger Hinweis: Stimmen Sie im Notfall Ihr weiteres Vorgehen mit uns ab und rufen Sie uns an. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die anfallenden Telefonkosten erstattet Ihre Auslandskrankenversicherung.
Was muss ich noch zur Auslandskrankenversicherung wissen?
Nein. Sie müssen die Auslandskrankenversicherung abschließen, wenn Sie noch in Deutschland sind.
Sie können die Auslandskrankenversicherung mit sofortigem Versicherungsschutz abschließen. So erhalten Sie noch heute den Versicherungsschutz und können direkt in den Urlaub fahren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bei Abschluss noch in Deutschland befinden.
Sollten Sie bereits einen ADAC Auslandskrankenschutz besitzen und vor Ihrer Abreise eine kurzfristige Vertragsänderung vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die +49 89 76 76 66 32 (8-18 Uhr, Mo-Fr).
Wir stehen Ihnen mit unserem Notfallservice des ADAC Ambulanz-Service rund um die Uhr das ganze Jahr über zur Seite.
Rufen Sie uns direkt unter der +49 89 76 76 76 an, wir helfen Ihnen weiter.
Wichtig: Mit uns abstimmen müssen Sie auf alle Fälle die Vorgehensweise bei umfassenden diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, einer schweren Erkrankung bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit uns stellen Sie sicher, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden.
Rechnungen, z. B. für einen Arztbesuch oder Medikamente, können Sie vorab verauslagen und später bei uns zur Kostenerstattung einreichen.
Müssen Sie im Ausland stationär behandelt werden, geben wir – soweit erforderlich – dem Krankenhaus eine Zahlungsgarantie von bis zu 13.000,- €. Bitte kontaktieren Sie auch hierzu den ADAC Ambulanz-Service. Dieser nimmt unverzüglich Kontakt mit dem Krankenhaus auf und rechnet direkt mit diesem ab.
Damit wir Ihre Ausgaben erstatten können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Rechnungen mit Zahlungsbeleg
bei Medikamenten die ärztliche Verordnung
Nachweis über den Zeitpunkt des Grenzübertritts ins Ausland
Hinweis für die USA: Bitte lassen Sie die Abrechnung des Krankenhauses über das Formular "HCFA", die des Arztes über das Formular "UB" erstellen.
Sofern sich Ihre chronische Erkrankung während der Auslandsreise verschlechtert, erstattet die Auslandskrankenversicherung die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland.
Ja. In der Auslandskrankenversicherung unterscheidet man folgende Krankentransporte:
Krankenrücktransport:
Wenn im Auslandeine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird und diese länger als 14 Tage dauert, organisiert der ADAC Ambulanz-Service, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe.
Ersttransport:
Versichert im ADAC Auslandskrankenschutz ist der medizinisch notwendige Ersttransport zum nächst erreichbaren oder geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus. Wenn der Transport von einem Hubschrauber durchgeführt wird (Entscheidung der Rettungsleitstelle vor Ort im Ausland), ist dieser entsprechend versichert.
Ja. Sie können den Vertrag auch ohne Verlängerung in der Geschäftsstelle beantragen. Dieser Vertrag endet dann automatisch nach einem Jahr, eine Kündigung Ihrerseits ist nicht notwendig. Versichert sind die ersten 63 Tage jeder Ihrer Auslandsreisen in diesem Jahr.
Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich ist der ADAC Auslandskrankenschutz ein Jahresvertrag, der sich automatisch verlängert, wenn Sie nicht kündigen. Online auf der adac.de können Sie die Auslandskrankenversicherung nur mit Verlängerung abschließen.
Ja. In der ADAC Premium Mitgliedschaft ist ein weltweit gültiger Auslandskrankenschutz enthalten. Die Leistungen entsprechen den Leistungen des Tarif Basis' der ADAC Auslandskrankenversicherung.
Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung spätestens 63 Tage nach Beginn des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Ist die geplante Rückreise innerhalb der 63 Tage der Auslandsreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tage der Transportfähigkeit.
Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer Schwangerschaftskomplikation oder einer medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechung im Ausland zum Arzt müssen. Auch bei einer Früh- oder Fehlgeburt sichert Sie die Auslandskrankenversicherung ab.
Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen hingegen sind nicht abgedeckt.
Gerne können wir Ihnen eine fremdsprachige Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung ausstellen.
Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:
Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Mitglieds- oder Kundennummer sowie die Vor- und Nachnamen und die Geburtsdaten der mitversicherten, mitreisenden Personen ((Ehe)Partner, minderjährige Kinder) und den Reisezeitraum mit.
Im Rahmen des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir die Kosten bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung, einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise erkundigen, wo sich in Ihrem Tauchgebiet Krankenhäuser mit Dekompressionskammern befinden.
Ja, eine Auslandskrankenversicherung kann als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
Ob sich das lohnt und welche anderen Versicherungen angegeben werden können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema: "Versicherungen von der Steuer absetzen"
Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen
Sie oder eine mitversicherte Person sind im Urlaub erkrankt, mussten ärztlich behandelt werden? Bewahren Sie die Belege wie Rechnungen und Rezepte sorgfältig auf. Die entstandenen Kosten können Sie ganz einfach online in der Auslandskrankenversicherung einreichen.
Welche Versicherungen außerdem im Ausland nützlich sind
ADAC Reiserücktrittsversicherung
Sie haben Ihren Urlaub schon vor langem gebucht, kurz vorher werden Sie krank. Der Arzt bescheinigt Ihnen die Reiseuntauglichkeit. Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Auch bei Reiseabbruch. Der weltweit gültige Schutz sichert Sie und Ihre Familie optimal ab.
Die ADAC Haustier-Reiseversicherung bietet finanziellen Schutz für Sie bei Erkrankung und Verletzung Ihres Haustieres. Wenn Sie im Ausland sind - egal, ob Ihr Haustier mitreist oder zu Hause in Deutschland bleibt. Mit freier Tierarztwahl. Für alle versicherbaren Hunde- und Katzenrassen.
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