| Wir ersetzen die medizinisch erforderlichen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen sowie ärztlich verordnete Arzneimittel im Ausland. Im medizinischen Notfall erstatten wir außerdem die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt und den Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus. |
| Bei akuten Zahnschmerzen ersetzen wir die Kosten der schmerzstillenden Behandlung im Ausland einschließlich Reparaturen von Zahnersatz. |
| Müssen Sie wegen einer Verletzung oder wegen einer akuten, unerwarteten Erkrankung im Ausland ins Krankenhaus, können Sie sich als Privatpatient unterbringen und behandeln lassen. Wir übernehmen die Kosten für die stationäre Behandlung als Privatpatient – auch für Operationen. Dabei geben wir, falls erforderlich, eine erste Zahlungsgarantie bis 13.000,– € gegenüber dem Krankenhaus. |
| Wenn Sie im Ausland schwer erkranken oder erheblich verletzt werden, organisiert der ADAC-AmbulanzService, im Bedarfsfall, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe. |
| Wenn Sie im Ausland erkranken oder verletzt werden und deshalb von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden müssen, zahlen wir diese Kosten bis zu 2.600,– € pro Person. |
| Der ADAC-AmbulanzService organisiert die Rückführung Verstorbener aus dem Ausland an den deutschen Heimatort. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe. Bei einer Bestattung am Sterbeort ersetzen wir die Kosten bis 5.200,– €. |
| Unsere Experten informieren Sie bereits bei den Vorbereitungen Ihrer Auslandsreise über vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfungen für Ihr Reisegebiet und, soweit möglich, über deutsch oder englisch sprechende Ärzte in der Nähe Ihres Reiseziels. |
| Damit wir schnell helfen können, bitten wir darum, uns bei den Leistungen stationäre Behandlung, Krankenrücktransport und Überführung im Todesfall unbedingt zu benachrichtigen. Dadurch entstehende Telefonkosten erstatten wir bis 52,- €. |
Müssen Sie während Ihrer Reise wegen einer akuten, unerwarteten Krankheit oder einer Verletzung in einem ausländischen Krankenhaus und im Anschluss in Deutschland weiter stationär behandelt werden, zahlen wir Krankenhaus-Tagegeld in Höhe von 30,- € pro Tag, max. 30 Tage. |
Wir übernehmen die Unterkunftskosten einer nahestehenden Begleitperson im selben Krankenzimmer, wenn Sie im Ausland im Krankenhaus behandelt werden müssen.
Rooming-In bei minderjährigen Kindern ist auch im Tarif Basis enthalten. |
Wenn Sie im Ausland erkranken oder verletzt werden und längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden müssen, zahlen wir unbürokratisch ein
1. Übergangsgeld ab dem 31. Tag in Höhe von 1.000,- € sowie ein 2. Übergangsgeld ab dem 53. Tag in Höhe von 2.000,- € |
| Haben Sie im Ausland eine bestimmte schwere Erkrankung oder Verletzung erlitten, erhalten Sie von uns eine Sofort-Leistung in Höhe von 5.000,- €. |
| Wenn Sie im Ausland einen Verlegungstransport in ein anderes Krankenhaus benötigen, übernehmen wir die Fahrt- und Unterkunftskosten von nahestehenden Begleitpersonen bis zu 1.000,- € |
| Führt ein Unfall im Ausland zu einer dauernden Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, erhalten Sie eine Invaliditäts-Leistung. Je schwerer die Beeinträchtigung, desto höher fällt die finanzielle Entschädigung aus (= Progression). Bereits ab einer Beeinträchtigung von 75% bezahlen wir Ihnen die volle Leistung aus. Maximal 100.000,- €. |
| Führt ein Unfall im Ausland innerhalb eines Jahres zum Tode, zahlen wir 5.000,- € |
| Werden Sie bei einem Unfall im Ausland schwer verletzt und bleiben Ihnen dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen (Invalidität von mehr als 25%) , stehen wir Ihnen beratend zur Seite und beteiligen uns an medizinischen Hilfsmitteln bis zu 5.200,- € und an einem Fahrzeugumbau bis zu 2.100,- €. |