So vermeidet man die drei größten Fehler beim Auto-Leasing

Das Auto-Leasing erfreut sich einer immer größer werdenden Beliebtheit. Aktuell ist nahezu jedes dritte neu zugelassene Fahrzeug geleast. Trotz „Rundum-Sorglos-Paketen“ gibt es ein paar Dinge beim Leasing zu beachten. Der ADAC erklärt, welche Fehler man beim Auto-Leasing nicht machen sollte.
Leasingangebote richtig vergleichen spart viel Geld
Kilometerleasing statt Restwert-Leasing
Das Leasingauto lückenlos versichern
Autos leasen leicht gemacht
Wer gerne regelmäßig ein neues Fahrzeug fahren möchte, eine niedrige monatliche Rate zahlen will, sich eine flexible Laufzeit und eine einfache Rückgabe am Ende des Leasingvertrages wünscht, für den ist das Leasing eine geeignete Möglichkeit. Man bekommt ein Fahrzeug auf dem neusten Stand der Technik und hat eine gute (finanzielle) Planbarkeit durch die monatlich anfallenden festen Leasingraten. Oftmals sind sogenannte Rundum-Sorglos-Pakete mit inkludierter Versicherung und Wartung zubuchbar.
Beim Auto-Leasing über die ADAC Fahrzeugwelt fallen bei den angebotenen Neuwagen keine teuren Verschleißreparaturen an und auch der Wertverlust des Autos entfällt, da es nach Ablauf des Vertrages bequem und einfach zurückgegeben wird. Wer gerne flexibel und kosteneffizient bleiben möchte, kann sich bei der ADAC Fahrzeugwelt nach günstigen Leasingangeboten umschauen.
Welche Fehler man unbedingt vermeiden und worauf man stattdessen achten sollte wird nachfolgend erklärt.
Fehler Nr. 1: Restwert-Leasing-Vertrag abschließen
Bei einem Restwert-Leasingvertrag handelt es sich um eine Form des Leasings, bei dem am Ende der Leasinglaufzeit der Kunde für den Restwert am Vertragsende haftet. Der Restwert ist in der Regel abhängig von der jeweiligen Vertragsdauer, der voraussichtlichen Kilometerleistung und dem Kaufpreis des Wagens. Die Differenz zwischen dem Fahrzeug-Neupreis und dem Restwert ist bei dieser Leasingvariante die Grundlage für die monatliche Rate. Der Restwert kann am Ende des Vertrags gegebenenfalls aufgrund äußerer Umstände höher ausfallen als der tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs. Tritt dies ein, muss der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen.
Äußere Einflüsse sind zum Beispiel Diesel-Fahrverbote. Da nur eine Schätzung des Restwertes am Anfang des Leasingvertrages vorgenommen wird, ist hier das Problem zu sehen. Es entfällt also eines der ausschlaggebendsten Vorteile des Leasings überhaupt: die finanzielle Planungssicherheit. Denn mit dem Restwert-Leasing kann nie sicher kalkuliert werden, welche Kosten auf einen noch zukommen. Zwar kann am Ende der tatsächliche Restwert auch höher ausfallen und man würde Geld zurückbekommen, jedoch passiert dies in der Realität eher selten.
Wenn man sich dagegen beim Kilometerleasing an die vereinbarte Laufleistung hält und das Auto gepflegt ist, wird es hierbei keine unangenehme Überraschung oder zu begleichende Schlusssumme geben. Denn hier ist die finanzielle Planbarkeit gegeben.
Fehler Nr. 2: Den Leasingfaktor falsch kalkulieren
Beim Vergleichen von verschiedenen Leasingangeboten reicht es nicht aus, nur die monatlichen Raten miteinander zu vergleichen. Wichtig ist es, den Leasingfaktor der einzelnen Angebote auszurechnen und dabei noch weitere Parameter, wie einmalige Sonderzahlungen, inkludierte Dienstleistungen (z.B. Werkstatt-/Wartungskosten oder Versicherungen), Überführungs- und Bereitstellungskosten, Laufzeit und Laufleistung zu berücksichtigen.
Trotzdem muss man hierzu zur sicheren Vergleichbarkeit noch die oben genannten Parameter auf die monatlichen Kosten umrechnen. Einmalige Beträge wie eine zu leistende Anzahlung oder eine Schlussrate werden also durch die Anzahl der Laufzeit-Monate geteilt, um herauszufinden, wie viel man tatsächlich zahlen muss. Die Laufzeit der Raten und die Laufleistung ist nicht so einfach monetär zu bewerten. Dementsprechend sollte man beim Vergleichen zweier oder mehrerer Fahrzeuge eine gleiche Konstellation an Laufleistung und Laufzeit sowie Fahrzeugkategorie (Kleinwagen, Mittelklasse, SUV etc.) und das gleiche Fahrzeugmodell mit der gleichen Ausstattung wählen.
Fehler Nr. 3: Keine GAP-Versicherung abzuschließen
Mit Beginn des Leasingvertrags eine Kfz-Haftpflicht und eine Vollkaskoversicherung mit optionaler GAP-Deckung (aus dem englischen: Lücke) abzuschließen, kann bei Diebstahl oder selbstverschuldetem Totalschaden helfen und auch greifen. Die GAP-Versicherung wird nicht vom Leasinggeber vorgeschrieben, jedoch kann es sehr teuer werden, wenn man sie nicht hat.
Beim Leasing verliert der Leasingwagen mit der Zeit an Wert. Am Anfang um einiges mehr als gegen Ende der Laufzeit. Nach einem Totalschaden oder einem Diebstahl schließt die GAP-Versicherung die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch ausstehenden Leasingraten. Diese Lücke ist umso größer, je teurer das geleaste Auto ist. Bei der ADAC Autoversicherung ist diese Leasing-Differenzdeckung bei der Komfort und Premium Kaskoversicherung inklusive.
Rechenbeispiel der GAP-Versicherung:
Neupreis: 55.000 Euro
Monatliche Rate: 500 Euro
Unfall nach 1 Jahr
Zeitwert: 40.000 Euro
Differenz errechnen: 55.000 Euro – 40.000 Euro - (12 x 500 Euro) = 9000 Euro
Die GAP-Versicherung würde also genau diese Lücke von 9000 Euro übernehmen.
Fazit
Mit diesen Tipps lässt sich so manche böse Überraschung vermeiden. Es gilt, Angebote richtig zu vergleichen. So kann man für sich persönlich das beste Angebot wählen.
Über die ADAC Fahrzeugwelt können E-Autos einfach geleast werden. Und: ADAC Mitglieder erhalten zwischen 300 Euro und 2000 Euro Mitgliedervorteil.