FAQ zur ADAC Autoversicherung

Aktuelles

Wieso ist mein Beitrag in der Kfz-Versicherung des ADAC erhöht worden?

Ursache ist insbesondere der inflationsbedingte dramatische Anstieg der Ersatzteil-, Werkstatt- und Lohnkosten.
Neben den Reparaturkosten steigen nach dem Ende der Corona-bedingten Mobilitäts-Einschränkungen die Unfallzahlen und damit die Schäden weiter an. Heftiger und häufiger auftretende Unwetterereignisse, wie die Hagelschläge durch die Sommerstürme „Lambert“ und „Kay“ verschärfen die Situation zusätzlich. Der GDV erwartet für die Kfz-Versicherer als Folge in diesem Jahr einen Verlust von mehr als 2,5 Mrd. Euro.
Es ist davon auszugehen, dass ausnahmslos alle Kfz-Versicherer die Beiträge ungewöhnlich stark anpassen, um die Teuerungsrate auszugleichen.

Im letzten Jahr hatte ich keinen Schaden. Wieso wird mein Vertrag trotzdem angepasst?

Wie alle Versicherungen funktioniert auch die Kfz-Versicherung nach dem Kollektivprinzip. Das bedeutet, dass aus den Beiträgen aller Versicherungsnehmer sämtliche Schäden reguliert und Dienstleistungen bezahlt werden. Die Inflation und die häufigeren Schäden treffen somit alle Verträge gleichermaßen. Dadurch kann es bei einzelnen schadenfrei verlaufenden Verträgen auch zu Beitragserhöhungen kommen.

Gibt es eine Möglichkeit, den Beitrag bei der ADAC Autoversicherung zu reduzieren?

Ja, möglicherweise. 
Prüfen Sie in Ihrem Vertrag, ob alle Angaben noch aktuell sind. Vielleicht hat sich Ihre Lebenssituation verändert? Gegebenenfalls können Sie zum Beispiel bei einem reduzierten Fahrerkreis oder weniger Fahrleistung sparen.
Macht für Sie evtl. ein Zusatzbaustein, wie Fahr & Spar oder der Werkstattbonus Sinn, mit dem Sie weitere Rabatte ehalten können?
Ausführliche Informationen zu den Sparmöglichkeiten bei der Kfz-Versicherung und zur ADAC Autoversicherung im Speziellen erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Sparen bei der Kfz-Versicherung

Wieso liegt mir bis heute noch keine Information für den neuen Beitrag zum 01.01. vor?

Das kann drei Gründe haben:

  1. Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, ob der Vertragsablauf der 01.01. ist. Sofern Ihr Vertragsablauf nicht der 01.01. ist, würden Sie Ihre Information zum neuen Beitrag ca. 4 Wochen vor Ablaufdatum erhalten.
  2. Liegt der Ablauf Ihres Vertrages auf dem 01.01., so bitten wir Sie bis zum 21.12.2023 um Geduld. Wenn in Ihrem Vertrag keine Beitragsanpassung vorliegt, versenden wir Ihre Rechnung für den 01.01.2024 spätestens am 21.12.2023.
  3. Sollten Sie von einer Beitragsanpassung betroffen sein, versenden wir vorab eine Kundeninformation, um eine fristgemäße Zustellung bei Ihnen ermöglichen zu können. Mit Eingang dieser Kundeninformation bei Ihnen, haben Sie einen Monat Sonderkündigungsrecht.

Kann ich mein Fahrzeug auch online zulassen?

Ja, seit 1.10.2019 ist eine Zulassung auch online möglich.

Um den Online-Service nutzen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Detaillierte Infos zur Online-Zulassung

Auch bei der Online-Zulassung müssen Sie einen Nachweis zu Ihrer Haftpflichtversicherung erbringen. Dazu halten Sie bitte die evB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Autoversicherung bereit. 

Diese erhalten Sie bei der ADAC Autoversicherung nach Antragsstellung derzeit schnell und bequem per E-Mail oder per SMS.  

Lassen Sie sich dazu Ihr Angebot erstellen:

 

Allgemeines

Wo kann ich mir ein Angebot für die ADAC Autoversicherung erstellen lassen?

Wann kann ich zur ADAC Autoversicherung wechseln?

Kündigung zur Hauptfälligkeit
Sie möchten Ihren Versicherungsvertrag kündigen, dann sollten Sie bedenken, dass dies nur zur Hauptfälligkeit des Vertrages möglich ist. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Hauptfälligkeit zum 1.1. eines Jahres. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 31.12. zu kündigen. Bei einer Kündigung zum Jahreswechsel muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Hauptfälligkeit haben, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit. Auch hier muss die Kündigung bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit Ihres Vertrages bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.

Bei jedem Fahrzeugkauf
Kaufen Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug, können Sie sofort zur ADAC Autoversicherung wechseln. 

Bei jeder Beitragserhöhung 
Erhöht Ihre aktuelle Kfz-Versicherung den Beitrag, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.

Welche Angaben brauche ich für eine Angebotserstellung?

Ihr Kfz-Versicherungsangebot der ADAC Autoversicherung können Sie mit wenigen Angaben berechnen. Am Besten, Sie halten Ihren Fahrzeugschein bereit. Weitere Informationen zu den notwendigen Angaben, die die Höhe der Versicherungsbeitrags beeinflussen erhalten Sie hier: Informationen zum Tarifrechner der Autoversicherung 

Wie erhalte ich eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)?

Mit Antragsstellung der ADAC Autoversicherung erhalten Sie die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Zulassung Ihres Fahrzeugs schnell und bequem: 
Per E-Mail, SMS oder auch persönlich in Ihrer Geschäftsstelle. 

Lassen Sie sich Ihr Angebot erstellen:

 

Welche Fahrzeuge können bei der Autoversicherung versichert werden?

Die Autoversicherung des ADAC bietet für folgende Kraftfahrzeuge Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz:

  • Pkws
  • Krafträder (Motorräder, Roller, Quads und Trikes)
  • Camper (Wohnmobile, Wohnanhänger)
  • Anhänger (privat genutzte Anhänger und Wohnanhänger) 

Für nicht zugelassene Camper, wie z.B. Standfahrzeuge und Mobilheime gibt es die ADAC Camping-Versicherung. Hier sind alle mit dem Standfahrzeug verbundenen Teile versichert. 

Für Pkws, die älter als 20 Jahre alt sind und Motorräder, die älter als 30 Jahre alt sind bietet der ADAC eine ausgezeichnete Oldtimer-Versicherung. Die ADAC Classic-Car-Versicherung.

Für Mopeds, Mofas, Roller oder auch E-Scooter gibt es zusätzlich die speziell auf dies Zielgruppe zugeschnittene ADAC Mopedversicherung

Ist auch eine Fahrzeugfinanzierung über den ADAC möglich?

Ja, Sie können Ihr Fahrzeug mit dem ADAC Autokredit (für Elektrofahrzeuge sogar mit Sonderzins) finanzieren. 

Ihre Vorteile:

  • Attraktive Zinssätze zu verbraucherorientierten und transparenten Bedingungen
  • Für ADAC Mitglieder keine Gebühren für Abschluss und Sondertilgungen
  • Laufzeit und Kreditsumme frei wählbar
  • Ideal z.B. zur Anschlussfinanzierung von Ballonraten
Raten berechnen

Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt Auskunft über die Dauer des schadenfreien Verlaufes eines KFZ-Versicherungsvertrages. Einer SF-Klasse ist immer ein %-Satz zugeordnet, welcher zur Beitragskalkulation herangezogen wird. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitrag.

SF-Klassen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko.

Wenn der Versicherungsbeginn im nächsten Jahr liegt und in diesem Jahr kein Schadenfall gemeldet wird, kann die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse gewählt werden.

Vertrag

Wann beginnt der vorläufige Versicherungsschutz?

Kfz- Haftpflichtversicherung:
Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungsnummer, gilt: Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz beginnt spätestens an dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.

Kasko- und Auslandsschadenschutz-Versicherung:
In der Kasko- und Auslandsschadenschutz-Versicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. 

Kann ich den Versicherungsvertrag widerrufen?

Ja. Sie können den Vertrag noch innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Einer Begründung bedarf es nicht. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 

Wer kann die ADAC Autoversicherung abschließen?

Die ADAC Autoversicherung ist von ADAC Mitgliedern und auch von Personen ohne Mitgliedschaft abschließbar. Bitte beachten Sie, dass Sie als ADAC Mitglied einen Preisvorteil erhalten.
 

Kann ich die Produktlinie jederzeit wechseln?

Ein Wechsel in den nächst höheren Tarif ist jederzeit möglich, in einen günstigeren Tarif erst zur nächsten Hauptfälligkeit.
 

Kann ein weiterer berechtigter Fahrer, z.B. für den Urlaub eingetragen werden?

Ist nur der Versicherungsnehmer als Fahrer im Vertrag eingetragen, kann auf Anfrage für die Dauer der Reise ein weiterer berechtigter Fahrer eingetragen werden. Dies ist für maximal 4 Wochen pro Versicherungsjahr möglich.

Für eine temporäre Eintragung nutzen Sie bitte unser 

Mitteilungsformular

Sie möchten Personen dauerhaft zu ihrem Fahrerkreis hinzufügen oder entfernen?
Melden Sie uns ihre Änderungswünsche unter folgendem Link: Fahrerkreismeldung

Kann ich Begleitetes Fahren mit 17 Jahren bei der Autoversicherung versichern?

Der Einschluss eines jungen Fahrers während der Phase des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren ist bei der Autoversicherung möglich.
Sie können den Zusatzfahrer entsprechend im Online-Antrag angeben.

Mehr Informationen zum Thema "Begleitetes Fahren"


Wird eine Vorversicherung aus dem Ausland anerkannt?

Zeiten bei ausländischen Vorversicherern können ausschließlich aus folgenden Ländern berücksichtigt werden: Mitgliedsstaaten der EU, Schweiz, Norwegen und USA.
 
Bei einer ausländischen Vorversicherung benötigen Sie eine Bescheinigung des Vorversicherers über die Art und Verwendung des Fahrzeugs, Beginn und Ende des Vertrages, Schadenverlauf sowie ggf. zu Unterbrechungen des Versicherungsschutzes. Diese Original-Bescheinigung, ggf. die Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers müssen dem Antrag beigefügt werden.

Ich verkaufe mein Fahrzeug. Muss ich das anzeigen?

Ja, bitte melden Sie uns einen Fahrzeugverkauf oder eine Stilllegung über unser Online-Formular: Fahrzeugverkauf melden

Wo kann ich meinen Kilometerstand melden?

Sie möchten uns Ihren Kilometerstand melden?
Bitte benutzen Sie folgenden Link: Kilometerstandsmeldung

Ich möchte zu meinem Autoversicherungsvertrag eine Mitteilung machen oder Unterlagen anfordern

Ihre Bankverbindung hat sich geändert, Sie möchten Unterlagen anfordern oder wollen uns etwas anderes mitteilen?
Hier geht es zum passenden Formular: Sonstige Mitteilungen

Kündigung

Allgemeine Informationen zur Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung

  • Kündigen Sie Ihren Versicherungsvertrag nur, wenn Ihnen ein besseres Angebot vorliegt. Erkundigen Sie sich immer vor der Kündigung über die Prämien und die Bedingungen anderer Versicherungsgesellschaften - einige Sonderrabatte werden nicht bei allen Gesellschaften, andere nicht im selben Umfang gewährt!
  • Möchten Sie die Versicherung wechseln, müssen Sie die neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer rechtzeitig bei der Kfz- Zulassungsstelle vorlegen.
  • Beim Versicherungswechsel kann der neue Versicherer durch eine Rückfrage beim ursprünglichen Versicherer Ihre Angaben zum Schadenverlauf überprüfen. Die Einstufung beim neuen Versicherer erfolgt meist vorbehaltlich der Bestätigung der Angaben durch den Vorversicherer.
    Beachten Sie: Die beim Vorversicherer für die Prämienberechnung herangezogene Schadenfreiheitsklasse muss nicht immer mit dem Schadenverlauf und den tatsächlichen schadenfreien Jahren übereinstimmen. Der neue Versicherer stuft Sie zudem nach seiner eigenen Schadenfreiheitsklassentabelle ein. Deshalb kann es sein, dass Sie in eine komplett andere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Sie haben einen Anspruch darauf, von der ursprünglichen Versicherung eine Schadenverlaufserklärung zu erhalten, die als Grundlage für die Berechnung des Beitrags bei dem neuen Versicherer dient.

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung ordentlich kündigen?

Kündigung zur Hauptfälligkeit
Sie möchten Ihren Versicherungsvertrag kündigen, dann sollten Sie bedenken, dass dies nur zur Hauptfälligkeit des Vertrages möglich ist. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Hauptfälligkeit zum 1.1. eines Jahres. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 31.12. zu kündigen. Bei einer Kündigung zum Jahreswechsel muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Hauptfälligkeit haben, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit. Auch hier muss die Kündigung bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit Ihres Vertrages bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.

Bei jedem Fahrzeugkauf
Kaufen Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug, können Sie sofort zur ADAC Autoversicherung wechseln. 

Bei jeder Beitragserhöhung 
Erhöht Ihre aktuelle Kfz-Versicherung den Beitrag, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.


Was muss bei einer ordentlichen Kündigung beachten?

Die Mehrzahl der Versicherungsverträge läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Versicherungsverträge können regulär spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Die Kündigung sollte schriftlich mit Ihrer Unterschrift erfolgen.
Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherung eingehen. Schicken Sie das Kündigungsschreiben aus Nachweisgründen per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax.
Wichtig: Heben Sie den Rückschein bzw. Sendebericht gut auf! Sollten Sie vorhaben per E-Mail zu kündigen, sollten Sie unbedingt eine Eingangsbestätigung anfordern. Eine telefonische Kündigung ist nicht ausreichend.

Habe ich ein außerordentliches Kündigungsrecht (Sonderkündigungsrecht)?

Sie können Ihre Kfz-Versicherung jetzt noch unter folgenden Voraussetzungen 4 Wochen nach dem Erhalt der Beitragsrechnung mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht außerordentlich kündigen:
  • Ihr Versicherungsbeitrag ist erhöht worden, ohne dass eine Rückstufung im Schadenfall vorliegt.
  • Die Prämie wurde aufgrund einer Änderung der Typ- oder Regionalklassen Ihres Fahrzeuges erhöht.
  • Ihr Versicherer muss Ihnen die Änderung einen Monat vor dem Zeitpunkt mitteilen, zu dem sie in Kraft tritt. 
  • Ihre Kündigung ist unter Angabe des Grundes „Beitragserhöhung“ innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung bei Ihrem Versicherer eingegangen.

Mehr erfahren zum Sonderkündigungsrecht

Ist die Kündigung einzelner Versicherungsarten möglich?

Ja. Sowohl die reguläre als auch die außerordentliche Kündigung kann auf eine Vertragsart beschränkt werden. Also z.B. nur auf die Kfz-Haftpflichtversicherung und nicht auf die daneben bestehende Kfz-Kaskoversicherung.

Gibt es einen Kündigungsservice bei der Autoversicherung?

Sie möchten ihre Kfz-Versicherung kündigen und zur günstigen ADAC Autoversicherung wechseln?

Mit dem kostenlosen Kündigungsservice der ADAC Autoversicherung können Sie Ihren Altvertrag/Ihre Vorversicherung nach Abschluss der ADAC Autoversicherung in wenigen Schritten kündigen. 

Füllen Sie einfach das anwaltlich geprüfte vorformulierte Kfz-Kündigungsschreiben aus. Im Anschluss wird das Schreiben direkt an die Vorversicherung verschickt. Sie erhalten ein Sendeprotokoll als Nachweis Ihrer Kündigung. Die ADAC Autoversicherung bietet diesen Service in Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Partner Aboalarm an.

Kennzeichenarten

Standard-Kennzeichen

Das Standardkennzeichen gilt für alle Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Seit dem 01.11.2000 werden ausschließlich EU-Kennzeichen ausgegeben.
Fahrzeughalter, die noch die "alten" Kennzeichen führen, sind zu keinem Zwangstausch verpflichtet.
 

Wechsel-Kennzeichen

Für zwei Kfz einer EU-Fahrzeugklasse kann ein Wechselkennzeichen beantragt werden. Dies bedeutet, dass man mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Das nicht genutzte Fahrzeug ohne vollständigem Kennzeichenschild darf nicht auf einer öffentlichen Straße abgestellt werden. 
Für jedes Fahrzeug ist eine eigene Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) notwendig. 
Der Halter des Wechselkennzeichens muss für beide Fahrzeuge identisch sein.
 

Kurzzeit-Kennzeichen

Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung benötigt jeder für Prüfungsfahrten (z.B. Fahrten zur technischen Überwachungsstelle), Probefahrten und Überführungsfahrten (z.B. vom Standort des Fahrzeuges zum Wohnort) ein Kurzzeitkennzeichen, welches von der Zulassungsstelle für 5 Tage ausgestellt wird und nach Ablauf dieser Zeit automatisch seine Gültigkeit verliert.
 

Saison-Kennzeichen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen Saisonzeitraum zulassen möchten, tragen Sie bitte den Anfangs- und den Endmonat der Nutzung ein ( z.B. Nutzung des Fahrzeuges von 01. April bis 31. Oktober = 04-10).

Bitte denken Sie daran, dass eine Saisonzulassung mindestens 2 und maximal 11 Monate dauern darf.

Eine unterjährige Zahlungsweise ist bei der Beantragung eines Saisonkennzeichens nicht möglich. Diese Kennzeichenart bieten wir bei der Versicherung von Wohnwagenanhängern nicht an.

Versicherungsbeitrag

Wann erhalte ich meine Rechnung?

Die Beitragsrechnungen für das kommende Jahr werden ab Mitte November verschickt.
 

Warum hat sich mein Beitrag erhöht?

Jedes Jahr zum 01.10. überprüft ein unabhängiger Treuhänder die Einteilung der Typ- und Regionalklassen für alle Autoversicherungen in Deutschland. Diese dient auch bei der ADAC Autoversicherung als Berechnungsgrundlage für Ihren Beitrag. 
 
Ändert sich beispielsweise das durchschnittliche Unfallrisiko oder der Schadenaufwand bei Ihrem Fahrzeugtyp oder für das Zulassungsgebiet in dem Sie mit Ihrem Fahrzeug angemeldet sind, dann wirkt sich diese Veränderung in Form einer Typ- und Regionalklassenanpassung in Ihrem Vertrag aus.

Gibt es bei der Kfz-Versicherung eine Selbstbeteiligung?

Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es grundsätzlich keine Selbstbeteiligung. Bitte beachten Sie aber, dass bei einem Eigenschaden eine vereinbarte Selbstbeteiligung von 500,- € anfällt.

Bei der Teilkasko und Vollkasko kann jeweils eine Selbstbeteiligung oder "ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Je nach Schadensfall wird dann die entsprechende Selbstbeteiligung herangezogen. Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung sparen Sie an der Versicherungsprämie der Kaskoversicherungen.

 

Erhalte ich einen Nachlass auf den Versicherungsbeitrag, wenn ich ein ADAC Fahrsicherheitstraining absolviert habe?

Ja, die ADAC Autoversicherung AG gewährt Absolventen eines ADAC-Fahrsicherheitstrainings für PKW, Kräder und Wohnmobile einen Nachlass auf den Versicherungsbeitrag. 

Dies gilt nur in den Produktlinien Komfort und Premium.
Voraussetzungen: Das ADAC-Fahrsicherheitstraining liegt maximal 3 Jahre zurück und wurde für die entsprechende Fahrzeugart (PKW, Krad, Wohnmobil) absolviert.

 

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung bezahlen?

Die ADAC Autoversicherung können Sie per Rechnung oder bequem und einfach via Bankeinzug (Lastschriftverfahren) bezahlen.
Neu: Mit dem Online-Abschluss der ADAC Autoversicherung besteht jetzt auch die Möglichkeit digital über Kreditkarte und PayPal zu zahlen.

Hinweis: Das digitale Bezahlverfahren steht aktuell beim Abschluss der Autoversicherung inklusive ADAC Mitgliedschaft/kostenlosem Telematik-Baustein noch nicht zur Verfügung.

Versicherungsschutz im Ausland

Wann benötige ich eine Internationale Versicherungskarte (IVK)?

Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) ist eine Versicherungsbescheinigung, die bei einem Autounfall im Ausland die Schadensabwicklung erleichtert. Sie wird Ihnen automatisch beim Versand des Versicherungsscheines mit der Autocard zugesandt. 

In den Mitgliedsstaaten der EU plus Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein wird dieser Nachweis bei einem Unfall nicht mehr benötigt, kann aber hilfreich sein. In anderen Ländern wie z.B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei, Russland und Nordmazedonien ist die Grüne Karte verpflichtend.

Die IVK ist gemeinhin als Grüne Karte bekannt und musste bisher auch auf grünem Papier ausgestellt werden. Seit dem 1. Juli 2020 ist das grüne Papier nicht mehr nötig und der Ausdruck erfolgt auf handelsüblichem weißem Papier. Haben Sie noch eine IVK auf grünem Papier, dann können Sie diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter nutzen.

Mehr Informationen zum Thema Unfall im Ausland

Wo erhalte ich die Internationale Versicherungskarte?

Die Internationale Versicherungskarte (IVK) wird Ihnen automatisch beim Versand des Versicherungsscheines mit der Autocard zugesandt.
Bitte beachten: Die Internationale Versicherungskarte ist nur in ausgedruckter Form gültig.

Anforderung der IVK:
 

Was ist eine Mallorca Police?

Für den Versicherungsnehmer und den (Ehe-)Partner besteht für die Dauer von einem Monat ein erweiterter Versicherungsschutz bei der Anmietung eines Pkw innerhalb des Geltungsbereiches (ohne Deutschland).
 
Die "Mallorcapolice" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssummen der „Mallorca-Police“ entsprechen den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. EUR).
 

Was kann ich vor einer Auslandsreise tun, damit ich im Schadenfall gut vorbereitet bin?

Legen Sie sich den Europäischen Unfallbericht in der jeweiligen Landessprache und einen Stift ins Auto.

Bei dem Europäischen Unfallbericht handelt es sich um ein europaweit einheitliches Formular, welches dazu dient, den Ablauf eines Unfalls festzuhalten. Jeder Unfallbeteiligte füllt das Formular aus, macht dabei Angaben zur Person, zum Fahrzeug sowie zur Versicherung und schildert, was genau passiert ist. So können Sie gegenüber der Versicherung nachweisen, was passiert ist.

Den Europäischen Unfallbericht gibt es nicht nur in der deutschen Version, sondern auch mehrsprachig. Dies ist von Vorteil, wenn Sie einen Unfall im Ausland haben oder einen Unfall in Deutschland mit einem nicht deutschsprachigen Verkehrsteilnehmer.

Sprachschwierigkeiten erschweren oder vereiteln in vielen Fällen eine richtige Unfallaufnahme und bei reinen Sachschäden ohne Personenschaden kommt oftmals auch die Polizei nicht für eine Aufnahme des Unfalles vorbei. Hier hilft der mehrsprachige Europäische Unfallbericht weiter: jeder kann das Formular in seiner Sprache ausfüllen.
Weiter Informationen und die Formulare zum Download finden Sie hier.

Ist die ADAC Autoversicherung auch in Afrika gültig?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt lediglich für Marokko (siehe Internationale Versicherungskarte). In den anderen afrikanischen Ländern besteht kein Versicherungsschutz.

Schaden/Schadenservice

Was ist der ADAC-Schadenservice?

Der Schadenservice ist eine Leistung der ADAC Autoversicherung, die der Versicherte im Schadenfall nutzen kann. 
Nach einem Unfall kümmern wir uns um alles Nötige und bringen Ihr Fahrzeug zu einer qualifizierten Werkstatt des ADAC Schadenservices.

Dabei stehen Ihnen folgende Leistungen zur Verfügung:
  • Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
  • Fahrzeugreinigung (innen und außen)
  • Kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
Wie können Sie den ADAC-Schadenservice in Anspruch nehmen?
Rufen Sie uns einfach an: 089 2555 692 93
 

Was ist der Werkstattbonus?

Der Werkstattbonus ist Leistungsbaustein der Autoversicherung, der einen Reparatur- und Mobilitätsservice bietet.

Wenn Sie den Leistungsbaustein Werkstattbonus wählen, erhalten Sie einen Nachlass auf die Kasko-Prämie
Damit entscheiden Sie sich bereits im Vorfeld dafür, im Schadenfall den Schadenservice der ADAC Autoversicherung zu nutzen.
Bei einem Teil- und Vollkaskoschaden vermitteln wir Sie dann an eine qualifizierte Werkstatt.

Leistungen unserer Partnerwerkstatt:

  • Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
  • 6 Jahre Garantie auf die erbrachte Leistung
  • Ersatzfahrzeug für 7 Tage
  • Innen- und Außenreinigung ihres Fahrzeugs

Bitte nehmen Sie im Schadenfall umgehend Kontakt mit uns auf. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags und die Reparatur beauftragen wir eine qualifizierte Werkstatt. Rufen Sie uns einfach an: 089 2555 692 93

Bitte beachten Sie, dass wir nur 80% der Kosten übernehmen, sollten Sie die Reparatur in einer nicht von uns vermittelten Werkstatt durchführen.

Ich wurde durch einen Versicherungsnehmer der ADAC Autoversicherung geschädigt. Kann ich auch den ADAC-Schadenservice nutzen?

Ja, auch als Geschädigter steht Ihnen der ADAC-Schadenservice zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns unter 089 2555 692 93 an.
 

Ich habe einen Glasschaden an meinem Fahrzeug. Wie kann mir die ADAC Autoversicherung bei einem Glasschaden helfen?

Bitte kontaktieren Sie eine unserer auf Glasschäden spezialisierten Partner in Ihrer Nähe: Glaspartnersuche

Bei Rückfragen rufen Sie uns einfach an: 089 9252960197

Ich wurde durch einen Versicherungsnehmer der ADAC Autoversicherung geschädigt und benötige einen Mietwagen. Wie kann mir die ADAC Autoversicherung helfen?

Damit Sie während der Reparatur mobil bleiben, rufen Sie uns bitte unter 089 2555 692 93 an. Wir kümmern uns um alles Weitere und organisieren Ihnen einen Mietwagen.

Gibt es bei der Kfz-Haftpflicht eine Selbstbeteiligung?

Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. 

Bei der Teilkasko und Vollkasko kann jeweils eine Selbstbeteiligung oder "ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Je nach Schadensfall wird dann die entsprechende Selbstbeteiligung herangezogen. Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung sparen Sie an der Versicherungsprämie der Kaskoversicherungen.

 

Was muss ich in der Autoversicherung bei Extremwetter beachten?

Unser Klima verändert sich. Die Veränderungen führen dazu, dass extreme Wetterereignisse häufiger auftreten.
  • Extremregen und Hochwasser
  • Sturm 
  • Hagel
  • Extreme Kälte
  • Hitze und Feuer

 

Extremwetterlagen sind Gefahren, die auch Ihr Fahrzeug betreffen und zu enormen Schäden führen können. Was Sie allgemein tun können, um das Risiko zu minimieren:

  • Beobachten Sie das Wetter und behalten Sie es im Blick. Stellen Sie sich gegebenenfalls auf eine Extremwetterlage ein, bevor Sie Ihr Auto fahren oder parken. So können Sie das Risiko für Schäden an Ihrem Fahrzeug reduzieren.
  • Fahren Sie aufmerksam und vorsichtig. Reduzieren Sie bei schlechten Wetterbedingungen wie Regen, Schnee oder Sturm Ihre Geschwindigkeit und erhöhen Sie den Abstand zu anderen Fahrzeugen, um sich vor Unfällen zu schützen.
  • Eine Sicherheitsausrüstung sollte immer mitgeführt werden: eine Taschenlampe, eine Schneeschaufel, ein Erste-Hilfe-Set und eine warme Decke. Damit Sie bei einem Unfall auf schlechte Straßenbedingungen vorbereitet sind.


Einen Überblick zu den Extremwetterlagen und wie Sie Ihr Fahrzeug vor diesen schützen können, haben wir Ihnen in Checklisten zusammengefast.
Checklisten Extremwetter

 

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