Der Halter muss den Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung (HU) mindestens bis zur nächsten HU aufzubewahren. Sofern der Untersuchungsbericht nicht ausgehändigt werden kann, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift zu beschaffen. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht, vergleichbar mit den Fahrzeugpapieren, bei jeder Fahrt mitführt.