Welche Vorteile habe ich in der Fahrradversicherung?
Absicherung bei Diebstahl und Beschädigung
Die Fahrradversicherung bietet Schutz bei Diebstahl und Beschädigung. In zwei frei wählbaren Bausteinen. Bei Abschluss beider Bausteine erhalten Sie einen Rabatt.
Weltweiter Schutz bei Tag und Nacht
Die Fahrradversicherung schützt Ihr Fahrrad weltweit, rund um die Uhr. Das Fahrrad muss durch ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 € lediglich abgesperrt sein.
Für alle Fahrräder in Ihrem Haushalt
Versichern Sie alle Ihre Fahrräder oder Pedelecs. Mit dem Familientarif können Sie sogar die Fahrräder der Familienmitglieder in Ihrem Haushalt mitversichern.
Diese Themen finden Sie auf dieser Seite
Was ist in der Fahrradversicherung versichert?
Fahrräder + Pedelecs
In der Fahrradversicherung können Sie Ihre privat genutzten Fahrräder (z.B. Citybikes, Kinderräder, Lastenräder, Gravelbikes, Mountainbikes inkl. Carbonräder) und Pedelecs (E-Bikes bis 25 km/h) versichern. Maximal zulässiges Alter bei Versicherungsbeginn: 3 Jahre (ab Neukauf).
+ Fahrradteile
Mitversichert sind in der Fahrradversicherung festverbundene und zur Funktion gehörende Fahrradteile, wie z.B.
Lenker, Sattel, Räder und Lampen
Akkus (in Halterung verschlossen)
Bordcomputer/Displays am Pedelec (müssen am Pedelec befestigt sein)
+ Zubehör und Gepäck
Die Fahrradversicherung schützt auch
das Fahrradzubehör: z.B. Schloss, Anhänger, Kompass, Helm, Luftpumpe, Kindersitz
das Fahrradgepäck: z.B. Kleidung, Luftmatratze, Hygieneartikel, Schlafsack
Welche Bausteine bietet die Fahrradversicherung und welche Ereignisse sind darin versichert?
Baustein Diebstahlschutz
Sinnvoller Schutz für das Fahrrad
Das Fahrrad ist zum Beispiel versichert
bei Einbruchdiebstahl
bei Diebstahl auf offener Straße
bei Diebstahl aus einem abgestellten Fahrzeug
bei Teilediebstahl mit oder ohne Fahrrad oder
bei Raub
Voraussetzung: das Fahrrad muss zum Zeitpunkt der Entwendung mit einem geeigneten Schloss (Mindestwert 49 €)abgesperrt sein!
Warum Sie jetzt eine Fahrradversicherung beim ADAC abschließen sollten:
Die ADAC Fahrradversicherung bietet mit zwei frei wählbaren Bausteinen einen umfassenden Rundumschutz für Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h) – inklusive Diebstahl, Reparaturen und Verschleiß. Besonders attraktiv ist die Erstattung zum Neuwert sowie der weltweite Versicherungsschutz rund um die Uhr. Nutzer hochwertiger Fahrräder, die Wert auf maximale Sicherheit und flexible Leistungen legen, sind mit unserer Fahrradversicherung rundum abgesichert.
Bestnote von der Stiftung Warentest
Die ADAC Fahrradversicherung erhält in der Kombination der beiden Bausteine "Diebstahlschutz" und "Reparaturschutz"
die Note "Gut" (1,8).
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Was deckt die Fahrradversicherung ab?
Die Fahrradversicherung erstattet abhängig vom gewählten Baustein
den Neuwert Ihres Fahrrads bei Wiederbeschaffung (auch bei Verzicht auf Ersatzbeschaffung, dann Netto-Erstattung)
die Reparaturkostenbei Beschädigung des Fahrrads nach versuchtem Diebstahl (Ersatzteile + Arbeitslohn)
die Reparaturkosten bei Beschädigung des Fahrrads z.B. nach einem Unfall (Ersatzteile + Arbeitslohn)
die Reparaturkosten bei Verschleiß-Schäden am Fahrrad, auch an Akkus und Motoren (4 Monate Wartezeit ab Vertragsschluss)
die Kosten für die Wiederbeschaffung bei wirtschaftlichem Totalschaden (Neuwert bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich Restwert)
die Kosten für die Heimfahrt bis 20 €
die Kosten für abhanden gekommenes Zubehör und Gepäck (bis 300 € pro Teil/ bis 1.000 € pro Schaden)
die Kosten für abhanden gekommene Fahrradteile
Die Höhe der Erstattungsleistungen richtet sich nach Ihrer vereinbarten Versicherungssumme.
Wichtig in der Fahrradversicherung
Das maximal zulässige Alter bei Versicherungsbeginn für jedes Fahrrad/Pedelec ist 3 Jahre. Das gilt auch, wenn Sie mehrere Fahrräder in der Fahrradversicherung versichern möchten. Versicherbar sind
Neu gekaufte Fahrräder
Gebraucht gekaufte Fahrräder
Bei gebraucht gekauften Fahrrädern ist das Erstkauf-Datum für die Berechnung des Alters ausschlaggebend.
Wie setzt sich der Beitrag in der Fahrradversicherung zusammen?
Den Beitrag der Fahrradversicherung können Sie mit wenigen Klicks berechnen. Der jährliche Versicherungsbeitrag berechnet sich abhängig von Ihrem Wohnort aus folgenden Kriterien:
1. Fahrradtyp: mit der Fahrradversicherung können Sie Fahrräder (inkl. Carbonräder) oder Pedelecs versichern. Beachten Sie das maximal zulässige Fahrradalter von 3 Jahren.
2. Anzahl der zu versichernden Fahrräder: Sie können in der Fahrradversicherung Ihren gesamten persönlichen Fuhrpark sowie alle Fahrräder Ihrer Familienmitglieder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, versichern. Dabei muss mindestens ein Fahrrad dem Versicherungsnehmer selbst gehören.
3. Wahl der Bausteine: die Fahrradversicherung schützt Sie gegen den finanziellen Schaden bei Diebstahl und Beschädigung Ihres Fahrrads mit zwei voneinander unabhängigen Bausteinen. Bei Abschluss beider Bausteine zusammen erhalten Sie einen Kombi-Rabatt.
4. Angegebener Kaufpreis: Ausschlaggebend ist der angegebene Kaufpreis des Fahrrads plus der zusätzlichen Kosten für die festverbundenen Fahrradteile (Versicherungssumme). Die maximale Versicherungssumme liegt bei 10.000 € pro Fahrrad.
5. ADAC Mitgliedschaft: ADAC Mitglieder erhalten in der Fahrradversicherung 10% Rabatt. Als ADAC Mitglied sind Sie als Fahrradfahrer deutschlandweit immer rund um die Uhr sicher unterwegs: mit der ADAC Fahrrad-Pannenhilfe.
Wann zahlt die Fahrradversicherung, wann zahlt sie nicht?
Die Fahrradversicherung leistet unter anderem, wenn
es sich um ein Fahrrad (inkl. Carbonrad) oder Pedelec ("E-Bike" bis 25 km/h) handelt
das versicherte Fahrrad zu Ihrem Haushalt gehört und Sie das Fahrrad ausschließlich privat nutzen
das versicherte Fahrrad bei Versicherungsbeginn in der Fahrradversicherung nicht älter als 3 Jahre ist
das versicherte Fahrrad gestohlen wird und Sie mindestens den Baustein Diebstahlschutz in der Fahrradversicherung abgeschlossen haben
das versicherte Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem geeigneten Sicherheits-Schloss abgesperrt war (Mindestwert Schloss: 49 €)
das versicherte Fahrrad beschädigt wird und Sie mindestens den Baustein Reparaturschutz in der Fahrradversicherung abgeschlossen haben
das versicherte Fahrrad maximal 10.000 € gekostet hat inklusive der Kosten für die festverbundenen Fahrradteile
Sie den Kaufbeleg des Fahrrads (Original Händler-Rechnung), den Kaufbeleg der festverbundenen Fahrradteile sowie die Kosten für das Fahrradschloss im Schadenfall nachweisen können
Sie ein neu hinzugekauftes Fahrrad spätestens einen Monat nach der Beitragsrechnung bei uns in der Fahrradversicherung melden
Die Fahrradversicherung leistet unter anderem nicht, wenn
Sie mehrere Fahrräder versichern und nicht mindestens eines Ihnen als Versicherungsnehmer gehört
Sie ein E-Bike mit mehr als 25 km/h versichern möchten
Sie das versicherte Fahrrad beruflich oder gewerblich nutzen
der Schaden am versicherten Fahrrad bei der Teilnahme an Radsport-Veranstaltungen und den dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten entstanden ist
das versicherte Fahrrad nicht zu Ihrem Haushalt zählt
das versicherte Fahrrad bei Vertragsbeginn älter als 3 Jahre ist
das versicherte Fahrrad Ihrem Kind gehört, das älter als 23 Jahre ist
das versicherte Fahrrad einem Familienmitglied gehört, das nicht mit Ihnen in einem Haushalt lebt
das versicherte Fahrrad mehr als 10.000 € gekostet hat
Sie kein geeignetes Sicherheitsschloss zum Absperren verwenden
für den Schaden ein Gewährleistungs- und Garantie-Anspruch besteht
Was muss ich noch zur Fahrradversicherung wissen?
Wann ist eine Fahrradversicherung sinnvoll?
Eine Fahrradversicherung ist sinnvoll bei hochwertigen Fahrrädern, bei E-Bikes, für Pendler, die Ihr Fahrrad oft an Bahnhöfen abstellen oder in Städten mit hohem Diebstahlrisiko. Die Fahrradversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz bei Diebstahl, Vandalismus, Reparaturen nach einem Unfall und oft auch bei Verschleiß. Führ günstigere Fährräder reicht oft die Hausratversicherung.
Was ist in der Fahrradversicherung nicht versichert?
Nicht versicherte Schäden in der Fahrradversicherung sind
beim Baustein Diebstahlschutz, wenn das Fahrrad nicht mit einem geeignetem Sicherheitsschloss abgesperrt war (Mindestwert: 49 €, im Schadenfall nachzuweisen)
beim Baustein Diebstahlschutz Schäden, die durch Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen entstehen
Schäden, die durch falsches Laden am Akku entstehen
Schäden, die entstehen bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen und der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen
Schäden, die durch Rost oder Oxidation entstanden sind
Schäden, die durch Be- oder Verarbeitung, Wartung oder Reparatur verursacht wurden
Schäden durch Manipulation des Antriebssystems, nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten, ungewöhnliche Verwendung des Fahrrads oder Reinigung des Fahrrads, offensichtlich schlechte Wartung des Fahrrads
Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Person oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss (z.B. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche) sowie bei Serienschäden und Rückrufaktionen
Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
Schäden, welche die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen (z.B. Schramme oder Schäden an der Lackierung)
Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand stehen
Schäden durch innere Unruhen, Terrorwarnung oder Terroranschläge
Nicht versicherte Gegenstände in der Fahrradversicherung sind
Fahrräder, für die eine Versicherungs-, Zulassungs- oder Führerscheinpflicht besteht (E-Bikes über 25 km/h)
Fahrräder, die beruflich oder gewerblich genutzt werden
Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung und ohne Gebrauchtkaufvertrag gekauft wurden
Umbauten, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Teile 20% des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen
Handys, Smartphones und elektronische Geräte (Ausnahme: Bordcomputer/Display von einem E-Bike)
Optische und/oder elektronische Zubehörteile wie Navigationsgeräte oder Action-Cams, die nachträglich angebaut wurden
Wie viel erstattet die Fahrradversicherung im Schadenfall?
Die erstattungsfähigen Kosten richten sich nach der Höhe Ihrer vereinbarten Versicherungssumme.
Diese berechnet sich aus dem Kaufpreis des Fahrrads plus der zusätzlichen Kosten für die festverbundenen Fahrradteile. Die maximal wählbare Versicherungssumme liegt bei 10.000 €.
Wenn Sie mehrere Fahrräder in Ihrem Haushalt versichert haben (in den Tarifen ADAC Fahrrad-Versicherung Einzel+ und ADAC Fahrrad-Versicherung Familie), können in einem Versicherungsjahr je Bausteinmaximal 25.000 € für alle Versicherungsfälle zusammen erstattet werden.
Welches Schloss muss ich verwenden, damit die Fahrradversicherung bei Diebstahl zahlt?
Die Voraussetzung in der Fahrradversicherung ist: Der Wert des Sicherheits-Schlosses oder der Sicherheitseinrichtung (inkl. Einsteckkette) muss mindestens 49 € betragen und muss im Schadenfall z.B. durch Vorlage der Rechnung, durch Fotos, durch Angabe des Fabrikat etc. nachgewiesen werden.
Wenn Sie Ihr versichertes Fahrrad nicht nutzen, muss es mit einem geeigneten eigenständigen Sicherheits-Schloss abgesperrt (Absperren an einem ortsfesten Gegenstand keine Anforderung) sein. Nutzen Sie z.B. ein Rahmenschloss, das dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden ist, muss das Fahrrad zusätzlich mit einer Einsteckkette gesichert sein.
Auch die weiteren mitversicherten Gegenstände sind ordnungsgemäß am Fahrrad zu befestigen und und wenn möglich zu sichern.
Was ist, wenn ich die Fahrradversicherung bereits abgeschlossen habe und mir ein neues Fahrrad kaufe? Ist das neue Fahrrad automatisch mitversichert?
Sie haben bereits mehrere Fahrräder in der Fahrradversicherung versichert (Tarif Einzel + oder Tarif Familie) und möchten ein weiteres, neues Fahrrad mitversichern. Kein Problem, das neue Fahrrad ist im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrages sofort mitversichert (Vorsorgeversicherung). Für das neue Fahrrad gelten dann die bestehenden Konditionen, es ist bis zur aktuellen maximalen Versicherungssumme mitversichert. Hinweis: Das neue Fahrrad ist teurer als das Fahrrad, das Sie in der Fahrradversicherung bisher versichert haben?
Bei neu hinzukommenden teureren Rädern empfehlen wir Ihnen, das direkt bei uns zu melden und die Versicherungssumme zu erhöhen. So erhalten Sie im Schadenfall auch eine Erstattung bis zur maximalen Versicherungssumme für das neue Fahrrad.
Grundsätzlich gilt:
Kaufen Sie sich ein neues Fahrrad, so melden Sie uns den Kauf bitte spätestens einen Monat nach Aufforderung durch uns. Die Aufforderung erfolgt mit der Beitragsrechnung. Das Fahrrad ist bis zum Ende des Versicherungsjahres ohne Mehrbeitrag in der Fahrradversicherung automatisch mitversichert. Zur nächsten Hauptfälligkeit ändert sich dann der Vertrag zu den neuen Konditionen, das neue Fahrrad wird dann im Versicherungsschein mit aufgenommen.
Sollten Sie uns neue Fahrräder nicht melden, erlischt die Vorsorgeversicherung zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Fahrrad gekauft wurde.
Wenn Sie bisher jedoch nur ein Fahrrad in der Fahrradversicherung versichert haben (Tarif Einzel), ist es nicht möglich, dass ein weiteres Fahrrad automatisch mitversichert ist. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Fahrradversicherung für beide Fahrräder neu abzuschließen.
Wie viele Fahrräder kann ich in der Fahrradversicherung versichern?
Die Fahrradversicherung des ADAC bietet Ihnen Schutz für Ihr Fahrrad und Pedelec in drei Tarifen:
ADAC Fahrrad-Versicherung Einzel: ein Fahrrad des Versicherungsnehmers
ADAC Fahrrad-Versicherung Einzel+: mehrere Fahrräder des Versicherungsnehmers
ADAC Fahrrad-Versicherung Familie: alle Fahrräder im Familienhaushalt
Wenn Sie als Versicherungsnehmer mehrere Fahrräder bei uns versichern möchten, so achten Sie bitte darauf, dass mindestens eins davon Ihnen als Versicherungsnehmer gehören muss.
Wenn Sie die ADAC Fahrrad-Versicherung online abschließen, können Sie maximal 10 Fahrräder versichern. Dies hat technische Hintergründe. Wollen Sie darüber hinaus noch mehr Fahrräder versichern, dann wenden Sie sich bitte an eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
Verschleißschäden sind Schäden am Fahrrad, die durch Abnutzung von Fahrradteilen entstehen. Besonders betroffen sind oft Reifen, Bremsbeläge, Fahrradketten sowie Brems- und Schaltzüge. Verschleißschäden sind oft von der Gewährleistung bei Fahrradherstellern ausgeschlossen, da sie durch den Gebrauch entstehen.
Sie können Verschleißschäden vorbeugen:
Durch regelmäßiges Reinigen und Ölen der Fahrradkette
Durch regelmäßige Wartung Ihres Fahrrads, insbesondere nach dem Winter - Streusalz beschleunigt den Verschleiß
Durch vorausschauendes Fahren und Bremsen werden Bremsen und Reifen geschont
Was muss ich in der Fahrradversicherung beachten, wenn der gestohlene, versicherte Gegenstand wieder auftaucht?
Wenn Sie den Gegenstand, egal ob das Fahrrad oder nur ein Fahrrad-Teil, wieder auffinden, müssen Sie uns dies in Textform unverzüglich melden.
Wiederauffinden vor Auszahlung der Entschädigung
Ist es zumutbar, sind Sie dazu verpflichtet, die wiedergefundene Sache zurückzunehmen. Fallen Reparaturen an, die im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen stehen, erstatten wir Ihnen diese Kosten. Besteht im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen ein wirtschaftlicher Totalschaden, erstatten wir Ihnen den Neuwert des Gegenstandes abzüglich des Restwerts.
Wiederauffinden nach Auszahlung der Entschädigung
Haben wir Ihnen die Entschädigung bereits ausgezahlt, müssen Sie uns den wiederaufgefundenen Gegenstand aushändigen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Entschädigung an uns zurückzuzahlen und den Gegenstand zu behalten. Notwendige Reparaturen im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen erstatten wir Ihnen. Bei wirtschaftlichem Totalschaden im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen erstatten wir Ihnen den Neuwert abzüglich des Restwerts.
Hinweis: Wenn Sie den abhanden gekommenen Gegenstand zurückerlangen können, davon aber nicht Gebrauch machen, gilt der Gegenstand als zurückerhalten.
Ist die Fahrradversicherung mit Nachtklausel?
Nein. Die Fahrradversicherung der ADAC Versicherung AG ist ohne nächtliche Einschränkung. Sie können Ihr Fahrrad rund um die Uhr gegen Diebstahl und Beschädigung schützen.
Welche Angaben muss ich beim Online Abschluss der Fahrradversicherung machen?
Folgende Angaben sind für den Online Abschluss der Fahrradversicherung besonders wichtig:
Fahrzeugart: Fahrrad oder Pedelec (E-Bike bis 25 km/h)
Kaufdatum: Ausschlaggebend ist immer das Datum des Neukaufs, auch bei Fahrrädern, die Sie gebraucht gekauft haben (Erstkauf-Datum)
Kaufpreis: Neukaufpreis (abzüglich Rabatten) bzw. Gebraucht-Kaufpreis
Fahrrad-Marke
Postleitzahl: Das Risiko für Fahrraddiebstahl ist in manchen Regionen höher als in anderen. Deshalb kann Ihr Wohnort die Beitragshöhe beeinflussen.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Schadenfall in der Fahrradversicherung melden muss?
Sie haben einen Schaden in der Fahrradversicherung zu melden? Egal, ob bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschleiß, bitte beachten Sie folgendes:
Wir benötigen die Rechnung bzw. den Kaufvertrag (mit Händler-/Verkäuferangaben) Ihres gestohlenen Fahrrades, E-Bikes und / oder Sicherheitsschlosses sowie bei Bedarf des Ihnen gestohlenen Fahrradzubehörs. Bei einem neuen Fahrrad oder E-Bike benötigen wir die original Händler-Rechnung. Bei einem gebraucht gekauften Fahrrad oder E-Bike benötigen wir zudem den Gebraucht-Kaufvertrag mit Angaben zu Marke und Käufer-Adresse. ADAC Musterkaufvertrag für gebrauchte Fahrräder
Bei Raub, (Einbruch-)Diebstahl (auch aus einem abgestellten Kraftfahrzeug), Vandalismus, Brand oder Explosion müssen Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.
Die Rechnungen und die polizeiliche Anzeige laden Sie einfach zusammen mit Ihren Schadenfotos (bei Beschädigung) in unserer Onlineschadenmeldung hoch.
Ihr Fahrrad wurde gestohlen oder beschädigt und Sie möchten die Kosten, die Ihnen dadurch entstanden sind, bei uns einreichen? Melden Sie uns Ihren Schaden ganz bequem und einfach online.
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