Mit der Fahrradversicherung das Fahrrad gegen Diebstahl absichern

Ihre ADAC
Fahrradversicherung

Was Ihrem Rad auch passiert. Wir regeln das.

Schutz für das Fahrrad bei Diebstahl und Beschädigung.
In zwei frei wählbaren Bausteinen. Auch für Pedelecs.

Besonders günstig für ADAC Mitglieder.
Ab 29,70 € im Jahr!
ADAC Fahrradversicherung ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit einem hohen Leistungsniveau für den Baustein Diebstahlschutz und einem sehr hohen Leistungsniveau für den Baustein Reparaturschutz.

Welche Vorteile habe ich in der Fahrradversicherung?

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Absicherung bei Diebstahl und Beschädigung
    Die Fahrradversicherung bietet Schutz bei Diebstahl und Beschädigung. In zwei frei wählbaren Bausteinen. Bei Abschluss beider Bausteine erhalten Sie einen Rabatt.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Schutz bei Tag und Nacht
    Die Fahrradversicherung schützt Ihr Fahrrad weltweit, rund um die Uhr. Das Fahrrad muss durch ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 € lediglich abgesperrt sein.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Für alle Fahrräder in Ihrem Haushalt
    Versichern Sie alle Ihre Fahrräder oder Pedelecs. Mit dem Familientarif können Sie sogar die Fahrräder der Familienmitglieder in Ihrem Haushalt mitversichern. 

Was ist in der Fahrradversicherung versichert?

Fahrradversicherung: Schutz für das Fahrrad

Fahrräder + Pedelecs

In der Fahrradversicherung können Sie Ihre privat genutzten Fahrräder (inkl. Carbonräder) und Pedelecs versichern.
Maximal zulässiges Alter bei Versicherungsbeginn: 3 Jahre (ab Neukauf).

Fahrradversicherung: Fahrradzubehör gegen Diebstahl absichern

+ Fahrradteile

Mitversichert sind in der Fahrradversicherung festverbundene und zur Funktion gehörende Fahrradteile, wie z.B.

  • Lenker, Sattel, Räder und Lampen
  • Akkus (in Halterung verschlossen)
  • Bordcomputer/Displays am Pedelec (müssen am Pedelec befestigt sein)
weißer Fahrradhelm auf gelbem Hintergrund

+ Zubehör und Gepäck

Die Fahrradversicherung schützt auch

  • das Fahrradzubehör: z.B. Schloss, Anhänger, Kompass, Helm, Luftpumpe, Kindersitz
  • das Fahrradgepäck: z.B. Kleidung, Luftmatratze, Hygieneartikel, Schlafsack

So bewerten Kunden die ADAC Versicherung AG

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Welche Bausteine bietet die Fahrradversicherung und welche Ereignisse sind darin versichert?

Baustein Diebstahlschutz
Sinnvoller Schutz für das Fahrrad
Das Fahrrad ist zum Beispiel versichert
  • bei Einbruchdiebstahl
  • bei Diebstahl auf offener Straße
  • bei Teilediebstahl mit oder ohne Fahrrad oder
  • bei Raub

 

Voraussetzung: das Fahrrad muss zum Zeitpunkt der Entwendung mit einem geeigneten Schloss (Mindestwert 49 €) abgesperrt sein!

Baustein Reparaturschutz
Die Vollkasko für Ihr Fahrrad
Das Fahrrad ist zum Beispiel versichert
  • bei Beschädigung nach einem Unfall oder Sturz
  • bei Unfall eines Transportmittels
  • bei Schäden durch Vandalismus
  • bei Verschleiß/Akkuverschleiß (max. Fahrradalter 3 Jahre, 4 Monate Wartezeit)
  • bei Bedienungsfehler
Bausteinkombination
Mit Kombi- rabatt!

Baustein Diebstahlschutz

u.a. Schutz bei Einbruchdiebstahl, bei Diebstahl auf offener Straße, bei Teilediebstahl mit oder ohne Fahrrad

Baustein Reparaturschutz

u.a. Schutz bei Beschädigung nach einem Unfall oder Sturz, bei Vandalismus, bei Verschleiß/Akkuverschleiß (4 Monate Wartezeit)

Welche Leistungen bekomme ich in den Bausteinen der Fahrradversicherung?

Erstattungs-Leistungen der Fahrradversicherung im Baustein Diebstahlschutz

  • den Neuwert Ihres Fahrrads bei Wiederbeschaffung (auch bei Verzicht auf Ersatzbeschaffung, dann Netto-Erstattung)
  • die Reparaturkosten bei Beschädigung des Fahrrads nach versuchtem Diebstahl (Ersatzteile + Arbeitslohn) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
  • die Kosten für die Wiederbeschaffung bei wirtschaftlichem Totalschaden in Höhe des Neuwerts bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich Restwert
  • die Kosten für die Heimfahrt bis 20 €
  • die Kosten für abhanden gekommenes Zubehör und Gepäck (bis 300 € pro Teil/ bis 1.000 € pro Schaden)
  • die Kosten für abhanden gekommene Fahrradteile

 

Beitragstabelle, 48,48 KB

Erstattungs-Leistungen der Fahrradversicherung im Baustein Reparaturschutz

  • die Reparaturkosten bei Beschädigung des Fahrrads (Ersatzteile + Arbeitslohn) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
  • die Reparaturkosten bei Verschleiß-Schäden am Fahrrad, auch an Akkus und Motoren (4 Monate Wartezeit ab Vertragsschluss) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
  • die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Fahrrads nach wirtschaftlichem Totalschaden in Höhe des Neuwerts bis maximal zu vereinbarten Versicherungssumme
  • die Kosten für die Heimfahrt bis 20 €
  • die Kosten für beschädigtes Zubehör oder Gepäck (bis 300 € pro Teil/ bis 1.000 € pro Schaden)
  • die Kosten für beschädigte Fahrradteile

 

Beitragstabelle, 48,48 KB

Tipp Icon

Wichtig in der Fahrradversicherung

Das maximal zulässige Alter bei Versicherungsbeginn für jedes Fahrrad/Pedelec ist 3 Jahre. Das gilt auch, wenn Sie mehrere Fahrräder in der Fahrradversicherung versichern möchten. Versicherbar sind
  • Neu gekaufte Fahrräder
  • Gebraucht gekaufte Fahrräder

Bei gebraucht gekauften Fahrrädern ist das Erstkauf-Datum für die Berechnung des Alters ausschlaggebend.
Eurozeichen Symbol

Wie berechnet sich der Beitrag in der Fahrradversicherung?

Den Beitrag der Fahrradversicherung können Sie mit wenigen Klicks berechnen. Der jährliche Versicherungsbeitrag berechnet sich aus folgenden Kriterien:

1. Fahrradtyp: mit der Fahrradversicherung können Sie Fahrräder (inkl. Carbonräder) oder Pedelecs versichern. Beachten Sie das maximal zulässige Fahrradalter von 3 Jahren.

2. Anzahl der zu versichernden Fahrräder: Sie können in der Fahrradversicherung Ihren gesamten persönlichen Fuhrpark sowie alle Fahrräder Ihrer Familienmitglieder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, versichern. Dabei muss mindestens ein Fahrrad dem Versicherungsnehmer selbst gehören. 

3. Wahl der Bausteine: die Fahrradversicherung schützt Sie gegen den finanziellen Schaden bei Diebstahl und Beschädigung Ihres Fahrrads mit zwei voneinander unabhängigen Bausteinen. Bei Abschluss beider Bausteine zusammen erhalten Sie einen Kombi-Rabatt.

4. Angegebener Kaufpreis: Ausschlaggebend ist der angegebene Kaufpreis des Fahrrads plus der zusätzlichen Kosten für die festverbundenen Fahrradteile (Versicherungssumme). Die maximale Versicherungssumme liegt bei 10.000 € pro Fahrrad.

5. ADAC Mitgliedschaft: ADAC Mitglieder erhalten in der Fahrradversicherung 10% Rabatt. Als ADAC Mitglied sind Sie jetzt als Fahrradfahrer deutschlandweit immer sicher unterwegs: mit der ADAC Fahrrad-Pannenhilfe.

Fahrradversicherung berechnen

Wann leistet die Fahrradversicherung, wann leistet sie nicht?

Die Fahrradversicherung leistet unter anderem, wenn

  • es sich um ein Fahrrad (inkl. Carbonrad) oder Pedelec ("E-Bike" bis 25 km/h) handelt
  • das versicherte Fahrrad zu Ihrem Haushalt gehört und Sie das Fahrrad ausschließlich privat nutzen
  • das versicherte Fahrrad bei Versicherungsbeginn in der Fahrradversicherung nicht älter als 3 Jahre ist
  • das versicherte Fahrrad gestohlen wird und Sie mindestens den Baustein Diebstahlschutz in der Fahrradversicherung abgeschlossen haben
  • das versicherte Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem geeigneten Sicherheits-Schloss abgesperrt war (Mindestwert Schloss: 49 €)
  • das versicherte Fahrrad beschädigt wird und Sie mindestens den Baustein Reparaturschutz in der Fahrradversicherung abgeschlossen haben
  • das versicherte Fahrrad maximal 10.000 € gekostet hat inklusive der Kosten für die festverbundenen Fahrradteile
  • Sie den Kaufbeleg des Fahrrads (Original Händler-Rechnung), den Kaufbeleg der festverbundenen Fahrradteile sowie die Kosten für das Fahrradschloss im Schadenfall nachweisen können
  • Sie ein neu hinzugekauftes Fahrrad spätestens einen Monat nach der Beitragsrechnung bei uns in der Fahrradversicherung melden
Die Fahrradversicherung leistet unter anderem nicht, wenn

  • Sie mehrere Fahrräder versichern und nicht mindestens eines Ihnen als Versicherungsnehmer gehört
  • Sie ein E-Bike mit mehr als 25 km/h versichern möchten
  • Sie das versicherte Fahrrad beruflich oder gewerblich nutzen
  • das versicherte Fahrrad nicht zu Ihrem Haushalt zählt
  • das versicherte Fahrrad bei Vertragsbeginn älter als 3 Jahre ist
  • das versicherte Fahrrad Ihrem Kind gehört, das älter als 23 Jahre ist
  • das versicherte Fahrrad einem Familienmitglied gehört, das nicht mit Ihnen in einem Haushalt lebt
  • das versicherte Fahrrad mehr als 10.000 € gekostet hat
  • Sie kein geeignetes Sicherheitsschloss zum Absperren verwenden

Was muss ich noch zur Fahrradversicherung wissen?

Warum ist eine Fahrradversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich haben Sie zwei Optionen, Ihr Fahrrad zu versichern:

Zum einen mit der Hausratversicherung. Diese leistet in den meisten Fällen nur dann, wenn Ihr Fahrrad oder Pedelec (E-Bike bis 25 km/h) aus einem verschlossenen Raum gestohlen wird (Einbruchdiebstahl). Den einfachen Diebstahl, wenn Sie z.B. mit dem Fahrrad unterwegs sind, können Sie meistens nur über einen Zusatzbaustein mit einem Mehrbeitrag mitversichern. Die Leistungen der Hausratversicherung sind damit oft nur sehr begrenzt.

Die andere Option ist eine separate Fahrradversicherung. Diese schützt Sie und Ihr Fahrrad je nach Deckungsumfang nicht nur gegen Diebstahl, Teilediebstahl oder Raub. Oft sind auch Fahrradschäden und die Reparaturkosten nach einem Sturz oder Beschädigung und Verschleiß mitversichert. Bei E-Bikes sind zudem Elektronik-Schäden oder der Akku-Verschleiß mit abgedeckt. Daher ist eine Fahrradversicherung insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie ein hochwertiges Fahrrad besitzen und einen umfassenden Schutz für Ihr Fahrrad benötigen.

Zum Vergleich der beiden Versicherungen

Welche Ausschlüsse gibt es in der Fahrradversicherung?

Nicht versicherte Schäden in der Fahrradversicherung sind

  • beim Baustein Diebstahlschutz, wenn das Fahrrad nicht mit einem geeignetem Sicherheitsschloss abgesperrt war (Mindestwert: 49 €, im Schadenfall nachzuweisen)
  • beim Baustein Diebstahlschutz Schäden, die durch Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen entstehen
  • Schäden, die durch falsches Laden am Akku entstehen
  • Schäden, die entstehen bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen und der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
  • Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen
  • Schäden, die durch Rost oder Oxidation entstanden sind
  • Schäden, die durch Be- oder Verarbeitung, Wartung oder Reparatur verursacht wurden
  • Schäden durch Manipulation des Antriebssystems, nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten, ungewöhnliche Verwendung des Fahrrads oder Reinigung des Fahrrads, offensichtlich schlechte Wartung des Fahrrads
  • Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Person oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss (z.B. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche) sowie bei Serienschäden und Rückrufaktionen
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden, welche die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen (z.B. Schramme oder Schäden an der Lackierung)
  • Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand stehen
  • Schäden durch innere Unruhen, Terrorwarnung oder Terroranschläge

 

Nicht versicherte Gegenstände in der Fahrradversicherung sind

  • Fahrräder, für die eine Versicherungs-, Zulassungs- oder Führerscheinpflicht besteht (E-Bikes über 25 km/h)
  • Fahrräder, die beruflich oder gewerblich genutzt werden
  • Fahrräder, die gewerbsmäßig vermietet werden
  • Miet- und Leihfahrräder
  • Fahrräder mit einem Wert über 10.000 €
  • Eigenbauten, Velomobile, vollverkleidete Fahrräder
  • Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung und ohne Gebrauchtkaufvertrag gekauft wurden
  • Umbauten, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Teile 20% des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen
  • Handys, Smartphones und elektronische Geräte (Ausnahme: Bordcomputer/Display von einem E-Bike)
  • Optische und/oder elektronische Zubehörteile wie Navigationsgeräte oder Action-Cams, die nachträglich angebaut wurden

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?

In der Fahrradversicherung sind grundsätzlich Fahrräder und Pedelecs versichert. Letztere werden umgangssprachlich auch oft als E-Bike bezeichnet. Der Unterschied ist aber folgender:

Pedelec = Elektro-Fahrrad mit Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt. Es wird eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Pedelecs gelten daher als Fahrrad und sind zulassungsfrei.

E-Bike = zulassungspflichtiges, tret-unabhängiges Elektro-Fahrrad mit Zusatzantrieb. Die Motorunterstützung erfolgt per Knopfdruck. Es erreicht eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h, ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis sind notwendig. Bei E-Bikes mit 45 km/h wird der Führerschein Klasse M (Mofa) zum Führen vorausgesetzt.

Für E-Bikes bis 45 km/h bietet die ADAC Moped-Versicherung den optimalen Schutz. 

Mehr Informationen zu E-Bike und Pedelecs

Wer zählt in der Fahrradversicherung zum Begriff "Familie"?

In der ADAC Fahrrad-Versicherung zählen zum Begriff "Familie" alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Dies können z.B. sein:

  • Ihr Ehepartner oder nicht-ehelicher Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
  • Ihre eigenen Kinder bis zum 23. Geburtstag sowie
  • die Kinder Ihres Ehepartners bzw. nicht-ehelichen Lebenspartners bis zum 23. Geburtstag

Zu den Kindern zählen auch Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder.

Sie können damit in der ADAC Fahrrad-Versicherung auch die Fahrräder Ihrer Kinder versichern. Vorausgesetzt, jedes Fahrrad ist nicht älter als 3 Jahre und Ihre Kinder haben das 23. Lebensjahr nicht überschritten.

Welches Schloss muss ich verwenden, damit ich im Schadenfall die Leistungen der Fahrradversicherung bekomme?

Wenn Sie Ihr versichertes Fahrrad nicht nutzen, muss es mit einem geeigneten eigenständigen Sicherheits-Schloss abgesperrt (Absperren an einem ortsfesten Gegenstand keine Anforderung) sein. Nutzen Sie z.B. ein Rahmenschloss, das dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden ist, muss das Fahrrad zusätzlich mit einer Einsteckkette gesichert sein.

Die Voraussetzung in der Fahrradversicherung ist: Der Wert des Sicherheits-Schlosses oder der Sicherheitseinrichtung (inkl. Einsteckkette) muss mindestens 49 € betragen und muss im Schadenfall z.B. durch Vorlage der Rechnung, durch Fotos, durch Angabe des Fabrikat etc. nachgewiesen werden.

Auch die weiteren mitversicherten Gegenstände sind ordnungsgemäß am Fahrrad zu befestigen und und wenn möglich zu sichern.

Was ist, wenn ich die Fahrradversicherung bereits abgeschlossen habe und mir ein neues Fahrrad kaufe? Ist das neue Fahrrad automatisch mitversichert?

Sie haben bereits mehrere Fahrräder in der Fahrradversicherung versichert (Tarif Einzel + oder Tarif Familie) und möchten ein weiteres, neues Fahrrad mitversichern. Kein Problem, das neue Fahrrad ist im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrages sofort mitversichert (Vorsorgeversicherung). Für das neue Fahrrad gelten dann die bestehenden Konditionen, es ist bis zur aktuellen maximalen Versicherungssumme mitversichert.

Hinweis:
Das neue Fahrrad ist teurer als das Fahrrad, das Sie in der Fahrradversicherung bisher versichert haben?
Bei neu hinzukommenden teureren Rädern empfehlen wir Ihnen, das direkt bei uns zu melden und die Versicherungssumme zu erhöhen. So erhalten Sie im Schadenfall auch eine Erstattung bis zur maximalen Versicherungssumme für das neue Fahrrad.

Grundsätzlich gilt:

Kaufen Sie sich ein neues Fahrrad, so melden Sie uns den Kauf bitte spätestens einen Monat nach Aufforderung durch uns. Die Aufforderung erfolgt mit der Beitragsrechnung. Das Fahrrad ist bis zum Ende des Versicherungsjahres ohne Mehrbeitrag in der Fahrradversicherung automatisch mitversichert. Zur nächsten Hauptfälligkeit ändert sich dann der Vertrag zu den neuen Konditionen, das neue Fahrrad wird dann im Versicherungsschein mit aufgenommen.
Sollten Sie uns neue Fahrräder nicht melden, erlischt die Vorsorgeversicherung zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Fahrrad gekauft wurde.  

Wenn Sie bisher jedoch nur ein Fahrrad in der Fahrradversicherung versichert haben (Tarif Einzel), ist es nicht möglich, dass ein weiteres Fahrrad automatisch mitversichert ist. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Fahrradversicherung für beide Fahrräder neu abzuschließen.


Wie viele Fahrräder kann ich in der Fahrradversicherung versichern?

Die Fahrradversicherung des ADAC bietet Ihnen Schutz für Ihr Fahrrad und Pedelec in drei Tarifen:

  1. ADAC Fahrrad-Versicherung Einzel: ein Fahrrad des Versicherungsnehmers
  2. ADAC Fahrrad-Versicherung Einzel+: mehrere Fahrräder des Versicherungsnehmers
  3. ADAC Fahrrad-Versicherung Familie: alle Fahrräder im Familienhaushalt

 

Wenn Sie als Versicherungsnehmer mehrere Fahrräder bei uns versichern möchten, so achten Sie bitte darauf, dass mindestens eins davon Ihnen als Versicherungsnehmer gehören muss.

Wenn Sie die ADAC Fahrrad-Versicherung online abschließen, können Sie maximal 10 Fahrräder versichern. Dies hat technische Hintergründe. Wollen Sie darüber hinaus noch mehr Fahrräder versichern, dann wenden Sie sich bitte an eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe. 

Geschäftsstelle in der Nähe finden

 

Was muss ich in der Fahrradversicherung beachten, wenn der gestohlene, versicherte Gegenstand wieder auftaucht?

Wenn Sie den Gegenstand, egal ob das Fahrrad oder nur ein Fahrrad-Teil, wieder auffinden, müssen Sie uns dies in Textform unverzüglich melden. 

Wiederauffinden vor Auszahlung der Entschädigung

Ist es zumutbar, sind Sie dazu verpflichtet, die wiedergefundene Sache zurückzunehmen. Fallen Reparaturen an, die im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen stehen, erstatten wir Ihnen diese Kosten. Besteht im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen ein wirtschaftlicher Totalschaden, erstatten wir Ihnen den Neuwert des Gegenstandes abzüglich des Restwerts.

Wiederauffinden nach Auszahlung der Entschädigung

Haben wir Ihnen die Entschädigung bereits ausgezahlt, müssen Sie uns den wiederaufgefundenen Gegenstand aushändigen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Entschädigung an uns zurückzuzahlen und den Gegenstand zu behalten. Notwendige Reparaturen im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen erstatten wir Ihnen. Bei wirtschaftlichem Totalschaden im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen erstatten wir Ihnen den Neuwert abzüglich des Restwerts.


Hinweis: Wenn Sie den abhanden gekommenen Gegenstand zurückerlangen können, davon aber nicht Gebrauch machen, gilt der Gegenstand als zurückerhalten.


Ist die Fahrradversicherung mit Nachtklausel?

Nein. Die Fahrradversicherung der ADAC Versicherung AG ist ohne nächtliche Einschränkung. Sie können Ihr Fahrrad rund um die Uhr gegen Diebstahl und Beschädigung schützen. 

Was muss ich beachten, wenn ich einen Schadenfall in der Fahrradversicherung melden muss?

Sie haben einen Schaden in der Fahrradversicherung zu melden? Egal, ob bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschleiß, bitte beachten Sie folgendes:

  • Wir benötigen die Rechnung bzw. den Kaufvertrag (mit Händler-/Verkäuferangaben) Ihres gestohlenen Fahrrades, E-Bikes und / oder Sicherheitsschlosses sowie bei Bedarf des Ihnen gestohlenen Fahrradzubehörs. Bei einem neuen Fahrrad oder E-Bike benötigen wir die original Händler-Rechnung. Bei einem gebraucht gekauften Fahrrad oder E-Bike benötigen wir zudem den Gebraucht-Kaufvertrag mit Angaben zu Marke und Käufer-Adresse. ADAC Musterkaufvertrag für gebrauchte Fahrräder
  • Bei Raub, (Einbruch-)Diebstahl (auch aus einem abgestellten Kraftfahrzeug), Vandalismus, Brand oder Explosion müssen Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. 
  • Die Rechnungen und die polizeiliche Anzeige laden Sie einfach zusammen mit Ihren Schadenfotos (bei Beschädigung) in unserer Onlineschadenmeldung hoch.
Fahrrad ohne Reifen gestohlen - ADAC Fahrradversicherung Schaden melden

Schaden in der Fahrradversicherung melden

Ihr Fahrrad wurde gestohlen oder beschädigt und Sie möchten die Kosten, die Ihnen dadurch entstanden sind, bei uns einreichen? Melden Sie uns Ihren Schaden ganz bequem und einfach online.

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