Mit der „Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung“, veröffentlicht am 31. Januar 2012 im Bundesgesetzblatt, wurde auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geändert. Bei der Abgasuntersuchung von Pkw wurden die Gebührentatbestände auf zwei reduziert. Unterschieden wird nun nur noch zwischen Abgasuntersuchung mit Abgasmessung am Auspuffendrohr und Abgasuntersuchung ohne Abgasmessung am Auspuffendrohr. Darüber hinaus wurde der Multiplikationsfaktor bei gemeinsamer Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchung von bisher 0,7 auf 0,85 angepasst. Die Änderungen traten zum 1. Juni 2012 in Kraft.
| Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO | Abgasuntersuchung (AU) nach
Durchführungsrichtlinie
für die Untersuchung
von Abgasen |
|---|
| Gebühren- Nr. | Gebühr in Euro */*** | Gebühren-Nr. | Gebühr in Euro ** |
| Krafträder |
| 413.3 | 21,40
- 32,30 | 413.5.2 | 8,20
- 24,50 |
Kraftfahrzeuge oder Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t
mit Abgasmessung am Auspfuff-Endrohr bei der AU | |
| 413.4.1 | 27,80
- 43,50 | 413.5.1.1 | 21,20
- 98,00 |
Kraftfahrzeuge oder Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t
ohne Abgasmessung am Auspfuff-Endrohr bei der AU |
| 413.4.1 | 27,80
- 43,50 | 413.5.1.2 | 11,95 - 55,20 |
*) Zusätzlich zu den Gebühren für Hauptuntersuchungen wird für die Bereitstellung von Vorgaben nach Nr.1 Anlage VIIIa StVZO (Systemdaten vom Hersteller bzw. Importeur) eine zusätzliche Gebühr von einem Euro je Hauptuntersuchung erhoben; allen Gebühren ist die jeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) hinzuzurechnen.
**) Wird die Abgasuntersuchung als Teiluntersuchung der Hauptuntersuchung durchgeführt, ergibt sich der zulässige Gebührenrahmen durch Multiplikation der festgeschriebenen Gebühren mit dem Faktor 0,85.
***) Wird eine Hauptuntersuchung nach Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung zuzüglich dem 0,2-fachen dieser Gebühr zu bilden.