Italien: Diese Winterreifen sind Mitte Mai bis Mitte Oktober verboten

Ein Close Up eines Winterreifens
Winterreifen nur im Winter? In Italien gelten besondere Regeln© istock.com/Pannonia

In Italien dürfen bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen in den Sommermonaten nicht verwendet werden. Welche Reifen zulässig sind, und was man beachten muss, erklären die ADAC Clubjuristinnen und -juristen.

  • Verbot gilt auch für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge

  • Entscheidend ist der Geschwindigkeitsindex

  • Bei Verstoß droht eine Mindestbuße von 431 Euro

Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex ("Speedindex") aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Wie Sie erfahren, ob Ihre Reifen das erfüllen, lesen Sie hier.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Das Verbot gilt für alle Kraftfahrzeuge und deren Anhänger. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Motorräder.

Das Verbot gilt nicht nur für Italien, sondern auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Somit sind auch alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge betroffen.

Welche Reifen sind verboten?

In Italien ist es verboten, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen. Die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) des Fahrzeugs hat hierfür keine Bedeutung. Maßgebend ist ausschließlich der Geschwindigkeitsindex.

Eine Ausnahme gibt es nur im Winter (16. Oktober bis 15. Mai). Es dürfen dann auch Winter- bzw. Ganzjahresreifen (MS, M+S, M&S, Schneeflocken- bzw. Bergsymbol) aufgezogen werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen.

Wo finde ich den Geschwindigkeitsindex?

Wer wissen möchte, ob die eigenen Reifen verwendet werden dürfen, muss den auf den Reifen ausgewiesenen Geschwindigkeitsindex mit dem in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragenen Index vergleichen.

Der Geschwindigkeitsindex oder auch "Speedindex" findet sich auf der Seite des Reifens: Dort ist die Reifendimension abzulesen. Der Speedindex ist der letzte Buchstabe am Ende, direkt nach der Reifengröße. Die zulässige Reifendimension ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in Feld (15.1) bis (15.3) eingetragen. Der Index muss identisch mit der Eintragung im Fahrzeugschein sein oder einer höheren zulässigen Geschwindigkeit entsprechen.

Montage eines Winterreifen mit Fahrzeugschein
An diesen Orten auf dem Reifen und im Fahrzeugschein finden sich die entsprechenden Informationen© Shutterstock/Background expert [M]

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Im Fahrzeugschein ist der Geschwindigkeitsindex H eingetragen. Der Buchstabe H findet sich auch auf dem Reifen wieder, sodass dieser im Sommer verwendet werden darf, da der Index auf dem Reifen mit dem im Fahrzeugschein übereinstimmt. Auch ein Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex wäre im Sommer zulässig. Nicht erlaubt wäre im Beispielfall hingegen ein Reifen mit Speedindex T oder niedriger (also T bis P).

Ein Blick in die Tabelle hilft, das Geschwindigkeitssymbol des jeweiligen Speed-Index-Buchstaben zu entschlüsseln und einzuordnen:

Geschwindigkeitssymbol (GSY)

Zul. Höchstgeschwindigkeit

P

150 km/h

Q

160 km/h

R

170 km/h

S

180 km/h

T

190 km/h

H

210 km/h

V

240 km/h

VR

über 210 km/h

W

270 km/h

Y

300 km/h

ZR

über 240 km/h

Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Das italienische Straßenverkehrsgesetz sieht bei Verstoß gegen die Vorschrift ein Bußgeld von 431 bis 1734 Euro vor.

Es kann zudem die Beschlagnahme und eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs angeordnet werden. Bei der Nachbesichtigung wird dann geprüft, ob Reifen mit ausreichendem Speedindex aufgezogen sind.

Lesen Sie Informationen zu Winterreifen-Regelungen im europäischen Ausland.