Ja, ausländische Führerscheine müssen übersetzt werden. Eine Übersetzung und Klassifizierung kann beim ADAC-Regionalclub erworben werden (kostenpflichtig).
Sofern Sie einen Internationalen Führerschein besitzen, ist keine Übersetzung erforderlich.
Wenn der Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt ist, benötigen sie keine Übersetzung des ausländischen Führerscheins.
Ausgenommen vom Übersetzungserfordernis sind zudem Führerscheine aus Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal. Führerscheininhaber aus diesen Ländern können in Deutschland während der 6-Monatsfrist ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnisübersetzung führen.
Bei englischsprachigen Führerscheinen wird zum Teil auf eine Übersetzung verzichtet. Hierzu gibt es aber keine bundeseinheitliche Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW). Deshalb raten wir Ihnen insoweit direkt die zuständige Führerscheinbehörde zu kontaktieren.