Sie haben sich einen Neuwagen gekauft – vielleicht weil Sie auf ein E-Auto umsteigen wollten. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, welche Rechte Sie haben, wenn Ihr neues Fahrzeug Mängel hat. Mangel am Neuwagen: Reparatur oder Neulieferung Nachbesserung ohne Erfolg: Rücktritt oder Kaufpreisminderung verlangen Garantieansprüche stehen neben Sachmängelhaftungsrechten Wenn Ihr Neuwagen Mängel hat, können Sie innerhalb der Sachmängelhaftung die kostenlose Nacherfüllung verlangen. In bestimmten Fällen ist auch der Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung des Kaufpreises möglich. In der Broschüre zum Neuwagenkauf können Sie nachlesen, wie der Kauf abläuft, und welche Rechte Sie haben, wenn das neue Auto Mängel hat. Was ist die Sachmängelhaftung? Sie haben das Recht auf Übergabe eines mangelfreien Autos. Stellen Sie einen Mangel fest, müssen Sie sich an den Verkäufer wenden. Das ist in der Regel Ihr Händler. Aber vor allem beim Kauf eines E-Autos kann es auch der Autohersteller sein, der das E-Auto direkt verkauft hat. Die Sachmängelhaftung gibt dem Käufer bzw. der Käuferin innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Neuwagens das Recht auf Nacherfüllung. Sie können zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (neues Auto) wählen. Mangel am Neuwagen: Ihre Rechte Wenden Sie sich an Ihren Verkäufer, wenn Sie einen Mangel an Ihrem Neuwagen feststellen. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung bestehen in der Regel nur gegenüber dem Verkäufer. Einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Reparatur in einer Drittwerkstatt haben Sie nicht. Nachbesserung oder Ersatzlieferung Zeigt sich ein Mangel am Auto, müssen Sie den Verkäufer zur kostenlosen Nacherfüllung (d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung) auffordern und eine angemessene Frist setzen. Für Verträge, die ab dem 1.1.2022 abgeschlossen wurden, genügt es, wenn der private Käufer den Händler nachweislich über den Mangel informiert. Der Händler muss diesen dann innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Macht er das nicht, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Um sicherzugehen, empfehlen die ADAC Juristinnen und Juristen, dem Händler eine Frist zur Mangelbeseitigung zu setzen. Dafür können Sie das ADAC Musterschreiben verwenden. Der Händler kann (bei Verträgen ab dem 1.1.2022) die Nachbesserung und die Ersatzlieferung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sind. Das heißt wenn beides zu teuer wäre. In einem solchen Fall haben Sie das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mangel besonders schwerwiegend ist. Kostenlose Nachbesserung Hat das neue Auto einen Mangel, ist der Verkäufer zur kostenlosen Reparatur oder Neulieferung verpflichtet. Bei der Reparatur haben Sie Anspruch auf Original-Ersatzteile bzw. Neuteile. Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten (z.B. Materialkosten, Schmierstoffe) und auch die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen. Es besteht aber kein Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen, Nutzungs- oder Verdienstausfall. Ist das Auto wegen des Sachmangels nicht mehr fahrbereit, müssen Sie den Verkäufer ausdrücklich informieren, wenn Sie einen anderen Vertragshändler einschalten. Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Nachbesserung fehlschlägt. Für Verträge, die bis 31.12.2021 geschlossen wurden, war das nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch der Fall. Bei Verträgen, die ab 1.1.2022 geschlossen werden, hängt dies vom Einzelfall ab. der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. die gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist. Die Frist muss angemessen lang sein. Unter normalen Umständen dürften 14 Tage ausreichend sein. Für Verträge, die ab 1.1.2022 zwischen Unternehmer und Privatperson geschlossen werden, reicht es, den Händler über den Mangel zu informieren. Wenn er den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Tipp der ADAC Juristinnen und Juristen: Setzen Sie dem Händler vorsichtshalber nachweisbar eine Frist zur Beseitigung des Mangels. Bei Verschulden: Zusätzlich Schadenersatz möglich Trifft den Händler ein Verschulden an der Lieferung des mangelhaften Fahrzeugs, können Sie zusätzlich auch Schadenersatz verlangen. Für die Feststellung des Schadensersatzanspruchs sollten Sie sich von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen. Neues Auto: Was gilt als Mangel? Der Verkäufer muss Ihnen ein mangelfreies Auto übergeben. Nach dem Gesetz liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Bei Kaufverträgen ab dem 1.1.2022 gilt: Entspricht der Zustand des Fahrzeugs nicht dem Zustand vergleichbarer Fahrzeuge (zum Beispiel eines Vorführwagens), muss der Händler den Privatkunden oder die Privatkundin gesondert darüber informieren. Das sind in der Praxis die häufigsten Streitfälle: Wer muss den Mangel beweisen? Im ersten Jahr nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war (Beweislastumkehr). Für Kaufverträge bis zum 31.12.2021 galt das nur für ein halbes Jahr. Danach muss der Käufer oder die Käuferin nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Tipp: Werden Sie gleich aktiv, wenn Sie einen Mangel feststellen. Rückgabe: So läuft der Rücktritt Zurücktreten können Sie nur bei einem erheblichen Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, oder wenn die Kosten für die Mängelbeseitigung 5 Prozent des Kaufpreises überschreiten. So gehen Sie beim Rücktritt vor: Schriftliche Rücktrittserklärung gegenüber dem Verkäufer Rückgabe des Autos gegen Erstattung des Kaufpreises Der Käufer oder die Käuferin hat Anspruch auf Ersatz notwendiger Verwendungen. Darunter fallen Reparatur- und Betriebskosten (z.B. Kraftstoff, Öl) und Kosten für Nummernschilder oder Zulassung Anrechnung des Gebrauchsvorteils: Sie müssen den Vorteil ausgleichen, den Sie durch die Benutzung des Fahrzeugs hatten. Der BGH errechnet den Gebrauchsvorteil aus Bruttokaufpreis, den gefahrenen Kilometern und der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Autos Geld zurück: So läuft die Minderung Statt dem Rücktritt oder bei einem unerheblichen Mangel können Sie auch die Minderung wählen. Das bedeutet: Sie behalten das Auto und können den Kaufpreis reduzieren. Haben Sie den Kaufpreis schon bezahlt, muss der Händler Ihnen einen Teil des Kaufpreises erstatten. Die genaue Höhe der Kaufpreisminderung muss für jeden Einzelfall geschätzt werden. Falls Sie sich nicht einigen können, muss ein Sachverständiger den Minderwert festlegen. Wann verjähren die Ansprüche? Die gesetzlichen Sachmängelansprüche verjähren zwei Jahren nach der Übergabe des Autos. Wenn im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt, beginnt die zweijährige Frist für den behobenen Mangel erneut zu laufen. Voraussetzung dafür ist, dass der Verkäufer den Mangel anerkannt hat. Wusste der Verkäufer von dem Mangel, liegt ein arglistiges Verschweigen vor. Der Verkäufer haftet in einem solchen Fall für drei Jahre. Darüber hinaus gilt bei Verträgen ab 1.1.2022 zwischen Unternehmer und Privatperson: Tritt ein Mangel zum Beispiel wenige Tage vor Ablauf der zwei Jahre auf (und kann nicht mehr innerhalb der Sachmängelhaftungszeit repariert werden), haftet der Händler ab dem Zeitpunkt, in dem der Mangel auftrat, für vier Monate. Das gilt auch dann, wenn die zwei Jahre schon abgelaufen sind. Was ist Kulanz? Nach Ablauf der Sachmängelhaftung können Sie beim Hersteller oder Händler einen Kulanzantrag stellen. Die Kulanz ist eine freiwillige Leistung. Der Umfang liegt im Ermessen des Herstellers bzw. Händlers. Dabei wird das Alter und die Fahrleistung des Fahrzeugs und die Markentreue des Kunden bzw. der Kundin berücksichtig. Auch ob alle Wartungsarbeiten lückenlos in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, spielt bei der Kulanzentscheidung eine Rolle.