Der Internationale Bootsschein gilt weltweit als offizielles Bootspapier und wird vom ADAC im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ausgestellt. Für deutsche Staatsbürger spielt dabei der Wohnsitz keine Rolle, ausländische Staatsbürger müssen dagegen ihren Wohnsitz in Deutschland nachweisen können.
Der IBS wird immer auf eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum ausgestellt. Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert.
Auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt, ist ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen zu führen (Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen KlFzKV-BinSchV vom 21. Februar 1995). Der IBS gilt bei Befahren der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen als Ausweis über ein amtlich anerkanntes Kennzeichen und ist vorgeschrieben für
- motorisierte Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorisierung von mehr als 2,21 kW (3 PS)
- Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge.
Die Nummer des Internationalen Bootsscheins ist zugleich das amtlich anerkannte Kennzeichen (Kennzeichenausweis), das aus einer Kombination von Ziffern, gefolgt vom Kennbuchstaben der zuteilenden Organisation (A für ADAC) besteht.
- Kennzeichnungsbeispiel: 39453-A
Das amtlich anerkannte Kennzeichen muss außen an beiden Bugseiten oder am Heck des Bootes in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht werden. Der Internationale Bootsschein ist bei Fahrten an Bord mitzuführen.