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Internationaler Bootsschein (IBS)

Der Internationalen Bootsschein (IBS) gilt auf ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie auf deutschen Binnenwasserstraßen als amtlich anerkannte Bootsregistrierung. 

 

Der IBS wird immer auf eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum ausgestellt. Laut ECE-Resolution Nr. 13 rev. darf der IBS als Reisedokument beim Grenzübertritt nicht älter als zwei Jahre sein. Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert. 


  • Internationaler Bootsschein (IBS)

    Der Internationale Bootsschein gilt weltweit als offizielles Bootspapier und wird vom ADAC im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ausgestellt. Für deutsche Staatsbürger spielt dabei der Wohnsitz keine Rolle, ausländische Staatsbürger müssen dagegen ihren Wohnsitz in Deutschland nachweisen können.

     

    Der IBS wird immer auf eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum ausgestellt. Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert. 

    Auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt, ist ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen zu führen (Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen KlFzKV-BinSchV vom 21. Februar 1995). Der IBS gilt bei Befahren der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen als Ausweis über ein amtlich anerkanntes Kennzeichen und ist vorgeschrieben für

    • motorisierte Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorisierung von mehr als 2,21 kW (3 PS)
    • Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge.
    Die Nummer des Internationalen Bootsscheins ist zugleich das amtlich anerkannte Kennzeichen (Kennzeichenausweis), das aus einer Kombination von Ziffern, gefolgt vom Kennbuchstaben der zuteilenden Organisation (A für ADAC) besteht.

    • Kennzeichnungsbeispiel: 39453-A
    Das amtlich anerkannte Kennzeichen muss außen an beiden Bugseiten oder am Heck des Bootes in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht werden. Der Internationale Bootsschein ist bei Fahrten an Bord mitzuführen.

  • Wozu wird der Internationale Bootsschein (IBS) noch benötigt?
    • Der Internationale Bootsschein gilt weltweit als offizielles Bootspapier und erleichtert so die Abwicklung administrativer Vorgänge in ausländischen Häfen, bei Behörden und Verwaltungen sowie bei Kontrollen der Aufsichtsorgane.
    • Für den Transport von Sportbooten ins Ausland ist der IBS ein unverzichtbares Begleitpapier für die durchführende Spedition oder Reederei.
    • Beim Kauf von Sportbooten ist der Internationale Bootsschein ein wichtiges Bootspapier für eine problemlose Finanzierung und beim Verkauf des Sportbootes eine wertvolle Vorlage für den Kaufvertrag. 
    • Bei Diebstahl von Sportbooten sind die im Internationalen Bootsschein enthaltenen und in der Bootsliste des ADAC eingetragenen Daten wichtige Hinweise für die Fahndung zuständiger Dienststellen.
    • Der Internationale Bootsschein beinhaltet den Nachweis der Registrierung des Sportbootes. Darüber hinaus wird das Eigentum am Sportboot durch den im IBS eingetragenen Personenkreis glaubhaft gemacht.

  • Internationaler Bootsschein (IBS) des ADAC: Ihr finanzieller Vorteil

    Rabatte

    • Beim Abschluss der ADAC-WassersportKasko erhalten Inhaber des IBS vom ADAC 10% und ADAC-Mitglieder zusätzlich 10% Rabatt. 
    • ADAC-Stützpunkte: Als ADAC-Mitglied mit einem vom ADAC ausgestellten Internationalen Bootsschein haben Sie in den Stützpunkten im In- und Ausland zusätzliche Vorteile: Viele Stützpunkte gewähren Sonderkonditionen bei Tages- und Dauerliegeplätzen.
    • Teilnehmer an der automatische IBS-Verlängerung sparen bis zu fünf Euro.
    • Im Gültigkeitszeitraum des IBS ist bei Teilnahme an der automatischen Verlängerung eine Änderung der Boots- bzw. Adressdaten kostenfrei.

  • Importboote - Neuregistrierung - Konformitätserklärung
    Bitte beachten Sie, dasss zur Registrierung von Sportbooten ab Baujahr Juni 1998 eine sogenannte Konformitätserklärung des Herstellers vorgelegt werden muss. Diese Erklärung bestätigt, dass Boot und Motor entsprechend den vorgegebenen Richtlichen der EU gefertigt wurden und Abgas- und Schallgrenzwerte sowie Baunormen eingehalten wurden. Die Konformitätserklärung dürfen nur Werften, die in der EU ansässigig sind, ausstellen bzw. liegen den Booten bei, die über Generalimporteure in die EU eingeführt wurden.

    Privat importierte Boote z.B. aus den USA, besitzen eine solche Konformitätserklärung nicht. Diese Boote müssen eine sogenannte Nachzertifizierung (PCA) durchlaufen, d.h. ein Gutachter inspiziert das Boot und weist die entsprechenden baulichen Veränderungen an. Da diese Boote zum ersten Mal in die EU eingeführt werden, ist das Stichjahr 1998 aber nicht entscheidend. Diese Boote unterliegen immer baujahrunabhängig einer Nachzertifizierung. Da die Motoren älterer Boote die Grenzwertvorgaben der EU allerdings nicht einhalten, kann im Extremfall mit der Umrüstung sogar ein Motorwechsel erforderlich sein. In diesem Fall wird der Preisvorteil durch den günstigen Dollarkurs wieder neutralisiert. Aus diesem Grunde empfehlen wir, keine Boote selbst zu importieren, die älter als Baujahr 2003 sind.


  • FAQ

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