Tempolimits
|
Pkw |
Gespann |
Motorrad |
Wohnmobil leicht7 |
Wohnmobil schwer8 |
| innerorts |
50 |
50 |
50 |
50 |
50 |
| außerorts |
90 |
70 |
90 |
90 |
80 |
| Schnellstraßen1 |
1103 |
70 |
1105 |
1109 |
80 |
| Autobahnen2 |
1304 |
80 |
1306 |
13010 |
100 |
1 gleiches Schild wie für Autobahnen, jedoch blau
2 Autobahnschild (grün)
3 bei Regen oder Schnee 90 km/h
Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h
4 bei Regen oder Schnee 110 km/h
Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h
5 bei Regen oder Schnee 90 km/h
Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h
6 bei Regen oder Schnee 110 km/h
Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h
7 bis 3,5 t zGG
8 über 3,5 t zGG
9 bei Regen oder Schnee 90 km/h
Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h
10 bei Regen oder Schnee 110 km/h
Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5
Für unter 21-Jährige und Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) beträgt die Promillegrenze 0,0.
Vorfahrtsregelungen am Kreisverkehr
Sofern der Kreisverkehr nicht ausdrücklich durch Vorfahrtsschilder ("Vorfahrt achten" an der Einmündung) geregelt ist, gilt "rechts vor links". Das heißt, die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge haben Vorfahrt vor den Fahrzeugen im Kreisverkehr.
Halten und Parken
Eine durchgehende Fahrbahnrand-Linie darf nur in Notfällen überquert werden. Dort besteht Parkverbot. Parkverbot besteht auch an schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten Parkflächen, die z.B. für Taxis und Busse reserviert sind. Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt.
Lichtpflicht
Tagsüber müssen außerhalb geschlossener Ortschaften entweder das Abblendlicht oder Tagfahrleuchten eingeschaltet sein.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Wenden, Rückwärtssetzen und Spurwechsel im Mautstellenbereich sowie auf Autobahnauf- und -abfahrten ist verboten.
Warnwestenpflicht
In Notfallsituationen (Unfälle oder Pannen) außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist beim Verlassen des Fahrzeuges das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein. Für einspurige Kfz (Motorräder) besteht keine Warnwestenpflicht.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Alle Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausstehen, sind mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten, reflektierenden und typengenehmigten Warntafel zu kennzeichnen, die ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben muss. Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die an den seitlichen Enden der Ladung anzubringen sind. Nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet. Die Tafeln sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich.
Winterausrüstung
Zwischen November und April werden auf einzelnen Streckenabschnitten entsprechend den Witterungsverhältnissen Winterreifen (alternativ Schneeketten) vorgeschrieben. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol sowie in der Region Toskana. Dort sind unter anderem die A 1 zwischen Bologna und Arezzo (1.11.-15.4.) sowie die A 11 zwischen Florenz und Pisa (15.11.-15.4.) betroffen. Im Aostatal besteht vom 15. Oktober bis 15. April eine generelle Winterreifen-Pflicht (alternativ Schneeketten).
Alle betroffenen Straßenabschnitte der Regionen finden Sie auf der Internetseite der italienischen Polizei.
Besondere Regelungen für Motorräder und andere Krafträder
Der Fahrer eines Motorrades oder Kleinkraftrades und sein Beifahrer müssen einen genormten Schutzhelm mit der Kennzeichnung ECE R 22 tragen, bei Zuwiderhandlung droht die Sicherstellung des Motorrades bis zu einem Monat.
Motorräder bis 149 ccm und Motorräder mit Beiwagen bis 249 ccm sind auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten
Bußgelder - Besonderheiten
Die Strafen für Verkehrsdelikte, auch für die Nicht-Beachtung polizeilicher Weisungen, sind erheblich höher als bei uns.
Abschleppen
Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
Besondere Verkehrszeichen
| Zone a Traffico Limitato- ZTL |
Verkehrsbeschränkte Zone im Zentrum vieler Ortschaften und Städte mit Fahrverboten während der auf dem Schild angegebenen Zeiten |
| Zona di silenzio |
Hupverbot |
| Deviazione |
Umleitung |
| Tenere la destra |
Rechts fahren |
| Tutte le direzioni |
Alle Richtungen |
| Rallentare |
Langsam fahren |
| Senso unico |
Einbahnstraße |
| Sbarrato |
Gesperrt |
| INIZIO Zona tutelata |
Beginn der Parkverbotszone |
Krafstoffpreise
Diesel
1,61 €
Bleifrei Super (95 Oktan)
1,73 €
Bleifrei Super Plus (98 Oktan)
1,89 €
Angegebene Preise sind Mittelwerte.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nicht mehr als 10 Liter Kraftstoff im Reservekanister mitzuführen.
Autobahn-Tankstellen sind durchgehend geöffnet. An Landstraßen und in Ortschaften sind Tankstellen in der Regel 12.30-15.30 Uhr und 19.30-7.00 Uhr geschlossen. Kreditkarten werden an den meisten Tankstellen akzeptiert. Außerhalb der Öffnungszeiten kann man an Automaten-Zapfsäulen mit Banknoten tanken.
Bleifrei Super Plus hat je nach Mineralölgesellschaft 98-100 Oktan. Es wird nicht an jeder Tankstelle angeboten.
Autogas/Flüssiggas (GPL, Gas di Petrolio Liquefatti) ist an etwa 2300 Tankstellen erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter den unten angegebenen Internet-Adressen. Es überwiegen Dish-Anschlüsse.
Straßenhilfsdienst
Der ADAC vermittelt Ihnen einen Abschleppdienst oder, sofern verfügbar, eine Pannenhilfe.
Sie erreichen die deutschsprachige ADAC-Notrufstation in Italien rund um die Uhr unter Telefon 03 92 10 41 (von einem deutschen Mobiltelefon +39 03 92 10 41).
Der ADAC-Notruf in München steht Ihnen unter Telefon +49 89 22 22 22 ebenso rund um die Uhr zur Verfügung.
Auch über die Notrufsäulen der Autobahnen können Sie Hilfe herbeirufen, es wird ein Abschleppdienst vermittelt.
Die Hilfe ist für ADAC-Mitglieder kostenpflichtig. Im Rahmen der ADACPlusMitgliedschaft werden die Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen bis zu jeweils 200 Euro erstattet.
Alle Angaben ohne Gewähr.