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Top-News Reise & Verkehr

– Österreich/Italien – 24.05.2013 | 10:16

Timmelsjoch frühestens ab Mittwoch, 29. Mai, wieder offen

Auto- und Motorradfahrer, die eine Fahrt über das Timmelsjoch planen, müssen sich noch etwas gedulden. Nach Informationen der Betreibergesellschaft öffnet die beliebte Passstraße Mehr

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Italien entdecken

Praktische Hinweise

  • ADAC in Italien

    ADAC-Notrufnummer

    Unter der Telefonnummer 03 92 10 41 (aus einem deutschen Handy +39 03 92 10 41) erreichen Sie ganzjährig rund um die Uhr die Deutsch sprechenden Mitarbeiter der ADAC-Notrufstation.

    ADAC-Partnerclub

    Automobile Club d'Italia (ACI)
    Via Marsala 8
    I 00185 Roma
    Tel.: +39 06 4 99 81
    Fax: +39 06 49 98 22 34
    aci.relint.roma@aci.it
    http://www.aci.it
    Touring Club Italiano (TCI)
    Corso Italia 10
    I 20122 Milano
    Tel.: +39 02 8 52 61
    dir.generale@touringclub.it
    http://www.touringclub.it

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Botschaften und Touristeninfo

    Botschaft

    Botschaft der Italienischen Republik
    Hiroshimastraße 1-7
    D 10785 Berlin
    Tel.: +49 30 25 44 00
    Fax: +49 30 25 44 01 30
    segreteria.berlino@esteri.it
    http://www.ambberlino.esteri.it

    Deutsche Botschaft

    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
    Via San Martino della Battaglia 4
    I 00185 Roma
    Tel.: +39 06 49 21 31
    Fax: +39 06 4 45 26 72
    info@rom.diplo.de
    http://www.rom.diplo.de

    Tourismusinformation

    Italienische Zentrale für Tourismus (ENIT)

    Barckhausstraße 10
    D 60325 Frankfurt am Main
    Tel.: +49 69 23 74 34
    Fax: +49 69 23 28 94
    frankfurt@enit.it
    http://www.italia.it/de

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Ein- und Ausreise/Zoll

    Einreisebestimmungen

    Reisedokumente für deutsche Staatsbürger

    Für Personen ab 16 Jahren genügen der Reisepass oder Personalausweis.

    Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche

    Für Kinder unter 16 Jahren werden der Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis und Kinderausweis anerkannt.
    Bei der Mitnahme von Kindern durch Verwandte oder Bekannte wird empfohlen, neben den vorgeschriebenen Reisedokumenten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitzuführen. Die Mitahme einer amtlich beglaubigten Einverständniserklärung wird auch alleinreisenden Personen unter 15 Jahren empfohlen.

    Transitbestimmungen für griechische Staatsbürger

    Erforderliche Reisedokumente für den Transit:
    Für die Durchreise durch Italien ist der griechische Personalausweis ausreichend.

    Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger

    Erforderliche Reisedokumente für den Transit:
    Für die Durchreise durch Italien ist der türkische Reisepass in Verbindung mit der deutschen Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung ausreichend.

    Führerschein und Kraftfahrzeug

    Führerschein

    Der Führerschein ist mitzuführen.

    Fahrzeugpapiere

    Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I sind mitzuführen.
    Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.

    Hund und Katze

    Ausweise und Kennzeichnungen

    Es ist der EU-Heimtierausweis vorgeschrieben.
    Im EU-Heimtierausweis muss die Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet werden, ist der Mikrochip Pflicht.

    Impfungen

    Im EU-Heimtierausweis muss die gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
    Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Italien über bestimmte Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vor der Abreise vom Tierarzt in Deutschland im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Das ist z.B. erforderlich, wenn Sie bei Ihrer Heimreise über/aus Albanien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei oder Nordafrika nach Italien einreisen.

    Weitere Regelungen

    Maulkorb und Leine (max. 1,50 m lang) sind mitzuführen.

    Zollbestimmungen

    Bei der Einreise zu beachten

    Gebrauchsgüter

    Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

    Lebens- und Genussmittel

    Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Verwendung gelten folgende Richtmengen:

    - 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak,
    - 10 l Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-%, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier.

    Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Kontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.

    Für mitgeführte Waren aus einem duty-free-Shop gelten geringere Mengen.

    Weitere Produkte und Güter

    Die Mitnahme von Schreckschuss- und Gaspistolen sowie von Tränengas-Spray ist verboten. Detaillierte Auskünfte zur Mitnahme von Waffen erteilt die Wirtschaftsabteilung der Italienischen Botschaft.

    Bei der Einreise aus Nicht EU-Ländern

    Für mitgeführte Waren aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) gelten geringere Mengen.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Feiertage und Ferien
    2013
    01.01. Neujahr
    06.01. Hl. Drei Könige
    31.03. Ostersonntag
    01.04. Ostermontag
    25.04. Tag der Befreiung
    01.05. Tag der Arbeit
    19.05. Pfingstsonntag             
    20.05. Pfingstmontag (Südtirol) 
    02.06. Nationalfeiertag
    15.08. Ferragosto (Maria Himmelfahrt)
    01.11. Allerheiligen
    08.12. Mariae Empfängnis
    25.12. Weihnachten
    26.12. Santo Stefano
    2013
    22.12.2012 - 05.01.2013 Weihnachten (variiert regional, 2 Wochen innerhalb dieses Gesamtzeitraumes)
    01.02.2013 - 28.02.2013 Winter (variiert regional, 1-5 Tage innerhalb dieses Gesamtzeitraumes)
    28.03.2013 - 02.04.2013 Ostern (variiert regional, 3-5 Tage innerhalb dieses Gesamtzeitraumes)
    09.06.2013 - 31.08.2013 Sommer (variiert regional, 11-12 Wochen innerhalb dieses Gesamtzeitraumes)
    noch nicht festgelegt Weihnachten

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Gesundheit

    Impfungen, Einreisevorschriften

    Jeder Reisende sollte über die für Deutschland allgemein empfohlenen Standardimpfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Je nach Alter und Gesundheitszustand kommen weitere Empfehlungen hinzu. So wird Erwachsene über 60 Jahren empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und die Saisonale Grippe impfen zu lassen. Nehmen Sie die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen.

    Welche Impfungen darüber hinaus für eine Reise empfehlenswert sind, hängt von der Art der Reise und dem Reiseland ab und muß in einem Beratungsgespräch geklärt werden.

    Zusätzlich sollte für viele Reiseländer ein ausreichender Schutz gegen Hepatitis A (Gelbsucht) vorhanden sein. Wer engeren Kontakt zu der einheimischen Bevölkerung hat, sollte sich zusätzlich noch gegen Hepatitis B impfen lassen. Hepatitis B kann z.B. durch Blut, Speichel und beim Sexualkontakt übertragen werden.

    Für die Reise werden folgende Impfungen empfohlen: Diphtherie, Masern, Pertussis (Keuchhusten), Tetanus (Wundstarrkrampf)

    Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie mit Zelt und Rucksack, sollten Sie sich noch zusätzlich folgende Impfungen haben: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis A, Hepatitis B

    Auf TourMed erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung entspricht in Italien dem West-Europäischen Standard.

    Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

    Reiseapotheke

    Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen.
    Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter TourMed Reiseapotheke.

    Reisemedizinische Beratung

    Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein.
    Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
    Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter TourMed.

    Auslandskrankenversicherung

    Wer nach Italien reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach den deutschen Sätzen erstatten. Auch dürfen die gesetzlichen Krankenkassen z.B. bei einem Unfall keinen Rücktransport nach Deutschland erstatten.

    Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Italien eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
    Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland.
    Weitere Informationen und online Buchung.

    ADAC-Infodienst

    Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77,  0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und reisemedinfo@adac.de vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Notsituationen und Notruf
    Europäische Notrufnummer 1 112
    1 unter der EU-weit einheitlichen Rufnummer erreichen Sie sowohl über das Festnetz als auch über die Mobilfunknetze eine Leitstelle, die Ihren Anruf an den zuständigen Rettungsdienst weitergibt. Rufen Sie diese Nummer in allen Fällen an, in denen Sie die Notfallhilfe der Polizei, der Feuerwehr oder des Notarztes bzw. eines Krankenwagens benötigen. Die EU-Notrufnummer wird auch in einigen weiteren Ländern verwendet.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Sicherheit

    Reise- und Sicherheitshinweis

    Über die unten stehenden Links gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

    Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an das
    Auswärtige Amt
    Bürgerservice
    Tel.: (030) 5000-2000

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Verkehr

    Tempolimits

    Pkw Gespann Motorrad Wohnmobil leicht7 Wohnmobil schwer8
    innerorts 50 50 50 50 50
    außerorts 90 70 90 90 80
    Schnellstraßen1 1103 70 1105 1109 80
    Autobahnen2 1304 80 1306 13010 100

    1 gleiches Schild wie für Autobahnen, jedoch blau

    2 Autobahnschild (grün)

    3 bei Regen oder Schnee 90 km/h
    Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h

    4 bei Regen oder Schnee 110 km/h
    Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h

    5 bei Regen oder Schnee 90 km/h
    Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h

    6 bei Regen oder Schnee 110 km/h
    Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h

    7 bis 3,5 t zGG

    8 über 3,5 t zGG

    9 bei Regen oder Schnee 90 km/h
    Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h

    10 bei Regen oder Schnee 110 km/h
    Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h

    Wichtige Verkehrsbestimmungen

    Promillegrenze

    Sie beträgt 0,5
    Für unter 21-Jährige und Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) beträgt die Promillegrenze 0,0.

    Vorfahrtsregelungen am Kreisverkehr

    Sofern der Kreisverkehr nicht ausdrücklich durch Vorfahrtsschilder ("Vorfahrt achten" an der Einmündung) geregelt ist, gilt "rechts vor links". Das heißt, die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge haben Vorfahrt vor den Fahrzeugen im Kreisverkehr.

    Halten und Parken

    Eine durchgehende Fahrbahnrand-Linie darf nur in Notfällen überquert werden. Dort besteht Parkverbot. Parkverbot besteht auch an schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten Parkflächen, die z.B. für Taxis und Busse reserviert sind. Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt.

    Lichtpflicht

    Tagsüber müssen außerhalb geschlossener Ortschaften entweder das Abblendlicht oder Tagfahrleuchten eingeschaltet sein.

    Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

    Wenden, Rückwärtssetzen und Spurwechsel im Mautstellenbereich sowie auf Autobahnauf- und -abfahrten ist verboten.

    Warnwestenpflicht

    In Notfallsituationen (Unfälle oder Pannen) außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist beim Verlassen des Fahrzeuges das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein. Für einspurige Kfz (Motorräder) besteht keine Warnwestenpflicht.

    Kennzeichnung von überstehender Ladung

    Alle Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausstehen, sind mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten, reflektierenden und typengenehmigten Warntafel zu kennzeichnen, die ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben muss. Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die an den seitlichen Enden der Ladung anzubringen sind. Nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet. Die Tafeln sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich.

    Winterausrüstung

    Zwischen November und April werden auf einzelnen Streckenabschnitten entsprechend den Witterungsverhältnissen Winterreifen (alternativ Schneeketten) vorgeschrieben. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol sowie in der Region Toskana. Dort sind unter anderem die A 1 zwischen Bologna und Arezzo (1.11.-15.4.) sowie die A 11 zwischen Florenz und Pisa (15.11.-15.4.) betroffen. Im Aostatal besteht vom 15. Oktober bis 15. April eine generelle Winterreifen-Pflicht (alternativ Schneeketten).
    Alle betroffenen Straßenabschnitte der Regionen finden Sie auf der Internetseite der italienischen Polizei.

    Besondere Regelungen für Motorräder und andere Krafträder

    Der Fahrer eines Motorrades oder Kleinkraftrades und sein Beifahrer müssen einen genormten Schutzhelm mit der Kennzeichnung ECE R 22 tragen, bei Zuwiderhandlung droht die Sicherstellung des Motorrades bis zu einem Monat.
    Motorräder bis 149 ccm und Motorräder mit Beiwagen bis 249 ccm sind auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten

    Bußgelder - Besonderheiten

    Die Strafen für Verkehrsdelikte, auch für die Nicht-Beachtung polizeilicher Weisungen, sind erheblich höher als bei uns.

    Abschleppen

    Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.

    Besondere Verkehrszeichen

    Zone a Traffico Limitato- ZTL Verkehrsbeschränkte Zone im Zentrum vieler Ortschaften und Städte mit Fahrverboten während der auf dem Schild angegebenen Zeiten
    Zona di silenzio Hupverbot
    Deviazione Umleitung
    Tenere la destra Rechts fahren
    Tutte le direzioni Alle Richtungen
    Rallentare Langsam fahren
    Senso unico Einbahnstraße
    Sbarrato Gesperrt
    INIZIO Zona tutelata Beginn der Parkverbotszone

    Krafstoffpreise

    Diesel 1,61 €
    Bleifrei Super (95 Oktan) 1,73 €
    Bleifrei Super Plus (98 Oktan) 1,89 €

    Angegebene Preise sind Mittelwerte. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nicht mehr als 10 Liter Kraftstoff im Reservekanister mitzuführen. Autobahn-Tankstellen sind durchgehend geöffnet. An Landstraßen und in Ortschaften sind Tankstellen in der Regel 12.30-15.30 Uhr und 19.30-7.00 Uhr geschlossen. Kreditkarten werden an den meisten Tankstellen akzeptiert. Außerhalb der Öffnungszeiten kann man an Automaten-Zapfsäulen mit Banknoten tanken. Bleifrei Super Plus hat je nach Mineralölgesellschaft 98-100 Oktan. Es wird nicht an jeder Tankstelle angeboten. Autogas/Flüssiggas (GPL, Gas di Petrolio Liquefatti) ist an etwa 2300 Tankstellen erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter den unten angegebenen Internet-Adressen. Es überwiegen Dish-Anschlüsse.

    Straßenhilfsdienst

    Der ADAC vermittelt Ihnen einen Abschleppdienst oder, sofern verfügbar, eine Pannenhilfe.

    Sie erreichen die deutschsprachige ADAC-Notrufstation in Italien rund um die Uhr unter Telefon 03 92 10 41 (von einem deutschen Mobiltelefon +39 03 92 10 41).
    Der ADAC-Notruf in München steht Ihnen unter Telefon +49 89 22 22 22 ebenso rund um die Uhr zur Verfügung.

    Auch über die Notrufsäulen der Autobahnen können Sie Hilfe herbeirufen, es wird ein Abschleppdienst vermittelt.

    Die Hilfe ist für ADAC-Mitglieder kostenpflichtig. Im Rahmen der ADACPlusMitgliedschaft werden die Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen bis zu jeweils 200 Euro erstattet.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Lkw-Fahrverbote
    Die nachfolgende Übersicht enthält nur die Lkw-Fahrverbote an Wochenenden und Feiertagen sowie Sonderregelungen während der Hauptreisezeit. Darüber hinaus kann es für einzelne Straßen weitere Fahrverbote geben, insbesondere auch für den überregionalen Lkw-Verkehr. Ziel dieser Einschränkungen ist oft, die Belastung der Anwohner mit Lärm und Abgasen zu verringern, die Sicherheit des Verkehrs zu erhöhen oder gegebenenfalls Mautausweichrouten zu sperren. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.

    1. Allgemeines Fahrverbot:

    Betroffene Fahrzeuge Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht
    Gebiet Gesamtes Straßennetz
    Zeit Sonn- und feiertags von 08:00 bis 22:00 Uhr (Oktober bis Mai) bzw. von 07:00 bis 24:00 Uhr (Juni bis September)
    Feiertage mit Fahrverbot 1. Januar, 6. Januar, Ostermontag, 25. April (Tag der Befreiung), 1. Mai, 2. Juni (Nationalfeiertag), 15. August, 1. November, 8. Dezember (Mariä Empfängnis), 25. und 26. Dezember
    Bemerkungen In dringenden Fällen können für Transporte Ausnahmegenehmigungen gewährt werden. Anträge hierfür müssen mit entsprechender Begründung beim Präfekten der jeweiligen Einfahrts- oder Ausfahrtsprovinz in Italien gestellt werden. Für Fahrzeuge aus dem Ausland kann der Antrag auch vom Auftraggeber oder vom Empfänger der Waren bei der Präfektur der Grenzprovinz gestellt werden, in deren Gebiet der Transport in Italien beginnt.

    2. Erweitertes Ferienfahrverbot:

    Während der Hauptreisezeit besteht an den Tagen mit dem größten erwarteten Verkehrsaufkommen ein zusätzliches Fahrverbot.

    Regelung für 2013:
    Betroffene Fahrzeuge Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht
    Gebiet Gesamtes Straßennetz
    Tage Fahrverbot an allen Samstagen vom 6. Juli bis 31. August von 7:00 bis 23:00 Uhr (am 3. August bereits ab 00:00 Uhr)

    sowie an folgenden weiteren Tagen:

    - Freitag (Karfreitag), 29. März, 14:00 bis 22:00 Uhr
    - Samstag (Karsamstag), 30. März, 08:00 bis 16:00 Uhr
    - Dienstag, 2. April, 08:00 bis 14:00 Uhr
    - Freitag, 27. Juli, 14:00 bis 23:00 Uhr
    - Freitag, 2. August, 16:00 bis 24:00 Uhr
    - Donnerstag, 31. Oktober, 16:00 bis 22:00 Uhr
    - Freitag, 20. Dezember, 16:00 bis 22:00 Uhr
    - Samstag, 21. Dezember, 08:00 bis 14:00 Uhr

    3. Sonderregelungen:

    • Ausgenommen von den o. g. Fahrverboten sind Fahrzeuge, die ausschließlich Tiere zu genehmigten Wettbewerben befördern, die innerhalb von 48 Stunden stattfinden oder stattgefunden haben.
    • Für aus dem Ausland kommende Fahrzeuge beginnen die Fahrverbote bei entsprechendem Nachweis jeweils 4 Stunden später.
    • Für in das Ausland fahrende Fahrzeuge enden die Fahrverbote bei entsprechendem Nachweis 2 Stunden früher.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Verkehrsbeschränkte Zonen ZTL
    Zahlreiche italienische Städte und Gemeinden haben ihre Innenstädte für den Verkehr gesperrt oder zu bestimmten Tageszeiten eingeschränkt, darunter Mailand, Bologna, Florenz, Rom, Arezzo, Pisa, Verona und Palermo.
    Es wird empfohlen, das Auto außerhalb der ZTL in Parkhäusern abzustellen. Bei der Buchung eines Hotels in einer italienischen Innenstadt sollte unbedingt nach eventuellen Fahrverboten sowie nach Parkmöglichkeiten gefragt werden. Hoteliers können für ihre Gäste vielerorts befristete Einfahrtsgenehmigungen ausstellen.

    Mailand und Bologna

    In Mailand kann man durch den Erwerb des »AREA C Pass«, in Bologna durch den Erwerb eines »Ticket per l’accesso in ZTL« eine Zufahrtsberechtigung erhalten.

    Umweltzonen

    In Palermo hängt die Zufahrtsberechtigung von der jeweiligen Schadstoffklasse ab. In den Innenstädten von Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie in vielen anderen Südtiroler Gemeinden gibt es zusätzlich Fahrverbote im Winter für bestimmte Schadstoffklassen.

    Beschilderung

    Diese verkehrsbeschränkten Bereiche sind meist mit einem Durchfahrts-Verbots-Schild gekennzeichnet (roter Kreis auf weißem Grund) und als Zona a traffico limitato (ZTL) ausgewiesen. Dazu sind die Geltungsdauern und Ausnahmen angegeben. Die Beschilderung ist oft sehr unübersichtlich und in jeder Stadt unterschiedlich.

    Überwachung

    Die Überwachung der Zufahrt erfolgt mit Hilfe von Videokameras oder durch die örtliche Polizei. Eine Missachtung der Einfahrtsverbote wird mit Bußgeldern geahndet.
    Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, berät Sie die Juristische Zentrale unter der Telefonnummer (089) 7676 2423.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

Flagge Italien
Zeit
Ganzjährig besteht kein Zeitunterschied zu Deutschland.
Telefon

Ins Land telefonieren

Von Deutschland nach Italien:
0039 + Ortsvorwahl (beginnend mit der "0") + Teilnehmernummer

Zu Hause anrufen

Von Italien nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl (ohne die "0") + Teilnehmernummer

Im Land telefonieren

Von den meisten Telefonzellen aus kann man mit einer Telefonkarte (carta telefonica) telefonieren. Telefonkarten sind erhältlich in Bars, Tabakgeschäften, Postämtern, Zeitungskiosken und an Automaten. Es gibt fast keine Telefonzellen mehr, die mit Münzen betrieben werden.
Die italienischen Ortsvorwahlen (beginnend mit der "0") sind fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher müssen sie immer, auch bei Ortsgesprächen, mitgewählt werden.
Netzspannung
Die Netzspannung beträgt 125 oder 220 Volt Wechselstrom. Deutsche Stecker passen nicht in alle Steckdosen. Zwischenstecker sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich.

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