Höhere Anforderungen beim ADAC Kindersitztest als bei der amtlichen Zulassung
Die amtliche Zulassung von Kindersitzen ist in der EU-Norm ECE-R 44 geregelt. Die aktuelle Version ist derzeit die ECE R44-04, die auch durch ein Label am Kindersitz aufgeführt sein muss.
Während die amtliche Zulassung eine Mindestanforderung darstellt, werden beim ADAC Kindersitztest schon seit Jahren deutlich höhere Anforderungen gestellt. So werden z.B. beim Front- und Seitencrash die Bedingungen wie bei einem Fahrzeugcrash nach EuroNCAP gesetzt. Demgegenüber erfolgt bei der Zulassungsprüfung bis heute noch kein Seitencrashtest, den der ADAC aufgrund hoher Verletzungsrisiken schon seit dem Jahr 2003 zusätzlich durchführt und immer wieder auch für die amtliche Zulassung gefordert hat. Aus diesem Grund ist bei einer Abwertung beim ADAC Kindersitztest die Zulassung für den Kindersitz dennoch gültig, und er darf weiterhin verkauft und verwendet werden. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass Kindersitze mit dem ADAC Urteil "mangelhaft" sehr schnell vom Markt verschwinden und die Hersteller umgehend verbesserte Produkte anbieten. Dies ist natürlich ein Erfolg des ADAC Verbraucherschutzes.
Die wichtigsten Unterschiede beim ADAC Kindersitztest gegenüber der amtlichen Zulassung (Werte in Klammern) sind:
Frontcrash in Fahrzeugkarosserie mit 64 km/h (auf Prüfsitzbank mit 50 km/h)
Seitencrash in Fahrzeugkarosserie mit 50 km/h (nur Planung für neue Kindersitze ab ca. Mitte 2013)
neueste Q-Dummygeneration (bisherige P-Dummy`s)
Schadstoffbelastung des Bezuges (bisher keine Prüfung)
Der ADAC Kindersitztest hat sich bei Verbrauchern und auch bei den Herstellern international etabliert - nicht zuletzt durch die hohen Anforderungen, die schon seit 2003 zusätzlich zu einem praxisgerechten Frontalcrash auch einen Seitencrash vorsehen. Der Seitencrashtest ist deshalb so wichtig, da im Seitenbereich nur eine geringe Knautschzone zur Verfügung steht und das Verletzungsrisiko dadurch deutlich höher ist, als bei den häufigeren Frontalkollisionen. Der Gesetzgeber sollte möglichst bald die Mindestanforderungen erhöhen und ebenfalls eine seitliche Belastungsprüfung für Kindersitze vorschreiben.