MPU bestehen: Die wichtigsten Tipps zur Vorbereitung

• Lesezeit: 12 Min.

Von Kristina Benecke, Christina Köpke

Feedback

ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps für eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auf dem Weg zurück zum Führerschein.

  • So früh wie möglich mit der Vorbereitung starten

  • MPU-Vorbereitungskurse: Hände weg bei Erfolgsgarantie

  • Rechtzeitig klären, ob Abstinenznachweise nötig sind

Um die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ranken sich viele Gerüchte und Halbwahrheiten. Wer sich gut vorbereitet und mit der individuellen Situation gründlich auseinandergesetzt hat, wird die Gutachterin oder den Gutachter davon überzeugen, dass keine Eignungsmängel (mehr) bestehen.

MPU bestehen: So bereiten Sie sich richtig vor

Eine gute Vorbereitung erhöht die Chancen auf ein positives MPU-Gutachten deutlich. Setzen Sie sich frühzeitig mit den Gründen für den Führerscheinentzug auseinander, dokumentieren Sie notwendige Verhaltensänderungen und informieren Sie sich über den Ablauf der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.

ADAC Juristen und Juristinnen geben hier nur eine erste Orientierung. Diese kann und soll die qualifizierte Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung und eine umfassende Beratung nicht ersetzen.

Muss ich mich wirklich vorbereiten, um die MPU zu bestehen?

Klare Antwort: Ja. Je früher, desto besser:  Beginnen Sie Ihre Vorbereitung so früh wie möglich. Wer zu lange wartet und erst kurz vor dem Untersuchungstermin Hilfe annimmt, kann oft die geforderte nachhaltige Verhaltensänderung nicht ausreichend belegen. Eine frühzeitige seriöse Beratung ist daher entscheidend für den Ausgang der MPU.

Rat des ADAC: Oft steht schon mit der Tatbegehung, spätestens aber mit der Verurteilung fest, dass eine MPU zu absolvieren ist. Daher sollten Sie sich schon im laufenden Verfahren mit dem Thema beschäftigen und sich bei einer Verurteilung intensiv mit dem Thema auseinandersetzten und mit einer passenden Vorbereitung starten.

Hände weg bei Erfolgsgarantie

Auf dem Markt trifft man auf viele Anbieter, die ihr Geld nicht wert sind. Die oft versprochene schnelle Lösung oder gar eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Es existiert keine Patentlösung – jeder muss seinen eigenen Weg finden und beschreiten. Lassen Sie sich nicht drängen, aber entscheiden Sie zeitnah, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Wie kann ich mich auf die MPU vorbereiten?

Einen guten Einstieg in das Thema MPU und die Vorbereitung darauf finden Betroffene bei kostenlosen Informationsabenden der anerkannten seriösen Beratungsstellen. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu besuchen, um unterschiedliche Darstellungen zu hören. Die Veranstalter wollen dabei sicherlich auch ihr Unternehmen vorstellen und Kunden für ihre Kurse gewinnen. Dennoch geben sie einen ersten Überblick und viele hilfreiche Informationen rund um die MPU. 

Einschätzung durch Verkehrspsychologen

Eine junge Frau im Gespräch mit ihrer Therapeutin
Einschätzung der persönlichen Situation durch eine Verkehrspsychologin© Shutterstock/Vadym Pastukh

Eine erste Beratung beim Verkehrspsychologen ist in jedem Fall ratsam. Dort werden die Weichen für eine erfolgreiche Begutachtung gestellt. Fachpsychologinnen und -psychologen für Verkehrspsychologie, die in besonderer Weise für Eignungsbeurteilungen qualifiziert sind, und anerkannte verkehrspsychologische Beraterinnen und Berater bieten individuelle Gespräche an. Dabei machen sie sich ein erstes Bild von Ihrer persönlichen Geschichte. Das etwa einstündige Einzelberatungsgespräch kostet ca. 130 Euro

Trennung von Vorbereitung und Begutachtung

Wer die Psychologin oder den Psychologen seines Vertrauens gefunden hat, muss wissen, dass diese nicht begutachten dürfen. Bei der späteren MPU ist eine andere Person zu überzeugen. Die Vorbereitung auf die MPU muss – so sieht es das Gesetz vor – "in anderen Händen" liegen als die Begutachtung. Diese Trennung soll Unabhängigkeit gewährleisten und Interessenkonflikte vermeiden. Außerdem dürfen die MPU nur akkreditierte Institutionen durchführen. Andere Begutachtungen werden nicht anerkannt.

ADAC Experten geben keine Empfehlung

Der ADAC gibt keine Empfehlungen für einzelne Kurse oder bestimmte Institutionen. Letztlich ist die Wahl der Vorbereitungsalternative eine Frage der persönlichen Flexibilität, des regionalen Angebots, individueller Neigungen und leider oft auch der Kosten für die MPU.

Individuelle Vorbereitung: Einzelsitzungen oder Gruppenkurse

Die individuelle Vorbereitung kann im Anschluss entweder anhand von Einzelsitzungen beim Psychologen oder in Gruppenkursen erfolgen. Beide Ansätze haben ihre Vorteile.

Gruppenkurse: Sie ermöglichen den Erfahrungsaustausch und die Diskussion mit anderen Betroffenen. Es gibt Kurse für unterschiedliche Problematiken wie Alkohol, Drogen oder Punkte. Ein Kurs mit ca. 18 Sitzungen kostet etwa 500 bis 600 Euro.

Einzelsitzungen: Hier wird intensiv auf den Einzelnen eingegangen. Die Kosten für etwa zehn Sitzungen liegen bei ca. 1300 Euro und sind einzelfallabhängig.

Die Entscheidung zwischen Gruppenkursen und einer individuellen Betreuung bei einem Verkehrspsychologen hängt neben der Persönlichkeit des Betroffenen und den zugrunde liegenden Problemen auch von den finanziellen Möglichkeiten ab. Eine fundierte Vorbereitung ist nicht billig, aber die Kosten lohnen sich. Das sofortige Bestehen nach qualifizierter Vorbereitung ist billiger als viele Fehlversuche.

Tipp des ADAC: Wenn die Fahrerlaubnis schon entzogen ist, kann es sinnvoll sein, einen Kurs auszuwählen, durch den auch die Sperrzeit verkürzt werden kann. Dabei gibt es je nach Bundesland erhebliche Unterschiede, nicht jede Maßnahme wird anerkannt. Über die regionalen Regelungen können die ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte informieren. Im Einzelfall ist eine Reduzierung um bis zu drei Monate möglich.

Wann stelle ich den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis?

Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bildet oft die Grundlage für die Anordnung einer Eignungsuntersuchung in Form einer MPU, die eigentliche Aufforderung ein MPU Gutachten vorzulegen, kommt erst nach dem Antrag auf Wiedererteilung.

Empfehlung der ADAC Juristinnen und Juristen
Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits Monate vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist stellen. Auch wenn das Gesetz frühestens drei Monate vorgibt, dauert die Bearbeitung bei den Fahrerlaubnisbehörden teilweise länger. In Großstädten sollten Sie den Antrag zum Teil unbedingt sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen, um bei Fristende und positivem Gutachten den Antrag bewilligt zu bekommen. Im Zweifel sollten Sie die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren.

Bei welchen Verstößen droht überhaupt eine MPU?

Eine MPU droht vor allem bei Alkohol- oder Drogenverstößen im Straßenverkehr sowie bei zu vielen Punkten in Flensburg. Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer auffällt, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU verlangen kann. Das gilt auch, wenn sich der Punktestand der Grenze von acht Punkten nähert: Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Für die Neuerteilung ist ein positives MPU-Gutachten zwingende Voraussetzung. Lassen Sie daher möglichst früh klären, ob sich eventuell weitere drohende Punkte vermeiden lassen und falls nicht, welche frühzeitigen Schritte für die MPU-Vorbereitung sinnvoll sind.

Alkohol am Steuer

Wer betrunken ein Fahrzeug führt (auch Fahrrad), muss bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr immer zur MPU. Wer betrunken ein Kraftfahrzeug (z.B. Auto, Motorrad, aber auch E-Scooter) gefahren hat, sollte bereits ab 1,1 Promille nach der Einleitung des Strafverfahrens das Thema aktiv mit einem Rechtsanwalt klären. Bei sogenannten Zusatztatsachen – zum Beispiel, wenn trotz des hohen Promillewerts keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen erkennbar waren – droht auch hier die MPU.

Achtung: Selbst, wenn jemand nur eine Ordnungswidrigkeit wegen alkoholisierten Fahrens begangen hat, wird die MPU angeordnet, wenn die Person schon früher alkoholisiert gefahren ist und diese Alkoholfahrt noch verwertet werden darf.

Alkoholkontrolle: Welche Strafen drohen? Geben Sie einen Promillewert ein, wählen Sie ein Fahrzeug und erfahren Sie die für die Alkoholfahrt typischen Strafen inclusive potentieller MPU.

Drogen und Punkte

Fahrten unter Drogeneinfluss oder eine drohende Fahrerlaubnisentziehung wegen acht Punkten sind ebenfalls Anlass für eine frühzeitige Klärung.

Gründe für die Anordnung einer MPU
  • Alkoholfahrt im Straßenverkehr mit 1,6 Promille oder mehr

  • Alkoholfahrt im Straßenverkehr mit mindestens 1,1 Promille, auch ohne Ausfallerscheinungen wie zum Beispiel Schlangenlinien fahren

  • Wiederholte Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

  • Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss

  • Besitz oder Konsum illegaler Drogen

  • Erreichen oder Überschreiten von acht Punkten im Fahreignungsregister

  • Erhebliche Straftat im Straßenverkehr oder mit Aggressionspotenzial

  • Geistige oder körperliche Mängel

MPU wegen Alkohol im Straßenverkehr

Ein Mann muss vor der Polizei ins den Alkoholomat pusten
Atemalkoholkontrolle durch die Polizei© ADAC/Gerd George

Wenn Sie an einem Verkehrsgeschehen mit einem Fahrzeug teilnehmen und eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder höher aufweisen, wird die Führerscheinstelle in jedem Fall eine MPU verlangen. Dieser Grenzwert gilt nicht nur für Autofahrende, sondern auch für Radfahrende.

Selbst bei geringeren BAK-Werten ab 1,1 Promille kann die MPU angeordnet werden. Das ist dann der Fall, wenn besondere Umstände vorliegen, wie beispielsweise fehlende Ausfallerscheinungen trotz hoher BAK oder hohe Alkoholisierung am Vormittag.

Wiederholte Alkoholfahrten können sogar bei unter 1,1 Promille (auch Ordnungswidrigkeiten) zu einer MPU führen. Insbesondere bei einer drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Ohne Ausfallerscheinung droht MPU ab 1,1 Promille

Einschätzung durch Verkehrspsychologen

Um die Vorbereitung auf eine MPU überhaupt sinnvoll planen zu können, ist eine Einschätzung durch eine Verkehrspsychologin oder einen Verkehrspsychologen unerlässlich, bei der Betroffene angesichts ihres bisherigen Alkoholkonsums eingruppiert werden.

Dafür werden Personengruppen unterschieden: Es gibt solche, die alkoholabhängig sind oder waren und andere, die Alkohol missbräuchlich trinken und/oder nicht zwischen Trinken und Fahren trennen können. Die Einschätzung ist sehr wichtig. Sie ist für den Laien schwierig und selbst kaum zu beurteilen.

Abstinenznachweise nach einer Alkoholfahrt

Die verkehrspsychologische Einschätzung ist entscheidend für die Frage, ob und wie lange jemand bei der MPU Abstinenzzeiten nachweisen muss. Abstinent bedeutet, es wird aus eigenem Entschluss kein Alkohol getrunken. Kein Abstinenznachweis wird benötigt, wenn es reicht, dass die zu begutachtende Person zum Zeitpunkt der MPU nachvollziehbar (wieder) kontrolliert trinken, also zwischen Trinken und Fahren trennen kann.

Wenn kontrolliertes Trinken für das Bestehen der MPU nicht ausreicht, dann müssen Betroffene Abstinenznachweise vorlegen. Fehlende Abstinenznachweise führen automatisch zum Nichtbestehen der MPU. Der Nachweis allein sichert jedoch kein positives Gutachten. Zusätzlich ist eine Aufarbeitung der eigenen Geschichte und eine für den Gutachter erkennbare stabile und dauerhafte Verhaltensänderung erforderlich.

Hinweis der ADAC Expertinnen: Ein zu langer Wartezeitraum zwischen Beendigung des Abstinenzprogramms und der MPU-Begutachtung kann in der Praxis zu einem negativen Gutachten führen.

Abstinenzprogramm: EtG-Wert bestimmen

In der Praxis werden gerne die "guten" Leberwerte hervorgehoben. Sehr hohe Leberwerte können ein deutlicher Hinweis für erhöhten Alkoholgenuss sein, allerdings beeinflussen auch andere medizinische Faktoren die Werte. Niedrige Leberwerte beweisen nicht, dass kein Alkohol getrunken wird. Regelmäßig durchgeführte Leberbefundkontrollen können trotzdem sinnvoll sein.

Entscheidend ist jedoch der EtG-Wert. Hierbei handelt es sich um ein spezifisches Abbauprodukt von Alkohol, das mittels einer mehrmaligen Haar- oder Urinanalyse im Rahmen eines anerkannten Abstinenzprogrammes geprüft wird.

Anzeichen für Alkoholabhängigkeit

Chemielabor, Reagenzgläser
Abstinenznachweise sind wichtig© Fotolia/Gerhard Seybert

Bei Alkoholabhängigkeit gibt es oft schon vor der MPU die klinische Diagnose "Abhängigkeit". Dabei handelt sich um eine Krankheit. Sehr hohe Promillewerte, Entzugserscheinungen oder ein Weitertrinken trotz erkannter Schädigung können auf eine Abhängigkeit hinweisen.

Nach einer anerkannten Entwöhnung müssen in der Regel mindestens zwölf Monate Abstinenz nachgewiesen werden. In einigen Fällen können auch mindestens 15 Monate erforderlich sein. Die Einschätzung der individuellen Abstinenzzeit erfordert Fachwissen.

Tipp: Es ist von entscheidender Bedeutung, sich in solchen Fällen nicht zu früh zur MPU anzumelden. Selbst wenn die juristische Sperrzeit kürzer ist, muss die Jahresfrist der Abstinenz beachtet werden. Auch die beste Argumentation für eine Verhaltensänderung reicht sonst nicht aus. Der Hintergrund dafür ist die hohe Rückfallquote bei Personen, die noch kein volles Jahr Abstinenz hinter sich haben.

Anzeichen für Alkoholmissbrauch

Nicht jeder, der betrunken fährt, ist auch alkoholabhängig. Personen, die durch eine Alkoholfahrt auffallen, trinken meistens missbräuchlich Alkohol oder sind zumindest alkoholgefährdet. Auch bei Alkoholmissbrauch muss oft ein Abstinenznachweis erbracht werden, der jedoch zeitlich kürzer ist als im Fall einer Abhängigkeit.

Es gibt allerdings auch Betroffene, die nicht vollständig auf Alkohol verzichten, aber den Gutachter überzeugen müssen, dass sie in Zukunft zwischen dem Konsum von Alkohol und Fahren trennen können. Denn Alkoholmissbrauch und ein fehlendes sogenanntes Trennungsvermögen bedeuten, dass der- oder diejenige nicht fahrgeeignet ist.

Voraussetzungen für eine positive Begutachtung
  1. Betroffene müssen das Problem oder die Ursache der Auffälligkeit erkennen.

  2. Sie müssen Ihr Verhalten angemessen und ausreichend geändert haben.

  3. Stabile Verhaltensänderung zur Reduzierung des Rückfallrisikos erforderlich.

  4. Gutachter muss ebenfalls überzeugt sein.

MPU wegen Drogen (kein Cannabis)

Die Einnahme von illegalen Drogen (Cannabis gehört nicht dazu) gemäß Betäubungsmittelgesetz führt zum Verlust der Fahreignung. Dabei ist es nicht nötig, dass der Drogenkonsum im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stand. Wer harte Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz konsumiert, ist fahrungeeignet und muss immer seine Drogenfreiheit nachweisen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

So kann die Drogenfreiheit nachgewiesen werden

Wer Drogen konsumiert hat, sollte frühzeitig klären, ob und wie lange die individuelle Abstinenz nachzuweisen ist.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Nachweis der Drogenfreiheit zu erbringen: Entweder durch die Teilnahme an einem Drogenkontrollprogramm oder durch Haaranalyse. Um sicher zu sein, dass die Nachweise der Drogenfreiheit im Gutachten auch anerkannt werden, müssen die Proben in akkreditierten Laboren entnommen und analysiert werden.

Drogenkontrollprogramm

Bei einem Drogenkontrollprogramm wird die betroffene Person mehrfach kurzfristig innerhalb von 24 Stunden zur Urinabgabe einbestellt. Die Anzahl der Urinproben hängt von der notwendigen Abstinenzzeit und der Dauer des Programms ab. Beispiele für Urinkontrollen:

  • mindestens sieben Urinkontrollen in 15 Monaten

  • mindestens sechs Urinkontrollen in zwölf Monaten

  • mindestens vier Urinkontrollen in sechs Monaten

  • mindestens drei Urinkontrollen in vier Monaten

Haaranalyse

Betroffene sollten sich rechtzeitig vor der MPU erkundigen, ob sie mittels Haaranalyse die Drogenfreiheit für die Vergangenheit belegen können, da dies nicht bei allen Substanzen möglich ist. Auch die Haarlänge oder chemische Veränderungen (zum Beispiel durch Haarfarbe) sind relevant. Eine Haaranalyse setzt voraus, dass eine ausreichende Haarlänge besteht, das heißt ein Zentimeter für den Nachweis einer einmonatigen Drogenfreiheit. Es sind daher zwei Strähnen in Bleistiftdichte von drei Zentimeter Länge als 3-Monats-Probe vorzulegen.

Nachweis der Drogenfreiheit bei Drogenabhängigkeit

Wenn jemand von Drogen abhängig ist, muss sie oder er bei einer MPU die Drogenfreiheit nachweisen und eine stabilisierte Verhaltensänderung belegen. Dies geschieht durch den sogenannten Abstinenznachweis.

Die Dauer des Abstinenzbeleges bei Drogenabhängigkeit beträgt mindestens 12 beziehungsweise 15 Monate. Die Zeit beginnt mit dem Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung oder einer vergleichbaren in der Regel suchttherapeutisch unterstützten Problembewältigungsmaßnahme. Die Abstinenzdauer ist im Einzelfall zu klären. Hier ist fachmännischer Rat sinnvoll.

Hinweis des ADAC: Es ist wichtig, darauf zu achten, dass das Ende des mittels Drogenabstinenzprogrammes nachgewiesenen Zeitraums erst kurz vor dem MPU-Termin endet.

Nachweis der Drogenfreiheit bei Drogenmissbrauch

Abhängig davon, ob eine Drogengefährdung oder fortgeschrittene Drogenproblematik (aber noch keine Abhängigkeit) vorliegt, bedarf es in der Regel eine Aufarbeitung mit therapeutischer Hilfe und einen Nachweis über die Drogenfreiheit über 6 bis 15 Monate. Die Abstinenzdauer ist im Einzelfall zu klären.

MPU wegen Cannabis

Eine Frau raucht
Wer Drogen nimmt und sich hinters Steuer setzt, gefährdet sich und andere© Shutterstock/Inside Creative House

Bei Cannabis gelten Besonderheiten, insbesondere da der Gesetzgeber eine Teillegalisierung von Cannabis beschlossen hat. Unter bestimmten Umständen dürfen Erwachsene Cannabis konsumieren. Dennoch ist es weiterhin verboten, bekifft Auto zu fahren. Das Cannabisgesetz differenziert zwischen Cannabisabhängigkeit und Cannabismissbrauch.

Erfahren Sie mehr zum Thema Cannabis am Steuer.

Cannabismissbrauch

Cannabismissbrauch ist gegeben, wenn die oder der Betroffene das Führen eines Fahrzeugs und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Cannabiskonsum nicht hinreichend sicher trennen kann. Begründen Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch, dann erfolgt die Anordnung einer MPU.

Indizien für Cannabismissbrauch können sein.

  • Riskantes Konsummuster: chronischer oder häufig übermäßiger Cannabiskonsum, der zu einer Toleranzbildung (Gewöhnung) führt

  • Mischkonsum: wiederholter häufiger Konsum von Cannabis in Kombination mit weiteren psychoaktiven Substanzen, insbesondere Alkohol

  • Begleitumstände des Konsums: zum Beispiel ein Verkehrsdelikt oder eine verwertbare Vorgeschichte, die auf fehlende Verhaltens- oder Impulskontrolle hindeuten

Liegt ein riskanter Konsum vor, dann ist eine therapeutische Maßnahme notwendig, um die Fähigkeit zu kontrolliertem Konsum von Cannabis sicherzustellen. Darüber hinaus müssen Betroffene den Nachweis der Abstinenz für mindestens 6 Monate, regelmäßig jedoch 12 Monate, vorlegen.

Bei einer weniger ausgeprägter Problematik genügt eine stabile Einstellungs- und Verhaltensänderung.

Cannabisabhängigkeit

Cannabisabhängigkeit führt immer zur Nichteignung. Für die Wiederherstellung der Fahreignung bedarf es in der Regel der Entzugsbehandlung, einer stationären oder halbstationären Entwöhnung sowie einer anschließenden mindestens zwölf Monate Abstinenz. Bei ambulanter Entwöhnung oder Selbstheilern gelten die Regelungen wie bei Alkohol.

MPU wegen Auffälligkeiten im Straßenverkehr

Bei Verstößen im Straßenverkehr ist eine Ursachenforschung und Prognose für die Zukunft zu treffen. Bei Straftaten mit Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionsverhalten wird geklärt, ob sich die oder der Betroffene in Zukunft emotional kontrollieren kann. Eine Verhaltens- und Einstellungsänderung ist auch hier überzeugend darzulegen.

Fazit

Bei der Vorbereitung auf die MPU geht es nicht um das Auswendiglernen von Antworten, sondern um das Aufarbeiten der persönlichen Geschichte. Denn die Wiederherstellung der Fahreignung ist nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit wichtig. Eine grundlegende Einstellungs- und Verhaltensänderung reduziert die Rückfallgefahr in erheblichem Maße.