Das noch gebräuchliche, hochflüchtige Kältemittel für Klimaanlagen R134a ist zwar kein „Ozonkiller“ mehr, fördert aber dennoch beim Austreten den Treibhauseffekt. Die Treibhauswirkung von R134a ist um den Faktor 1.400 (GWP-Wert) höher als von Kohlendioxid!
Die EU-Richtlinie 2006/40/EG schreibt ein Verbot von fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP-Wert (Global Warming Potential) von mehr als 150 für neue Fahrzeugtypen ab 2011 vor. Die Industrie hat deshalb in den letzten Jahren mehrere alternative Kältemittel zur Anwendung im Kraftfahrzeug untersucht. Einige hat sie wegen erhöhter Brennbarkeit, ungünstiger thermodynamischer Eigenschaften oder gesundheitlicher Risiken verworfen. Taugliche Alternativen sind: R744 (Kohlendioxid; GWP-Wert 1) und ein neues synthetisches Kältemittel von Honeywell und DuPont: R1234yf (Tetrafluoropropylen, GWP-Wert 4).
Bereits im Jahr 2008 hat der ADAC im Technik-Zentrum ein Fahrzeug mit einem alternativen Kältemittel untersucht. Es handelte sich um einen VW Touran mit einer speziellen Kohlendioxid-Klimaanlage, die auf dem Prüfstand viele Stärken und nur wenige Schwächen offenbart hatte. Kohlendioxid ist – so unser vorläufiges Urteil – als neues Kältemittel in Fahrzeugen geeignet, hat aber aufgrund seiner thermodynamischen Eigenschaften noch leichte Nachteile bei höheren Außentemperaturen und macht eine neue, anspruchsvollere Konstruktion der Klimaanlagen erforderlich.
Die europäischen Automobilhersteller haben sich indes im Jahr 2010 auf R1234yf als künftiges Kältemittel geeinigt. Bei dieser Substanz handelt sich wieder um einen speziellen FKW – von der chemischen Industrie auch HFO (Hydrofluor-Olefine) genannt.