Gebrauchte Kindersitze: Das muss man beim Kauf wissen

Kleinkind wird von Frau im Kindersitz angeschnallt
Sichere Kindersitze sind unfallfrei, vollständig und in einwandfreiem Zustand© Shutterstock/TierneyMJ

Gute Kindersitze sind nicht billig, da sind gebrauchte Sitze eine Alternative. Doch Vorsicht: Einige Hersteller empfehlen eine maximale Nutzungsdauer, die nicht überschritten werden sollte. Woran man Alter, Haltbarkeit und eventuelle Mängel erkennt.

  • Auch ältere Kindersitze müssen einer gültigen Prüfnorm entsprechen

  • Bei gebrauchten Sitzen: Immer Alter und Vorgeschichte erkunden

  • Plus: Viele praktische Tipps zum Gebrauchtkauf

Gerade die Kleinsten sind bei Autounfällen besonders gefährdet. Deshalb ist ein geeigneter und intakter Kindersitz für die Sicherheit des Kindes unerlässlich. Beim Kauf von gebrauchten Sitzen müssen Sie ganz besonders auf einen tadellosen Zustand achten und sichergehen, dass sie noch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Gute Gründe für den Gebrauchtkauf

Junge sitzt angeschnallt im Kindersitz im Auto
Fast nur noch gebraucht erhältlich: Integraler Kindersitz mit Gurtbefestigung© Shutterstock/Evgeniy Kalinovskiy

Fabrikneue Kindersitze haben inzwischen ein Preisniveau erreicht, das das Budget von jungen Familien erheblich belastet. So liegen die Durchschnittspreise der Sitzsysteme im aktuellen ADAC Kindersitztest etwa zwischen 400 und 500 Euro. Zwar gibt es noch sehr wenige neue Sitze für unter 200 Euro, doch umgekehrt werden oft auch Preise bis knapp 800 Euro aufgerufen. Und da lässt sich doch beim Kauf eines Gebrauchtmodells doch einiges sparen.

Ein weiterer Grund ist ein Mangel im Angebot – verursacht durch die an sich sehr praktische Isofix-Befestigung aktueller Kindersitzmodelle. Zwar sind inzwischen die meisten Fahrzeuge auf zwei Sitzplätzen mit Isofix-Verankerungen ausgestattet, aber auf dem Beifahrersitz, der dritten Sitzreihe von Vans, in Wohnmobilen oder in Oldtimern können Kindersitze meist nur mit dem Fahrzeuggurt befestigt werden.

Das Problem: Die Kindersitzhersteller bringen fast nur noch Isofix-Modelle im oberen Preissegment zur Zulassung. Besonders betroffen sind die integralen Sitze zur Gurtbefestigung für Kleinkinder von ca. 1 bis ca. 4 Jahren. Sie fehlen im aktuellen Neusitz-Angebot fast komplett – und sind deshalb im Gebrauchtmarkt besonders gesucht.

Wichtig: Das Prüfsiegel überprüfen

Der Kindersitz muss unbedingt über ein Prüfsiegel verfügen, es enthält wichtige Informationen über die Gültigkeit des Sitzes.

Derzeit sind für gebrauchte Kindersitze drei Kindersitz-Normen parallel zugelassen – sie lassen sich an dem am Kindersitz angebrachten Prüfsiegel erkennen:

  • i-Size/UN ECE Reg. 129

  • UN ECE Reg. 44/04

  • UN ECE Reg. 44/03

Die ältere Norm UN ECE Reg. 44 teilt die Kindersitze in fest definierte Gewichtsklassen ein, die aktuellste Norm i-Size (UN ECE Reg. 129) orientiert sich an der Größe des Kindes.

Die Kindersitze mit den alten Normen ECE-R 44/01 und 44/02 dürfen seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Beginnt also die Prüfnummer auf dem Siegel unter dem runden E-Kennzeichen mit "01" oder "02", ist dieser Sitz gesetzlich nicht mehr zugelassen.

So lesen Sie das Prüfsiegel (Beispiel UN ECE Reg. 129)

Prüfsiegel Kindersitz 2023
© ADAC e.V.

Prüfnorm

in Kraft seit

Gültigkeit

UN ECE Reg. 44/01 und 44/02

1993

Seit April 2008 nicht mehr zugelassen

UN ECE Reg. 44/03

1995

Zugelassen, aber nicht zu empfehlen

UN ECE Reg. 44/04

2005

Zugelassen

UN ECE Reg. 129, i-Size

2013 (mit vier Änderungsserien 00 bis 04)

Zugelassen: Aktuellste Prüfnorm mit höheren Sicherheitsstandards

Wie alt darf ein Kindersitz sein?

Baby wird von Frau in einen Kindersitz im Auto gesetzt
Kindersitze bestehen größtenteils aus alternden Kunststoffen© iStock.com/AJ_Watt

Die per Gesetz zugelassenen Kindersitze können schon sehr alt sein, deshalb sollten Sie bei Kauf oder Nutzung eines älteren Sitzes unbedingt die Angaben des Herstellers beachten. In der Bedienungsanleitung wird meist eine Empfehlung zur maximalen Nutzungszeit des Kindersitzes angegeben.

Bedenken Sie, dass bei älteren Kindersitzen durch Materialermüdung und Verschleiß kein optimaler Schutz mehr garantiert werden kann. Kindersitze bestehen zwar größtenteils aus belastbarem Kunststoff. Doch das Material unterliegt einem Alterungsprozess, bei dem es spröde und rissig werden kann. Permanente Nutzung und Belastung, UV-Strahlung und Feuchtigkeit lassen den Kunststoff zusätzlich schneller altern. Damit ist es möglich, dass ein älterer Sitz nicht mehr die gleiche Sicherheit bietet wie ein fabrikneues Exemplar.

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Gebrauchte Kindersitze auf Mängel untersuchen

Einen gebrauchten Kindersitz müssen Sie genau unter die Lupe nehmen und überprüfen, ob er sichtbare Beschädigungen aufweist. Sie müssen sicherstellen, dass der Sitz vollständig ist, die Gurte und einzelnen Bauteile funktionieren, die Polsterungen keine Brüche aufweisen und die Bedienungsanleitung vorhanden ist.

Auf keinen Fall sollten Sie einen Kindersitz verwenden, der in einen Unfall verwickelt war: Es könnten sich feine Haarrisse gebildet haben, die für das bloße Auge kaum sichtbar sind. Sie sollten deshalb die Vorgeschichte des gebrauchten Sitzes genau erfragen.

Empfehlung

Gebrauchte Kindersitze nur aus dem Bekanntenkreis erwerben, da hier die tatsächliche Nutzung sowie eventuelle, unübliche Beanspruchung besser hinterfragt werden kann.

Worauf Sie vor dem Kauf oder der Nutzung bereits gebrauchter Kindersitze unbedingt achten sollten:

  • Der Sitzkörper (vorhandenen Bezug abnehmen) darf keine Risse, Verformungen oder Bruchstellen aufweisen.

  • Gurte dürfen keine Risse, deutliche Quetschspuren oder Ausfaserungen an den Rändern haben.

  • Bei sitzeigenen Hosenträgergurten müssen die Gurtpolster noch vorhanden sein.

  • Die Gurtversteller dürfen sich auch bei sehr starkem Einrucken nicht verändern.

  • Das Gurtschloss sowie die Verriegelungssysteme müssen funktionstüchtig einrasten und öffnen und dürfen keine Absplitterungen aufweisen.

  • Der Sitz sollte von keiner Rückrufaktion betroffen sein.

  • Beachten Sie den ADAC Kindersitztest, der auch Ergebnisse älterer Kindersitze zeigt.

Außerdem ist auch bei gebrauchten Sitzen eine Einbauprobe mit Kind und eigenem Fahrzeug zu empfehlen. So kann der Sitz auf seine Funktionalität getestet werden und Ihr Kind vorab probesitzen. In der Anleitung des Sitzes wie auch im Handbuch des Fahrzeugs steht, ob der Sitz zum Fahrzeug passt.

Tipps zum Kindersitz-Kauf

  • Nehmen Sie das eigene Fahrzeug und das Kind mit zum Geschäft, um die zur Auswahl stehenden Modelle vor dem Kauf ausprobieren zu können.

  • Der Kindersitz muss sich möglichst stramm und standsicher im Fahrzeug einbauen lassen. Vor allem bei älteren Fahrzeugen können z.B. lange Gurtschlossbefestigungen dazu führen, dass sich der Sitz nicht stabil anschnallen lässt.

  • Achten Sie darauf, dass Gurte möglichst geradlinig verlaufen und keine Falten werfen.

  • Besonders bei Babyschalen sollte geprüft werden, ob die Gurtlänge im Fahrzeug ausreicht, um den Sitz sicher anschnallen zu können. Ist der Gurt zu kurz für eine herkömmliche Babyschale, lässt sich eventuell eine Schale mit separater Basis montieren.

  • Bei Sitzerhöhungen mit Rückenstütze kann es vorkommen, dass sich der Gurt nicht mehr selbstständig aufrollt, wenn sich das Kind nach vorne beugt. Probieren Sie dann ein anderes Modell aus.

  • Kindersitzmodelle mit semi-universaler Zulassung (z.B. alle Kindersitze mit Stützfuß) können nicht in allen Autos montiert werden. Diesen Produkten liegt eine Typliste bei, mit der man überprüfen kann, ob das Produkt im eigenen Fahrzeug verwendet werden darf.

  • Nach dem „i-Size“-Standard (UN Reg. 129) zugelassene Kindersitze können auf allen Fahrzeugsitzen mit „i-Size“-Freigabe montiert werden (Kennzeichnung am Fahrzeugsitz, Beschreibung im Handbuch des Fahrzeugs). Für die Nutzung in anderen Fahrzeugen liegt auch „i-Size“-Sitzen eine Typliste bei.

  • Beachten Sie auch immer die Hinweise und Angaben in der Bedienungsanleitung des Kindersitzes und im Handbuch des Fahrzeugs.

Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.