Umtauschtabelle: Führerscheinklassen alt und neu

Die Rückseiten des neuen und alten Führerscheins
Beim Führerscheinumtausch werden die alten Führerscheinklassen übertragen© imago images/ADAC [M]

Wer seinen alten Papier- oder Kartenführerschein gegen die aktuelle EU-Scheckkarte tauscht, bekommt die neuen EU-Klassen eingetragen. Welche Buchstaben und Schlüsselzahlen im Führerschein stehen müssen, erfahren Sie hier.

  • Die Umtauschtabelle zeigt, was im neuen Führerschein stehen muss

  • Umtausch von 43 Millionen alten Papier- und Kartenführerscheinen läuft

  • Schlüsselzahlen dienen der Konkretisierung des Klassenumfangs

Früher Fahrerlaubnis-Klassen 1, 2, 3

In alten grauen oder rosa Papier-Führerscheinen sind die Fahrerlaubnisklassen mit Zahlen benannt. Die Klasse 2 stand zum Beispiel für eine Lkw-Fahrberechtigung und Klasse 1 für Motorräder. Bei alten DDR-Führerscheinen gab es zeitweise auch Buchstaben, jedoch entsprachen diese nicht den Buchstaben der jetzigen EU-Klassen.

1999 wurden die alten Klassen durch ein neues Buchstabensystem der EU ersetzt und vereinheitlicht. Später erfolgten dann Modifizierungen des Klassenzuschnitts (z.B. bei den Motorradklassen). Seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Führerscheinklassen. Lesen Sie mehr zum Umfang der einzelnen Fahrerlaubnisklassen.

Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026

Als nächstes müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr - erst bis zum 19.1.2033 tauschen.

Welche Klassen werden eingetragen?

Inhaber von rund 43 Millionen Führerscheinen müssen sie in fälschungssichere Exemplare umtauschen. Durch diesen Pflichtumtausch der Führerscheine stellen sich viele Betroffene die Frage, welche Klassen und Schlüsselzahlen im neuen Führerscheindokument eingetragen werden müssen. Die ADAC Juristen haben daher einige gängige Umtauschbeispiele für Sie zusammengestellt.

Wichtiger Hinweis zum Lesen der Tabelle: Die in der Tabelle unter "Klasse neu" aufgelisteten Buchstaben (3. Spalte) dürfen nicht ohne die Schlüsselzahlen (4. Spalte) gelesen werden.

Beispiele aus der Umtauschtabelle:

Klasse altErteilungsdatumKlasse neuSchlüsselzahlen

1

vor dem 1.1.1989

A, A2, A1, AM, L

L 174, 175

1a

vor dem 1.1.1989

A, A2, A1, AM, L

L 174, 175

1b

nach dem 31.12.1988

A1, AM, L

L 174, A1 79.05

2

nach dem 31.3.1980

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T

C 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A79.04,BE 79.06

3

vor dem 1.4.1980

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

3

nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175,
A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

3

nach dem 31.12.1988

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174,
A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, 
BE 79.06

4

vor dem 1.4.1980

A1, AM, L

L 174, 175, A1 79.05

5

vor dem 1.1.1989

AM, L

L 174, 175, AM 79.02

A1

vor dem 19.1.2013

A1, AM

A1 79.05

A (beschränkt)

vor dem 19.1.2013

A**, A2, A1, AM


A

vor dem 19.1.2013

A, A2, A1, AM


B

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, L

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04

BE

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, BE, L

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06

C1

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, C1, L

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04

C1E

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06

C

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, C1, C, L

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04

CE

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06

M

vor dem 19.1.2013

AM


L

vor dem 19.1.2013

L


S

vor dem 19.1.2013

AM

AM 79.02

T

vor dem 19.1.2013

AM, L, T





* Klasse T wird nur auf Antrag und nur für in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen erteilt.

** Die Zuteilung der Klasse A erfolgt nur, sofern der Antragsteller zuvor mindestens zwei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) war.

Die vollständige Umtauschtabelle finden Sie in Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung.

Alle Schlüsselzahlen können Sie in Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung nachlesen.