Wer seinen alten Papier- oder Kartenführerschein gegen die aktuelle EU-Scheckkarte tauscht, bekommt die neuen EU-Klassen eingetragen. Welche Buchstaben und Schlüsselzahlen im Führerschein stehen müssen, erfahren Sie hier. Die Umtauschtabelle zeigt, was im neuen Führerschein stehen muss Umtausch von 43 Millionen alten Papier- und Kartenführerscheinen läuft Schlüsselzahlen dienen der Konkretisierung des Klassenumfangs Früher Fahrerlaubnis-Klassen 1, 2, 3 In alten grauen oder rosa Papier-Führerscheinen sind die Fahrerlaubnisklassen mit Zahlen benannt. Die Klasse 2 stand zum Beispiel für eine Lkw-Fahrberechtigung und Klasse 1 für Motorräder. Bei alten DDR-Führerscheinen gab es zeitweise auch Buchstaben, jedoch entsprachen diese nicht den Buchstaben der jetzigen EU-Klassen. 1999 wurden die alten Klassen durch ein neues Buchstabensystem der EU ersetzt und vereinheitlicht. Später erfolgten dann Modifizierungen des Klassenzuschnitts (z.B. bei den Motorradklassen). Seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Führerscheinklassen. Lesen Sie mehr zum Umfang der einzelnen Fahrerlaubnisklassen. Welche Klassen werden eingetragen? Inhaber von rund 43 Millionen Führerscheinen müssen sie in fälschungssichere Exemplare umtauschen. Durch diesen Pflichtumtausch der Führerscheine stellen sich viele Betroffene die Frage, welche Klassen und Schlüsselzahlen im neuen Führerscheindokument eingetragen werden müssen. Die ADAC Juristen haben daher einige gängige Umtauschbeispiele für Sie zusammengestellt. Wichtiger Hinweis zum Lesen der Tabelle: Die in der Tabelle unter "Klasse neu" aufgelisteten Buchstaben (3. Spalte) dürfen nicht ohne die Schlüsselzahlen (4. Spalte) gelesen werden. Beispiele aus der Umtauschtabelle: Die vollständige Umtauschtabelle finden Sie in Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung. Alle Schlüsselzahlen können Sie in Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung nachlesen.