Umtauschtabelle: Führerscheinklassen alt und neu

Wer seinen alten Papier- oder Kartenführerschein gegen die aktuelle EU-Scheckkarte tauscht, bekommt die heute geltenden EU-Klassen eingetragen. Welche Buchstaben und Schlüsselzahlen im neuen Führerschein stehen müssen, erfahren Sie hier.
Die Umtauschtabelle zeigt, was im neuen Führerschein stehen muss
Umtausch von 43 Millionen alten Papier- und Kartenführerscheinen läuft
Schlüsselzahlen konkretisieren den Klassenumfang
Alte Führerscheinklassen 1, 2 und 3: Was gilt heute?
In alten grauen oder rosa Papier-Führerscheinen sind die Fahrerlaubnisklassen mit Zahlen benannt. Die Klasse 2 stand zum Beispiel für eine Lkw-Fahrberechtigung und Klasse 1 für Motorräder. Bei alten DDR-Führerscheinen gab es zeitweise auch Buchstaben, jedoch entsprachen diese nicht den Buchstaben der jetzigen EU-Klassen.
1999 wurden die bisherigen Führerscheinklassen durch das neue, EU‑weit einheitliche Buchstabensystem abgelöst. In den Folgejahren kam es immer wieder zu Anpassungen des Klassenzuschnitts, etwa bei den Motorradklassen. Erst seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Führerscheinklassen. Weitere Änderungen folgten 2016/17 insbesondere bei den Lkw‑Klassen. Das Führerscheinrecht befindet sich also im ständigen Wandel.
Und die nächsten Änderungen durch die 4. EU‑Führerscheinrichtlinie stehen bereits bevor. Informationen dazu finden Sie hier: Führerscheinänderungen 2026.
Aktuell müssen alle Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.
Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.
Welche Fahrerlaubnisklassen stehen im neuen Führerschein?
Inhaber von rund 43 Millionen deutschen Führerscheinen müssen diese nach dem Fristenplan in fälschungssichere Exemplare umtauschen. Durch diesen Pflichtumtausch der Führerscheine stellen sich viele Betroffene die Frage, welche Klassen und Schlüsselzahlen im neuen Führerscheindokument eingetragen werden müssen. Die ADAC Juristen haben daher einige gängige Umtauschbeispiele für Sie zusammengestellt.
Wichtiger Hinweis zum Lesen der Tabelle: Die in der Tabelle unter "Klasse neu" aufgelisteten Buchstaben (3. Spalte) dürfen nicht ohne die Schlüsselzahlen (4. Spalte) gelesen werden.
Beispiele aus der Umtauschtabelle:
| Klasse alt | Erteilungsdatum | Klasse neu | Schlüsselzahlen |
|---|---|---|---|
1 | vor dem 1.1.1989 | A, A2, A1, AM, L | L 174, 175 |
1a | vor dem 1.1.1989 | A, A2, A1, AM, L | L 174, 175 |
1b | nach dem 31.12.1988 | A1, AM, L | L 174, A1 79.05 |
2 | nach dem 31.3.1980 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A79.04,BE 79.06 |
3 | vor dem 1.4.1980 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
3 | nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175, |
3 | nach dem 31.12.1988 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, |
4 | vor dem 1.4.1980 | A1, AM, L | L 174, 175, A1 79.05 |
5 | vor dem 1.1.1989 | AM, L | L 174, 175, AM 79.02 |
A1 | vor dem 19.1.2013 | A1, AM | A1 79.05 |
A (beschränkt) | vor dem 19.1.2013 | A**, A2, A1, AM | |
A | vor dem 19.1.2013 | A, A2, A1, AM | |
B | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, L | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04 |
BE | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, BE, L | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
C1 | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, C1, L | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04 |
C1E | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
C | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, C1, C, L | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04 |
CE | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06 |
M | vor dem 19.1.2013 | AM | |
L | vor dem 19.1.2013 | L | |
S | vor dem 19.1.2013 | AM | AM 79.02 |
T | vor dem 19.1.2013 | AM, L, T | |
* Klasse T wird nur auf Antrag und nur für in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen erteilt. ** Die Zuteilung der Klasse A erfolgt nur, sofern der Antragsteller zuvor mindestens zwei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) war. |
Die vollständige Umtauschtabelle finden Sie in Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung.
Alle Schlüsselzahlen können Sie in Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung nachlesen.