Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung gibt es beim Halten, Parken und Fahren von Kraftfahrzeugen vielfältige Besonderheiten und Vergünstigungen. Diese sollen helfen, den bestehenden Nachteil für Menschen mit Behinderung auszugleichen.
Halten und Parken im In- und Ausland
Steuerermäßigungen für Menschen mit Behinderung
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Rabatt beim Neuwagenkauf
ADAC Experten haben für Sie bei den Herstellern nachgefragt: Viele Fahrzeughersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der "Unverbindlichen Preisempfehlung" ("Listenpreis") für Menschen mit Behinderung an. Den Rabatt gibt es dann über den Händler, der in der Regel eine Rückvergütung über den Hersteller erhält.
Bitte beachten Sie: Natürlich hat der Händler das letzte Wort, d.h., mit diesem müssen Sie verhandeln, denn in seinem Ermessen liegt letztlich die Rabattgewährung. Einzelheiten und Voraussetzungen des Rabatts klären Sie bitte am besten selbst mit dem Verkäufer ab. Einen rechtlichen Anspruch auf einen Rabatt gibt es nicht.
Erfahren Sie hier, welche Hersteller beim Kauf eines Neufahrzeugs Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung gewähren:
Vergünstigung bei der Kfz-Versicherung
Einen gesetzlichen Anspruch auf Vergünstigungen beim Abschluss eines Kfz-Versicherungsvertrages gibt es zwar nicht, dennoch gewähren viele Versicherer einen Schwerbehindertenrabatt oder Sondertarife. Voraussetzung ist hierbei meist, dass das Fahrzeug auf die Person mit Behinderung zugelassen ist. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung müssen Sie der Kaskoversicherung melden.
Informationen zum Führerscheinerwerb mit Behinderung finden Sie hier.
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Schwerbehindertenparkplatz
Um den Menschen mit Behinderung eine Teilhabe zu ermöglichen und die Mobilität zu erleichtern, gewährt der Gesetzgeber einige Erleichterungen beim Parken. Folgende Personengruppen dürfen mit einem blauen EU-Parkausweis auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz parken:
Schwerbehinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkmal aG im Schwerbehindertenausweis)
Blinde (Merkmal "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
Fahrer von Personen (z.B. Kindern), die selber keinen Führerschein haben und in deren Schwerbehindertenausweis das Merkmal "aG" oder "Bl" eingetragen ist
Achtung! Mit einem allgemeinen Schwerbehindertenausweis darf man nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.
Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Im Schwerbehindertenausweis kann der Vermerk "aG" oder "Bl" eingetragen werden. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkmal "aG") liegt vor, wenn der Betroffene sich auf Dauer nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeugs bewegen kann. Als blind (Merkmal "BI") gilt, wer auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent Sehschärfe besitzt.
Broschüre: "Parkerleichterungen"
Alles rund um das Thema Parken finden Sie auch in der ADAC Broschüre: Gesetzliche Regelungen, Kreis der Berechtigten, Parken im Ausland und vieles mehr:
Antrag auf blauen EU-Parkausweis

Betroffene können den Antrag auf Ausstellung eines blauen EU-Parkausweises bei ihrer örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen. Bitte fragen Sie vorab nach, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Der blaue EU-Parkausweis wird für fünf Jahre ausgestellt. Bitte überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, wie lange Ihr blauer EU-Parkausweis noch gilt. Nach Ablauf der Frist muss der blaue EU-Parkausweis verlängert werden.
Der neue EU Behinderten- und Parkausweis
Der Rat der EU hat im Oktober 2024 zwei Richtlinien verabschiedet: Zukünftig wird es einen einheitlichen Europäischen Behindertenausweis sowie einen verbesserten EU-Behindertenparkausweis geben. Diese Ausweise gewähren Menschen mit Behinderung besondere Erleichterungen und Vergünstigungen, wie die Benutzung reservierter Parkplätze, den Zugang zu Zonen mit Verkehrsbeschränkung und weitere Parkerleichterungen sowie ermäßigte Tarife oder freien Eintritt.
Die EU-Mitgliedstaaten haben nun 2,5 Jahre Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften anzupassen, und 3,5 Jahre, um die Richtlinien anzuwenden.
Wer weltweit mobil sein will, kann sich zusätzlich bei disabledmotorists.eu informieren.
Erleichterungen bei der Kfz-Steuer
Es gibt entweder eine volle Steuerbefreiung oder eine Ermäßigung auf die Hälfte der Kfz-Steuer:
Eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung erhalten schwerbehinderte Menschen, die einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck besitzen, der die Merkzeichen "H" (hilflos), "Bl" (blind) oder "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) enthält.
Eine Kfz-Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten Betroffene, die durch
einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen "G" (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Das gleiche gilt auch für Menschen mit dem Merkzeichen "GL" (gehörlos).
Broschüre: "Selbstbestimmt unterwegs"
Alles rund um das Thema Auto, Führerschein, barrierefreies Reisen und viele wertvolle Tipps und Adressen für Menschen mit Behinderung finden Sie in der Broschüre des ADAC: