Bei der Zulassung des Fahrzeuges muss nachgewiesen werden, dass es ordnungsgemäß in die Schweiz eingeführt und die Einfuhrabgaben bezahlt wurden.
Die Schweiz hat 1995 die in der EU geltenden technischen Vorschriften für PKW übernommen. Entsprechend gelten die strengen Abgasvorschriften der EU auch in der Schweiz. Auch für Motorräder gibt es einheitliche EU-Standards. Inzwischen existiert für jedes Fahrzeug, welches innerhalb der EU verkauft wird, auch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" ist eine in allen Ländern der EU geltende Betriebserlaubnis, die seit 1997 für alle Neuwagen die nationale Betriebserlaubnis ersetzt und für alle seitdem auf dem Markt befindlichen Modelle vorliegt. Populärere Bezeichnungen sind CoC(Certificate of Conformity), EU-Typgenehmigung oder EU-Zertifikat. Sollte die CoC nicht auffindbar sein, müsste sie beim Hersteller oder Generalimporteur angefordert werden.
Ein Fahrzeug mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung kann direkt bei der technischen Prüfstelle zur „Motorfahrzeugkontrolle“ vorgeführt werden.
Für Fahrzeuge ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung muss die Befreiung von der Typgenehmigung beantragt oder das Fahrzeug entsprechend umgerüstet werden. Weitere Informationen dazu sind bei der technischen Prüfstelle „Motorfahrzeugkontrolle“ erhältlich.
Die Ausstellung des schweizerischen Fahrzeugausweises (entspricht unserer Zulassungsbescheinigung) kostet - je nach Kanton - zwischen 30 und 140 CHF.